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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 15 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 13.06.2023
- 2.Niederschrift Nr. 5 über die nicht öffentliche Sitzung des Unterausschusses Jugend vom 19.10.2022
- 3.Mündlicher Bericht über die gemeinsame, nicht öffentliche Sitzung des Unterausschusses Jugend und des Unterausschusses Kinder am 16.08.2023
- 4.Mündlicher Bericht zur Flüchtlingszuwanderung
- 5.Nachtrag zum Stellenplan 2023 (Entfristung im Erziehungsdienst)Zur Vorlage · 1322/2023/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Stellenplan für das Jahr 2023 um insgesamt 200 Planstellen im Erziehungsdienst ergänzen. Die Vorlage sieht die Einrichtung von 64 Stellen in der Entgeltgruppe E S 4, 66 Stellen in der Entgeltgruppe E S 8a sowie 70 Stellen in der Entgeltgruppe E S 8b (TVöD/SuE) vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, bestehende befristete Beschäftigungsverhältnisse zum 1. Oktober 2023 in unbefristete Verträge umzuwandeln und gleichzeitig Kapazitäten für die dauerhafte Gewinnung von Fachkräften zu schaffen.
Hintergrund der Anfrage ist der Bedarf an pädagogischem Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen und im Heimverbund, der durch geplante Ausbauvorhaben bis zum Jahr 2030 sowie durch den allgemeinen Fachkräftemangel beeinflusst wird. Die Verwaltung führt aus, dass die Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt die Bindung von Fachkräften erschwert und unbefristete Verträge notwendig sind, um personelle Fluktuationen abzufangen und die Besetzung von Stellen bei Vakanzen zu sichern.
Die Einrichtung dieser Planstellen dient primär personalwirtschaftlichen Zwecken zur Sicherstellung der Personalgewinnung und führt laut Vorlage zu keinen unmittelbaren finanziellen Mehraufwendungen, da die Kosten aus dem bestehenden Budget des zuständigen Fachbereichs gedeckt werden können. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll die Vorlage prüfen und eine Empfehlung an den Rat der Stadt abgeben.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Sachstand zum Projekt "Kooperationsverbund seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen"Zur Vorlage · 0929/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen führt das Projekt „Kooperationsverbund Seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“ fort, für das der Landschaftsverband Rheinland (LVR) Fördermittel bereitstellt. Essen fungiert dabei als eine von drei Modellregionen in Nordrhein-Westfalen, um Strukturen für eine verbesserte Versorgung spezifischer Zielgruppen zu entwickeln. Im Fokus stehen Kinder unter sechs Jahren, die in Obhut genommen wurden, sowie Jugendliche, die aufgrund komplexer Hilfebedarfe und herausfordernden Verhaltens schwer durch die regulären Systeme der Jugendhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie erreichbar sind.
Im Rahmen der Projektstelle im Gesundheitsamt wird die Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsamt, dem Jugendamt und der Kinder- und Jugendpsychiatrie optimiert. Aktuell werden zwei wesentliche Maßnahmen entwickelt: Ein diagnostisches Kurzscreening für in Obhut genommene Kinder unter sechs Jahren soll auffällige Fälle frühzeitig identifizieren und eine schnelle Weitervermittlung in tiefergehende Diagnostik ermöglichen. Parallel dazu wird ein schriftliches Konzept für das bereits bestehende Kooperationsnetzwerk für die zweite Zielgruppe erarbeitet. Dieses Netzwerk dient der monatlichen Fallbesprechung komplexer Einzelfälle unter Beteiligung verschiedener Fachstellen.
Für das kommende Jahr ist die praktische Umsetzung dieser Konzepte sowie eine detaillierte Bedarfsanalyse geplant. Der Fokus des dritten Projektjahres liegt auf der Evaluation des Gesamtprojektes und dem Abschluss der Projektlaufzeit. Die zuständigen Ausschüsse haben den aktuellen Sachstand zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Controllingbericht U25 des Fachbereiches 56 - JobCenter für das II. Quartal 2023Zur Vorlage · 1013/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das zweite Quartal 2023 befasst sich mit der Entwicklung der unter 25-Jährigen (U25) sowie den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine. Seit dem 01.06.2022 haben ukrainische Vertriebene Leistungsanspruch nach dem SGB II. Ende Juni 2023 wurden 5.42leg Personen in 2.747 Bedarfsgemeinschaften durch das JobCenter betreut. Die prognostizierten kommunalen Mehraufwendungen belaufen sich auf rund 16,7 Millionen Euro, wobei etwa 11,0 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden.
Bei den Personen unter 25 Jahren aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern ist ein Anstieg der Anzahl um 19,8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen, wobei allein die Gruppe der ukrainischen Jugendlichen um 2.039 Personen zunahm. Im ersten Halbjahr 2023 stieg der Arbeitslosenbestand der U25 auf durchschnittlich 2.208 Personen an, was einer Zunahme von 18,4 % entspricht. Die U25-Arbeitslosenquote lag im Juni 2023 bei 7,6 %.
Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 wurden wesentliche Änderungen im SGB II umgesetzt, darunter die Erhöhung der Regelsätze, die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs sowie die Einführung von Coaching- und Weiterbildungsangeboten. Das JobCenter verfolgt weiterhin das Ziel, die Jugendarbeitslosigkeit zu reduzieren und die Integrationsquote zu steigern, die im Berichtszeitraum unter den Vorjahres- und Zielwerten lag. Zur Unterstützung werden verschiedene Maßnahmen wie das Projekt „Rückenwind“ oder das Kompetenzzentrum für Neuzugewanderte eingesetzt.
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Beratungsfolge
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Eingliederungsbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das Jahr 2022Zur Vorlage · 0985/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 56 – JobCenter Essen hat den Eingliederungsbericht für das Jahr 2022 vorgelegt. Dieser Bericht wird im Rahmen des jährlichen Jahresabschlusses erstellt und dient der Dokumentation der angewandten Strategien zur Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit im vergangenen Jahr. Zudem enthält das Dokument eine Bewertung der erzielten Ergebnisse durch den zugelassenen kommunalen Träger. Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt gemeinsam mit den Berichten anderer zugelassener kommunaler Träger durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratungsfolge der Vorlage war für die Sitzungstermine im September 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Sachstandbericht zu eSports hier: Konzept zur Etablierung des vereinsgebundenen eSports (Antrag Nr. 1518/2021/CDU/GRÜNE)Zur Vorlage · 0679/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstandbericht über eSports bezieht sich auf einen im September 2021 beschlossenen Antrag, der die Erarbeitung eines Konzepts zur Etablierung des vereinsgebundenen eSports in Essen vorsah. Dieses Konzept sollte den Status quo abbilden, ein Pilotprojekt zur Untersuchung von Kooperationsmöglichkeiten, Inklusion und Bildungschancen sowie die voraussichtlichen Kosten umfassen.
Nach aktuellem Stand kann ein entsprechendes Konzept im Sinne des Antrags derzeit nicht erarbeitet werden. Grund hierfür ist, dass der Landessportbund NRW eSports aktuell nicht als Sportart anerkennt. Da der Essener Sportbund als Dachverband der gemeinnützigen Vereine nur Themen bearbeiten kann, die als Sportart anerkannt sind, fehlt die notwendige Handlungsgrundlage für eine sportfachliche Umsetzung.
Die Verwaltung schlägt jedoch vor, das Thema aus gesellschaftlichen, schulischen und jugendpolitischen Perspektiven weiterzuverfolgen. Es wird auf bestehende Ansätze in der Stadt verwiesen, wie etwa Angebote der Sportjugend Essen oder Projekte in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Das Jugendamt sieht in Gaming-Angeboten pädagogisches Potenzial zur Förderung von Teamwork, Selbstorganisation und Medienkompetenz. Eine mögliche Konzeption könnte im Rahmen des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans erörtert werden, wobei zunächst keine zusätzlichen Kosten entstehen würden. Der Rat der Stadt sowie die zuständigen Ausschüsse sollen den Sachstandbericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.08.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes hier: Umsetzungsstand zur V. Staffel des Kita-AusbauprogrammsZur Vorlage · 0523/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur V. Staffel des Kita-Ausbauprogramms befasst sich mit dem Umsetzungsstand zur Erfüllung der Versorgungsquote, die für Kinder unter drei Jahren bei 40 % und für Kinder über drei Jahren bei 100 % liegt. Zur Deckung eines zusätzlichen Bedarfs von 1.695 Plätzen sieht der Beschlussvorschlag eine Erhöhung des Investitionsvolumens von 35,51 Mio. € um 10,33 Mio. € auf insgesamt 45,84 Mio. € vor. Damit einhergehend sollen die Kostenerhöhungen in den einzelnen Projekten genehmigt werden. Die Erhöhungen resultieren aus Baupreiserhöhungen sowie technischen Anpassungen an verschiedenen Standorten.
Im Bereich der Neubauprojekte werden spezifische Kostenentwicklungen aufgeführt. Am Loskamp 30 steigen die Kosten für 84 Plätze von 3,6 Mio. € auf 6,88 Mio. €, wobei die Fertigstellung für Anfang 2025 geplant ist. Am Von-Ossietzky-Ring erhöhen sich die Kosten für 102 Plätze von 4,6 Mio. € auf 7,3 Mio. €, wobei sich der Fertigstellungstermin von März auf Sommer 2025 verschiebt. Für den Erikapfad 12 werden Gesamtkosten von 4,7 Mio. € bis März 2024 prognostiziert. Das Projekt in der Danziger Straße ruht bis Herbst 2023, während die Raumerstraße 61 weiterhin als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird.
Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt über den Pool-Topf 5.600500. Die Verwaltung wird ermächtigt, Planung und Ausführung innerhalb des Finanzrahmens eigenverantwortlich zu regeln. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Vorlage empfehlen; der Jugendhilfeausschuss und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke II, III, V und VII sollen die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2023/2024Zur Vorlage · 1086/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in Essen für das Kitajahr 2023/2024 beschreibt den aktuellen Sachstand der geplanten Projekte. Wirtschaftliche Faktoren wie gestiegene Kosten für Baumaterialien und Energie sowie die Zinsentwicklung erschweren die Finanzierung und Akquise neuer Vorhaben. Zudem geben Träger an, dass die Förderung nach dem Kinderbildungsgesetz nicht ausreicht, um neue Projekte wirtschaftlich darzustellen. Parallel dazu besteht ein Bedarf an Fachkräften im Erziehungsdienst; bis 2030 werden in Essen voraussichtlich 1.371 Erzieherinnen und Erzieher benötigt. Die Verwaltung erarbeitet hierzu ein Konzept zur Fachkräftegewinnung und -bindung.
Im aktuellen Kitajahr können voraussichtlich 14 der ursprünglich 19 geplanten Projekte umgesetzt werden. Dies umfasst die Schaffung von 765 neuen Plätzen in Kitas sowie 60 neuen Plätzen in der Kindertagespflege, was insgesamt 825 neue Betreuungsplätze ergibt. Dabei gab es Anpassungen: Bei einem Projekt wurde die Platzanzahl nach Korrekturen um 38 Plätze reduziert, während ein Projekt aus dem Zeitraum 2020/2021 mit 43 Plätzen nun realisiert wird. Fünf Projekte verschieben sich in das Kitajahr 2024/2025, und ein Projekt kann aufgrund eines Investorenrückzugs vorerst nicht umgesetzt werden.
Trotz der Erweiterungen besteht im Bereich der Kinder über drei Jahre weiterhin ein Bedarf von etwa 1.065 Plätzen, um die Zielversorgungsquote zu erreichen. Die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren ist erfüllt. Zur Identifizierung unterversorgter Stadtteile finden zudem bezirksbezogene Planungstreffen zwischen dem Jugendamt, Trägern und der Wohnungswirtschaft statt.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung)
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung)
- 28.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Verpflegung an Essener SchulenZur Vorlage · 1375/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1375/2023/SPD den Antrag gestellt, einen wiederkehrenden Runden Tisch zum Thema Ernährung und Verpflegung an Essener Schulen einzurichten. Die Stadtverwaltung soll hierfür Akteure aus der Verwaltung, von Schulen, Wohlfahrtsverbänden sowie privaten und ehrenamtlichen Initiativen zusammenbringen.
Im Fokus des Gremiums stehen verschiedene Zielsetzungen. Dazu gehören die Erstellung eines Überblicks über bestehende Verpflegungsangebote und deren Nachfrage sowie die Entwicklung kurzfristiger Maßnahmen, um Schülern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu vorhandenen Angeboten zu erleichtern. Langfristig wird angestrebt, eine tägliche warme Mahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler in Essen sicherzustellen.
Der Antrag sieht zudem vor, die Abwicklung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unbürokratischer zu gestalten und die finanzielle Basis der Verpflegungsangebote dauerhaft zu sichern. Ein einheitliches Bestell- und Abrechnungssystem sowie die Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Entlastung der Schulleitungen sollen ebenfalls geprüft werden. Zudem soll die Einrichtung einer permanenten Vernetzungsstelle für Schulverpflegung untersucht werden, um Synergien zu nutzen. Ziel ist es, durch messbare Indikatoren die Weiterentwicklung der Angebote und deren Auswirkungen auf die Nachfrage analysieren zu können.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2022Zur Vorlage · 0996/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2022 zur Erziehungsberatung in Essen liegt vor und wird in verschiedenen Gremien, darunter dem Jugendhilfeausschuss sowie den Bezirksvertretungen, zur Kenntnis gebracht. Die sieben Beratungsstellen der Stadt bieten Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien in schwierigen Lebenslagen an. Im Berichtsjahr 2022 wurden insgesamt 3.390 Personen im Rahmen von Beratungs- und Unterstützungsangeboten begleitet.
Der Bericht thematisiert Schwerpunkte wie die Auswirkungen des Fachkräftemangels in der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Beratung von Eltern in hochkonflikthaften Trennungssituationen. Zudem werden die Anforderungen der COVID-19-Pandemie sowie die Folgen des russischen Angriffskrieges behandelt, welche die Situation der Betroffenen beeinflusst haben. Trotz der Rückkehr zu Beratungen in Präsenzform bleibt die Komplexität der Fälle ein zentraler Aspekt.
Ein weiterer Fokus liegt auf der präventiven Arbeit, da die Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe steigen. In über 80 Prozent aller Fälle konnte innerhalb eines Monats eine Beratung angeboten werden. Die Beratungsstellen arbeiten in ihren jeweiligen Sozialräumen vernetzt und pflegen den Austausch untereinander, um die Netzwerke innerhalb der Essener Jugendhilfe aufrechtzieren und an die Bedürfnisse der Hilfesuchenden anzupassen.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung)
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung)
- 28.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (zu allgemein, bezirkliche Sicht fehlt)
- 21.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Essen 2022 bis 2025Zur Vorlage · 0715/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Zwischenbericht zur Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Essen für den Zeitraum 2022 bis 2025 dokumentiert den aktuellen Stand der Kinder- und Jugendarbeit. Die Vorlage, die dem Jugendhilfeausschuss, dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnis vorgelegt wurde, beleuchtet die Schwerpunkte Beteiligung, Bildung und Digitalisierung.
Im Bereich der Beteiligung werden Angebote wie das Kinderforum Rathaus sowie Projekte zur Jugendpartizipation, etwa im Rahmen des Programms „mitWirkung!“, aufgeführt. Die Besucherzahlen in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit haben sich nach den pandemiebedingten Einschränkungen wieder auf das Niveau vor der Pandemie stabilisiert.
Die Bildungsarbeit umfasst neben präventiven Angeboten der Jugendhilfe Essen gGmbH auch Projekte zur Demokratieförderung im Rahmen des Programms „Demokratie leben!“. Zudem wird die Kooperation zwischen dem Jugendamt und dem Fachbereich Schule durch den Facharbeitskreis Jugendhilfe/Schule strukturell verankert.
Hinsichtlich der Digitalisierung wird die Entwicklung individueller Medienkonzepte in den Einrichtungen sowie die Förderung der Medienkompetenz durch das Landesprojekt „Medienscouts“ beschrieben. Ein weiterer Fokus liegt auf der Ausweitung digitaler Freizeitangebote.
Parallel dazu wird die Erstellung eines neuen Planungskonzepts für den kommenden Kinder- und Jugendförderplan 2026 bis 2030 vorbereitet. Dieser Prozess umfasst unter anderem die Berücksichtigung der Gebäudeinfrastruktur und soll bis November 2024 abgeschlossen sein.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Ausweitung der Maßnahme Quartiershausmeister im Bezirk VIIZur Vorlage · 1020/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Maßnahme der Quartiershausmeister im Stadtbezert VII auszuweiten. Konkret sollen ab 2024 zwei Stellen bei der Caritas-SkF-Essen gGmbH finanziert werden. Dabei handelt es sich um die Überleitung der Positionen, die zuvor als Quartierskümmerer durch Mittel des JobCenters gefördert wurden. Da diese Förderung ausläuft, sieht der Beschlussvorschlag eine jährliche Bereitstellung von insgesamt 102.000 Euro vor.
Die Kosten pro Vollzeitäquivalent belaufen sich auf maximal 51.000 Euro und umfassen Personalausgaben nach E4 TVöD sowie eine Verwaltungskostenpauschale von 15 Prozent, Sachkosten und anteilige Kosten für eine Leitungsstelle. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe „Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien“. Ziel der Maßnahme ist die Durchführung präventiver und bürgernaher Arbeit im Quartier durch niederschwellige Kontaktaufnahmen und Unterstützung. Durch diese personellen Ressourcen sollen Maßnahmen der integrierten Stadtteilentwicklung sowie die Vernetzung im Bezirk VII ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Sachstand Pilotprojekt zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Schulen und öffentlichen GebäudenZur Vorlage · 1289/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet über den Sachstand eines Pilotprojekts zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Essener Schulen und öffentlichen Einrichtungen. Im Auftrag des Rates der Stadt Essen wurde die Möglichkeit geprüft, solche Artikel in weiterführenden Schulen, Jugendhäusern und öffentlichen Gebäuden anzubieten.
Für das Pilotvorhaben wurden verschiedene Schulformen ausgewählt, darunter Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen sowie Berufskollegs und ein Weiterbildungskolleg. Zudem sind ein Jugendzentrum in Schonnebeck und ein Bürgeramt in Borbeck als Standorte vorgesehen. Durch diese Auswahl werden fast alle Stadtbezirke abgedeckt, mit Ausnahme von Bezirk VIII. Die Auswahl erfolgte primär auf Basis der Rückmeldungen und des Interesses der beteiligten Schulen.
Im Rahmen des Projekts werden insgesamt 36 Spender in Einrichtungen wie Toilettenräumen, Sekretariaten oder Sanitätsräumen angebracht. Die Installation ist für das vierte Quartal 2023 geplant; die Beschaffung befindet sich in der finalen Phase. Die Kosten pro Spender liegen zwischen 90 und 150 Euro. Nach einem einjährigen Nutzungszeitraum wird die Verwaltung eine Auswertung zu den Erfahrungen und den entstandenen Kosten vorlegen. Die Finanzierung des Pilotprojekts erfolgt zunächst über das Budget des Fachbereichs Schule.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Bericht über die soziale LageZur Vorlage · 1249/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 1249/2023/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der die Erstellung eines Berichts zur sozialen Lage in allen Essener Stadtteilen zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an verschiedene Gremien, darunter den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, den Integrationsrat sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Ratsfraktion bittet die Verwaltung, zunächst darzustellen, welche bestehenden Projekte und Konzepte zur Senkung von Armut in Essen sowie welche bereits durchgeführten Sozialraumanalysen vorliegen. Darauf aufbauend soll geprüft werden, wie auf Grundlage einer erweiterten und umfassenden Sozialraumanalyse ein Bericht erstellt werden kann, der die Armut in unterschiedlichen Lebensphasen darstellt und entsprechende Strategien entwickelt. Zudem soll die Verwaltung die personellen und finanziellen Bedarfe für die Umsetzung dieser Schritte sowie einen Zeitplan für die Erstellung des Berichts inklusive Handlungsempfehlungen aufzeigen.
Als Begründung führt die Ratsfraktion die Ergebnisse der aktuellen Sozialstatistik an, die auf ein Armutsproblem mit regionalen Unterschieden hinweisen. Ziel ist es, bestehende Ansätze, wie die Integrierte kommunale Präventionsstrategie oder Arbeitsansätze unter „kinderstark NRW“, zu erweitern. Durch die Bündelung von Daten und die Nutzung vorhandener Untersuchungen, etwa aus der Kommunalen Pflegeplanung oder der Milieustudie zu den Essener Stadtquartieren, sollen passgenaue Maßnahmen zur Armutsbekämpfung ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — zurückgezogen bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt (bis zur Berichterstattung der Verwaltung)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Antrag zurückgezogen bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt, erst zur fachlichen Beratung im ASAGI vorgesehen und danach erst Beratung im nächsten ASPB
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 18.Controllingbericht des Jugendamtes II. Quartal 2023Zur Vorlage · 1216/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat den Controllingbericht des Jugendamtes für das zweite Quartal 2023 vorgelegt bekommen. Der Bericht bezieht sich auf den Stichtag 30. Juni 2023.
Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme durch das Gremium. Der Bericht umfasst die Darstellung der finanziellen Entwicklung im genannten Zeitraum. Er beinhaltet Informationen zu den Gesamtkosten, wobei die Vorlage auf detaillierte Kostenberechnungen, Finanzierungen und Veranschlagungen in den Anlagen verweist. Dies betrifft unter anderem kalkulatorische Kosten, Personalkosten sowie Sachkosten und sonstige Kosten.
Zudem wurde eine Vorprüfung der Vorlage als erforderlich eingestuft. Hinsichtlich der Klimarelevanz wurde eine Einschätzung vorgenommen, die keine Auswirkungen auf den Klimaschutz feststellt. Die zuständige Fachabteilung hat die Unterlagen zur Beratung im Jugendhilfeausschuss am 12. September 2023 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Überplanmäßige Mittelbereitstellung JugendamtZur Vorlage · 1217/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von insgesamt 25,2 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2023. Der Antrag umfasst 22,4 Millionen Euro für die Produktgruppe „Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien“ sowie 2,8 Millionen Euro für die Produktgruppe „Tageseinrichtungen für Kinder“.
Die Begründung für den Bedarf in der ersten Produktgruppe liegt in steigenden Fallzahlen und Kosten im Bereich der erzieherischen Hilfen. Die Verwaltung führt hierbei eine Zunahme bei ambulanten Hilfeformen sowie bei stationären Hilfeformen an, unter anderem durch einen Anstieg der Fallzahlen bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Zudem werden eine allgemeine Preissteigerung, ein begrenztes Angebot an stationären Plätzen sowie steigende Erstattungsansprüche anderer Kommunen als Ursachen für den Mehrbedarf angeführt.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen resultieren die Mehrbedarfe aus erhöhten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, der Übernahme von Trägeranteilen, der Förderung von Brückenprojekten sowie einer gesetzlichen Erhöhung der Betriebskostenzahlungen nach dem Kinderbildungsgesetz.
Die Deckung der Mehraufwendungen soll durch prognostizierte Mehrerträge bei der Gewerbesteuer erfolgen. Da die genaue Höhe der Steuermehrerträge sowie die endgültige Ausgestaltung der Bedarfe im Bereich der erzieherischen Hilfen noch nicht abschließend feststehen, ist vorgesehen, die Mittel in Tranchen bereitzustellen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss vor, damit der Rat der Stadt Essen die Mittelbereitstellung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beschließt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Resümee nach einem Jahr Übernahme OGS durch die Jugendhilfe Essen gGmbH
- 21.Aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Folkwang-Dekade
- 21.1Kulturentwicklungsprozess
- 21.2Kulturelle Bildung in EssenZur Vorlage · 1305/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Kulturamtes (Nummer 1305/2023/4) informiert über den aktuellen Sachstand zur Erstellung einer Gesamtkonzeption für Kulturelle Bildung in Essen. Dieser Prozess basiert auf einem Auftrag des Kulturausschusses aus dem Jahr 2022. Die Vorlage dient der Kenntnahme in den zuständigen Ausschüssen für Kultur, Jugendhilfe, Schule, Bildung und Wissenschaft sowie für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration.
Die Stadt verfügt über eine Infrastruktur mit zahlreichen Museen, Bibliotheken, Theatern, Kinos und Galerien sowie einem umfangreichen Bildungsangebot durch Schulen und Kindertagesstätten. Die Weiterentwicklung der Kulturellen Bildung wird als kommunale Querschnittsaufgabe definiert, wobei die Stärkung von Strukturen durch Partizipation, Transparenz und Innovation im Fokus steht. Zu den zentralen Handlungsfeldern gehören die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, die Verknüpfung mit der Folkwang-Dekade sowie die Schaffung von Informationsangeboten, etwa durch ein Online-Portal und die visuelle Aufbereitung von Daten im Geoportal. Zudem ist die Erstellung eines Jugendkulturkonzepts vorgesehen.
Strategisch soll die Kulturelle Bildung mit der frühkindlichen Bildung und dem Ganztagsangebot an Schulen verzahnt werden. Geplant ist die Einrichtung einer Stelle für Kulturelle Bildung beim Fachbereich Schule sowie die Etablierung einer Kulturkonferenz zur Vernetzung. Ein Grobkonzept dient als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage des kommunalen Gesamtkonzeptes ist für den Spätherbst 2024 vorgesehen, wobei die Analyse der personellen und finanziellen Bedarfe in den politischen Gremien abgestimmt werden soll.
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Beratungsfolge
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2023 · Kulturausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Widerruf von Anerkennungen als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 1039/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat einen Beschlussvorschlag zur Widerrufung der Anerkennung von vier Vereinen als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vorgelegt. Die Vorlage des Jugendamtes umfasst den Widerruf für den Christlichen Gewerkschaftsbund, den Verein Kindertagesstätte Wunderwelt e.V., das Bildungswerk der Humanistischen Union NRW sowie den Förderverein Rappelkiste e.V.
Die Grundlage für diesen Schritt ist die rechtliche Möglichkeit, Anerkennungen zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr vorliegen. Gemäß den Richtlinien der Stadt Essen müssen Träger der freien Jugendhilfe auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein und einen Beitrag zur Erfüllung der Jugendhilfeaufgaben leisten.
Nach Angaben der Verwaltung und durch schriftliche Rückmeldungen der Vereine an das Jugendamt sind die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr gegeben. Der Christliche Gewerkschaftsbund ist im Bereich der Jugendhilfe nicht mehr und nicht mehr zukünftig tätig. Die Vereine Kindertagesstätte Wunderwelt e.V., das Bildungswerk der Humanistischen Union NRW sowie der Förderverein Rappelkiste e.V. wurden aufgelöst oder werden aufgelöst und erbringen somit keine Leistungen mehr im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit. Da die wesentlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe somit nicht mehr vorliegen, wird der Widerruf der entsprechenden Anerkennungen beantragt.
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Beratungsfolge
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Sitzungstermine des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2024Zur Vorlage · 1144/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes mit der Nummer 1144/2023/4 befasst sich mit der Festlegung der Sitzungstermine des Jugendhilfeausschusses für das Jahr 2024. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die vorgeschlagenen Termine zur Kenntnis nimmt.
Bei der Erstellung des Terminkalenders wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dazu gehören der turnusmäßige Sitzungstag, der jeweils auf den zweiten Dienstag im Monat fällt, sowie die offiziellen Ferienzeiten in den Bereichen Ostern, Sommer und Herbst. Zudem wurden die bereits feststehenden Sitzungstermine des Rates der Stadt Essen in die Planung einbezogen.
Die vorgeschlagenen Termine für die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2024 sind der 13. Februar, der 12. März, der 11. Juni, der 10. September sowie der 12. November. Für den 10. Dezember wird ein Termin als optional aufgeführt. Die Vorlage wurde am 28. August 2023 durch den zuständigen Beigeordneten erstellt und war für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 12. September 2023 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 25.Beschlusskontrolle
- 26.Anträge
- 27.Mitteilungen und Anfragen
- 27.1Vorhandene Maßnahmen der Verwaltung zur Verhinderung von Kindesmissbrauch
- 27.2Aktueller Sachstand zum IN/S/O-Prozess und zu Aspekten der Personalentwicklung in der Abteilung Soziale Dienste des Jugendamtes
- 27.3Drohende Schließungen in Essener Kindertageseinrichtungen