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Vorlage

Bürgerbegehren "Erhalt der Hundewiese am Moltkeplatz"

0900/2023/OB Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen

🟢 Beschlossen 20.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (27. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Erhalt der Hundewiese am Moltkeplatz“ geprüft und als zulässig befunden. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen einen Beschluss der Bezirksvertretung vom 28. März 2023, mit dem die Hundewiese am Moltkeplatz aufgegeben und stattdessen eine Fläche an der Richard-Wagner-Straße als neue Hundewiese erschlossen werden sollte. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens zielt darauf ab, den Erhalt der Wiese am Moltkeplatz sicherzustellen und die Kosten für die Ertüchtigung der Fläche an der Richard-Wagner-Straße zu vermeiden.

Im Rahmen der Vorprüfung wurden insgesamt 67 eingereichte Unterschriften kontrolliert. Davon erwiesen sich 54 Unterschriften als gültig, da die restlichen 13 aufgrund fehlender Kommunalwahlberechtigung, fehlender Hauptwohnsitz im Stadtbezirk I oder mangelnder Identifizierbarkeit als ungültig eingestuft wurden. Da die Anzahl der gültigen Unterschriften die erforderliche Mindestzahl von 27 Personen überschreitet, ist das Begehren formell zulässig.

Die Entscheidung über die abschließende Zulässigkeit, welche sich lediglich auf das Erreichen des notwendigen Unterschriftenquorums bezieht, obliegt dem Rat der Stadt Essen. Die Verwaltung teilte mit, dass im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheids keine zusätzlichen Kosten entstehen würden.

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