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Vorlage

Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss 2023 des Essener Systemhauses

0987/2023/1 Essener Systemhaus

🟢 Beschlossen 22.08.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (21. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus soll im Rahmen der Sitzung am 22. August 2023 über die Benennung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2023 des Essener Systemhauses entscheiden. Auf Empfehlung der Betriebsleitung des Unternehmens wird vorgeschlagen, die Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft als Prüfer zu benennen.

Die Entscheidungsgrundlage bildet die Eigenbetriebsverordnung sowie die Betriebssatzung des Essener Systemhauses, wonach der Betriebsausschuss über den Vorschlag der Betriebsleitung zur Auswahl der Wirtschaftsprüfer entscheidet. Seit dem Jahr 2018 wurde der Jahresabschluss durch die KPMG AG geprüft. Gemäß den geltenden Beteiligungsrichtlinien ist vorgesehen, dass derselbe Abschlussprüfer in der Regel nicht mehr als fünf aufeinanderfolgende Jahresabschlüsse prüft. Nach Abstimmung mit dem Beteiligungsmanagement wurde die Märkische Revision GmbH als Nachfolger ausgewählt.

Die anfallenden Prüfkosten belaufen sich auf 46.280 Euro. Die Finanzierung dieser Kosten ist über den Wirtschaftsplan des Essener Systemhauses vorgesehen. Eine Vorlagenvorprüfung ist für diesen Vorgang nicht erforderlich, da die notwendigen Mittel im Wirtschaftsplan bereits zur Verfügung stehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 153 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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