Zuschüsse zum Neu-, Um- und Ausbau vereinseigener Sportstätten
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen hat im Rahmen der Vorlage 0917/2023/6 die Gewährung von Zuschüssen für den Neu-, Um- und Ausbau vereinseigener Sportstätten beschlossen. Die Mittel werden gemäß den städtischen Sportförderungsrichtlinien bereitgestellt und werden aus dem Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen finanziert. Insgesamt belaufen sich die Zuschusskosten auf 63.018,40 Euro.
Die Vorlage umfasst drei spezifische Fördermaßnahmen. Für die Tennisabteilung des TuS 84/10 e. V. ist eine Instandsetzung der Heizungsanlage vorgesehen. Aufgrund einer notwendigen Stilllegung der Energieversorgung wurde hier eine Ausnahme von den regulären Richtlinien zur Beantragung genutzt, wobei ein Zuschuss von 6.835,18 Euro auf Basis von 40 Prozent der förderfähigen Kosten festgesetzt wurde.
Beim MTG Horst 1881 e. V. umfasst das Vorhaben die Errichtung einer Parkour-Anlage sowie die Erweiterung einer Outdoor-Fitnessanlage. Da für dieses Projekt zusätzlich Landesmittel in Höhe von 56,4 Prozent der Kosten fließen, beträgt der städtische Anteil 24.822,44 Prozent, was einer Förderquote von 18,6 Prozent entspricht, um die Obergrenze der kombinierten öffentlichen Förderung einzuhalten.
Die Kettwiger Tennisgesellschaft e. V. erhält für die Erneuerung eines Tennishallensbodens einen Zuschuss von 31.360,78 Euro, was 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten von 78.401,96 Euro entspricht. Die Maßnahmen werden in der Vorlage als positiv für den Klimaschutz eingestuft.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 20.06.2023einstimmig beschlossen
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