Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 17 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 21.03.2023
- 2.Bestellung der SchriftführungZur Vorlage · 0655/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtdirektor hat im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration die Bestellung einer neuen Schriftführerin vorgeschlagen. Die Vorlage mit der Nummer 0655/2023/5 sieht vor, eine Mitarbeiterin der Verwaltung zur Schriftführerin für das Gremium zu ernennen. Die bisherigen stellvertretenden Schriftführerinnen sollen ihre Funktionen unverändert beibehalten.
Die Grundlage für diesen Vorgang bilden die Bestimmungen der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen und seine Ausschüsse. Diese Regelungen schreiben vor, dass für die Sitzungen des Gremiums Niederschriften erstellt werden müssen, die von einer im Ausschuss zu bestellenden Schriftführung zu unterzeichnen sind. Die zuständige Fachabteilung, das Amt für Soziales und Wohnen, hat den Vorschlag zur Besetzung dieser Position vorgelegt. Eine finanzielle Auswirkung durch die Bestellung wird in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 3.Sachstandsbericht "Stärkungspakt NRW"
- 3 a.Stadtteilklinik Stoppenberg hier: weiteres VorgehenZur Vorlage · 0698/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Realisierung der Stadtteilklinik Stoppenberg als Teil eines integrierten, sektorenübergreifenden Gesundheitszentrums im Essener Norden. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird dem Rat der Stadt Essen die Zustimmung zu einer Absichtserklärung (Letter of Intent) zwischen der Stadt Essen und der Allbau Managementgesellschaft mbH empfohlen.
Das Vorhaben sieht vor, auf dem Gelände des ehemaligen St. Vincenz Krankenhauses ein medizinische Versorgungsangebot zu etablieren. Die geplante Stadtteilklinik soll drei Kernbereiche umfassen: ein allgemeinmedizinisches, kurzstationäres Versorgungsangebot, ambulantes Operieren sowie die Organisation gesundheitsnaher Angebote und die Vermietung von Flächen in einem medizinischen Versorgungszentrum. Für den stationären Teil wurde bereits eine Förderzusage über den Innovationsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung erwirkt.
Um den geplanten Starttermin zum 1. April 2024 einzuhalten, soll die Verwaltung beauftragt werden, die Gründung der Betreibergesellschaft „Stadtteilklinik Stoppenberg GmbH“ zeitnah vorzubereiten. Die Allbau Managementgesellschaft mbH soll die Planungen für die Umbauarbeiten vorantreiben, wobei die Kosten hierfür von der künftigen Betreibergesellschaft getragen werden sollen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass im Falle einer Nichtrealisierung der Gründung die Stadt Essen für entstandene Schäden aufkommen würde, die im Vertrauen auf die Kostenübernahme entstehen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.05.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.Bericht zu den Landesprogrammen "Gemeinsam klappt`s" und "Durchstarten in Ausbildung und Arbeit"Zur Vorlage · 0414/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zur Evaluation der Landesprogramme „Gemeinsam klappt’s“ sowie „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ dokumentiert die Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration junger erwachsener Geflüchteter im Alter zwischen 18 und 27 Jahren. Im Zeitraum von Ende 2019 bis Mitte 2023 wurden durch das MKFFI und das MAGS Mittel in Höhe von insgesamt rund 1,7 Millionen Euro für das Teilhabemanagement und verschiedene Module bereitgestellt, wobei die Stadt Essen jeweils einen Eigenanteil von 10 Prozent leistete. Insgesamt nahmen 271 junge Menschen an den Programmen teil. Die Maßnahmen umfassten Case-Management, Coaching sowie Jugendintegrationskurse.
Im Rahmen des Programms „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“, das durch die JOBLINGE gAG Ruhr umgesetzt wurde, lag der Fokus auf der beruflichen Orientierung und Qualifizierung junger Frauen. Aufgrund einer fehlenden Notwendigkeit wurden bestimmte Förderbausteine nicht genutzt, sodass die entsprechenden Mittel in die Ausweitung von Coaching-Angeboten und Integrationskursen umgeschichtet wurden. Die Teilnehmergruppe weist ein Durchschnittsalter von 23 Jahren auf, wobei 48 Prozent der Teilnehmenden eine Duldung besitzen.
Mit dem Ende der Programme zum 1. Juli 2023 entfallen die spezifischen Coaching- und Kursangebote, da eine Weiterführung über alternative Finanzierungen nicht realisiert werden konnte. Die Beratung durch das Kommunale Integrationsmanagement wird jedoch fortgesetzt, um die Prüfung von Ausbildungs- und Beschäftigungsduldungen weiterhin zu gewährleisten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Integrationsrat sowie die zuständigen Ausschüsse für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Jugendhilfe den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — geschoben in den UA Soziales
- 10.05.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.03.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: geschoben in den UA Soziales - 4 a.Errichtung von Trinkwasserbrunnen im öffentlichen RaumZur Vorlage · 0574/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0574/2023/6 befasst sich mit der Errichtung von Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum der Stadt Essen, um eine kostenlose Wasserversorgung sicherzustellen. Grundlage hierfür sind ein Ratsbeschluss vom 26. Oktober 2022 sowie die Anpassungen im Wasserhaushaltsgesetz. Ziel ist es, in jedem Stadtbezirk mindestens einen Brunnen zu installieren, wobei der Kennedyplatz als Pilotstandort für den Sommer vorgesehen ist. Weitere geplante Standorte sind unter anderem der Rüttenscheider Stern, der Frohnhauser Platz und der Werdener Markt.
Die Kosten für die Beschaffung und Installation eines Brunnens werden auf etwa 15.000 Euro geschätzt, während die jährlichen Betriebskosten bei circa 11.000 Euro liegen. Für das Jahr 2023 wurde ein Budget von 50.000 Euro bereitgestellt. Die Stadtwerke Essen AG übernimmt die Verantwortung für den Betrieb sowie die Erstellung der Anschlüsse. Die Finanzierung für das Jahr 2023 erfolgt über die Untere Wasserbehörde. Für die Folgejahre ist die Aufnahme in den Haushaltsplan unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung und möglicher Fördermittel vorgesehen.
Das Projekt dient der Umsetzung des geänderten § 50 Wasserhaushaltsgesetzes zur Bereitstellung von Trinkwasser aus dem Leitungsnetz im Rahmen der Daseinsfürsorge. Eine Prüfung der Klimarelevanz ergab, dass durch die Nutzung von Leitungswasser anstelle von Flaschenwasser mittelfristig CO2-Einsparungen erzielt werden können, wobei der CO2-Ausstoß durch Herstellung und Einbau einzurechnen ist. Der Rat der Stadt Essen soll die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen, während die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I die Empfehlung für den Standort Kennedyplatz übernimmt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 25.04.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Unbefristete Anerkennung des Vereins Atlas-Bildungs-Center e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 0550/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die unbefristete Anerkennung des Vereins Atlas-Bildungs-Center e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Gleichzeitig erfolgt die Zuordnung zur Trägerkategorie 6 für andere privat-gemeinnützige Träger. Die Vorlage, die vom Jugendamt erstellt wurde, sieht zudem vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat die Entscheidung zur Kenntnis nehmen.
Der Verein, der 2008 gegründet wurde, arbeitet an der Schnittstelle von Bildung, Erziehung und Integration. Nach einer zunächst einjährigen Anerkennung im Jahr 2019 und einer anschließenden zweijährigen Verlängerung im Jahr 2020 liegt nun die Grundlage für eine dauerhafte Anerkennung vor. Das Angebot des Vereins umfasst unter anderem Schulbegleitung sowie Hilfen zur Erziehung. Die Arbeit basiert auf einem multiprofessionellen Team, das durch die kulturelle Vielfalt der Fachkräfte und Sprachmittler geprägt ist.
Der Träger informiert das Jugendamt regelmäßig über seine Tätigkeiten und steht im direkten Austausch mit der Behörde im Rahmen der Hilfeplanungen gemäß § 36 SGB VIII. Laut der Verwaltung erfüllt der Verein die Voraussetzungen für die unbefristete Anerkennung, da er seine Angebote kontinuierlich an die Bedarfe der Jugendhilfe angepasst und die Qualität seiner Arbeit durch die Qualifizierung der Mitarbeitenden sichergestellt hat.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.05.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Unbefristete Anerkennung der Integrations- und Bildungszentrum Essen gUG als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 2160/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die unbefristete Anerkennung des Integrations- und Bildungszentrum Essen gUG als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Organisation wurde im Juli 2021 zur Optimierung der Strukturen gegründet und übernahm die bestehende Anerkennung des Vereins Syrische Kultur und Integration e.V. Die Zuordnung erfolgt in die Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit.
Der Zweck der gUG umfasst die Förderung, Integration, Bildung und Erziehung von Flüchtlingen, Migranten sowie Neuzugewanderten sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Jugendlicher und älterer Personen. Ein Schwerpunkt liegt auf wöchentlichen Lernförderangeboten für Kinder und Jugendliche verschiedener Herkunftsländer, darunter auch aus der Ukraine. Die Angebote richten sich an Schüler der Grundschulen sowie weiterführender Schulen und werden in Kooperation mit verschiedenen Essener Schulen durchgeführt.
Das Spektrum der Leistungen umfasst zudem Nachmittagsangebote in den Bereichen Kochen, Tanz, Theater und Gesang sowie Freizeitaktivitäten und Ferienprogramme. In Zusammenarbeit mit der Arbeit & Bildung Essen GmbH werden Beratungen zu Themen wie Ausbildung und Praktikum durchgeführt. Darüber hinaus bietet die Einrichtung Deutschkurse, Sozialberatung und Übersetzungshilfen an, ergänzt durch Kinderbetreuung. Die Kosten der Angebote werden durch ehrenamtliches Engagement, Sponsoren sowie Mittel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und des Bildungs- und Teilhabepakets gedeckt. Die Verwaltung stellt fest, dass die gesetzlichen Voraussetzungen und die Richtlinien der Stadt Essen erfüllt sind.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.05.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Verlängerung der Anerkennung der Akademie für Bildung und Soziales gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 2161/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat die Verlängerung der Anerkennung der Akademie für Bildung und Soziales gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beschlossen. Die Anerkennung wird für einen Zeitraum von zwei Jahren verlängert, wobei der Träger der Kategorie 6 (andere privat-gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe) zugeordnet wird. Zuvor war die Organisation bereits für ein Jahr anerkannt worden.
Die Akademie für Bildung und Soziales gGmbH ist seit Ende 2016 in den Essener Stadtteilen Altenessen, Steele und der Stadtmitte tätig. Die Satzung des Trägers sieht die Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die Sozialisation sowie die Förderung der gesellschaftlichen Emanzipation von Frauen vor. Das Angebot umfasst Lernförderprogramme, Sprachkurse für Eltern und Kinder sowie verschiedene Sport- und Gruppenangebote wie Taekwondo, Fußball und Boxen. Zudem werden Integrationsassistenzen im schulischen Bereich sowie Beratungsleistungen für Familien angeboten.
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt unter anderem durch Landesmittel, Mittel des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie über das Bildungs- und Teilhabepaket und das städtische Integrationsbudget. Die Verwaltung stellt fest, dass der Träger die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die städtischen Richtlinien erfüllt und einen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leistet. Der Beschluss zur Verlängerung wurde dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 25.05.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Arbeitsmarktprogramm des FB 56 - JobCenter für das Jahr 2023Zur Vorlage · 0443/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat mit der Vorlage 0443/2023/5 das Arbeitsmarktprogramm für das Jahr 2023 vorgelegt. Das Dokument dient der Darstellung der arbeitsmarktpolitischen Ausrichtung sowie der Identifizierung relevanter Handlungsfelder für das aktuelle Geschäftsjahr. Es ist als Informationsgrundlage für die Öffentlichkeit sowie für Akteure der lokalen Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik konzipiert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Jugendhilfeausschuss sowie der Integrationsrat das Programm zur Kenntnis nehmen. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst Termine im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration im Mai 2023 sowie Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des Integrationsrates im Juni und September 2023. Eine Vorprüfung der Vorlage durch die Verwaltung ist vorgesehen. Eine Einschätzung der Klimarelevanz wurde als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das I. Quartal 2023Zur Vorlage · 0567/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des Fachbereichs 56 des JobCenters Essen für das erste Quartal 2023 dokumentiert die Entwicklung der SGB II-Leistungen sowie die Arbeitsmarktintegration. Zum Ende des ersten Quartals 2023 wurden 5.059 Personen in 2.685 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die kommunalen Mehraufwendungen beliefen sich auf rund 16,0 Millionen Euro, wovon etwa 10,5 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt wurden. Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes wurden 30 Arbeitsplätze nach § 16i SGB II neu besetzt, während 21 Neufälle nach § 16e SGB II gefördert wurden. Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 stiegen die Regelsätze um bis zu 11,8 Prozent und die Einkommensfreibeträge wurden auf 30 Prozent angehoben. Ab dem 1. Juli 2023 treten zudem ein Kooperationsplan sowie ein monatlicher Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro in Kraft. Der Bericht wird dem Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt.
Zusätzlich umfasst die Vorlage Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und die strategische Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung. Ziel ist die Optimierung der Jugendberufsagentur, die Akquise von Ausbildungsstellen sowie die Förderung schwer erreichbarer junger Menschen durch Quartiersarbeit. Die Bündelung der Kompetenzen erfolgt in der Bürogemeinschaft Arbeitsmarktförderung unter der Trägerschaft der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, gemeinsam mit der NRW Regionalagentur MEO, Competentia MEO, der Agentur für Arbeit Essen und dem JobCenter Essen. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Integration anerkannter Asylbewerber über den Integration Point, der Aktivierung von Alleinerziehenden mit Kindern unter drei Jahren sowie der Umsetzung des Bundesprojektes rehapro.
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Beratungsfolge
- 25.05.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes hier: Erhöhung der Teilhabequote an sozialen und kulturellen BuT-Leistungen: Gemeinsamer Antrag von CDU/Grüne Nr. 1856/2021/CDU/GrüneZur Vorlage · 0227/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat einen Bericht zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes vorgelegt, der sich mit der Erhöhung der Teilhabequote an sozialen und kulturellen Leistungen befasst. Gegenstand der Vorlage ist ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne. Das Paket ermöglicht Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag beziehen, eine monatliche Pauschale von 15,00 Euro für Aktivitäten in den Bereichen Sport, Kultur, Spiel und Freizeit.
Die Verwaltung hat die Einführung einer Bildungskarte geprüft, diese jedoch als nicht wirtschaftlich eingestuft. Als Gründe werden der technische Aufwand für das JobCenter sowie die Anbieter und ein komplexeres Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren angeführt. Zudem wird die Annahme vertreten, dass eine Bildungskarte die tatsächliche Motivation zur Teilnahme an Angeboten nicht steigert, sondern lediglich die statistische Bewilligungsquote beeinflusst.
Stattdessen setzt die Verwaltung auf verstärkte Informationsarbeit. Hierzu gehören die Nutzung der städtischen Homepage, mehrsprachige Flyer, die Kommunikation über Kooperationspartner sowie Informationsveranstaltungen in Kitas, Schulen und sozialen Organisationen. Auch die Schulsozialarbeit wird zur Information der Erziehungsberechtigten genutzt. Die Ausgaben für Teilhabeleistungen im SGB-II-Bereich stiegen laut Bericht von 397.125,36 Euro im Jahr 2021 auf 554.710,65 Euro im Jahr 2022. Aufgrund des Wohngeld-Plus-Gesetzes wird mit einer weiteren Zunahme der Anspruchsberechtigten gerechnet.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Essener Demenzstrategie und Einrichtung einer Koordinierungsstelle DemenzZur Vorlage · 0575/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0575/2023/5 des Amtes für Soziales und Wohnen sieht die Entwicklung einer „Essener Demenzstrategie“ sowie die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Demenz vor. Ziel der Initiative ist die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Demenz, die Unterstützung pflegender Angehöriger sowie die Vernetzung lokaler Akteure. Die Strategie orientiert sich dabei an der Nationalen Demenzstrategie des Bundes. Die geplante Koordinierungsstelle soll als strukturelle Einheit die operative Umsetzung steuern und fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppen in den Bereichen Öffentlichkeit, Netzwerkarbeit, Daten und Beratung leiten.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Seniorenrat, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Rat der Stadt die Entwicklung der Strategie und die Einrichtung der Stelle zur Kenntnis nehmen. Die Beratung der Vorlagen soll durch eine Steuerungsgruppe sowie externe Partner, darunter das Geriatriezentrum Haus Berge und die Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände Essen, erfolgen.
Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle gehören die Erfassung von Bedarfen und Versorgungslücken, die Steuerung von Hilfsangeboten sowie die Entwicklung von Lotsenstrukturen und Beteiligungsformaten. Zudem soll die Stelle die Vernetzung regionaler und überregionaler Akteure sowie die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe übernehmen. Die Personalkosten werden mit bis zu 80.074 Euro veranschlagt, wobei die Finanzierung für 2024 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung im Fachbereich 50 vorgesehen ist. Für die Arbeitsplatzausstattung sind Sachkosten in Höhe von 14.000 Euro vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.05.2023 · Seniorenrat (18. Sitzung) — einvernehmlich Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose kranken Essener BürgernZur Vorlage · 0558/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät über den Jahresabschluss 2022 sowie die Kapitalverstärkung der Stiftung der Eheleute Heinrich und Maria Beckers zur Unterstützung von Multiple Sklerose kranken Essener Bürgern. Gemäß der Stiftungssatzung obliegt dem Ausschuss die förmliche Feststellung des jährlichen Stiftungsabschlusses sowie die Entscheidung über Rücklagen zur Kapitalverstärkung.
Im Geschäftsjahr 2022 beliefen sich die Erträge aus dem Stiftungsvermögen zusammen mit dem Übertrag aus dem Vorjahr auf insgesamt 1.944,80 Euro. Die Ausgaben setzten sich unter anderem aus Depotgebühren, Grabpflege, der Verlängerung von Nutzungsrechten sowie einer Mittelweiterleitung an die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Ortsvereinigung Essen e.V. zusammen. Nach Abzug der Ausgaben und der Zuführung zur Kapitalrücklage ergab sich ein Übertrag von 500,98 Euro in das Jahr 2023.
Für das Jahr 2023 werden die geplanten Erträge auf 1.050,00 Euro geschätzt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Höchstbetrag von einem Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung, was einem Betrag von 350,00 Euro entspricht, zur Kapitalverstärkung der Rücklage zuzuführen. Nach dieser Zuführung verbleiben für das Jahr 2023 verfügbare Mittel in Höhe von 1.200,98 Euro.
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Beratungsfolge
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung zur Unterstützung von WöchnerinnenZur Vorlage · 0562/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät über den Jahresabschluss 2022 sowie die Verwendung der Mittel der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen. Im Rahmen der Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen wird vorgeschlagen, den Stiftungsabschluss für das Jahr 2022 förmlich festzustellen und die Verwendung der Stiftungsmittel für diesen Zeitraum zur Kenntnis zu nehmen.
Im Geschäftsjahr 2022 wurden an sieben Antragstellerinnen insgesamt 2.370 Euro ausgezahlt. Die Auszahlungen umfassten unter anderem Beihilfen für das zweite Kind sowie ergänzende Zahlungen für Personen mit Ansprüchen auf Leistungen des Jobcenters oder der Grundsicherung. Vier Anträge wurden aufgrund fehlender Unterlagen oder zu hoher Einkommen abgelehnt. Die Gesamtausgaben der Stiftung beliefen sich inklusive Depotkosten auf 2.380,72 Euro. Aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten wurden die Beihilfen für das erste Kind von 700 Euro auf 835 Euro und für das zweite Kind von 550 Euro auf 685 Euro angehoben.
Zudem wird beantragt, ein Drittel des voraussichtlichen Überschusses aus der Vermögensverwaltung des Jahres 2023 der Kapitalrücklage zuzuführen. Bei den prognostizierten Erträgen für 2023 in Höhe von 6.300 Euro entspräche dies einem Betrag von maximal 2.100 Euro zur Kapitalverstärkung. Die Stiftungsmittel sind dem Sondervermögen der Stadt Essen zugeordnet.
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Beratungsfolge
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Beschlusskontrolle
- 15.Anträge
- 16.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 17 a.Kapazitätsbedarf in den Essener Unterkünften für Geflüchtete hier: MietangelegenheitErgebnis: abgesetzt/vertagt