Bestimmung eines zur Mitunterzeichnung der Niederschriften ermächtigten Ausschussmitgliedes
✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss der Stadt Essen soll ein Mitglied zur Mitunterzeichnung seiner Niederschriften ermächtigen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, die zweite stellvertretende Vorsitzende für diesen Zweck zu bestimmen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Essen sowie der dazugehörigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Während die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen lediglich die Unterzeichnung der Niederschriften durch den Ausschussvorsitzenden und die Schriftführerin vorsieht, erlaubt die lokale Geschäftsordnung dem Ausschuss, weitere Mitglieder zur Mitunterzeichnung zu ermächtigen. In der Vergangenheit wurde diese Funktion durch die stellvertretende Vorsitzende und in deren Vertretung durch den zweiten Vorsitzenden wahrgenommen.
Die Vorlage wurde vom Kulturamt erstellt und liegt dem Kulturausschuss zur Entscheidung vor. Es entstehen durch diese personelle Bestimmung keine zusätzlichen Kosten oder Investitionen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 07.06.2023einstimmig beschlossen
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