Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Mitteilungen der Verwaltung
- 2.Niederschrift Nr. 18 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.03.2023
- 3.Erinnerungskultur in Essen Hier: Erinnerung an 75 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024Zur Vorlage · 0378/2023/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um an das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024 zu erinnern. Der Antrag zielt darauf ab, die Bedeutung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie deren lokale Bezüge hervorzuheben.
Die Stadtverwaltung wird im Rahmen des Antrags gebeten, zu prüfen, ob eine Ausstellung zum Jubiläum des Grundgesetzes organisiert werden kann. Hierbei soll untersucht werden, inwiefern das Stadtarchiv oder das Haus der Essener Geschichte als Träger fungieren könnten und welcher organisatorische sowie finanzielle Aufwand hierfür entstehen würde. Die geplante Ausstellung soll einen kommunalen Schwerpunkt setzen, indem sie die Prozesse der Demokratisierung in Essen im Zeitraum von 1945 bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949 thematisiert.
Zur Konzeption und Umsetzung der Ausstellung wird vorgeschlagen, die Zusammenarbeit mit zuständigen Landes- und Bundesstellen zu prüfen. Zudem wird die Einbeziehung von Schulen sowie weiteren relevanten Institutionen und Akteuren in den Planungsprozess angefragt. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge in den zuständigen Ausschüssen für Kultur, Schule, Bildung und Wissenschaft sowie für den Haupt- und Finanzausschuss vor, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.1TOP: Erinnerungskultur in Essen Hier: Erinnerung an 75 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2024, Bereitstellung der benötigten Mittel sowie Mitnahme der StadtgesellschaftZur Vorlage · 0732/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 0732/2023/LINKE einen Antrag gestellt, der die bestehenden Pläne zur Erinnerungskultur anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Grundgesetzes im Jahr 2024 ergänzen soll. Der Antrag richtet sich an den Kulturausschuss, den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie den Haupt- und Finanzausschuss mit der Empfehlung an den Rat der Stadt Essen, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Bereitstellung zusätzlicher außerplanmäßiger Mittel für das laufende Jahr, um den Aufwand bei der Erarbeitung der Ausstellung sowie der Konzeption eines museumspädagogischen Programms zu decken. Dies soll Honorarkräfte und Sachkosten für die umsetzenden Akteure, wie das Stadtarchiv bzw. das Haus der Essener Geschichte, abdecken. Die Ermittlung der notwendigen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 soll rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen erfolgen.
Zudem fordert die Fraktion, bei der Konzeption des Programms verstärkt Schulen, das Schulamt mit dem medienpädagogischen Zentrum sowie die Fachabteilung des Jugendamtes für politische Jugendbildung einzubeziehen. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten geschaffen werden, die Stadtgesellschaft niedrigschwellig an der Erinnerungsarbeit teilhaben zu lassen. Als Beispiele für eine öffentliche Präsenz werden eine Zusammenarbeit mit der Ruhrbahn sowie die Nutzung von Werbeflächen über die Essener Marketing-Gesellschaft angeführt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 4.Genehmigung von Dienstreisen für Rats-, Ausschuss- und Bezirksvertretungsmitglieder hier: Genehmigung einer Dienstreise nach Berlin zu den Special Olympics World Games Berlin 2023Zur Vorlage · 0652/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss wird über die Genehmigung einer Dienstreise nach Berlin zu den Special Olympics World Games 2023 beraten. Die Reise ist für zwei Zeiträume im Juni 2023 vorgesehen, konkret vom 16. bis 21. Juni sowie vom 24. bis 26. Juni.
Hintergrund der Vorlage ist die Teilnahme der Stadt Essen am Host Town Programm der Special Olympics Games Berlin 2023. Im Rahmen dieses Programms beherbergt Essen eine ägyptische Delegation mit etwa 100 Sportlerinnen und Sportlern. Die Vertreter der Host Towns sind als Ehrengäste zu den Veranstaltungen in Berlin eingeladen. Da der Oberbürgermeister aufgrund anderer Termine nicht teilnehmen kann, wird die Vertretung durch die zuständige Beigeordnete wahrgenommen. Ein Ratsmitglied wird in seiner Funktion als Vorsitzender des Inklusionsbeirates an der Reise teilnehmen.
Die Entscheidung über die Genehmigung von Dienstreisen für Mitglieder von Rat, Ausschüssen und Bezirksvertretungen obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss gemäß der Ausschusszuständigkeitsordnung. Die Kosten für die Reise sind als Entschädigung nach § 45 der Gemeindeordnung NRW veranschlagt, wobei eine konkrete Bezifferung zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht möglich war. Die Finanzierung erfolgt über den Haushalt für politische Gremien.
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- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4 a.Genehmigung von Dienstreisen für Rats-, Ausschuss- und Bezirksvertretungsmitglieder hier: Genehmigung einer Dienstreise in die Partnerstadt Tel Aviv, Israel, vom 5. bis 10. Juni 2023Zur Vorlage · 0748/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Genehmigung einer Dienstreise in die Partnerstadt Tel Aviv, Israel, für den Zeitraum vom 5. bis 10. Juni 2023 beschlossen. An der Reise nimmt eine Delegation unter der Leitung des Oberbürgermeisters teil, der von drei Ratsmitgliedern begleitet wird. Ziel der Reise ist die Festigung der bestehenden Wirtschaftsbeziehungen.
Die Kosten für die Flüge sowie die Unterbringung werden von den beteiligten Fraktionen getragen. Die veranschlagten Reisekosten belaufen sich auf etwa 6.000 Euro, wobei pro Ratsmitglied ein Betrag von 2.000 Euro kalkuliert wurde. Die Finanzierung der Reisekosten erfolgt über die Produktgruppe 1.01.01.01.01 für politische Gremien. Die Vorlage stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung der Dienstreise gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gegeben sind.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Beteiligung der Stadt Essen am „Heimat-Förderprogramm“: „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ des Landes Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2023 - 2027.Zur Vorlage · 0619/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, sich für die Jahre 2023 bis 2027 am Heimat-Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ zu beteiligen. Mit diesem Beschluss wird die Fortführung der Verleihung des Heimat-Preises der Stadt Essen sichergestellt, wie es bereits in den Jahren 2020 bis 2022 praktiziert wurde.
Im Rahmen dieses Programms, das vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt wird, sollen Projekte ausgezeichnet werden, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Bewahrung der Bergbauhistorie oder die Sichtbarkeit der Stadtgeschichte fördern. Weitere Kriterien umfassen die Steigerung der Attraktivität öffentlicher Orte sowie die Förderung der außerschulischen Bildung und sportlicher Aktivitäten für Kinder und Jugendliche.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die neue Förderperiode ein aktueller Ratsbeschluss erforderlich ist, um die Erteilung eines Zuwendungsbescheides zu ermöglichen. In den vorangegangenen Jahren wurden im Rahmen des Preises jeweils drei Gewinner mit Preisgeldern zwischen 3.000 und 7.000 Euro ausgezeichnet. Die Fortsetzung des Programms dient dazu, bürgerschaftliches Engagement in den verschiedenen Stadtteilen Essens zu würdigen und sichtbar zu machen. Die Grundlage für die Vergabe bilden die aktuellen Förderrichtlinien des Landes.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2022Zur Vorlage · 0547/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2022 weist einen Jahresüberschuss von 9,1 Millionen Euro aus. Dieser Wert liegt über dem fortgeschriebenen Plan von 3,9 Millionen Euro, stellt jedoch eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr um 26,7 Millionen Euro dar. Das ordentliche Ergebnis schließt mit einem Überschuss von 31,9 Millionen Euro ab. Die Ertragssteigerungen resultierten primär aus Steuererträgen in Höhe von 110,9 Millionen Euro. Demgegenüber standen Mehraufwendungen bei Sach- und Dienstleistungen von 39,7 Millionen Euro sowie Personalaufwendungen von 3,0 Millionen Euro. Der Rechnungsprüfungsausschuss soll den Entwurf gemäß den gesetzlichen Vorgaben prüfen und dem Rat einen Bestätigungsvermerk zur Feststellung vorlegen. Die Beratung im Rat ist für den 17. Mai 2023 angesetzt.
Hinsichtlich der Vermögens- und Schuldenlage belief sich die Bilanzsumme zum Jahresende auf 6.735,9 Millionen Euro. Die Passivseite setzt sich aus Verbindlichkeiten von 3.363,2 Millionen Euro und Pensionsrückstellungen von 1.765,5 Millionen Euro zusammen. Während die Liquiditätskredite um 82,2 Millionen Euro sanken, stiegen die Investitionskredite um 111,1 Millionen Euro an, was zu einem Anstieg des Gesamtbestands beider Kreditarten um 28,9 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr führte. Das Eigenkapital erhöhte sich um 35,9 Millionen Euro auf insgesamt 130,1 Millionen Euro. Diese Entwicklung resultiert aus der Verrechnung von Sachverhalten mit der allgemeinen Rücklage sowie einem Jahresüberschuss von 9,5 Millionen Euro. Die allgemeine Rücklage beläuft sich nun auf 120,1 Millionen Euro, während die Sonderrücklagen unverändert bei 0,5 Millionen Euro liegen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Kreditnachweis der Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0468/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat den Kreditnachweis der im Haushalt der Stadt Essen geführten Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2022 beschlossen. Dieser Nachweis dient dazu, im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung einen angemessenen Zinsaufwand sowie Tilgungsleistungen aus kreditfinanzierten Investitionen steuerlich anzuerkennen.
Die Erstellung eines solchen Nachweises erfolgt für das jeweils abgelaufene Haushaltsjahr nach den Grundsätzen des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Für die im Haushaltsjahr 2022 aufgenommenen Kredite beläuft sich der durchschnittliche Zinssatz auf 2,08 Prozent. Da der Kreditnachweis kein gesetzlicher Bestandteil des Jahresabschlusses ist, wird er nicht im Rahmen des Abschlusses selbst beschlossen. Die Vorlage dient der Dokumentation gegenüber der Finanzverwaltung, insbesondere im Hinblick auf Betriebsprüfungen.
Der vorliegende Nachweis bezieht sich auf die im städtischen Haushalt bewirtschafteten Betriebe gewerblicher Art. Für Betriebe, die in eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen geführt werden, ist die Sicherstellung des Nachweises separat geregelt. Die Berechnung der Werte erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Steuerrechts.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung in 2022 sowie Ermächtigungsübertragung (EÜ) nach 2023, Delegation von Entscheidungsbefugnissen, Anpassung der grundsätzlichen Regelungen für EÜZur Vorlage · 0537/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtkämmerei (0537/2023/2) befasst sich mit der Kenntnisnahme sowie der Beschlussfassung über über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellungen und Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2022.
Der Stadtkämmer hat im Rahmen seiner Entscheidungsbefugnis gemäß der Gemeindeordnung NRW bereits Mittelbereitstellungen und Verpflichtungsermächtigungen genehmigt. Diese umfassen im Bereich der Minderaufwendungen rund 4,9 Millionen Euro konsumtive und rund 19,7 Millionen Euro investive Mittel sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von etwa 28,2 Millionen Euro. Zudem wurden Mehrerträge und sonstige Deckungen in der Gesamtsumme von über 14 Millionen Euro im konsumtiven Bereich ausgewiesen.
Zusätzlich wird die nachträgliche Beschlussfassung für überplanmäßige Mittelbereitstellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 beantragt. Hierfür sind Mittel in Höhe von etwa 15,7 Millionen Euro erforderlich, die durch Mehrerträge und Minderaufwendungen gedeckt werden.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Delegation von Entscheidungsbefugnissen des Stadtkämmerers auf Bedienstete der Stadtkämmerei. Dies umfasst die Befugnis über Anträge auf Erhöhung von Aufwands- und Auszahlungserleichterungen bei zweckgebundenen Mehrerträgen innerhalb einer Produktgruppe sowie Entscheidungen für investive Sachverhalte bis zu einer Grenze von 50.000 Euro, wobei die Kompetenzen nach Sachbearbeitung, Abteilungsleitung und Fachbereichsleitung gestuft sind. Zudem soll die Entscheidungskompetenz für organisatorische oder technische Budgetumschichtungen übertragen werden, sofern der Rat die entsprechenden Maßnahmen bereits beschlossen hat. Diese Regelungen sollen bei gleichlautenden zukünftigen Haushaltssatzungen auch für folgende Haushaltsjahre gelten.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Ermächtigungsübertragung (EÜ) nach 2023 und Anpassung der grundsätzlichen Regelungen für EÜZur Vorlage · 0564/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stadtkämmerei (0564/2023/2) befasst sich mit der Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023 sowie der Aktualisierung der entsprechenden Regelungen der Stadt Essen gemäß § 22 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW.
Im Bereich des Ergebnisplans wurden Ermächtigungen für unabweisbare konsumtive Aufwendungen in Höhe von etwa 1,0 Millionen Euro übertragen, was den Planüberschuss auf rund 0,7 Millionen Euro reduziert. Im investiven Finanzplan werden Auszahlungsermächtigungen in Höhe von circa 265,6 Millionen Euro übertragen. Diese setzen sich aus etwa 173,3 Millionen Euro für bestehende Aufträge sowie 92,3 Millionen Euro an freien Resten zusammen. Die Finanzierung dieser investiven Übertragungen erfolgt durch Zuweisungen und die nicht genutzte Kreditermächtigung aus dem Vorjahr. Zudem werden Auszahlungsermächtigungen für Rückstellungen und Verbindlichkeiten zum Jahresende 2022 in Höhe von rund 28,6 Millionen Euro übertragen. Insgesamt erhöht sich der Finanzmittelfehlbetrag im fortgeschriebenen Finanzplan 2023 um etwa 295,2 Millionen Euro.
Zusätzlich wird die Aktualisierung der grundsätzlichen Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen vorgeschlagen. Die bestehenden Regelungen vom Februar 2022 sollen um die Praxis zur Verwendung der Mittel der Bezirksvertretungen sowie um die Handhabung zweckgebundener Erträge und Einzahlungen ergänzt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Übertragungen zur Kenntnis nimmt und dem Rat der Stadt Essen die Zustimmung zu den aktualisierten Regelungen empfiehlt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Quartalsbericht I/2023 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 0617/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0617/2023/2 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses über den Quartalsbericht I/2023 zum Zins- und Schuldenmanagement. Der Bericht wurde vom Oberbürgermeister unterzeichnet und ist dem Geschäftsbereich 2 zugeordnet.
Gemäß der Dienstanweisung Finanzgeschäfte erfolgt diese vierteljährliche Berichterstattung als Teil der internen Überwachung. Der Inhalt des Berichts umfasst die Entwicklung der Schulden sowie die Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten. Zudem werden Informationen über den Abschluss von Options- und Derivatgeschäften, deren aktuelle Marktwerte sowie weitere relevante Risikokennzahlen bereitgestellt.
Neben einer Analyse des gesamten Kreditportfolios enthält der Bericht Angaben zur Einhaltung der in der Dienstanweisung festgelegten Limits. Des Weiteren wird die Einhaltung der in der Haushaltssatzung 2023 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung dokumentiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht I/2023 zum Prognosestichtag 31. März 2023Zur Vorlage · 0677/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen des Finanzcontrollings (FiCo) den Bericht I/2023 vorgelegt, der die Entwicklung des Haushalts der Stadt Essen zum Prognosestichtag 31. März 2023 darstellt. Der Bericht dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Essen.
Basierend auf dem Buchungsstand zum Stichtag prognostiziert die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 6,1 Millionen Euro. In dieser Kalkulation sind verschiedene Kostenfaktoren berücksichtigt. Die Tarifeinigung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 22. April 2023 wird mit einer Haushaltsbelastung von 16,1 Millionen Euro in die Prognose einbezogen. Zudem werden die durch den Ukraine-Krieg bedingten, isolierungspflichtigen Haushaltsbelastungen auf etwa 15,0 Millionen Euro geschätzt.
Der vorliegende Bericht umfasst die Einschätzung der Haushaltsentwicklung auf Grundlage der zum Stichtag vorliegenden Erkenntnisse. Details zu den einzelnen Kostenberechnungen und der Finanzierung sind dem beigefügten Bericht zu entnehmen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Gremien den Quartalsbericht zum Kenntnisnehmen entgegennehmen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Nachhaltigkeit von Vermögensanlagen hier: Evaluierung und Anpassung der Anlagerichtlinie für Kapitalanlagen der Stadt EssenZur Vorlage · 0716/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen beabsichtigt, die Nachhaltigkeitsstrategie für die Kapitalanlagen der unselbstständigen Stiftungen weiterzuentwickeln und die entsprechende Anlagerichtlinie anzupassen. Im Rahmen einer verpflichtenden Evaluierung nach drei Jahren wird die bisherige Strategie überprüft, die im Jahr 2019 eine strengere Nachhaltigkeitsstufe eingeführt hat. Ziel der Anpassung ist es, die Geldanlagen sowohl nachhaltiger als auch wirtschaftlicher und kostengünstiger zu gestalten.
Die bisherige Umsetzung sieht eine schrittweise Umschichtung des Stiftungsvermögens in mindestens zwei Nachhaltigkeitsfonds vor. Aktuell sind Teile des Vermögens in drei ESG-konformen Fonds angelegt. Ein Vergleich der Wertentwicklung zeigt, dass die Rendite der Nachhaltigkeitsfonds mit etwa 0,91 % p.a. unter dem Vergleichswert der vor 2019 praktizierten Anlagestrategie von 1,43 % p.a. liegt. Grund hierfür sind niedrige Marktzinsen, eine hohe Volatilität sowie höhere jährliche Verwaltungs- und Transaktionskosten von circa 1,25 % p.a. im Vergleich zu 0,25 % p.a. in der früheren Portfoliostruktur.
Hinsichtlich der Sicherheit wurde durch die Nutzung der Fonds das Ausfallrisiko einzelner Emittenten reduziert, da die Fonds eine breite Streuung bieten, die die Stadt aufgrund der geringen Volumina nicht eigenständig realisieren kann. Für die Zukunft sieht die Verwaltung eine Erweiterung der Produktpalette, etwa durch die Nutzung nachhaltiger Publikumsfonds oder den Aufbau eines Spezialfonds vor, um die Kosten zu senken. Der Beschlussvorschlag sieht die Übernahme der dauerhaften nachhaltigen Ausrichtung sowie spezifischer Ergänzungen in die Anlagerichtlinie vor.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Einleiten des Vergabeverfahrens und Beauftragung der Wäscherei- sowie Logistikaufgaben für die Dienstkleidung der FeuerwehrZur Vorlage · 0048/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Feuerwehr Essen beabsichtigt, ein Vergabeverfahren für die Wäscherei- und Logistikaufgaben der Dienstkleidung einzuleiten. Mit der Vorlage wird der Rat der Stadt Essen ersucht, die Ausschreibung und Beauftragung eines externen Dienstleisters für einen Zeitraum von vier Jahren zu beschließen. Das veranschlagte Gesamtvolumen für diesen Rahmenvertrag beläuft sich auf 2.600.000 Euro.
Die Leistungen umfassen die professionelle Reinigung, Aufbereitung sowie die Logistik, also den Transport und die Sortierung der persönlichen Schutzausrüstung, Berufskleidung und Flachwäsche. Während die Logistikaufgaben derzeit noch von Personal der Feuerwehr durchgeführt werden, sollen diese künftig ebenfalls an den externen Dienstleister vergeben werden. Aufgrund des geplanten Aufbaus von 98 weiteren Stellen im feuerwehrtechnischen Dienst wird mit einem Anstieg der Wäschestücke von etwa 44.500 auf 54.000 in den kommenden Jahren gerechnet.
Die jährlichen Kosten werden auf durchschnittlich 650.000 Euro geschätzt, wobei die Wäschereileistung etwa 440.000 Euro und die Logistikleistungen rund 210.000 Euro pro Jahr beanspruchen sollen. Die Finanzierung erfolgt zu 60 Prozent über die Produktgruppe Rettungsdienst und zu 40 Prozent über die Produktgruppe Gefahrenabwehr. Die Kosten für den Rettungsdienst werden durch Gebühren refinanziert. Die Anmeldung der Mittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2024.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.05.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Baubeschluss zum Ausbau der Rad- und Gehwegverbindung Grugatrasse zwischen der Autobahnbrücke A 52 in Rüttenscheid und der Kurt-Schumacher-Brücke in SteeleZur Vorlage · 0520/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeschluss für den Ausbau der Rad- und Gehwegverbindung Gruga-Trasse fassen. Das Vorhaben umfasst einen 4,90 km langen Abschnitt zwischen der Autobahnbrücke A 52 in Rüttenscheid und der Kurt-Schumacher-Brücke in Steele. Die Wegebreiten werden je nach Geländelage zwischen 4,00 m und 6,50 m variieren. Die geplanten Gesamtkosten belaufen sich auf 5.020.000 Euro brutto. Dabei wird eine Förderung durch das Land NRW in Höhe von bis zu 3.808.800 Euro angestrebt, sodass ein städtischer Eigenanteil von 1.211.200 Euro verbleibt.
Die Planung sieht vor, dass im Zuge des Ausbaus 38 Bäume entnommen werden, wofür 121 Ersatzpflanzungen vorgesehen sind. Eine Trassenverbreiterung auf 6,50 m wurde zugunsten des Landschaftsschutzes verworfen. Die Beleuchtung an zentralen Punkten soll mittels LED-Systemen erfolgen, sofern die Untere Naturschutzbehörde die Genehmigung erteilt. Für die Instandhaltung der Beleuchtung werden jährliche Kosten von etwa 2.400 Euro veranschlagt. Die Umsetzung in Essen-Steele ist ab 2024 geplant, der weitere Abschnitt bis zur A 52 soll 2025 folgen.
Die Prüfung der Klimarelevanz bewertet das Vorhaben als positiv, da durch die zentrale Lage ein Umstieg von PKW auf das Fahrrad erwartet wird, was zur Reduktion von Treibhausgasen beitragen kann. Die tägliche Nutzungsfrequenz der Trasse wird mit 2.500 bis 3.000 Personen angegeben, in Spitzenzeiten mit bis zu 7.000 Radfahrenden. Die Vorlage liegt zur Empfehlung in den zuständigen Ausschüssen für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität sowie dem Haupt- und Finanzausschuss vor.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (siehe Diskussionsverlauf)
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 15.Bau und Baubeginn der Maßnahme „Erneuerung der Lichtsignalanlage (LSA) Aktienstr. / Schönebecker Str. / Lautstr."Zur Vorlage · 0611/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die vollständige Erneuerung der Lichtsignalanlage (LSA) 403 an der Kreuzung Aktienstraße, Schönebecker Straße und Lautstraße. Hintergrund des Vorhabens ist ein Anliegen der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe behinderter Menschen in Essen e.V., die die Verkehrssicherheit für Menschen mit Sehbehinderung an dieser Stelle sicherstellen möchte. Eine technische Prüfung ergab, dass eine einfache Modernisierung der bestehenden Steuerung aufgrund des Alters der Geräte nicht mehr möglich ist.
Die Maßnahme umfasst neben dem Austausch der Lichtsignalanlage auch die Anpassung der Bordsteine und die Installation von taktilem Pflaster, um die Oberflächen der Furten behindertengerecht zu gestalten. Zudem soll ein Beleuchtungsmast als Gemeinschaftsmast ausgeführt werden. Die Planung berücksichtigt dabei auch die zukünftige Entwicklung der Aktienstraße als Fahrradachse.
Für die Umsetzung werden außerplanmäßige Mittel in Höhe von insgesamt 540.000 Euro für das Jahr 2023 beantragt. Die Kosten setzen sich aus 290.000 Euro für die Erneuerung der Lichtsignalanlage, 240.000 Euro für den Umbau der Straßenteilanlagen sowie 10.000 Euro für den Austausch von Leuchten zusammen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität den Bau und Baubeginn sowie die Bereitstellung der Mittel empfiehlt, damit der Rat der Stadt Essen die finale Entscheidung treffen kann.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Gleisanlagen Strecke 551"Zur Vorlage · 0613/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Erneuerung Gleisanlagen Strecke 551“. Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den entsprechenden Beschluss fasst, nachdem die zuständigen Ausschüsse ihre Empfehlungen abgegeben haben.
Die betroffene U-/Stadtbahn-Nordstrecke befindet sich im Eigentum der Stadt Essen und wird an die Ruhrbahn GmbH verpachtet. Gemäß dem bestehenden Stadtbahnpachtvertrag trägt die Stadt die Kosten für Instandsetzung und Erneuerung. Die Gleisanlagen, die im Jahr 2001 eingebaut wurden, weisen am Ober- und Unterbau sowie an der Fahrbahndecke Schäden auf. Da das Verschleißgrenzmaß der Schienenprofile in Kürze erreicht wird, ist eine zeitnahe Erneuerung vorgesehen, um eine Betriebsgefahr und Streckensperrungen zu vermeiden. Die Maßnahme erstreckt sich von der Karnaper Straße bis zur Essener Straße an der Stadtgrenze zu Gelsenkirchen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich nach Schätzung der Ruhrbahn GmbH auf rund 7.545.440 Euro, inklusive eines Verwaltungskostenzuschlags von 12 Prozent. Für die zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 6.737.000 Euro wurde über das Landesförderprogramm „Wüst“ ein Antrag auf Förderung gestellt. Bei einer Förderquote von 60 Prozent ergibt sich ein städtischer Eigenanteil von 3.503.240 Euro. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan der Stadt unter dem entsprechenden PSP-Element bis zur mittelfristigen Finanzplanung 2026 veranschlagt. Die Ausschreibung und Vergabe erfolgt durch die Ruhrbahn GmbH.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Bau und Baubeginn der Maßnahme „Beleuchtung Bochumer Landstraße von Kütingsgarten bis Zweibachegge“Zur Vorlage · 0622/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Bau und Baubeginn einer neuen Straßenbeleuchtung im Bereich der Bochumer Landstraße zwischen Kütingsgarten und Zweibachegge. Die Maßnahme ist eine Folge von Anpassungen an den öffentlichen Verkehrsflächen, die im Zusammenhang mit der Entstehung eines neuen Nahversorgungszentrums sowie vorangegangenen Kanalbaumaßnahmen der Stadtwerke Essen stehen. Im betroffenen Abschnitt wurde die vorhandene Mittelinsel inklusive der Straßenbeleuchtung bereits zurückgebaut, um die Erreichbarkeit der angrenzenden Grundstücke und eine flexible Verkehrsführung während der Bauarbeiten zu gewährleisten.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen beidseitig im Gehwegbereich soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Anforderungen der DIN (EN) 13201 erfüllen. Durch den Einsatz von LED-Leuchten wird eine gleichmäßigere Ausleuchtung angestrebt. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 304.000 Euro. Da die Maßnahme nicht im Haushaltplan 2023 vorgesehen war, wird die außerplanmäßige Bereitstellung dieser Mittel beantragt. Die Finanzierung erfolgt aus städtischen Eigenmitteln, wobei die Kosten durch mögliche Straßenausbaubeiträge der Grundstückseigentümer sowie durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen reduziert werden können. Ein Antrag auf Landesförderung zur finanziellen Entlastung der Beitragspflichtigen soll gestellt werden. Die Ergebnisse der gemäß Kommunalabgabengesetz durchgeführten Anliegerversammlung liegen der Vorlage vor.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Beauftragung von Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen für die Maßnahme "Humboldtstraße von Max-Halbach-Straße bis Kreisverkehr Fulerumer Straße"Zur Vorlage · 0641/2023/6 · Vorlage
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Die Stadt Essen plant gemeinsam mit der Stadt Mülheim an der Ruhr den Ausbau der Humboldtstraße im Abschnitt zwischen der Max-Halbach-Straße und dem Kreisverkehr Fulerumer Straße. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage (0641/2023/6) wird die Beauftragung von Planungs- und Bauvorbereitungsleistungen in Höhe von 450.000 Euro beantraget. Dieser Betrag umfasst rund 370.000 Euro für Planungsleistungen und örtliche Bauüberwachung durch ein Ingenieurbüro sowie etwa 80.000 Euro für notwendige Bodengutachten und Baumgutachten.
Die Maßnahme dient der grundhaften Erneuerung des Straßenuntergrunds, um die bestehenden Schäden an der Fahrbahn dauerhaft zu beheben und die Standfestigkeit des Straßenoberbaus zu gewährleisten. Zudem soll der Straßenquerschnitt im Sinne des Ausbaus des Radwegenetzes neu gestaltet werden. Für das gesamte Vorhaben wurde ein Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht, der ein Kostenvolumen von 6.630.000 Euro umfasst und eine Bezuschussung von voraussichtlich 75 Prozent vorsieht.
Da die Kosten für die Planungsleistungen im Haushaltsplan 2023 nicht berücksichtigt sind, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 450.000 Euro empfohlen. Ein Teilbetrag von 196.000 Euro wurde bereits durch die Verwaltung bereitgestellt; die verbleibenden 254.000 Euro sollen aus dem Haushaltsposten für die Erneuerung von Hauptverkehrsstraßen gedeckt werden. Über die eigentlichen Baukosten wird zu einem späteren Zeitpunkt durch einen separaten Beschluss entschieden.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 19.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Bahnhofstangente"Zur Vorlage · 0662/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0662/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Bau und dem geplanten Baubeginn der Maßnahme „Bahnhofstangente“ als Teil des Projekts „Citybahn“. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität das Ergebnis der verbindlichen Anliegerversammlung zur Kenntnis nehmen und den Bau gemäß § 8a Absatz 3 KAG empfehlen. Der Rat der Stadt soll den Bau und Baubeginn beschließen. Der Baubeginn ist für das dritte Quartal 2023 vorgesehen, während die Inbetriebnahme für Anfang 2026 geplant ist.
Die veranschlagten Baukosten für die Maßnahme belaufen sich auf 25.514.000 €. Diese teilen sich auf in Kosten für den Straßenbau (18.147.000 €), die Beleuchtung (3.872.000 €), die Signalisierung (3.143.000 €) und die Begrünung (352.000 €). Die Finanzierung erfolgt zu 95 Prozent durch Fremdmittel in Höhe von 24.238.300 €, wobei ein städtischer Eigenanteil von 1.275.700 € vorgesehen ist. Dieser Eigenanteil verringert sich nach Eingang von Beiträgen gemäß § 8 KAG bzw. der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge. Ein Förderantrag der Ruhrbahn GmbH nach § 13 ÖPNVG NRW wurde gestellt; ein Bescheid des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr steht noch aus. Die Finanzplanung sieht für die Jahre 2023 bis 2026 jährliche Beträge zwischen etwa 3,69 Millionen Euro und 5 Millionen Euro vor. Die kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen auf den Eigenanteil sind in der Kostenplanung enthalten.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Gesamtkostenänderung der Maßnahme "Straßenüberführung (SÜ) Bottroper Straße"Zur Vorlage · 0670/2023/6 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage zum Geschäftsbereich 6 beantragt eine Anpassung der Gesamtkosten für die Maßnahme „Straßenüberführung (SÜ) Bottroper Straße“. Der Rat der Stadt Essen hatte ursprünglich für das Bauvorhaben ein Volumen von 6.020.000 Euro beschlossen. Durch die vorliegende Änderung soll sich die Summe um insgesamt 783.000 Euro auf 6.803.000 Euro erhöhen.
Die Kostensteigerung resultiert aus verschiedenen Faktoren während der Bauphase. Dazu gehören pandemiebedingte Auflagen zum Arbeitsschutz sowie bautechnische Anpassungen. Bei der Erstellung der Arbeitsebene für das Bohrgerät mussten aufgrund abweichender Bestandspläne zusätzliche Maßnahmen wie der Bau einer Winkelstützwand umgesetzt werden. Zudem ergaben sich Änderungen in der Ausführungsplanung, etwa durch die Notwendigkeit zusätzlicher Rückverankerungen und Bohrpfähle sowie einen erhöhten Bewehrungsgrad der Bauteile. Ein wesentlicher Faktor war zudem der Wegfall geplanter Sperrpausen, da die Deutsche Bahn die Strecke unter der Überführung aufgrund eines Unfalls auf der A4 einsetzen musste, was den Bauablauf veränderte.
Die Kostensteigerung umfasst bereits vereinbarte Nachträge sowie weitere Forderungen, die zum Zeitpunkt der Vorlage noch in der Prüfung oder Erwartung sind. Die Finanzierung der Erhöhung erfolgt über das PSP-Element 5.660223.500. Da die Maßnahme förderfähig ist, wird erwartet, dass die Bezirksregierung Düsseldorf etwa 65 Prozent der zusätzlichen Kosten übernimmt, sodass der städtische Eigenanteil bei rund 274.000 Euro liegt.
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- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 21.Bau und Baubeginn der Maßnahmen "Erneuerung Raiffeisenweg" und "Erneuerung Rengsdorfer Heim"Zur Vorlage · 0672/2023/6 · Vorlage
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Die Stadt Essen plant die grundhafte Erneuerung der Straßen Raiffeisenweg und Rengsdorfer Heim in der Siedlung Gimkenhof. Im Anschluss an die Kanalbaumaßnahmen der Stadtwerke Essen AG sollen die betroffenen Straßen im gesamten Querschnitt ausgebaut werden. Geplant ist die Umgestaltung der bisher asphaltierten Flächen in niveaugleiche Mischverkehrsflächen aus rotem Betonsteinpflaster, um den Siedlungscharakter zu stärken.
Die vorliegende Vorlage empfiehlt dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie dem Rat der Stadt, den Bau und Baubeginn der beiden Maßnahmen zu beschließen. Hierfür ist die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Jahr 2023 erforderlich. Für die Erneuerung des Raiffeisenwegs werden 852.000 Euro und für den Rengsdorfer Heim 835.000 Euro veranschlagt. Die Finanzierung soll aus dem Haushaltselement „Erneuerung von Nebenstraßen“ erfolgen.
Die Kostenkalkulation basiert auf aktuellen Schätzungen, die gegenüber dem ursprünglichen Planbeschluss von 2021 gestiegen sind. Als Ursachen werden Preissteigerungen bei Baustoffen und Energiekosten sowie technische Erschwernisse angeführt. Dazu gehören die Notwendigkeit von Kleingeräten aufgrund geringer Fahrbahnbreiten, aufwändige Zwischentransporte von Materialien sowie notwendige technische Maßnahmen aufgrund der Untergrundverhältnisse und der Sicherstellung von Rettungswegen.
Die Grundstückseigentümer sind gemäß dem Kommunalabgabengesetz beitragspflichtig. Durch die Beantragung von Fördermitteln nach der „Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge“ des Landes Nordrhein-Westfalen wird eine vollständige Entlastung der Anlieger angestrebt. Die Stadt trägt die Kosten zunächst als Eigenanteil, bis die Zuschüsse eingehen.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 22.Philharmonie/Saalbau Essen hier: Ertüchtigung der Veranstaltungstechnik im RWE PavillonZur Vorlage · 0481/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Erneuerung und Modernisierung der Veranstaltungstechnik im RWE Pavillon der Philharmonie/Saalbau Essen beschließen. Die vorliegende Vorlage sieht für diesen zweiten Bauabschnitt Gesamtkosten in Höhe von 550.000 Euro vor. Im Fokus der Maßnahmen stehen die Ertüchtigung des Line Arrays, die Erneuerung der Lichtpulte sowie der Einbau einer bedarfsgerechten Obermaschinerie inklusive der zugehörigen Steuertechnik.
Die technische Ausstattung im RWE Pavillon ist nach 18 Jahren Betrieb laut Verwaltung verschlissen und weist veraltete Schnittstellen auf. Die Modernisierung ist notwendig, um die Betriebssicherheit der Gesamtanlage zu gewährleisten und den Anforderungen an eine Veranstaltungsstätte zu entsprechen. Während die Erneuerung der Technik im Alfried-Krupp-Saal bereits mit rund 2,5 Millionen Euro aus Rücklagen finanziert wurde, ist für das aktuelle Vorhaben eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2023 erforderlich.
Die Finanzierung der 550.000 Euro soll durch eine Minderausgabe beim Projekt Neubau der Gesamtschule Altenessen Süd erfolgen, da dort im Haushaltsjahr 2023 ein geringerer Mittelbedarf als ursprünglich angenommen absehbar ist. Die Maßnahme ist zudem Teil der Verpflichtungen zur baulichen Unterhaltung des Objekts, die im Rahmen der Vereinbarungen mit der Krupp-Stiftung bestehen. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH hat die Kostenschätzung auf Basis vorangegangener Maßnahmen im Alfried-Krupp-Saal vorgenommen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 03.05.2023 · Kulturausschuss (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 23.Lichtwerbeanlage auf dem HandelshofZur Vorlage · 0491/2023/7 · Vorlage
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Die Stadt Essen plant die Sanierung der Lichtwerbeanlage auf dem Gebäude Handelshof, welches im Eigentum der Stadt steht. Ziel der Maßnahme ist die Optimierung der Betriebssicherheit sowie die Reduzierung des Wartungsaufwands unter Beibehaltung der stadtbildprägenden Wirkung. Im Rahmen der Vorlage wurden vier verschiedene Varianten untersucht. Während ein Totalrückbau Kosten von etwa 65.000 Euro verursachen würde, sieht die von der Verwaltung favorisierte Variante II die Installation von LED-Profilbuchstaben und einem Wappen vor. Diese Variante erfordert Investitionen von circa 210.000 Euro, ermöglicht jedoch eine Senkung des Energieverbrauchs um 50 Prozent sowie jährliche Wartungseinsparungen in Höhe von 9.000 Euro. Weitere untersuchte Optionen umfassen eine Variante mit dem Schriftzug „ESSEN“ sowie ein LED-Video-Netz.
Parallel zur technischen Sanierung soll ein Beteiligungsverfahren zur Änderung der Leuchtschrift eingeleitet werden. Dieser Prozess zur Findung einer neuen Botschaft orientiert sich an der Innenstadtentwicklung und umfasst die Arbeit einer Jury sowie eines Fachbeirats. Die Kosten für den Beteiligungsprozess werden auf bis zu 10.000 Euro geschätzt. Die Umsetzung der technischen Maßnahmen soll über den Haushaltsplan ab 2024 finanziert werden. Der Rat der Stadt Essen soll die Umsetzung der Variante II beauftragen. Die Entscheidung über die Vorschläge aus dem Beteiligungsverfahren wird voraussichtlich im Herbst 2023 erwartet, wobei der aktuelle Schriftzug bis zur Umsetzung bestehen bleibt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.05.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.05.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.05.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.03.2023 · Rat der Stadt Essen (21. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 24.Mitteilungen der Verwaltung
- 24 a.Immobilien Management Essen GmbH (IME) hier: Projekt WeberplatzErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 24 b.Kapazitätsbedarf in den Essener Unterkünften für Geflüchtete hier: MietangelegenheitErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 25.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil