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Vorlage

Widerruf von Anerkennungen als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

1039/2023/4 Jugendamt

🟢 Beschlossen 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss hat einen Beschlussvorschlag zur Widerrufung der Anerkennung von vier Vereinen als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vorgelegt. Die Vorlage des Jugendamtes umfasst den Widerruf für den Christlichen Gewerkschaftsbund, den Verein Kindertagesstätte Wunderwelt e.V., das Bildungswerk der Humanistischen Union NRW sowie den Förderverein Rappelkiste e.V.

Die Grundlage für diesen Schritt ist die rechtliche Möglichkeit, Anerkennungen zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr vorliegen. Gemäß den Richtlinien der Stadt Essen müssen Träger der freien Jugendhilfe auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein und einen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben leisten.

Nach Angaben der Verwaltung und durch schriftliche Rückmeldungen der Vereine an das Jugendamt sind die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr gegeben. Der Christliche Gewerkschaftsbund ist im Bereich der Jugendhilfe nicht mehr und nicht mehr zukünftig tätig. Die Vereine Kindertagesstätte Wunderwelt e.V., das Bildungswerk der Humanistischen Union NRW sowie der Förderverein Rappelkiste e.V. wurden aufgelöst oder werden aufgelöst und erbringen somit keine Leistungen mehr im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit. Da die wesentlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe somit nicht mehr vorliegen, wird der Widerruf der entsprechenden Anerkennungen beantragt.

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