Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum 01.10. bis 31.12.2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes regelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2023. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, II, IV, V, VII und IX beraten und die Verordnungen durch den Rat der Stadt Essen beschlossen werden. Die Entscheidung erfolgt unter Einhaltung der Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW, wobei die Stadt die räumlichen Freigabebereiche aufgrund früherer Verfahren eng bemisst.
Geplant sind verkaufsoffene Sonntage an den Terminen 29. Oktober, 5. November, 3. Dezember und 17. Dezember 2023. Die Öffnungszeiten sind jeweils auf die Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr festgelegt, was außerhalb der üblichen Gottesdienstzeiten liegt. Die Freigaben sind an lokale Veranstaltungen gekoppelt, darunter die Essener Lichtwochen, das Kettwiger Kürbisfest, der Steeler Weihnachtsmarkt sowie die Weihnachtsmärkte in Borbeck, Werden, Altenessen, Kettwig und Rüttenscheid.
Für die Stadtteile Borbeck, Werden, Altenessen und Kettwig wird die Notwendigkeit der Ladenöffnung durch die räumliche und zeitliche Nähe zu Advents- und Weihnachtsmärkten begründet. In Rüttenscheid ist die Öffnung im Rahmen des 20. Wintermarktes vorgesehen. Während die Handwerkskammer Düsseldorf, die IHK zu Essen, die Essen Marketing GmbH und der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. keine Bedenken gegen die Vorlage erheben, äußert die Gewerkschaft ver.di Bedenken. Die Zuständigkeit für Flächenüberlassungen und Erlaubnisse liegt beim Amt für Straßen und Verkehr sowie beim Ordnungsamt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.09.2023mehrheitlich beschlossen
- 13.09.2023mehrheitlich empfohlen
- 12.09.2023einstimmig empfohlen
- 12.09.2023mehrheitlich empfohlen
- 29.08.2023einstimmig empfohlen
- 24.08.2023mehrheitlich empfohlen
- 22.08.2023einstimmig empfohlen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
- 22.08.2023mehrheitlich abgelehnt
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