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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Formalia, Feststellung der Tagesordnung
- 2.Niederschrift Nr. 7 über die Sitzung des Beirates Untere Naturschutzbehörde vom 03.02.2023
- 3.Ausbau des Rad- und Wanderweges Grugatrasse zwischen Brücke über die Autobahn A 52 in Rüttenscheid und der Kurt-Schumacher-Brücke in SteeleZur Vorlage · 0570/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Umweltamtes (0570/2023/6) befasst sich mit dem Ausbau der Grugatrasse zwischen der Brücke über die A 52 in Rüttenscheid und der Kurt-Schumacher-Brücke in Steele. Ziel des Projekts ist die Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal Split auf 25 Prozent bis zum Jahr 2035. Für den bereits abgeschlossenen Westabschnitt sind konkrete Maßnahmen wie Asphaltierungen und die Schaffung von Schotterbanketten mit einer Breite von 0,50 Metern vorgesehen. Der Ausbau umfasst Wegebreiten zwischen 3,50 und 6,50 Metern.
Im Rahmen der baulichen Veränderungen ist die Fällung von 16 Bäumen sowie die Rodung von Gebüschen und kleineren Bäumen geplant. Als Ausgleichsmaßnahmen sieht die Planung die Pflanzung von insgesamt 141 Bäumen, die Anlage von Blumenwiesen, Amphibienmulden sowie zwei Kleingewässern am Rellinghauser Mühlenbach vor. Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde soll die vorgesehenen Eingriffsgenehmigungen zur Kenntnis nehmen und über eine Befreiung gemäß § 67 BNatSchG entscheiden.
Für den Ostabschnitt der Trasse ist die Prüfung der Planungsunterlagen noch nicht abgeschlossen. Hier ist eine Erweiterung der Wegbreite von 3 Meter auf 5,50 Meter vorgesehen, wobei mögliche Konflikte mit der naturnahen Erholung sowie Alternativrouten geprüft werden müssen. Eine Beleuchtung des Weges ist aus Gründen des Artenschutzes nicht geplant. Eine erste Einschätzung der Klimarelevanz des Vorhabens wurde als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 20.04.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (8. Sitzung)
- 4.Renaturierung kommunaler FließgewässerZur Vorlage · 0495/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Bericht zur Renaturierung kommunaler Fließgewässer in Essen vorgelegt, um die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie bis Ende 2027 zu erfüllen. Die vorliegenden Konzepte zur naturnahen Entwicklung umfassen eine Gewässerlänge von etwa 120 Kilometern. Berichtspflichtig sind Gewässer mit einem Einzugsgebiet von mehr als 10 Quadratkilometern, wozu unter anderem der Deilbach, Hesperbach, Oefterbach, Ruhmbach und Borbecker Mühlenbach gehören. Der Bericht dokumentiert bereits abgeschlossene Projekte, wie die Offenlegung des Deilbachs Ende 2022, sowie Maßnahmen an Gewässern wie dem Rellinghauser Mühlenbach, Kesselbach und Schmalenbecke.
Die Umsetzung künftiger Maßnahmen unterliegt verschiedenen Rahmenbedingungen. Aufgrund geänderter Förderregeln der Bezirksregierung Düsseldorf müssen Renaturierung und Hochwasserschutz künftig kombiniert betrachtet werden. Zudem bestehen Restriktionen durch die begrenzte Verfügbarkeit von Flächen auf Privatgrundstücken, technische Unumsetzbarkeit in der Planung sowie personelle Engpässe im zuständigen Sachgebiet. Eine für 2023 beschlossene Erhöhung des Personalbestandes um eine Stelle wird erst ab 2024 oder 2025 wirksam.
Für den Zeitraum 2023 bis 2025 sind Großprojekte am Deilbach, Eibergbach und Ruhmbach geplant. Im Bereich der Gewässerunterhaltung sind Maßnahmen an Gewässern wie dem Pausmühlenbach, Wolfsbach und Rellinghauser Mühlenbach vorgesehen. Zur Priorisierung der Vorhaben findet Ende April 2023 ein Workshop in Kooperation mit Naturschutzverbänden statt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Beirat Untere Naturschutzbehörde sowie der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.04.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (8. Sitzung)
- 5.Bauvorhaben Icktener Straße hinter Hausnummer 89Zur Vorlage · 0571/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Untere Naturschutzbehörde hat einen Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung für ein Bauvorhaben in der Icktener Straße in Kettwig vorgelegt. Das Projekt sieht die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen auf einem Gartengrundstück vor, das sich hinter der Hausnummer 89 befindet. Da das Grundstück derzeit im Landschaftsschutzgebiet gemäß der Verordnung vom 10. März 1975 liegt, wird die Aufhebung des Schutzstatus für dieses Flurstück sowie für angrenzende Flächen angestrebt.
Die Verwaltung begründet das Vorhaben damit, dass das Gebiet im Regionalen Flächennutzungsplan von 2009 bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen ist. Eine formale Entlassung aus dem Landschaftsschutz soll vor der Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Essen bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt werden. Fachliche Prüfungen der Behörden ergaben, dass die ökologische Bedeutung der Fläche für Boden, Wasser, Klima und biologische Vielfalt gering ist. So weist der Boden keine besondere Bedeutung für die Landwirtschaft auf, und die Fläche dient nicht als wesentlicher Kaltluftentstehungsort oder als Pufferzone für den nahegelegenen Wald. Auch das Landschaftsbild wird durch das Vorhaben am Rand des Siedlungsbereichs nicht beeinträchtigt.
Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde hat im Rahmen der Anhörung keine Bedenken gegen die beabsichtigte Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung erhoben.
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Beratungsfolge
- 20.04.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (8. Sitzung)
- 6.Fällung von 5 Alleebäumen im Zuge des Neubaus der Gesamtschule Altenessen-SüdZur Vorlage · 0536/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Planung für den Neubau der Gesamtschule Altenessen-Süd auf einem ehemaligen Sportplatzgelände an der Erbslöhstraße liegt der Unteren Naturschutzbehörde ein Antrag zur Fällung von fünf Lindenbäumen vor. Die betroffenen Bäume sind Teil der im Alleenkataster des Landes Nordrhein-Westfalen eingetragenen Lindenallee an der Erbslöhstraße und unterliegen dem gesetzlichen Alleenschutz nach dem Landesnaturschutzgesetz.
Die Beseitigung der fünf Bäume ist laut dem Antrag des Fachbereichs Immobilienwirtschaft für die Umsetzung des Schulbauvorhabens erforderlich. Zwei der Bäume müssen entfernt werden, um die verkehrliche Situation an der Einmündung der Erbslöhstraße in den Berthold-Beitz-Boulevard anzupassen. Die drei weiteren Bäume stehen im Bereich der für das Grundstück erforderlichen Feuerwehrzufahrt sowie eines Wendeplatzes.
Die Untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, eine Befreiung von den Verboten des Alleenschutzes gemäß § 67 des Bundesnaturschutzgesetzes zu erteilen, da ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Schulneugründung besteht. Als Ausgleich für die Fällung sind acht Ersatzpflanzungen von Linden mit einem Stammumfang von 20 bis 25 Zentimetern in vorhandenen Pflanzlücken der bestehenden Allee vorgesehen. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde soll über diesen Befreiungsantrag entscheiden.
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Beratungsfolge
- 20.04.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (8. Sitzung)
- 7.Aufforstungsflächen auf Friedhöfen für den Ersatzflächenpool der Stadt EssenZur Vorlage · 0551/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, bestimmte Flächen auf städtischen Friedhöfen für den Ersatzflächenpool der Unteren Naturschutzbehörde zu nutzen. Konkret sind die Friedhöfe „Am Hellweg“ in Freisenbruch, „Am Schildberg“ in Dellwig sowie der Terrassenfriedhof Schönebeck betroffen. Auf diesen Flächen, die derzeit als intensiv gepflegte Mähwiesen mit vereinzelten Einzelbäumen genutzt werden, sollen Bereiche, die für die Friedhofsnutzung nicht mehr benötigt werden, mit bodenständigen Baum- und Straucharten aufgeforstet werden.
Ziel dieser Maßnahme ist die ökologische Aufwertung der Flächen durch die Schaffung von Wald- und Waldrandstrukturen. Die so entstehenden Flächen sollen in den Ersatzflächenpool der Stadt aufgenommen werden, um als Ausgleichsmaßnahmen für zukünftige Eingriffe in Natur und Landschaft, wie etwa Bauvorhaben oder Waldumwandlungen, zur Verfügung zu stehen. Durch die Aufforstung soll der Erhalt der Biodiversität sowie der Ausgleich des Mangels an Waldflächen, insbesondere in den nördlichen Stadtteilen, unterstützt werden.
Die Durchführung der Pflanzarbeiten durch den Fachbereich Grün und Gruga ist für den Zeitraum ab Herbst 2023 vorgesehen. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde wurde im Rahmen der vorliegenden Vorlage zur Kenntnisnahme über dieses Vorhaben informiert.
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Beratungsfolge
- 20.04.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (8. Sitzung)
- 8.Sitzungstermine für den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 2023Zur Vorlage · 0389/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0389/2023/6 dient der Festlegung der Sitzungstermine für den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde im Jahr 2023. Die zuständige Beigeordnete hat den Beschlussvorschlag zur Beratung vorgelegt.
Gemäß dem Dokument sind für das Kalenderjahr 2023 drei Termine für die Sitzungen des Beirats vorgesehen. Die erste Sitzung soll am Donnerstag, den 15. Juni 2023, um 16:00 Uhr im Sitzungssaal 1.16 „Tampere“ im Rathaus stattfinden. Ein weiterer Termin ist für Donnerstag, den 21. September 2023, um 16:00 Uhr im Sitzungssaal 1.21 „Sunderland“ im Rathaus angesetzt. Die dritte Sitzung des Jahres ist für Donnerstag, den 23. November 2023, ebenfalls um 16:00 Uhr im Sitzungssaal 1.21 „Sunderland“ im Rathaus geplant.
Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde ist dazu aufgerufen, diese Termine gemäß dem Beschlussvorschlag zu verabschieden. Eine Vorprüfung der Vorlage durch die Verwaltung ist erforderlich. Auswirkungen auf den Klimaschutz wurden in der Vorlage als nicht vorhanden eingestuft.
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Beratungsfolge
- 20.04.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (8. Sitzung)
- 9.Arten- und naturschutzrechtliche Befreiungen - März 2023 (öffentlich)Zur Vorlage · 0525/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0525/2023/6 des Umweltamtes dient der Information des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde. Gegenstand der Vorlage sind Arten- und naturschutzrechtliche Befreiungen, die im Zeitraum März 2023 beantragt wurden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Beirat die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nimmt. Die inhaltliche Detailtiefe zu den einzelnen Befreiungsanträgen ist in den beigefügten Listen des öffentlichen Teils der Vorlage enthalten. Aus dem Dokument geht hervor, dass für die vorliegende Angelegenheit keine unmittelbaren Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten im Rahmen dieser Vorlage ausgewiesen werden. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz eingestuft. Die Vorlage wurde von der zuständigen Beigeordneten unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 20.04.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (8. Sitzung)
- 10.Berichte / Stellungnahmen der Arbeitsgruppen hier: Bebauungsplan Nr. 6/19 Plänkerweg / Feldwiese
- 11.Berichte der Verwaltung
- 12.Berichte des Vorsitzenden
- 13.Anfragen / Mitteilungen
- 14.Nächster Sitzungstermin 15.06.2023
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.Arten- und naturschutzrechtliche Befreiungen - März 2023 (nichtöffentlich)
- 16.Berichte und Anfragen