Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW Hier: Anregung zur Einrichtung einer Hundewiese im Arenberg-Park
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V setzt sich im Rahmen der Sitzung am 22. August 2023 mit einer Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auseinander. Gegenstand der Eingabe, die bereits im April 2023 eingegangen war, ist der Vorschlag, im Arenberg-Park eine Hundewiese einzurichten.
Die zuständige Fachabteilung, der Fachbereich 67 (Grün und Gruga), hat zu diesem Anliegen eine Stellungnahme abgegeben. Nach einer Prüfung der Gegebenheiten teilte die Verwaltung mit, dass die Errichtung einer Hundewiese an diesem Standort nicht umsetzbar ist. Als Grund hierfür wurde ein bestehender Gestattungsvertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadt Essen angeführt, der einer solchen Nutzung entgegensteht.
Die Bezirksvertretung nimmt die Stellungnahme des Fachbereichs 67 zur Kenntnis. Ein Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Anregung liegt nicht vor.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023(Anmerkungen)
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