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Bezirksvertretung VIII

Dringlichkeitsentscheidung hier: Sondernutzung 01. Mai 2023 Grundschule Burgaltendorf durch den Heimat- und Burgverein Burgaltendorf e.V.

0713/2023/BV VIII Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung der Sondernutzung am 1. Mai 2023 auf dem Gelände der Grundschule Burgaltendorf zugestimmt. Die Entscheidung erfolgt als nachträgliche Bestätigung einer bereits am 25. April 2023 getroffenen Dringlichkeitsentscheidung.

Gegenstand der Vorlage ist die Genehmigung einer Sondernutzung durch den Heimat- und Burgverein Burgaltendorf e.V. für den genannten Termin. Die Vorlage zur Entscheidung wurde am 26. April 2023 erstellt. Aus dem Dokument geht hervor, dass keine zusätzlichen Investitionen, kalkulatorischen Kosten oder Personalkosten durch diese Maßnahme entstehen. Eine Vorlagenvorprüfung war für diesen Vorgang erforderlich. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz eingestuft.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 102 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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