Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 22 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V vom 20.06.2023
- 2.Einwohnerfragestunde
- 3.Bushaltestelle Schwarze StraßeZur Vorlage · 1200/2023/SPD · Antrag BV V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5 wurde im Rahmen des Antrags 1200/2023/SPD um eine Entscheidung bezüglich der Bushaltestelle Schwarze Straße gebeten. Die Antragstellerin fordert die Zustimmung, die Haltestelle Schwarze Straße 2 der Linie 172 in der Rahmstraße zu verlegen. Konkret soll die Haltestelle vom derzeitigen Gehweg auf den davor liegenden, ehemaligen Parkstreifen verschoben werden.
Die Begründung für diesen Antrag bezieht sich auf die aktuelle Situation der Haltestelle, die im Gegensatz zur gegenüberliegenden Haltestelle Schwarze Straße 1 auf dem Gehweg installiert ist. Laut Antrag erschweren parkende Fahrzeuge den Ein- und Ausstieg für Fahrgäste, da Busse teilweise einen größeren Abstand zu den Fahrzeugen halten müssen, um den Zugang zu ermöglichen. Durch die Verlegung auf den ehemaligen Parkstreifen soll die Barrierefreiheit beim Ein- und Ausstieg verbessert und der Gehweg wieder vollständig für die Begehbarkeit zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag wurde der Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW
- 4.1Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW Hier: Begrünung Brachgelände Ecke Bottroper Straße / HafenstraßeZur Vorlage · 1011/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V setzt sich im Rahmen der Sitzung am 22. August 2023 mit einer Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auseinander. Gegenstand der Eingabe, die bereits im Juni 2022 eingereicht wurde, ist die Aufwertung eines Brachgeländes im Bereich der Kreuzung Bottroper Straße und Hafenstraße. Konkret wird vorgeschlagen, das Areal, welches ehemals als Parkplatz genutzt wurde, durch die Pflanzung von Bäumen sowie die Installation einer Sitzgelegenheit zu gestalten.
Im Zuge der Vorlage wird die Stellungnahme des Fachbereichs 66, des Amtes für Straßen und Verkehr, zur Kenntnis gebracht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Ausführungen der zuständigen Fachabteilung förmlich zur Kenntnis nimmt. Eine Vorabprüfung der Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die vorgeschlagene Begrünung. Weitere Informationen zu Kosten oder personellen Aufwendungen sind der vorliegenden Vorlage nicht zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — (Anmerkungen)
Ergebnis: (Anmerkungen) - 4.2Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW Hier: Anregung zur Einrichtung einer Hundewiese im Arenberg-ParkZur Vorlage · 1084/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V setzt sich im Rahmen der Sitzung am 22. August 2023 mit einer Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auseinander. Gegenstand der Eingabe, die bereits im April 2023 eingegangen war, ist der Vorschlag, im Arenberg-Park eine Hundewiese einzurichten.
Die zuständige Fachabteilung, der Fachbereich 67 (Grün und Gruga), hat zu diesem Anliegen eine Stellungnahme abgegeben. Nach einer Prüfung der Gegebenheiten teilte die Verwaltung mit, dass die Errichtung einer Hundewiese an diesem Standort nicht umsetzbar ist. Als Grund hierfür wurde ein bestehender Gestattungsvertrag zwischen dem Grundstückseigentümer und der Stadt Essen angeführt, der einer solchen Nutzung entgegensteht.
Die Bezirksvertretung nimmt die Stellungnahme des Fachbereichs 67 zur Kenntnis. Ein Beschlussvorschlag zur Umsetzung der Anregung liegt nicht vor.
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- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — (Anmerkungen)
Ergebnis: (Anmerkungen) - 4.3Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW: Hier: Anregung zur Staudenbepflanzung der Baumscheiben in der PhilippstraßeZur Vorlage · 1085/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5 liegt eine Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW vor, die eine Begrünung der Baumscheiben in der Philippstraße mit Stauden anregt. Die Vorlage mit der Nummer 1085/2023/BV V dient der Kenntnisnahme der Stellungnahme des Fachbereichs 67 (Grün und Gruga) zu diesem Anliegen.
Der Fachbereich Grün und Gruga teilt mit, dass eine Bepflanzung der Baumbeete mit Stauden aus Kostengründen seitens der Verwaltung nicht vorgesehen ist. Es wird jedoch die Möglichkeit aufgezeigt, das Anliegen im Rahmen einer unentgeltlichen und ehrenamtlichen Patenschaft umzusetzen. Eine solche Bepflanzung müsste den örtlichen Standortverhältnissen entsprechen und die entsprechende Pflege durch den Grünflächenpaten erfolgen. Die Gestaltung der Flächen ist vor der Umsetzung in Abstimmung zwischen dem Grünflächenpaten und dem Grünflächenbereich Nord durchzuführen. Die Vorlage wurde der Bezirksvertretung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — (Anmerkungen)
Ergebnis: (Anmerkungen) - 4.4Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW Hier: Austausch von Sitzbänken auf dem Karnaper FriedhofZur Vorlage · 1188/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V befasst sich im Rahmen der Sitzung am 22. August 2023 mit einer Bürgereingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Anlass der Eingabe ist der Austausch von Sitzbänken auf dem Karnaper Friedhof. Mit einem Schreiben vom 16. Mai 2023 wurde angeregt, die dort befindlichen Sitzbänke zu ersetzen, da diese als veraltet und marode beschrieben werden.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Stellungnahme des Fachbereichs 67 (Grün und Gruga) zur Kenntnis nimmt. Die entsprechende Stellungnahme der zuständigen Fachabteilung ist Bestandteil der Vorlage. Eine detaillierte Kostenaufstellung für die Umsetzung des Austauschs wird in der Vorlage nicht aufgeführt, wobei die Vorlage keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Personalkosten oder kalkulatorische Kosten ausweist. Eine Vorprüfung der Vorlage ist erforderlich.
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- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — (Anmerkungen)
Ergebnis: (Anmerkungen) - 4.5Bürgereingaben gemäß § 24 GO NRW Hier: Austausch eines Absperrgeländers am Karnaper MarktZur Vorlage · 1191/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V setzt sich mit einer Bürgereingabe gemäß § 24 GO NRW auseinander, die den Zustand eines Absperrgeländers am Karnaper Markt zum Gegenstand hat. In der entsprechenden Eingabe vom 18. April 2023 wurde der Zustand der Vorrichtung bemängelt und ein Austausch des Geländers beantragt.
Die zuständige Fachabteilung, das Amt für Straßen und Verkehr, hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Demnach hat der Betriebsdienst des Amtes das Absperrgeländer am Karnaper Markt bereits erneuert. Zudem wurde das Geländer mit roten, reflektierenden Streifen in Form von Aufklebern versehen. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Maßnahme die Sichtbarkeit des Geländers erhöht wurde und das Anliegen damit bearbeitet ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung die Stellungnahme des Fachbereichs 66 zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde am 4. August 2023 erstellt und war für die Sitzung der Bezirksvertretung am 22. August 2023 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — (Anmerkungen)
Ergebnis: (Anmerkungen) - 5.Weitere Verwendung Bezirklicher Haushaltsmittel 2023Zur Vorlage · 1088/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V befasst sich in ihrer Sitzung am 22. August 2023 mit der weiteren Verwendung der bezirklichen Haushaltsmittel für das Jahr 2023. Grundlage der Vorlage ist die Entscheidung über die Verteilung der noch nicht vergebenen Mittel aus dem Haushaltsprodukt 1.01.01.04.05.
Nach den vorliegenden Informationen wurden im bisherigen Verlauf des Jahres bereits Zuwendungen in einer Gesamthöhe von 279.246,00 Euro beschlossen. Für den verbleibenden Haushaltsteil steht ein Betrag von 120.754,00 Euro zur Verfügung, über dessen Verwendung die Bezirksvertretung entscheiden kann. Die Vorlage umfasst eine Übersicht der bereits beschlossenen Mittel sowie der neu eingegangenen und noch nicht final entschiedenen Zuwendungsanträge. Ziel der Sitzung ist es, über die Gewährung der restlichen Mittel zu befunden, um die Mittelverwendung für das Haushaltsjahr 2023 abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — Siehe Einzelbeschlüsse
Ergebnis: Siehe Einzelbeschlüsse - 6.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum 01.09.2023 bis 30.09.2023Zur Vorlage · 1128/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes (1128/2023/3) behandelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. bis zum 30. September 2023. Grundlage hierfür ist das Ladenöffnungsgesetz NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beraten und der Rat der Stadt Essen die Verordnungen beschließt. Die Verwaltung berücksichtigt dabei die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW an die Begründung des öffentlichen Interesses sowie den Nachweis der räumlichen Nähe zu Veranstaltungen.
Aufgrund von Absagen der Werbegemeinschaften entfallen die Termine in Essen-Werden und Essen-Kupferdreh für den 3. September 2023. Als neue Termine sind der 3. September für das 40. Borbecker Marktfest, der 10. September für das 29. Brunnenfest in Kettwig sowie das 38. Sonnenblumenfest in Kupferdreh und das 27. Altenessener Stadtteilfest am 17. September vorgesehen. Die Ladenöffnungszeiten sind jeweils auf die Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr festgelegt.
Für die Planung in Altenessen liegen keine Bedenken der Industrie- und Handelskammer zu Essen, der Essen Marketing GmbH oder des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. vor, während die Gewerkschaft ver.di Bedenken angemeldet hat. Stellungnahmen der Kirchen sowie der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten stehen noch aus. Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus.
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Beratungsfolge
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 29.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
- 09.08.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN - 6.aErlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum 01.10. bis 31.12.2023Zur Vorlage · 1143/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes regelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2023. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, II, IV, V, VII und IX beraten und die Verordnungen durch den Rat der Stadt Essen beschlossen werden. Die Entscheidung erfolgt unter Einhaltung der Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW, wobei die Stadt die räumlichen Freigabebereiche aufgrund früherer Verfahren eng bemisst.
Geplant sind verkaufsoffene Sonntage an den Terminen 29. Oktober, 5. November, 3. Dezember und 17. Dezember 2023. Die Öffnungszeiten sind jeweils auf die Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr festgelegt, was außerhalb der üblichen Gottesdienstzeiten liegt. Die Freigaben sind an lokale Veranstaltungen gekoppelt, darunter die Essener Lichtwochen, das Kettwiger Kürbisfest, der Steeler Weihnachtsmarkt sowie die Weihnachtsmärkte in Borbeck, Werden, Altenessen, Kettwig und Rüttenscheid.
Für die Stadtteile Borbeck, Werden, Altenessen und Kettwig wird die Notwendigkeit der Ladenöffnung durch die räumliche und zeitliche Nähe zu Advents- und Weihnachtsmärkten begründet. In Rüttenscheid ist die Öffnung im Rahmen des 20. Wintermarktes vorgesehen. Während die Handwerkskammer Düsseldorf, die IHK zu Essen, die Essen Marketing GmbH und der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. keine Bedenken gegen die Vorlage erheben, äußert die Gewerkschaft ver.di Bedenken. Die Zuständigkeit für Flächenüberlassungen und Erlaubnisse liegt beim Amt für Straßen und Verkehr sowie beim Ordnungsamt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 29.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: einstimmig empfohlen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN - 7.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Konzept zur Einführung eines LastenradverleihsystemsZur Vorlage · 0884/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat ein Konzept zur Einführung eines Lastenradverleihsystems vorgelegt, das im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) sowie zur Erweiterung des Bikesharing-Angebots entwickelt wurde. Ziel des Systems ist es, eine Nutzungsmöglichkeit für Personen zu schaffen, die Lastenräder nur gelegentlich benötigen oder über keine eigenen Anschaffungsmöglichkeiten und Abstellflächen verfügen.
Das Vorhaben sieht vor, einen Dienstleister zu beauftragen, der die elektrisch unterstützten, einspurigen Lastenräder im Eigentum des Betreibers bereitstellt und wartet. Die Verleihstationen sollen zunächst für vier Jahre an zwölf festgelegten Standorten im Stadtgebiet etabliert werden, darunter Orte wie der Limbecker Platz, der Rüttenscheider Stern und der Katernberger Markt. Die Stationen sollen auf Kfz-Stellplätzen angeordnet werden und ohne aufwendige bauliche Maßnahmen oder festen Stromanschluss funktionieren. Die Buchung soll über eine App des Betreibers sowie über die Schnittstelle der App „ZÄPP“ möglich sein.
Die Finanzierung der einmaligen Bereitstellungskosten von etwa 75.000 Euro sowie der jährlichen Betriebskosten von circa 30.000 Euro erfolgt aus dem Budget des SECAP-Maßnahmenprogramms. Die Einnahmen aus dem Verleih sollen zu gleichen Teilen zwischen dem Betreiber und der Stadt Essen aufgeteilt werden. Nach der Implementierung ist eine Evaluation der Standorte nach etwa sechs Monaten vorgesehen, um bei geringer Nutzung eine Verlegung oder bei hoher Auslastung eine Aufstockung des Angebots zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Stützpunkte sollten in die Wohngebiete (CDU); keine Finanzierung durch die Stadt (EBB/FDP)
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnisnahme mit Anmerkungen - 8.Internationale Gartenausstellung 2027 (IGA 2027) - Kanaluferpark Schurenbachhalde – Altenessen kommt ans WasserZur Vorlage · 1041/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant im Rahmen der Internationalen Gartenbauausstellung 2027 (IGA 2027) die Entwicklung des Kanaluferparks als Teil des Projekts „Wege zur Freiheit Emscher“. Das Vorhaben umfasst die Gestaltung eines Bereichs zwischen der Schurenbachhalde und dem Rhein-Herne-Kanal, der als Verbindung zwischen Essen und Gelsenkirchen fungieren soll. Ziel ist es, bestehende Freiraumstrukturen zu verknüpfen und einen Naherholungsbereich mit Fokus auf die industrielle Geschichte und den Naturschutz zu schaffen.
Das Konzept sieht die Erneuerung von Fuß- und Radwegen vor, um die Anbindung an das Wohnquartier „Altenessener Straße/Nordsternstraße“ sowie an die Schurenbachhalde zu verbessern. Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung eines Biotopverbundes, insbesondere zum Schutz der Kreuzkröte. Zudem sollen die industrielle Standortgeschichte und die natürliche Entwicklung der Brachflächen durch Informationspunkte, sogenannte „Points of Nature“ und „Points of Mine“, vermittelt werden. Die Gestaltung der Fernwärmeleitung soll als Teil des „Bunten Bandes Emscherdeiche“ durch künstlerische Interventionen zum Thema Nachhaltigkeit erfolgen.
Für die Umsetzung der Maßnahme sind im Haushalt bis 2026 Mittel in Höhe von 1.550.000 Euro veranschlagt. Die Verwaltung strebt eine Finanzierung über Fördermittel an, wobei eine Förderquote von voraussichtlich 80 Prozent angestrebt wird. Sobald die detaillierte Planung und die Gesamtkosten feststehen, wird eine weitere Vorlage zur Beschlussfassung über den Baubeginn vorgelegt. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V sowie der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz haben den Bericht zur Kenntnis genommen.
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- 05.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Mitteilungen der Verwaltung
- 9.1Anpassung des Reinigungsintervalls nach Veranstaltungen im Stadion an der HafenstraßeZur Vorlage · 1001/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 22. August 2023 Kenntnis über die Anpassung der Reinigungsintervalle im Bereich des Stadions an der Hafenstraße genommen. Hintergrund der Vorlage ist ein Anliegen aus einer vorangegangenen Sitzung der Bezirksvertretung im Mai 2023, in der die Verwaltung gebeten wurde, auf die beteiligten Akteure einzuwirken, um die Reinigung nach Veranstaltungen im Stadion zu optimieren.
Nach Informationen des Amtes für Straßen und Verkehr ist die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH mit der Reinigung der Grünflächen im Bereich der Vogelheimer Straße und der Hafenstraße beauftragt. Die Reinigung dieser Flächen nach den Spielen des Vereins Rot-Weiß Essen soll künftig jeweils am nächsten Werktag erfolgen. Die Vorlage dient somit der Information über die Umsetzung der angestrebten Anpassung des Reinigungszyklus.
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- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.2Berichterstattung Schulwegsicherung 2022Zur Vorlage · 1002/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat im Rahmen der Sitzung am 22. August 2023 die Berichterstattung zur Schulwegsicherung für das Jahr 2022 zur Kenntnis genommen. Die Vorlage dient der Beantwortung von Fragen, die in einer vorangegangenen Sitzung im Mai 2023 an die Verwaltung gestellt wurden. Im Zentrum der Anfrage standen dabei verschiedene Zielquoten, die im Rahmen des Ziel- und Maßnahmenplans „Essen, Großstadt für Kinder“ festgelegt wurden.
Nach Auskunft des Fachbereichs 32, des Ordnungsamtes, sind die festgelegten Quoten seit ihrer ursprünglichen Bestimmung unverändert geblieben und behalten weiterhin Bestand. In der Vorlage wurde zudem auf eine Zahl von 11.429 Geschwindigkeitsübertretungen Bezug genommen. Die zuständige Fachabteilung stellte hierzu klar, dass die in der Anlage dargestellten Ergebnisse stadtweit erhoben wurden und nicht in einem direkten, expliziten Zusammenhang mit der spezifischen Schulwegsicherung stehen. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme in die Bezirksvertretung eingebracht.
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- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.3Abstellen abgemeldeter Lkw im Bereich Hafenstraße / Bottroper StraßeZur Vorlage · 1003/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5 am 22. August 2023 wurde die Vorlage 1003/2023/BV V zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage ist die Situation abgestellter, abgemeldeter Lastkraftwagen im Bereich der Hafenstraße und Bottroper Straße.
Die Vorlage basiert auf einer Anfrage aus einer vorangegangenen Sitzung der Bezirksvertretung im Mai 2023, mit der die Verwaltung um eine Stellungnahme gebeten hatte. Der zuständige Fachbereich des Ordnungsamtes führt dazu aus, dass die Situation bekannt sei und die Einsatzkräfte des Amtes die betreffende Fläche regelmäßig kontrollieren. Festgestellte Verstöße werden laut der Stellungnahme im Einzelfall geahndet. Die Maßnahmen der Ordnungsbehörde können sich dabei sowohl gegen zugelassene als auch gegen nicht zugelassene Fahrzeuge richten.
Die Verwaltung merkt ergänzend an, dass ein vorhandenes oder nicht angebrachtes Kennzeichen keinen eindeutigen Rückschluss auf den Zulassungsstatus eines Fahrzeugs zulasse. Die Vorlage dient der Information der Bezirksvertretung über den aktuellen Stand der ordnungsbehördlichen Tätigkeiten in dem genannten Bereich.
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- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.4Nutzungsänderung Gebäude Heßlerstraße 63Zur Vorlage · 1014/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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Die Bezirksvertretung V hat in ihrer Sitzung am 22. August 2023 die Informationen zur Nutzungsänderung des Gebäudes in der Heßlerstraße 63 zur Kenntnis genommen. Hintergrund der Vorlage war eine Anfrage aus einer vorangegangenen Sitzung, in der die Verwaltung um Auskunft darüber gebeten wurde, ob eine Verhinderung der Nutzungsänderung möglich gewesen wäre und ob ein Wechsel von einer Gaststätte zu einer Spielhalle ohne weitere Hürden realisierbar ist.
Nach Angaben des Fachbereichs 32, des Ordnungsamtes, befand sich das Objekt nach der Schließung der ehemaligen Schank- und Speisewirtschaft „Zum Kanonier“ im Jahr 2019 über einen längeren Zeitraum leer. Die Adel Mahnke GmbH erwarb die Immobilie und beantragte beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung eine teilweise Nutzungsänderung. Ziel war die Aufteilung der ehemaligen Gaststättenfläche in eine Spielhalle sowie zwei separate Ladenlokale für ein Bistro und eine Schank- und Speisewirtschaft.
Die beantragte Änderung wurde vom Amt für Stadtplanung und Bauordnung genehmigt. Während im hinteren Teil des Gebäudes bereits eine Spielhalle in Betrieb genommen wurde, ist für den vorderen Bereich die Eröffnung eines Bistros sowie einer Schank- und Speisewirtschaft vorgesehen. Die entsprechenden gewerberechtlichen Erlaubnisse wurden bereits erteilt. Laut Fachbereich findet keine vollständige Verdrängung der Gastronomie statt, da die Schank- und Speisewirtschaft sowie das Bistro in kleinerem Umfang fortgeführt werden. Eine Verhinderung einer Spielhalle ist gewerberechtlich primär dann möglich, wenn die gesetzliche Mindestabstandsregelung von 350 Metern zu anderen Spielhallen oder Schulen unterschritten wird.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — (Anmerkungen)
Ergebnis: (Anmerkungen) - 9.5Meldung an die Unfallkommission und Kinder-UnfallkommissionZur Vorlage · 1092/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 22. August 2023 Informationen zur Verkehrssituation in der Arenbergstraße zur Kenntnis genommen. Hintergrund der Vorlage war eine Anfrage aus einer vorangegangenen Sitzung im Juni 2023, in der um die Weitergabe von Informationen bezüglich einer vermeintlichen Unfallhäufung an die Unfallkommission sowie die Kinder-Unfallkommission gebeten wurde.
Die zuständige Fachabteilung, das Amt für Straßen und Verkehr, nahm hierzu Stellung. Nach Angaben der Geschäftsführung der Unfallkommission gilt die Arenbergstraße zum aktuellen Zeitpunkt nicht als Unfallhäufungsstelle im Sinne der geltenden Erlasslage. Infolgedessen besteht derzeit keine formale Zuständigkeit der Unfallkommission für diesen Bereich. Die Unfallkommission hat die vorliegenden Informationen jedoch zur Kenntnis genommen und wird die dortige Unfalllage weiterhin beobachten.
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- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — (Anmerkungen)
Ergebnis: (Anmerkungen) - 9.6Planungsstand zum Neubau der Gesamtschule Essen-Nord und des Gebäudes für den Vogelheimer SVZur Vorlage · 1115/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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Die Bezirksvertretung V hat in ihrer Sitzung am 22. August 2023 Kenntnis über den aktuellen Planungsstand zum Neubau der Gesamtschule Essen-Nord sowie des Gebäudes für den Vogelheimer SV genommen. Die Information geht auf eine Anfrage aus einer vorangegangenen Sitzung im Mai 2023 zurück.
Nach Angaben des Fachbereichs 60 Immobilienwirtschaft wurde bereits im November 2022 ein erster Planungsentwurf gegenüber Vertretern der Schule, der Politik sowie der Sportvereine präsentiert. Durch Abstimmungen mit den Sport- und Bäderbetrieben, dem Essener Sportbund und den angrenzenden Sportanlagen konnte ein Konsens erzielt werden. Die Prüfungen der Machbarkeitsstudie sind abgeschlossen, und eine Bauvoranfrage für das neue Vereinsheim wurde positiv beantwortet. Auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden zudem die Voraussetzungen für die Ausschreibung eines Architektenwettbewerbs geschaffen. Dieser Wettbewerb soll durch einen externen Projektsteuerer durchgeführt und gesteuert werden.
Derzeit verzögert sich die Vorbereitung des Wettbewerbs sowie die Ausschreibung der Projektsteuerungsleistungen. Grund hierfür ist die Priorisierung von Systemcontainern durch die Verwaltung, um den Schulbedarf für die kommenden zwei Schuljahre zu decken. Da diese Projekte intern bearbeitet werden, sind die personellen Kapazitäten der Immobilienwirtschaft derzeit gebunden. Die weiteren Schritte für den Neubau der Gesamtschule Nord werden eingeleitet, sobald ausreichende Personalressourcen zur Verfügung stehen.
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- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — (Anmerkungen)
Ergebnis: (Anmerkungen) - 9.7Ehemaliges Prison-GeländeZur Vorlage · 1116/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V setzt sich im Rahmen der Sitzung am 22. August 2023 mit der aktuellen Planung zum ehemaligen Prison-Gelände auseinander. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage, die bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung am 28. März 2023 gestellt wurde. Damals wurde die Verwaltung um Informationen bezüglich einer möglichen Nutzungsänderung des betreffenden Geländes gebeten.
Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme der Rückmeldung, die vom Amt für Stadtplanung und Bauordnung zu diesem Sachverhalt abgegeben wurde. Die entsprechenden Details zur geplanten oder möglichen neuen Nutzung des Areals sind in den Anlagen zum Dokument enthalten. Eine Entscheidung über konkrete Maßnahmen oder Investitionen wird in diesem Vorgang nicht beantragt, da der Fokus auf der Information über den aktuellen Stand der stadtplanerischen Überlegungen liegt. Eine Vorprüfung der Vorlage war erforderlich.
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- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.8Grundstück Stauderstraße 83 / BischoffstraßeZur Vorlage · 1168/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung V über den aktuellen Stand bezüglich der Grundstücke an der Stauderstraße 83 und der Bischoffstraße. Im Rahmen einer Mitteilung wird dargelegt, dass das Areal als Betrieb nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) einzustufen ist. Die zuständige Genehmigungs- und Ordnungsbehörde für diesen Betrieb ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
Für das Grundstück an der Stauderstraße 83 liegt der Bezirksregierung Düsseldorf derzeit ein Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vor, über den noch nicht entschieden wurde. Die geplanten Maßnahmen umfassen primär Änderungen innerhalb der bereits bestehenden Gebäude. Für das Grundstück an der Bischoffstraße liegt dem Amt für Stadtplanung und Bauordnung aktuell kein Antrag vor.
Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung V. Es sind keine unmittelbaren Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten aus dieser Mitteilung ersichtlich.
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- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.9Ampelanlage Gladbecker Straße in Höhe Shell-Tankstelle / hier: Überquerungszeit für FußgängerZur Vorlage · 1173/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 hat in ihrer Sitzung am 22. August 2023 die Stellungnahme des Fachbereichs 66, des Amtes für Straßen und Verkehr, zur Überprüfung der Überquerungszeit für Fußgänger an der Ampelanlage Gladbecker Straße in Höhe der Shell-Tankstelle zur Kenntnis genommen. Hintergrund der Anfrage war ein Beschluss der Bezirksvertretung aus dem Juni 2023, die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Gladbecker Straße / Krablerstraße auf ihre Funktionsweise hin zu untersuchen.
Nach der Prüfung durch die zuständige Fachabteilung wurde festgestellt, dass die Schaltung der Anlage den geltenden Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) entspricht. Eine Verkehrsgefährdung wurde nicht festgestellt, wesnthalb eine Änderung der Signalschaltung nicht als erforderlich erachtet wird. Die Verwaltung erläuterte in der Vorlage die technischen Grundlagen der Lichtsignalanlage. Dabei wurde auf die Bedeutung der Räumzeit hingewiesen, welche die Sicherheit der Fußgänger gewährleistet, indem sie sicherstellt, dass die Fahrbahn vor dem Eintreffen des Fahrzeugverkehrs geräumt ist.
Zudem wurde die Anwendung der progressiven Signalisierung beschrieben. Bei dieser Methode werden die inneren Signalgeber auf der Mittelinsel zeitversetzt abgeschaltet, um ein Anhalten auf der Insel zu vermeiden. Dies führt dazu, dass die Freigabezeiten für die inneren Signalgeber mit sechs Sekunden kürzer ausfallen, jedoch ein kontinuierliches Überqueren des Straßenquerschnitts ermöglicht wird.
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- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — (Anmerkungen)
Ergebnis: (Anmerkungen) - 9.10Kommunaler OrdnungsdienstZur Vorlage · 1194/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V am 22. August 2023 wurde die Information über die Aufgabenbereiche des Kommunalen Ordnungsdienstes zur Kenntnis genommen. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage aus der Einwohnerfragestunde der Sitzung vom 23. Mai 2023, in der nach der Existenz eines spezifischen Leistungskatalogs für die Aufgaben des Ordnungsdienstes gefragt wurde.
Die zuständige Fachabteilung, das Ordnungsamt, teilte hierzu mit, dass kein separater Leistungskatalog für den Kommunalen Ordnungsdienst existiert. Die Aufgabe der Einsatzkräfte besteht grundsätzlich darin, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet sicherzustellen. Als Grundlage für die Definition von Handlungen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden können, dient die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Essen vom 28. Februar 2017, welche zuletzt am 27. August 2020 geändert wurde. Die Bezirksvertretung nahm die entsprechenden Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.aGrünbewuchs Krabler-/Gladbecker StraßeZur Vorlage · 1233/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 22. August 2023 Kenntnis über den aktuellen Stand bezüglich des Grünbewuchses an der Kreuzung Krablerstraße und Gladbecker Straße genommen. Der Anlass für die Vorlage war ein Hinweis aus einer vorangegangenen Sitzung am 20. Juni 2023, in der auf Pflanzen im Gehwegbereich aufmerksam gemacht und die Verwaltung um eine Prüfung sowie Maßnahmen zur Behebung gebeten wurde.
Nach einer Überprüfung durch den Fachbereich 66, das Amt für Straßen und Verkehr, wurde der Sachverhalt bearbeitet. Die zuständige Fachabteilung teilte mit, dass die Eigentümer der betroffenen Grundstücke in der Gladbecker Straße, im Bereich der Hausnummern 360 bis 372, dazu aufgefordert wurden, einen Rückschnitt des in den Gehweg hineinragenden Bewuchses vorzunehmen. Die Vorlage diente somit der Information des Gremiums über die eingeleiteten Schritte zur Beseitigung der Beeinträchtigung des Gehweges.
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- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.bWegeschäden im Spindelmann-ParkZur Vorlage · 1234/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 22. August 2023 Kenntnis über den aktuellen Stand der Wegeschäden im Spindelmann-Park genommen. Hintergrund der Vorlage ist eine Information aus einer vorangegangenen Sitzung im Mai 2023, in der berichtet wurde, dass schwere Fahrzeuge bei schlechter Witterung die Wege im Park befahren und dadurch Schäden verursachen könnten. Die Verwaltung war daraufhin mit der Prüfung und Behebung etwaiger Schäden beauftragt worden.
Nach einer Untersuchung durch den Fachbereich Grün und Gruga wurden keine Beschädigungen der Wege durch Fahrzeugbefahrungen festgestellt. Es wurden jedoch Schäden identifiziert, die durch Wasserabfluss infolge von Starkregen entstanden sind. Der Grünflächenbereich Nord wird die betroffenen Stellen in Kürze instand setzen, um die ursprüngliche Oberfläche der Wege wiederherzustellen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu zusätzlichen Kosten oder personellen Aufwendungen für diese Instandsetzungsmaßnahmen.
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- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — (Anmerkungen)
Ergebnis: (Anmerkungen) - 9.cPiktogramme JohanniskirchstraßeZur Vorlage · 1309/2023/BV V · Bezirksvertretung V
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V hat in ihrer Sitzung am 22. August 2023 die Information über die Erneuerung der Piktogramme in der Johanniskirchstraße zur Kenntnis genommen. Der Hintergrund der Maßnahme liegt in einem Beschluss der Bezirksvertretung aus der Sitzung vom 20. September 2022, in dem die Fachverwaltung mit der Erneuerung der Markierungen beauftragt wurde.
Nach einer Zwischenmitteilung des Amtes für Straßen und Verkehr aus der Sitzung im Oktober 2022, in der auf die witterungsabhängigen Bedingungen der Markierungsarbeiten hingewiesen wurde, liegt nun eine abschließende Information vor. Der Fachbereich 66 teilte mit, dass die entsprechenden Arbeiten bereits am 7. November 2022 fertiggestellt wurden. Die Vorlage dient somit der formellen Information des Gremiums über den Abschluss der angeforderten Maßnahme.
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- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Sonstige Mitteilungen
- 10.1Gehwegsperrung am Südufer des Rhein-Herne-Kanals in Essen-KarnapZur Vorlage · 1192/2023/BV V · Bezirksvertretung V
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 nimmt die Stellungnahme des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Westdeutsche Kanäle zur Gehwegsperrung am Südufer des Rhein-Herne-Kanals in Essen-Karnap zur Kenntnis. Die Sperrung des südlichen Betriebsweges im Bereich zwischen Kilometer 19,3 und 20,0 ist auf die Instabilität der dortigen Uferspundwand zurückzuführen. Ursache hierfür sind marode Anker, die durch mikrobiell induzierte Korrosion geschwächt wurden. In der Vergangenheit führten Bewegungen der Spundwand bereits zu Rissen im Betriebsweg.
Zur Sicherung wurden bereits Maßnahmen wie ein wasserseitiger Schüttsteinvorfuß und Entlastungsbohrungen für Grundwasser durchgeführt. Eine vollständige Instandsetzung der etwa 700 Meter langen Spundwand ist jedoch erforderlich. Da auch die Anker der Nordseite betroffen sind, priorisiert das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt derzeit die Sanierung der Nordseite, um eine Vollsperrung des Kanals zu vermeiden. Die Arbeiten an der Nordseite sind für das Jahr 2024 geplant.
Für die Südseite befindet sich das Amt derzeit in der Phase der Grundlagenermittlung und der Ausarbeitung eines Sanierungskonzepts. Zwar wurden Inspektionsmessungen durchgeführt und ein Messprogramm zur Überwachung der Spundwand eingerichtet, eine Freigabe des Betriebsweges ist aus verkehrssicherungstechnischen Gründen jedoch weiterhin nicht möglich. Ein konkreter zeitlicher Rahmen für die Wiederöffnung des Weges kann erst nach Abschluss der Planungsphase benannt werden.
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- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 11.1Baum-Wildwuchs im Bereich der Pielstickerstraße
- 11.2Rutschgefahr auf der Hafenstraße in Vogelheim (Gehwege)
- 11.3Überschwemmungen aufgrund von Starkregen im Bereich der Hülsenbruchstraße / Krablerstraße (Altenessen-Süd)
- 11.4Bürgerpark Kuhlhoffstraße
- 11.5Gefährdung der Fußgänger an der Ecke Dinastraße / Karnaper Straße ("Bierluke")
- 11.6Verunreinigung am Gebäude Eckhaus Karl-/Altenessener Straße
- 11.7Gefährdung beim Zugang zur alten "Schule an der Heßlerstraße"
- 11.8Barrierefreier Zugang zum Allee-Center im Bereich der Mallinckrodtstraße
- 11.9Baumaßnahme VIVAWEST im Bereich der Basunestraße in Altenessen
- 12.Termine und Geschäftliches
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 13.Grundstücksangelegenheiten
- 13.aSachstand einer BaumaßnahmeErgebnis: Kenntnis genommen
- 13.bGaragenhof PielstickerstraßeErgebnis: (Anmerkungen)
- 13.cFördervorhaben Umbau "KD 11/13 - Zentrum für Kooperation und Inklusion" - SachstandErgebnis: Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 13.dÄnderungsantrag TOP: KD 11/13 – Zentrum für Kooperation und Inklusion - Sachstand zur Fördermaßnahme (Antrag der Fraktion Die LINKE.)Ergebnis: Kenntnis genommen
- 13.eFördervorhaben Umbau "KD 11/13 - Zentrum für Kooperation und InklusionErgebnis: mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und Herrn Frentrop (fraktionslos)
- 14.Mitteilungen der Verwaltung
- 15.Anfragen und Mitteilungen von Mitgliedern
- 16.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil