Risikobaumfällung Sommer 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Fachbereich 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die notwendige Fällung von Risikobäumen im Sommer 2023. Ergänzend zur regulären Fällung im Winterzeitraum müssen Bäume entfernt werden, bei denen die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Die Entscheidung basiert auf Dokumentationen von Schäden wie Faulstellen, Morschungen oder Folgen vergangener Trockenperioden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bäume der erwarteten Windlasten im Herbst nicht standhalten könnten und eine Gefahr für Personen sowie Eigentum bestehen kann.
Die Identifizierung der betroffenen Bäume erfolgte durch zwei unabhängige Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder durch sachverständige Beurteilungen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Neben strukturellen Defiziten sind auch Bäume betroffen, die durch Stürme oder klimatische Ereignisse bereits geschädigt wurden. Eine Wiederherstellung der Bruchsicherheit durch baumpflegerische Maßnahmen wird als nicht möglich beschrieben.
Für die Nachpflanzung wird empfohlen, solitäre Risikobäume nach Möglichkeit an ihrem ursprünglichen Standort zu ersettern. Die Zuständigkeit für die Neupflanzungen liegt beim Bauherrenamt FB 67, unterteilt in die Bereiche Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe sowie Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund klimatischer Veränderungen und neu auftretender Baumkrankheiten oder Insektenbefall weitere Entnahmen möglich sind, über die die Bezirksvertretungen separat informiert werden. Eine separate Vorlage für den Winterzeitraum 2023/2024 wird nach der Sommerpause erstellt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 02.05.2023Kenntnis genommen
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