Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2023/2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der zuständigen Beigeordneten sieht die Fällung von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Zeitraum des Winters 2023/2024 vor. Die Maßnahme betrifft Bäume in den verschiedenen Stadtbezirken, deren Liste den Anlagen der Vorlage zu entnehmen ist. Die Entscheidung zur Entfernung basiert auf langjährigen Kontrollen. Als Gründe für die Notwendigkeit der Fällungen werden sichtbare Schäden wie Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Folgen von Trockenheit und Sturm genannt. Diese Schadbilder führen dazu, dass die Bruchsicherheit der Kronenstruktur nicht mehr gewährleistet ist und baumpflegerische Maßnahmen die Stabilität nicht wiederherstellen können.
Jede Fällung wurde durch zwei unabhängige Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder durch eine sachverständige Beurteilung verifiziert. Die Umsetzung erfolgt nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik.
Für die Nachpflanzung wird empfohlen, die gefällten solitären Risikobäume nach Möglichkeit an derselben Örtlichkeit zu ersetzen. Die Zuständigkeit für die Nachpflanzungen liegt beim Bauherrenamt FB 67 für Grünanlagen, Spielplätze, Friedhöfe und Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten. Für andere Liegenschaften, wie Schulen oder Sporteinrichtungen, sind die jeweiligen Fachbereiche als zuständige Bauherrenämter verantwortlich. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass klimatische Veränderungen die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Schadorganismen erhöhen, was zukünftig weitere Fällungen erforderlich machen kann. Die Bezirksvertretungen I bis IX werden über die Maßnahmen in Kenntnis gesetzt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 26.09.2023Kenntnis genommen mit Anmerkungen
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