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Vorlage

Vermeidung von Behinderungen und Gefährdungen von Fußgänger*innen im Bereich von Baustellen

0633/2023/6 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 02.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (20. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VIII Ruhrhalbinsel hat die Ausführungen der Verwaltung zur Vermeidung von Behinderungen und Gefährdungen von Fußgängerinnen und Fußgängern im Bereich von Baustellen zur Kenntnis genommen. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage der Bezirksvertretung vom März 2023, die nach Maßnahmen zur Sicherung der Fußgängerwege fragte.

Die Verkehrsbehörde orientiert sich bei der Erteilung von verkehrsrechtlichen Anordnungen an den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 2021). Diese geben Vorgaben zur Fußgängerführung sowie zu Mindestbreiten für Gehwege vor. Laut der Verwaltung halten sich Genehmigungsnehmer, insbesondere Bau- oder Verkehrssicherungsfirmen, nicht in allen Fällen an diese Vorgaben, was sich etwa durch unzureichende Gehwegbreiten oder fehlende Anrampungen bemerkbar macht.

Aufgrund der hohen Anzahl an Baustellen im Stadtgebiet werden Kontrollen durch die Verkehrsbehörde im Rahmen der personellen Kapazitäten durchgeführt. Die zuständige Fachabteilung ist zudem auf Hinweise aus der Bevölkerung oder von Institutionen angewiesen, die über Telefon, E-Mail oder den Mängelmelder eingereicht werden. Solchen Hinweisen wird nachgegangen, um Firmen zur Nachbesserung aufzufordern. Da die Behörde die Absicherungsmaßnahmen nicht selbst durchführt, erfolgt eine Sensibilisierung der Firmen per E-Mail, um die Einhaltung der geltenden Richtlinien sicherzustellen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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