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Vorlage

Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose kranken Essener Bürgern

0558/2023/5 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät über den Jahresabschluss 2022 sowie die Kapitalverstärkung der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose kranken Essener Bürgern. Gemäß der Stiftungssatzung obliegt dem Ausschuss die förmliche Feststellung des jährlichen Stiftungsabschlusses sowie die Entscheidung über Rücklagen zur Kapitalverstärkung.

Im Geschäftsjahr 2022 beliefen sich die Erträge aus dem Stiftungsvermögen zusammen mit dem Übertrag aus dem Vorjahr auf insgesamt 1.944,80 Euro. Die Ausgaben setzten sich unter anderem aus Depotgebühren, Grabpflege, der Verlängerung von Nutzungsrechten sowie einer Mittelweiterleitung an die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Ortsvereinigung Essen e.V. zusammen. Nach Abzug der Ausgaben und der Zuführung zur Kapitalrücklage ergab sich ein Übertrag von 500,98 Euro in das Jahr 2023.

Für das Jahr 2023 werden die geplanten Erträge auf 1.050,00 Euro geschätzt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Höchstbetrag von einem Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung, was einem Betrag von 350,00 Euro entspricht, zur Kapitalverstärkung der Rücklage zuzuführen. Nach dieser Zuführung verbleiben für das Jahr 2023 verfügbare Mittel in Höhe von 1.200,98 Euro.

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