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Vorlage

Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Gartendenkmal Ruhrtalstraße o. Nr. - Sondergärten der ehem. Villa Franzenshöhe: Pergola-Garten (syn. Badegarten) und Teehaus-Garten (syn. Japanischer Garten) -

0644/2023/7 Amt für Stadtplanung- und Entwicklung

🟢 Beschlossen 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (18. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX hat beschlossen, die Sondergärten der ehemaligen Villa Franzenshöhe in der Ruhrtalstraße in die Denkmalliste der Stadt Essen aufzunehmen. Das Objekt umfasst den sogenannten Pergola-Garten, auch als Badegarten bekannt, sowie den Teehaus-Garten, der synonym als Japanischer Garten bezeichnet wird.

Grundlage für diesen Beschluss ist ein Antrag des Amtes für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland. Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Essen hat den Antrag geprüft und die Denkmaleigenschaft der Gartenanlagen bestätigt. Die Entscheidung über die Eintragung obliegt aufgrund der bezirklichen Bedeutung der Bezirksvertretung IX.

Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens wurde die Eigentümerin einbezogen. Diese hat gegen die beabsichtigte Unterschutzstellung der Gartenanlagen keine Einwände erhoben. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung führt zudem eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz auf.

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