Aufforstungsflächen auf Friedhöfen für den Ersatzflächenpool der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, bestimmte Flächen auf städtischen Friedhöfen für den Ersatzflächenpool der Unteren Naturschutzbehörde zu nutzen. Konkret sind die Friedhöfe „Am Hellweg“ in Freisenbruch, „Am Schildberg“ in Dellwig sowie der Terrassenfriedhof Schönebeck betroffen. Auf diesen Flächen, die derzeit als intensiv gepflegte Mähwiesen mit vereinzelten Einzelbäumen genutzt werden, sollen Bereiche, die für die Friedhofsnutzung nicht mehr benötigt werden, mit bodenständigen Baum- und Straucharten aufgeforstet werden.
Ziel dieser Maßnahme ist die ökologische Aufwertung der Flächen durch die Schaffung von Wald- und Waldrandstrukturen. Die so entstehenden Flächen sollen in den Ersatzflächenpool der Stadt aufgenommen werden, um als Ausgleichsmaßnahmen für zukünftige Eingriffe in Natur und Landschaft, wie etwa Bauvorhaben oder Waldumwandlungen, zur Verfügung zu stehen. Durch die Aufforstung soll der Erhalt der Biodiversität sowie der Ausgleich des Mangels an Waldflächen, insbesondere in den nördlichen Stadtteilen, unterstützt werden.
Die Durchführung der Pflanzarbeiten durch den Fachbereich Grün und Gruga ist für den Zeitraum ab Herbst 2023 vorgesehen. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde wurde im Rahmen der vorliegenden Vorlage zur Kenntnisnahme über dieses Vorhaben informiert.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 20.04.2023kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Umweltamt
- Berichte/ Stellungnahmen der Arbeitsgruppen hier: Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren Nr. 7/17 "Rüttenscheider Straße/Wittekindstraße" Stellungnahme zu den geplanten Aufforstungsflächen für den Ersatzflächenpool 08.04.2025
- Umstellung des Versandes der Unterlagen des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde von analog auf digital 08.04.2025
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- Naturschutzrechtliche Befreiungen - März 2025 (öffentlich) 08.04.2025
- Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes Nr. 59 E "Holteyer Straße / Im Heimberge" hier: Anhörung gemäß § 70 Landesnaturschutzgesetz 08.04.2025
- Nachwahl zum Beirat Untere Naturschutzbehörde 04.06.2025