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Vorlage

Fällung von 5 Alleebäumen im Zuge des Neubaus der Gesamtschule Altenessen-Süd

0536/2023/6 Umweltamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Planung für den Neubau der Gesamtschule Altenessen-Süd auf einem ehemaligen Sportplatzgelände an der Erbslöhstraße liegt der Unteren Naturschutzbehörde ein Antrag zur Fällung von fünf Lindenbäumen vor. Die betroffenen Bäume sind Teil der im Alleenkataster des Landes Nordrhein-Westfalen eingetragenen Lindenallee an der Erbslöhstraße und unterliegen dem gesetzlichen Alleenschutz nach dem Landesnaturschutzgesetz.

Die Beseitigung der fünf Bäume ist laut dem Antrag des Fachbereichs Immobilienwirtschaft für die Umsetzung des Schulbauvorhabens erforderlich. Zwei der Bäume müssen entfernt werden, um die verkehrliche Situation an der Einmündung der Erbslöhstraße in den Berthold-Beitz-Boulevard anzupassen. Die drei weiteren Bäume stehen im Bereich der für das Grundstück erforderlichen Feuerwehrzufahrt sowie eines Wendeplatzes.

Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, eine Befreiung von den Verboten des Alleenschutzes gemäß § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes zu erteilen, da ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Schulneugründung besteht. Als Ausgleich für die Fällung sind acht Ersatzpflanzungen von Linden mit einem Stammumfang von 20 bis 25 Zentimetern in vorhandenen Pflanzlücken der bestehenden Allee vorgesehen. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde soll über diesen Befreiungsantrag entscheiden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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