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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 20 über die Sitzung des Kulturausschusses vom 03.05.2023
- 2.Anträge
- 2.1Essener Erinnerungskultur im 21. Jahrhundert - Ernst-Schmidt-Gedenkort und erweiterte Öffnungszeiten im Haus der Essener GeschichteZur Vorlage · 0877/2023/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die Entwicklung eines Ernst-Schmidt-Gedenkorts sowie die Erweiterung der Angebote im Haus der Essener Geschichte vorsieht. Die Stadtverwaltung wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv ein Konzept zu erarbeiten, um den Nachlass von Ernst Schmidt wissenschaftlich so zu erschließen, dass dieser als zentrale Anlaufstelle für die Vermittlung und Erforschung der NS-Erinnerungskultur genutzt werden kann.
Der Antrag umfasst zudem die Ausweisung des notwendigen finanziellen und personellen Bedarfs für die Haushaltsplanungen ab dem Jahr 2024. Zu den genannten Schwerpunkten gehören die wissenschaftlich-archivarische Aufarbeitung des Ernst-Schmidt-Archivbestands, die Ausweitung der Digitalisierungsprozesse zur Bestandserhaltung sowie die Erweiterung der Öffnungszeiten des Hauses der Essener Geschichte, insbesondere an Wochenenden.
Des Weiteren sieht das Vorhaben eine konzeptionelle Überarbeitung und Weiterentwicklung der Essener Gedenkorte und Gedenktafeln vor, einschließlich der Pflege und Aktualisierung bestehender Tafeln auf Basis aktueller Forschungsergebnisse. Ziel ist es, die Quellen zur Zeit des Nationalsozialismus für die Öffentlichkeit und für die historische Bildungsarbeit, etwa in Kooperation mit Schulen, zugänglich zu machen. Der Antrag sieht zudem eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Historischen Verein für Stadt und Stift Essen e.V. sowie dem Projekt „Stolpersteine“ vor.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei einer Enthaltung
Ergebnis: einstimmig empfohlen bei einer Enthaltung - 2.1.AErgänzungsantrag zum TOP: Essener Erinnerungskultur im 21. Jahrhundert - Ernst-Schmidt-Gedenkort und erweiterte Öffnungszeiten im Haus der Essener Geschichte hier: Besetzung der vakanten Stelle in der Alten SynagogeZur Vorlage · 0958/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat einen Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt „Essener Erinnerungskultur im 21. Jahrhundert – Ernst-Schmidt-Gedenkort und erweiterte Öffnungszeiten im Haus der Essener Geschichte“ gestellt. Der Antrag zielt darauf ab, die bestehenden Vorlagen der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP um einen spezifischen Punkt zu erweitern.
Konkret wird die Kulturverwaltung beauftragt, die vakante zweite wissenschaftliche Mitarbeiterstelle in der Alten Synagoge zeitnah zu besetzen. Die Neubesetzung soll nach dem Arbeitsbeginn der neuen Leitung des Instituts für die Alte Synagoge und das Haus jüdischer Kultur erfolgen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Besetzung der Stelle notwendig sei, um die Erinnerungsarbeit im Bereich der jüdischen Geschichte und der jüdischen Überlebensgeschichte zu stärken. Die Stelle sei bereits Bestandteil des Stellenplans, jedoch seit mehreren Jahren unbesetzt. Laut Antrag führt die Nichtbesetzung zu einer Belastung der Belegschaft sowie zu Einschränkungen bei der inhaltlichen Arbeit, wie etwa der Gestaltung von Ausstellungen. Zudem wird die zeitnahe Besetzung als Maßnahme angeführt, um der neuen Institutsleitung geeignete Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Die Verwaltung wird gebeten, die erforderlichen Schritte für das Besetzungsverfahren bereits jetzt einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 2.2Bundesinstitut für Fotografie hier: Möglichkeiten einer inhaltlichen und räumlichen ZusammenarbeitZur Vorlage · 0885/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüene im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag gestellt, der die inhaltliche und räumliche Zusammenarbeit mit dem geplanten Bundesinstitut für Fotografie zum Ziel hat. Der Antrag bezieht sich auf eine gutachterliche Stellungnahme, welche die Kritik an der Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, das Bundesinstitut am Standort Düsseldorf anzusiedeln, bestätigt.
Die Antragsteller fordern, dass die Stadtverwaltung Gespräche mit der Bundesregierung, der Landesregierung sowie der Stadt Düsseldorf führt. Ziel dieser Gespräche soll es sein, die bestehende Fachkompetenz und die vorhandenen Ressourcen in Essen in die Konzeptentwicklung, Planung und Realisierung des Instituts einzubeziehen. Dabei wird die Prüfung einer möglichen Zwei-Standort-Lösung angestrebt.
Der Antrag begründet, dass die Umsetzung des Gesamtkonzepts des Bundesinstituts sowohl breite Expertise als auch ausreichende Flächen erfordert. Es wird vorgeschlagen, die bereits in Essen vorhandenen Strukturen sowie Institutionen des Ruhrgebiets zu nutzen. Zudem soll geprüft werden, ob einzelne Abteilungen oder Bausteine des Instituts auf dem Areal des UNESCO-Welterbes Zeche Zollverein realisiert werden können. Die Initiative zielt darauf ab, die Bedingungen für das Bundesinstitut zu optimieren und die Interessen der Fotografie zu stärken.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
Ergebnis: Antrag zurückgezogen - 2.2.ATOP Bundesinstitut für Fotografie Hier: Änderungsantrag zu 0885/2023/CDU/GRÜNE, Möglichkeiten einer inhaltlichen und räumlichen ZusammenarbeitZur Vorlage · 0960/2023/CDU/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, Grünen und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der sich mit der Standortentscheidung für ein Bundesinstitut für Fotografie befasst. Der Antrag bezieht sich auf eine gutachterliche Stellungnahme, welche die Kritik an der Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zugunsten der Stadt Düsseldorf bestätigt.
Die Antragsteller bitten den Kulturausschuss um Beratung und Empfehlung sowie den Rat der Stadt Essen um einen Beschluss. Die Stadtverwaltung soll dazu angehalten werden, auf die Bundes- und Landesregierung sowie die Stadt Düsseldorf zuzugehen. Ziel dieser Gespräche ist es, die bestehende Fachkompetenz und die vorhandenen Ressourcen in Essen in die Konzeptentwicklung, Planung und Realisierung des Bundesinstituts einzubeziehen. Dabei wird die Möglichkeit einer Zwei-Standort-Lösung in Betracht gezogen.
Der Antrag begründet, dass die Nutzung der bereits ausgeprägten Strukturen in Essen sowie die Einbindung von Institutionen des Ruhrgebiets zur Verwirklichung des Gesamtkonzepts beitragen könne. Zudem soll geprüft werden, inwieweit einzelne Abteilungen oder Bausteine des Instituts auf dem Areal des UNESCO-Welterbes Zeche Zollverein umgesetzt werden können. Die Initiative verfolgt das Ziel, die Bedingungen für das Bundesinstitut zu stärken und die inhaltliche sowie räumliche Zusammenarbeit zu fördern.
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- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
Ergebnis: Antrag zurückgezogen - 2.2.A.1TOP Bundesinstitut für Fotografie Hier: Änderungsantrag zu 0960/2023/CDU/GRÜNE/FDP, Möglichkeiten einer inhaltlichen und räumlichen ZusammenarbeitZur Vorlage · 0969/2023/CDU/SPD/GRÜNE/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Neubewertung der Standortentscheidung für ein Bundesinstitut für Fotografie zum Ziel hat. Hintergrund ist eine gutachterliche Stellungnahme, welche die Kritik an der Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zugunsten der Stadt Düsseldorf bestätigt.
Die Antragsteller bitten die Stadtverwaltung, Gespräche mit der Bundesregierung, der Landesregierung sowie der Stadt Düsseldorf zu führen. Ziel dieser Gespräche soll es sein, die bestehende Fachkompetenz und die vorhandenen Ressourcen in Essen in die Konzeptentwicklung, Planung und Realisierung des Bundesinstituts einzubeziehen. Dabei sollen auch die Bewerbungsunterlagen beider Städte sowie die Empfehlungen früherer Gutachten Berücksichtigung finden. Es wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt, die beide Standorte angemessen berücksichtigt.
Der Antrag sieht vor, die bereits in Essen vorhandenen Strukturen sowie Institutionen des Ruhrgebiets in die Ausarbeitung des Konzepts einzubinden. Zudem soll geprüft werden, inwieweit einzelne Abteilungen oder Bausteine des Instituts auf dem Areal des UNESCO-Welterbes Zeche Zollverein umgesetzt werden können. Der Antrag wurde zur Beratung an den Kulturausschuss und zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen verwiesen.
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- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 2.2.BBundesinstitut für Fotografie hier: Sicherstellung und Neuauflage eines transparenten und rechtssicheren VergabeprozessesZur Vorlage · 0961/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0961/2023/SPD einen Antrag gestellt, der sich auf das Vergabeverfahren für den Standort des Deutschen Fotoinstituts bezieht. Die Fraktion beantragt, dass der Kulturausschuss eine entsprechende Empfehlung ausspricht und der Rat der Stadt Essen den Beschluss fasst, die Verwaltung anzuweisen, Gespräche auf Landes- und Bundesebene zu führen.
Ziel dieser Gespräche soll es sein, das bisherige Vergabeverfahren durch ein neues, rechtssicheres und transparentes Verfahren zu ersetzen. Dabei wird gefordert, dass ein ergebnisoffener Prozess stattfindet, in dem alle vorhandenen Informationen, insbesondere zwei vom Bund in Auftrag gegebene Fachgutachten, Berücksichtigung finden.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, die zuständigen Ratsgremien regelmäßig über den aktuellen Sachstand zu informieren. Darüber hinaus soll geprüft werden, inwieweit ein vorliegendes Rechtsgutachten den zuständigen Gremien zur Verfügung gestellt werden kann. Die Entscheidung über den Antrag ist im Rat der Stadt Essen vorgesehen, nachdem der Kulturausschuss eine Beratung und Empfehlung abgegeben hat. Federführend für die Vorlage ist das Kulturamt.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
Ergebnis: Antrag zurückgezogen - 3.Halbjahresbericht 2023 Alte Synagoge - Haus jüdischer Kultur
- 4.Berichterstattung Institut für interkulturelle Musik und Bühnenkünste (INIMB) e.V.
- 5.Berichterstattung PACT Zollverein / Choreographisches Zentrum
- 6.Förderung von Kulturprojekten freier Träger (2. Halbjahr 2023)Zur Vorlage · 0871/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss hat die Förderung von Kulturprojekten freier Träger für das zweite Halbjahr 2023 beschlossen. Die Zuwendungen belaufen sich auf insgesamt 320.536 Euro. Grundlage hierfür ist ein Gesamtbudget von 380.000 Euro, welches sich aus einem vom Rat beschlossenen Sonderbudget in Höhe von 300.000 Euro sowie weiteren 80.000 Euro aus dem Regelbudget des Kulturamtes zusammensetzt.
Für die Vergabe der Mittel wurden zuvor erweiterte Förderkriterien festgelegt, die unter anderem die kulturelle Bildung, Inklusion, interkulturellen Dialog sowie die Strukturförderung berücksichtigen. Im Zeitraum bis zum 31. März 2023 gingen 136 Förderanträge beim Kulturamt ein. Auf Empfehlung der Jury des Kulturbeirates werden 70 Projekte gefördert, während 64 Anträge aufgrund formaler Gründe oder mangelnder Förderwürdigkeit abgelehnt wurden.
Zusätzlich wurde die Bereitstellung von 59.464 Euro für Sonderförderungen beschlossen. Davon sind 24.791 Euro für vier Maßnahmen im Bereich der Strukturförderung vorgesehen, die einen dringenden Zusatzbedarf aufgrund gestiegener Miet- und Energiekosten ausweisen. Der verbleibende Restbetrag von 34.673 Euro soll zur Projektsicherung bereits bewilligter Projekte sowie für weitere Strukturfördermaßnahmen verwendet werden. Über die Verwendung dieses Restbetrags entscheidet das Kulturamt in eigener Zuständigkeit und informiert den Ausschuss nachträglich.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen bei einer Enthaltung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen bei einer Enthaltung - 7.Regionale Kulturförderung aus GFG-Mitteln des LVR hier: Anträge an den LVR für das Jahr 2024Zur Vorlage · 0791/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss hat im Rahmen der Sitzung am 7. Juni 2023 Kenntnis über die Anträge zur regionalen Kulturförderung für das Jahr 2024 genommen. Bei den Anträgen handelt es sich um Zuwendungen aus den Mitteln der Regionalen Kulturförderung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) im Bereich der Mitgliedskörperschaft Essen.
Die vorliegende Vorlage des Kulturamtes dient der Information über die eingegangenen Anträge auf GFG-Mittel. Die Details zu den einzelnen Anträgen sowie die entsprechenden Kostenberechnungen und Finanzierungen sind der Anlage der Vorlage zu entnehmen. Eine Vorprüfung der Vorlage war im Rahmen des Verfahrens erforderlich. Eine Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz wurde als positiv bewertet.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes hier: Erhöhung der Teilhabequote an sozialen und kulturellen BuT-Leistungen: Gemeinsamer Antrag von CDU/Grüne Nr. 1856/2021/CDU/GrüneZur Vorlage · 0227/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das JobCenter Essen hat einen Bericht zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes vorgelegt, der sich mit der Erhöhung der Teilhabequote an sozialen und kulturellen Leistungen befasst. Gegenstand der Vorlage ist ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne. Das Paket ermöglicht Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld bzw. Kinderzuschlag beziehen, eine monatliche Pauschale von 15,00 Euro für Aktivitäten in den Bereichen Sport, Kultur, Spiel und Freizeit.
Die Verwaltung hat die Einführung einer Bildungskarte geprüft, diese jedoch als nicht wirtschaftlich eingestuft. Als Gründe werden der technische Aufwand für das JobCenter sowie die Anbieter und ein komplexeres Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren angeführt. Zudem wird die Annahme vertreten, dass eine Bildungskarte die tatsächliche Motivation zur Teilnahme an Angeboten nicht steigert, sondern lediglich die statistische Bewilligungsquote beeinflusst.
Stattdessen setzt die Verwaltung auf verstärkte Informationsarbeit. Hierzu gehören die Nutzung der städtischen Homepage, mehrsprachige Flyer, die Kommunikation über Kooperationspartner sowie Informationsveranstaltungen in Kitas, Schulen und sozialen Organisationen. Auch die Schulsozialarbeit wird zur Information der Erziehungsberechtigten genutzt. Die Ausgaben für Teilhabeleistungen im SGB-II-Bereich stiegen laut Bericht von 397.125,36 Euro im Jahr 2021 auf 554.710,65 Euro im Jahr 2022. Aufgrund des Wohngeld-Plus-Gesetzes wird mit einer weiteren Zunahme der Anspruchsberechtigten gerechnet.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Kulturforum Steele, Dreiringstraße 7 hier: BaukostenanpassungZur Vorlage · 0746/2023/7 · Vorlage
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Die Stadtverwaltung stellt einen Antrag auf eine Baukostenanpassung für die Generalsanierung des Kulturforums Steele in der Dreiringstraße 7. Die Kosten für das Bauvorhaben sollen sich von bisher 4.840.000 € um 590.000 € auf insgesamt 5.430.000 € erhöhen. Zur Deckung dieser Mehrkosten wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 590.000 € für das Jahr 2023 beantragt. Die Finanzierung soll durch eine entsprechende Minderausgabe beim Projekt Neubau der Gesamtschule Altenessen Süd erfolgen.
Die Kostensteigerung begründet sich durch verschiedene bauliche und wirtschaftliche Faktoren. Bei den laufenden Sanierungsarbeiten wurden an der Dachkonstruktion Mängel festgestellt, die den Ersatz einer Holzdecke durch eine Betonverbundkonstruktion sowie eine Teilerneuerung der Attika erforderlich machen, um die Anforderungen an den Brandschutz und die Lüftungstechnik zu erfüllen. Zudem weist die Fassade einen schlechteren Zustand auf als in Voruntersuchungen angenommen, was einen erhöhten Austausch von Verblendsteinen und Sandsteinbauteilen nach sich zieht.
Zusätzlich führen die Umnutzung einer ehemaligen Pächterwohnung zu Seminarflächen sowie gestiegene Anforderungen an die Elektro- und Brandschutzinstallationen zu Mehrkosten. Die Vorlage führt ferner allgemeine Preissteigerungen bei Baumaterialien sowie einen Anstieg der Lohnkosten aufgrund des Fachkräftemangels als Ursachen an. Die Wiederinbetriebnahme des Objektes ist nach aktueller Planung für das vierte Quartal 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Bestimmung eines zur Mitunterzeichnung der Niederschriften ermächtigten AusschussmitgliedesZur Vorlage · 0787/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Kulturausschuss der Stadt Essen soll ein Mitglied zur Mitunterzeichnung seiner Niederschriften ermächtigen. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, die zweite stellvertretende Vorsitzende für diesen Zweck zu bestimmen.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Essen sowie der dazugehörigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Während die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen lediglich die Unterzeichnung der Niederschriften durch den Ausschussvorsitzenden und die Schriftführerin vorsieht, erlaubt die lokale Geschäftsordnung dem Ausschuss, weitere Mitglieder zur Mitunterzeichnung zu ermächtigen. In der Vergangenheit wurde diese Funktion durch die stellvertretende Vorsitzende und in deren Vertretung durch den zweiten Vorsitzenden wahrgenommen.
Die Vorlage wurde vom Kulturamt erstellt und liegt dem Kulturausschuss zur Entscheidung vor. Es entstehen durch diese personelle Bestimmung keine zusätzlichen Kosten oder Investitionen.
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Beratungsfolge
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 11.Beschlusskontrollliste
- 12.Mitteilungen
- 13.Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 14.Anfragen und Mitteilungen