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Vorlage

Kreditnachweis der Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2022

0468/2023/2 Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung

🟢 Beschlossen 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) · einstimmig empfohlen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Kreditnachweis der im Haushalt der Stadt Essen geführten Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2022 beschlossen. Dieser Nachweis dient dazu, im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung einen angemessenen Zinsaufwand sowie Tilgungsleistungen aus kreditfinanzierten Investitionen steuerlich anzuerkennen.

Die Erstellung eines solchen Nachweises erfolgt für das jeweils abgelaufene Haushaltsjahr nach den Grundsätzen des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Für die im Haushaltsjahr 2022 aufgenommenen Kredite beläuft sich der durchschnittliche Zinssatz auf 2,08 Prozent. Da der Kreditnachweis kein gesetzlicher Bestandteil des Jahresabschlusses ist, wird er nicht im Rahmen des Abschlusses selbst beschlossen. Die Vorlage dient der Dokumentation gegenüber der Finanzverwaltung, insbesondere im Hinblick auf Betriebsprüfungen.

Der vorliegende Nachweis bezieht sich auf die im städtischen Haushalt bewirtschafteten Betriebe gewerblicher Art. Für Betriebe, die in eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen geführt werden, ist die Sicherstellung des Nachweises separat geregelt. Die Berechnung der Werte erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Steuerrechts.

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