Gehwegsperrung am Südufer des Rhein-Herne-Kanals in Essen-Karnap
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V für den Stadtbezirk 5 nimmt die Stellungnahme des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Westdeutsche Kanäle zur Gehwegsperrung am Südufer des Rhein-Herne-Kanals in Essen-Karnap zur Kenntnis. Die Sperrung des südlichen Betriebsweges im Bereich zwischen Kilometer 19,3 und 20,0 ist auf die Instabilität der dortigen Uferspundwand zurückzuführen. Ursache hierfür sind marode Anker, die durch mikrobiell induzierte Korrosion geschwächt wurden. In der Vergangenheit führten Bewegungen der Spundwand bereits zu Rissen im Betriebsweg.
Zur Sicherung wurden bereits Maßnahmen wie ein wasserseitiger Schüttsteinvorfuß und Entlastungsbohrungen für Grundwasser durchgeführt. Eine vollständige Instandsetzung der etwa 700 Meter langen Spundwand ist jedoch erforderlich. Da auch die Anker der Nordseite betroffen sind, priorisiert das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt derzeit die Sanierung der Nordseite, um eine Vollsperrung des Kanals zu vermeiden. Die Arbeiten an der Nordseite sind für das Jahr 2024 geplant.
Für die Südseite befindet sich das Amt derzeit in der Phase der Grundlagenermittlung und der Ausarbeitung eines Sanierungskonzepts. Zwar wurden Inspektionsmessungen durchgeführt und ein Messprogramm zur Überwachung der Spundwand eingerichtet, eine Freigabe des Betriebsweges ist aus verkehrssicherungstechnischen Gründen jedoch weiterhin nicht möglich. Ein konkreter zeitlicher Rahmen für die Wiederöffnung des Weges kann erst nach Abschluss der Planungsphase benannt werden.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023Kenntnis genommen
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