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Vorlage

Neubau Hallenbad Essen-Borbeck - Notwendige Baumfällungen auf dem Plangebiet

0420/2023/6 Sport- und Bäderbetriebe

🟢 Beschlossen 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (18. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sport- und Bäderbetriebe Essen planen den Neubau des Hallenbades Essen-Borbeck auf dem Gelände der ehemaligen Sportanlage an der Germaniastraße. Im Rahmen dieses Bauvorhabens ist die Fällung von insgesamt 34 Bäumen auf dem Plangebiet erforderlich. Davon unterliegen 13 Bäume der Baumschutzsatzung der Stadt Essen.

Für 11 dieser städtischen Bäume wurde nach einer Prüfung durch den Grünflächenbereich Nord eine Befreiung von der Baumschutzsatzung unter bestimmten Auflagen erteilt. Das Entscheidungsgewalt über die Fällung dieser 11 Bäume liegt gemäß der Hauptsatzung der Stadt Essen bei der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV. Für die verbleibenden Bäume ist gemäß der baurechtlichen Festsetzungen ein entsprechender Ersatz auf dem Grundstück zu leisten.

Die Fällarbeiten sollen mit der Erteilung der Baugenehmigung für das Hallenbad erfolgen. Vor Beginn der Maßnahmen ist unter Einbeziehung der Unteren Naturschutzbehörde gemäß den Auflagen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages zu verfahren. Sollten die Fällungen in die Brutzeit fallen, müssen die Sport- und Bäderbetriebe eine naturschutzrechtliche Befreiung nach dem Bundesnaturschutzgesetz beantragen. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe die Informationen zur Kenntnis nimmt und die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV die notwendigen Baumfällungen beschließt.

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