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Vorlage

Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen

0562/2023/5 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät über den Jahresabschluss 2022 sowie die Verwendung der Mittel der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen. Im Rahmen der Vorlage des Amtes für Soziales und Wohnen wird vorgeschlagen, den Stiftungsabschluss für das Jahr 2022 förmlich festzustellen und die Verwendung der Stiftungsmittel für diesen Zeitraum zur Kenntnis zu nehmen.

Im Geschäftsjahr 2022 wurden an sieben Antragstellerinnen insgesamt 2.370 Euro ausgezahlt. Die Auszahlungen umfassten unter anderem Beihilfen für das zweite Kind sowie ergänzende Zahlungen für Personen mit Ansprüchen auf Leistungen des Jobcenters oder der Grundsicherung. Vier Anträge wurden aufgrund fehlender Unterlagen oder zu hoher Einkommen abgelehnt. Die Gesamtausgaben der Stiftung beliefen sich inklusive Depotkosten auf 2.380,72 Euro. Aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten wurden die Beihilfen für das erste Kind von 700 Euro auf 835 Euro und für das zweite Kind von 550 Euro auf 685 Euro angehoben.

Zudem wird beantragt, ein Drittel des voraussichtlichen Überschusses aus der Vermögensverwaltung des Jahres 2023 der Kapitalrücklage zuzuführen. Bei den prognostizierten Erträgen für 2023 in Höhe von 6.300 Euro entspräche dies einem Betrag von maximal 2.100 Euro zur Kapitalverstärkung. Die Stiftungsmittel sind dem Sondervermögen der Stadt Essen zugeordnet.

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