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Vorlage

Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Baudenkmal Raumerstraße (zwischen Haus-Nr. 53 und 55), Wegkreuz - Pottgießer Hofkreuz -

0454/2023/7 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 11.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (19. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hat im Rahmen der Sitzung am 11. Mai 2023 die Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalliste der Stadt Essen beschlossen. Konkret handelt es sich um das Wegkreuz Raumerstraße, gelegen zwischen den Hausnummern 53 und 55 (Pottgießer Hofkreuz).

Der Antrag auf Eintragung ging vom Amt für Denkmalpflege im Rheinland des Landschaftsverbandes Rheinland ein. Die Prüfung der Denkmaleigenschaft erfolgte durch die Untere Denkmalbehörde, welche die Voraussetzungen gemäß § 2 des Denkmalschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigte. Da das Objekt eine bezirkliche Bedeutung aufweist, liegt die Entscheidungskompetenz für die Aufnahme in die Denkmalliste bei der zuständigen Bezirksvertretung.

Im Zuge des Anhörungsverfahrens nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wurden seitens der Eigentümerin keine Einwände gegen die Eintragung erhoben. Die Vorlage wurde vom Amt für Stadtplanung und Entwicklung erstellt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 130 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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