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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1492/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1492/2023/FDP einen Antrag auf eine personelle Neubesetzung von stellvertretenden Mitgliedschaften in zwei Ausschüssen gestellt. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 27. September 2023 zur Entscheidung vorgesehen.
Konkret sieht die Vorlage vor, die Zusammensetzung im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie im Kulturausschuss zu ändern. In beiden genannten Gremien soll ein bisheriges stellvertretendes Mitglied durch ein neues stellvertretendes Mitglied ersetzt werden. Die zuständige Fachabteilung führt dazu aus, dass die Neubesetzung der Stellvertretungen in diesen Ausschüssen durch den Rat beschlossen werden soll. Federführend für das Verfahren ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1522/2023/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 1522/2023/AFD einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der Neubesetzungen in verschiedenen Ausschüssen des Rates der Stadt Essen vorsieht. Der Antrag wurde für die Sitzung des Rates am 27. September 2023 zur Entscheidung vorgelegt.
Im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus wird die Neubesetzung eines ersten stellvertretenden Mitglieds beantragt, wobei eine Person als Ersatz für ein bisheriges Mitglied vorgesehen ist. Für den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft wird die Besetzung eines bisher unbesetzten ersten stellvertretenden Mitglieds angestrebt.
Des Weiteren sieht der Antrag vor, ein bisher unbesetztes zweites stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Ordnung und Gleichstellung zu besetzen. Im Jugendhilfeausschuss wird die Neubesetzung eines stimmberechtigten Mitglieds beantragt, welches die Position eines bisherigen Mitglieds übernehmen soll. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen hier: Nachfolge einer ausgeschiedenen FachbereichsleiterinZur Vorlage · 1477/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Neubesetzung von Vertretungen in verschiedenen Gremien wirtschaftlicher Unternehmen und Institutionen beraten. Der Oberbürgermeister schlägt vor, die durch das Ausscheiden einer ehemaligen Fachbereichsleiterin des Umweltamtes vakanten Positionen neu zu besetzen.
Nach dem Ausscheiden der bisherigen Fachbereichsleiterin aus dem städtischen Dienst wurde die entsprechende Stelle im Fachbereich 59 mit einer Nachfolgerin besetzt. Der Vorschlag sieht vor, diese neue Fachbereichsleitung mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der laufenden Ratsperiode in die entsprechenden Gremien zu entsenden.
Die Vertretung umfasst die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung des Ruhrverbandes sowie in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft. Zudem soll die Nachfolge in den Gesellschafterversammlungen der Großmarkt Essen GmbH und der Großmarkt Essen Grundstücksgesellschaft mbH sowie im Aufsichtsrat bzw. in der Generalversammlung der Fleischversorgung Essen e.G. übernommen werden. Die personelle Neubesetzung der Fachbereichsleitung erfolgte bereits durch einen Ratsbeschluss vom 17. Mai 2023.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Einbringung des Haushaltes 2024
- 7.Reinigungskonzept für die Innenstadt und MittelzentrenZur Vorlage · 1224/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Stabstelle für Bürgerbeteiligung und Ehrenamt sieht ein neues Reinigungskonzept für die Essener Innenstadt und die Mittelzentren vor. Ziel ist es, auf Basis der Erfahrungen aus einer Reinigungsaktion im Frühjahr 2023 eine dauerhafte Sauberkeit durch bedarfsgerechte Leistungen zu gewährleisten. Die EBE soll im Rahmen vertraglich vereinbarter Leistungen die Reinigung fußläufiger Bereiche siebenmal wöchentlich sowie die Unkrautentfernung in einem dreimonatigen Turnus übernehmen. Zusätzlich sind der Einsatz von Citysauger sowie zusätzliche Reinigungsleistungen an Feiertagen und in den Nächten von Sonntag auf Montag sowie Montag auf Dienstag vorgesehen.
Die Zuständigkeiten für die Reinigung von Haltestellenflächen und Unterführungen am Hauptbahnhof sowie an der Schützenbahn liegen bei der EBE, während die Ruhrbahn GmbH für das Haltestellenmobiliar und U-Bahn-Zugänge verantwortlich ist. Für die Feiertagsreinigung wird eine Erhöhung der jährlichen Mittel für das Amt für Straßen und Verkehr von 30.000 € auf 45.500 € angestrebt. Zudem sollen Maßnahmen zur Pflege von Papierkörben sowie die Beseitigung von Wildwuchs geprüft werden.
In den Mittelzentren Altenessen, Borbeck und Steele sind ab 2024 Schwerpunktreinigungen durch die EBE geplant. Die jährlichen Gesamtausgaben für das Konzept belaufen sich ab 2024 auf 239.300 €, die aus dem kommunalen Haushalt finanziert werden sollen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Beratung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen vor.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Umsetzung verschiedener Sofortmaßnahmen im Rahmen des Haushaltes 2023Zur Vorlage · 1466/2023/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, um die Verwendung nicht verausgabter Haushaltsmittel aus dem Jahr 2023 zu regeln. Die Stadtverwaltung wird gebeten, einen Gesamtbetrag von 600.000 Euro für die Umsetzung spezifischer Sofortmaßnahmen bereitzustellen. Die Finanzierung soll durch die Umwidmung von Haushaltsplanansätzen erfolgen, die nach Einschätzung der Verwaltung im Haushaltsjahr 2023 nicht mehr budgetwirksam eingesetzt werden können.
Der Antrag umfasst vier verschiedene Maßnahmenbereiche, wobei die Ziffern keine Priorisierung darstellen. Die Maßnahmen beinhalten die Beseitigung von Schäden an Straßen und Radwegen sowie den Rückschnitt des Straßenbegrüns. Zudem sollen die Sauberkeit und das Erscheinungsbild der Innenstadt und der Mittelzentren verbessert werden. Ein weiterer Punkt ist die Realisierung eines Energiemanagements für städtische Bestandsimmobilien, etwa durch den Einbau digitaler Mess- und Steuertechnik oder smarter Heizkörperthermostate. Schließlich sollen die Leistungs- und Entwicklungspotenziale beim Studieninstitut für kommunale Verwaltung sowie bei InOffice Essen ausgebaut werden.
Für jede der Maßnahmen ist ein Betrag von bis zu 150.000 Euro vorgesehen. Die Deckung der Kosten soll durch die Umwidmung verschiedener PSP-Elemente aus dem Haushaltsantrag 2148/2022/CDU/GRÜNE erfolgen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Realisierung der Maßnahmen budget- und kassenwirksam noch im Haushaltsjahr 2023 stattfindet.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.Konzept für ein "Aktives Grundstücksmanagement" der Essener Planungsverwaltung (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0817/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0817/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Konzepts für ein „Aktives Grundstücksmanagement“ durch die Stadtverwaltung vorsieht. Ziel des Antrags ist eine Neuausrichtung der Grundstückspolitik, um die Steuerungsmöglichkeiten der Stadt im Bereich der Stadtentwicklung zu erweitern.
Das Konzept soll vorsehen, städtische Liegenschaften, die für Wohnungsbau und Gewerbe geeignet sind, nach Möglichkeit im Eigentum zu behalten und vorrangig über Erbbaurechte zu vergeben. Bei der Vermarktung von Grundstücken für Wohnungsbau oder gemischte Nutzungen soll eine Konzeptvergabe verpflichtend sein, wobei stadtentwicklungspolitische Ziele gegenüber Verkaufserlösen im Vorderstellung stehen sollen. Für den Wohnungsbau wird eine Mindestquote von 40 Prozent an geförderten oder preisgedämpften Wohnungen gefordert. Bestehende Erbbaurechte für Ein- und Zweifamilienhäuser können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin veräußert werden.
Zur Förderung einer gezielten Bodenvorratspolitik soll die Stadt durch den Erwerb von Grundstücken und die Nutzung von Vorkaufsrechtssatzungen eine aktivere Rolle am Grundstücksmarkt einnehmen. Zudem wird eine verstärkte Kooperation mit Beteiligungsgesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften angestrebt, insbesondere für den Bau von Schulen, Kitas und sozialem Wohnraum. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, den personellen und finanziellen Bedarf für die Umsetzung dieses Managements darzulegen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 9.1Ergänzungsantrag zu TOP: Konzept für ein "Aktives Grundstücksmanagement" der Essener Planungsverwaltung (Antrag der Fraktion Die LINKE.)Zur Vorlage · 1283/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 1283/2023/LINKE einen Ergänzungsantrag zum Konzept für ein aktives Grundstücksmanagement der Essener Planungsverwaltung gestellt. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie an den Rat der Stadt Essen.
Im Rahmen des Antrags wird eine Änderung an Punkt 3 eines bestehenden Antrags der SPD angestrebt. Demnach sollen bestehende Erbbaurechte für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke im Einzelfall ausnahmsweise weiterhin veräußert werden können, sofern dies den übergeordneten stadtentwicklungspolitischen Zielen nicht entgegensteht.
Zusätzlich fordert die Fraktion die Aufnahme eines neuen Punktes 7. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Gründung oder Förderung einer Bürgerbodengenossenschaft oder einer Bodenstiftung für die Stadt Essen ein geeignetes Mittel darstellt, um das Ziel einer langfristigen Sicherung des Bodens in öffentlicher Hand bei gleichzeitiger bürgerschaftlicher Teilhabe zu erreichen.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass eine gemeinwohlorientierte Raumentwicklung eine langfristige Perspektive erfordere und städtische Grundstücke grundsätzlich nicht verkauft werden sollten. Rechtsformen wie Genossenschaften oder Stiftungen werden als Instrumente angeführt, die eine Veräußerung von Grundstücken erschweren und eine breite Eigentumsgrundlage durch die Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern ermöglichen können. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 7.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.Reform der Stadtentwicklungsplanung - Essen 2035 (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0819/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag zur Reform der Essener Stadtentwicklungsplanung vorgelegt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, das bisherige Leitbild STEP 2015+ zu überarbeiten und eine neue Stadtentwicklungsplanung 2035 zu erstellen. Diese soll sich an den Prinzipien der Neuen Leipzig-Charta 2020 orientieren und drei zentrale Handlungsdimensionen umfassen: die am Gemeinwohl orientierte, gerechte Stadt, die nachhaltige und klimaresiliente Stadt sowie die wirtschaftlich dynamische, Arbeitsplätze schaffende Stadt.
Im Bereich der sozialen Gerechtigkeit sieht der Antrag die Gestaltung durchmischter Quartiere mit barrierefreiem Wohnraum und die Erhöhung des Anteils preisgebundener Wohnungen vor. Zudem wird eine intensivere Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern bei größeren Planungen gefordert. Die Nachhaltigkeitsziele umfassen den Vorzug von Sanierung gegenüber Abriss, die Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie die Minimierung der Bodenversiegelung durch ein Entsiegelungskataster. Der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ soll durch ein Brachflächenkataster und die Einführung der Grundsteuer C unterstützt werden. Zudem sollen Stadt- und Verkehrsplanung, etwa für Radwege und den ÖPNV, enger verzahnt werden. Wirtschaftlich sollen eine vielfältige Branchenstruktur sowie eine flächeneffiziente Verdichtung von Gewerbe und Industrie gefördert werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die aktuelle Planung auf veralteten Annahungen einer schrumpfenden Bevölkerung beruht, während Essen nun vor Herausforderungen durch Bevölkerungswachstum und Klimawandel steht.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 11.Handlungsrahmen für eine gemeinwohlorientierte Bauleitplanung (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0820/2023/SPD · Antrag SPD
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Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0820/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Handlungsrahmens für eine gemeinwohlorientierte Bauleitplanung in Essen fordert. Die Stadtverwaltung soll hierfür Leitlinien entwickeln, die als Grundsatz für die künftige Stadtplanung dienen sollen.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die verstärkte Nutzung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen, um nachhaltige und quartiersbezogene Inhalte sicherzustellen. Dies solle auch für Gebiete gelten, die nach geltendem Baurecht bereits bebaubar sind. Zudem wird gefordert, die Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der Bauleitplanung unter Berücksichtigung der Energiewende besonders zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der Flächenentwicklung sieht der Antrag vor, dass die Entwicklung von neuem Bauland vorrangig dann erfolgen soll, wenn Eigentümer mindestens 40 Prozent der Fläche zuvor an die Stadt veräußert haben oder die politischen Gremien aufgrund eines stadtentwicklungspolitisch überzeugenden Konzepts zustimmen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Kriterien für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke zu erarbeiten. Bei der Auswahl der Käufer sollen städtebauliche und soziale Kriterien, angelehnt an die „Neue Leipziger Charta 2020“, herangezogen werden. Für den Wohnungsbau wird eine Mindestquote von 40 Prozent an geförderten oder preisgedämpften Wohnungen festgesetzt. Der Verkaufserlös soll dabei hinter den stadtentwicklungspolitischen Zielen zurückstehen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.Verpflegung an Essener SchulenZur Vorlage · 1375/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1375/2023/SPD den Antrag gestellt, einen wiederkehrenden Runden Tisch zum Thema Ernährung und Verpflegung an Essener Schulen einzurichten. Die Stadtverwaltung soll hierfür Akteure aus der Verwaltung, von Schulen, Wohlfahrtsverbänden sowie privaten und ehrenamtlichen Initiativen zusammenbringen.
Im Fokus des Gremiums stehen verschiedene Zielsetzungen. Dazu gehören die Erstellung eines Überblicks über bestehende Verpflegungsangebote und deren Nachfrage sowie die Entwicklung kurzfristiger Maßnahmen, um Schülern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu vorhandenen Angeboten zu erleichtern. Langfristig wird angestrebt, eine tägliche warme Mahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler in Essen sicherzustellen.
Der Antrag sieht zudem vor, die Abwicklung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unbürokratischer zu gestalten und die finanzielle Basis der Verpflegungsangebote dauerhaft zu sichern. Ein einheitliches Bestell- und Abrechnungssystem sowie die Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Entlastung der Schulleitungen sollen ebenfalls geprüft werden. Zudem soll die Einrichtung einer permanenten Vernetzungsstelle für Schulverpflegung untersucht werden, um Synergien zu nutzen. Ziel ist es, durch messbare Indikatoren die Weiterentwicklung der Angebote und deren Auswirkungen auf die Nachfrage analysieren zu können.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Die umgehende Einstellung der Eigentumsüberetragung der Benin-Bronze aus dem Essener Folkwangmuseum an NigeriaZur Vorlage · 1310/2023/AfD · Antrag AfD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD hat im Essener Rat einen Antrag gestellt, die Eigentumsübertragung der im Folkwangmuseum befindlichen Benin-Bronze „Gedenkkopf eines Oba“ (Inventarnummer K 593) an Nigeria umgehend einzustellen. Der Antrag sieht vor, dass der Kulturausschuss über das Anliegen berät und eine Empfehlung an den Rat ausspricht.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die politische Entwicklung in Nigeria. Laut dem Dokument hat der ehemalige nigerianische Staatspräsident im März 2023 die Eigentumsrechte an bereits gelieferten sowie künftigen Benin-Artefakten auf einen privaten Eigentümer übertragen. Der am 29. Mai 2023 im Amt bestätigte neue nigerianische Präsident hat diese Entscheidung seines Vorgängers bestätigt. Die Antragstellerin führt aus, dass aufgrund dieser geänderten politischen Lage die Restitution der Bronze nicht mehr zulässig sei und der Prozess der Eigentumsübertragung gestoppt werden müsse. Zudem wird in dem Antrag die Sorge geäußert, dass die für den Aufbau eines öffentlichen Museums bereitgestellten Mittel nicht zweckgebunden verwendet würden.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 06.09.2023 · Kulturausschuss (22. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen bei zwei Enthaltungen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 14.Bericht über die soziale LageZur Vorlage · 1249/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 1249/2023/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der die Erstellung eines Berichts zur sozialen Lage in allen Essener Stadtteilen zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an verschiedene Gremien, darunter den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, den Integrationsrat sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Ratsfraktion bittet die Verwaltung, zunächst darzustellen, welche bestehenden Projekte und Konzepte zur Senkung von Armut in Essen sowie welche bereits durchgeführten Sozialraumanalysen vorliegen. Darauf aufbauend soll geprüft werden, wie auf Grundlage einer erweiterten und umfassenden Sozialraumanalyse ein Bericht erstellt werden kann, der die Armut in unterschiedlichen Lebensphasen darstellt und entsprechende Strategien entwickelt. Zudem soll die Verwaltung die personellen und finanziellen Bedarfe für die Umsetzung dieser Schritte sowie einen Zeitplan für die Erstellung des Berichts inklusive Handlungsempfehlungen aufzeigen.
Als Begründung führt die Ratsfraktion die Ergebnisse der aktuellen Sozialstatistik an, die auf ein Armutsproblem mit regionalen Unterschieden hinweisen. Ziel ist es, bestehende Ansätze, wie die Integrierte kommunale Präventionsstrategie oder Arbeitsansätze unter „kinderstark NRW“, zu erweitern. Durch die Bündelung von Daten und die Nutzung vorhandener Untersuchungen, etwa aus der Kommunalen Pflegeplanung oder der Milieustudie zu den Essener Stadtquartieren, sollen passgenaue Maßnahmen zur Armutsbekämpfung ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — zurückgezogen bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt (bis zur Berichterstattung der Verwaltung)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Antrag zurückgezogen bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt, erst zur fachlichen Beratung im ASAGI vorgesehen und danach erst Beratung im nächsten ASPB
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: zurückgezogen bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage - 15.Modellkommune CannabisZur Vorlage · 0734/2023/LINKE/PARTEI · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE und Die PARTEI haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, wonach sich die Stadt Essen als Modellkommune für die von der Bundesregierung geplanten Modellregionen zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabis bewerben soll. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung mit der Durchführung entsprechender Vorbereitungen und Maßnahmen beauftragt wird.
Die Begründung des Antrags führt an, dass durch eine kontrollierte Abgabe in lizenzierten Geschäften eine Entkriminierung erreicht werden könne, was die Polizei, die Justiz sowie die Gerichte entlasten würde. Dadurch sollten Kapazitäten für die Verfolgung schwerwiegenderer Delikte und für Präventionsprogramme freiwerden. Ein weiterer Aspekt ist die Reduzierung gesundheitlicher Risiken, da der Erwerb auf dem Schwarzmarkt durch eine legale Kontrolle erschwert werden soll, um die Gefahr von Verunreinigungen sowie den Verkauf an Minderjährige zu verringern. Der Antrag sieht zudem vor, dass der Modellversuch durch wissenschaftliche, medizinische und soziale Fachstellen begleitet wird, um die Präventionsarbeit auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — zurückgezogen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — von den Antragstellern zurückgezogen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf vertagt
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — verwiesen in UA Soziales
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — verwiesen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 16.Schaffung von ParkraumZur Vorlage · 1246/2023/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der die Schaffung von zusätzlichem Parkraum in Essen zum Ziel hat. Die Verwaltung wird darin aufgefordert, Verhandlungen mit Einzelhandelsketten aufzunehmen, welche über eigene Parkflächen verfügen. Diese Flächen sollen in einem geeigneten Rahmen den Anliegern zur Verfügung gestellt werden können.
Ein Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Nutzung dieser Parkflächen während der Nachtstunden. Hierbei sollen Möglichkeiten für die Einführung von Nachtparkvignetten sowie verschiedene Zonenmodelle geprüft werden, die sich an den jeweiligen Öffnungszeiten und der Kundenfrequenz orientieren. Um die Bereitschaft der Einzelhändler zu fördern, sieht der Antrag angemessene Kompensationszahlungen vor. Zudem wird eine Zusammenarbeit mit den zuständigen Ordnungsämtern zur Überwachung des Parkens sowie die Bereitstellung der hierfür erforderlichen Mittel und personellen Ressourcen vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — zurückgezogen
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: zurückgezogen - 17.Ausbau der Unterbringungskapazitäten für GeflüchteteZur Vorlage · 1159/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1159/2023/7 befasst sich mit dem Ausbau der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete in Essen. Hintergrund ist die Erwartung steigender Zuweisungen durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Wegfall von 1.200 Plätzen in Behelfseinrichtungen innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre. Mit Stand September 2023 liegt die Aufnahmekennzahl bei 107,83 Prozent, wobei für das Jahr 2024 eine Aufnahmeverpflichtung von etwa 2.100 Personen prognostiziert wird.
Zur Kompensation des Kapazitätsverlusts sollen die Objekte in der Franziskanerstraße 43-47 mit einer Kapazität von 140 bis 160 Personen sowie die Liegenschaft Königgrätzstraße 12/Huttropstraße 8 mit bis zu 150 Personen angemietet werden. Letztere steht ab dem zweiten Quartal 2024 zur Verfügung. Für die Franziskanerstraße ist eine Informationsveranstaltung im November 2023 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt, die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I, der Integrationsrat sowie die zuständigen Ausschüsse die Vorlage zur Kenntnis nehmen. Die Entscheidung über die Anmietung erfolgt über eine nichtöffentliche Vorlage.
Die Anmietung ist im Haushaltsplan 2023 nicht enthalten. Durch die zusätzlichen Kosten steigt die Prognose für den Bereich Flüchtlingsunterbringung im Jahr 2023 von ursprünglich 3,0 Millionen Euro auf etwa 8,5 Millionen Euro. Der daraus resultierende Mehrbedarf von 5,5 Millionen Euro wird durch zusätzliche Landeshilfen gedeckt. Für den Haushaltsplanentwurf 2024 ist ein Ansatz von rund 8,3 Millionen Euro vorgesehen, der in die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 einfließt.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — mehrheitlich befürwortend Kenntnis genommen (15 Stimmen) AfD (1 Stimme) keine Zustimmung
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung)
- 18.Änderung der HundesteuersatzungZur Vorlage · 1367/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes sieht eine Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Essen vor, die mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 in Kraft treten soll. Der Beschlussvorschlag wurde für eine Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie für eine Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen formuliert.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Umwandlung einer bisherigen Steuerermäßigung in eine vollständige Steuerbefreiung für Hunde, die im Rettungsdienst eingesetzt werden. Voraussetzung für diese Befreiung ist der ständige Einsatz der Rettungs- oder Suchhunde zur Unterstützung der behördlichen Sicherheits- und Rettungskräfte sowie das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung durch Leistungsprüfer eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes. Die Verwaltung geht davon aus, dass die daraus resultierenden jährlichen Mindereinnahmen 156,00 Euro betragen.
Zudem soll die Steuerbefreiung für Hunde, die zur Verbesserung der Jagd- oder Forstaufsicht im Stadtgebiet eingesetzt werden, von der Kopplung an das Beschäftigungsverhältnis des Halters entkoppelt werden. Damit wird die Befreiung auch Jägern ermöglicht, die hauptsächlich im Essener Stadtgebiet tätig sind und deren Einsatz im Rahmen einer Nebentätigkeit im Dienst der Stadt erfolgt, sofern der Einsatz durch Vorlage eines Dienstausweises der Stadt Essen nachgewiesen wird. Der damit verbundene jährliche Ertragsausfall wird auf etwa 5.460,00 Euro geschätzt, basierend auf einer Anzahl von etwa 35 zu befreienden Hunden.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.1Änderung der HundesteuersatzungZur Vorlage · 1503/2023/TS · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag auf Änderung der Hundesteuersatzung mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 gestellt. Der Antrag bezieht sich auf eine Neufassung des Paragrafen 5 zur Steuerbefreiung.
Nach den vorliegenden Plänen soll die Steuerbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag gewährt werden. Dies umfasst Hunde von Forstbeamten und -angestellten im Privat-, Kommunal- und Staatsforstdienst, Blindenführhunde sowie einen Hund, der der Hilfe einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient. Zudem sollen Hunde, die auf im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten werden, sowie die notwendige Anzahl an Gebrauchshunden zur Herdenbewachung von der Steuer befreit werden.
Ein weiterer Punkt der Neuregelung betrifft Hunde, die erstmalig aus dem Tierheim Essen in einen Haushalt aufgenommen werden; hier ist eine Befreiung für die ersten 36 Monate der Haltung vorgesehen. Für gefährliche Hunde gilt diese Befreiung jedoch nur, wenn bereits ein Antrag auf eine ordnungsbehördliche Erlaubnis gestellt wurde. Des Weiteren sollen Tierschutzvereine, die überwiegend Hunde aus dem Essener Raum aufnehmen oder vermitteln, sowie Rettungs- oder Suchhunde, die eine entsprechende Prüfung abgelegt haben und dauerhaft zur Unterstützung behördlicher Kräfte eingesetzt werden, steuerbefreit werden können. Eine Steuerbefreiung für Hunde zu Jagdzwecken wird im Antrag explizit nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 19.Bericht der Tierschutzbeauftragten
- 20.Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) - Baubeschluss der Baumaßnahme Emscherpark - Bunt in die Zukunft – Im Grünen AktivZur Vorlage · 1019/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeschluss für die Maßnahme „Emscherpark - Bunt in die Zukunft – Im Grünen Aktiv“ fassen. Das Projekt ist Teil der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 und sieht die Aufwertung des Emscherparks im Essener Norden vor. Geplant ist die Umgestaltung der ehemaligen Tennisplätze zu Sport-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen, darunter ein Skatepark, eine Funsportanlage mit Pumptrack, Parkour und Bouldern sowie ein Naturerlebnisbereich und eine Hundewiese.
Die Investitionssumme für die Baumaßnahme beläuft sich auf 4.000.000 Euro, wobei die Finanzierung unter dem Vorbehalt einer Förderung durch die Städtebauförderung steht. Geplant ist eine Kostenverteilung, bei der 80 Prozent durch das Ministerium für Heimat, Kultur, Jugend und Soziales (MHKBD) getragen werden und die Stadt einen Eigenanteil von 800.000 Euro leistet. Die jährlichen Unterhaltskosten für die 23.100 Quadratmeter große Fläche werden auf 90.300 Euro geschätzt.
Im Zuge der Planung ist die Übertragung der Fläche von den Sport und Bäderbetriebe Essen an Grün und Gruga vorgesehen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist ab dem Jahr 2025 geplant, wobei ein Bewilligungsbescheid für den Herbst 2024 erwartet wird. Die Vorlage durchläuft die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Stadtentwicklung, -planung und Bauen, Sport- und Bäderbetriebe sowie den Haupt- und Finanzausschuss. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V nimmt die Planung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.09.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.1Antrag zur Vorlage 1019/2023/6 - Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr - Baubeschluss der Baumaßnahme Emscherpark - Bunt in die Zukunft - Im Grünen Aktiv; Errichtung einer öffentlichen ToilettenanlageZur Vorlage · 1414/2023/FDP · Antrag FDP
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1414/2023/FDP einen Antrag zur Errichtung einer öffentlichen Toilettenanlage im Rahmen der Baumaßnahme Emscherpark „Bunt in die Zukunft – Im Grünen Aktiv“ eingebracht. Das Projekt steht im Zusammenhang mit der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr.
Die Fraktion beantragt, dass die Verwaltung ergänzend zur Vorlage 1019/2023/6 ein Konzept für öffentliche Toiletten prüft und dieses nach Möglichkeit umsetzt. In der Begründung wird angeführt, dass öffentliche Toiletten zur Aufenthaltsqualität beitragen und für Besucher der Baumaßnahme wichtig sind.
Der Antrag ist zur Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen, darunter der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen. Zudem sollen der Haupt- und Finanzausschuss sowie die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V einbezogen werden, bevor eine Entscheidung im Rat der Stadt Essen erfolgt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — zurückgezogen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Antrag zurückgezogen
- 19.09.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (26. Sitzung) — seitens Antragsteller zurückgezogen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 05.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: zurückgezogen - 21.Umsetzung des "KlimaQuartier Katernberg-Beisen" als Teil der SECAP Aktivität "Integrierte Klimafreundliche Quartiersentwicklung" im Rahmen des Landeswettbewerbes Prima. Klima. RuhrmetropoleZur Vorlage · 1193/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Teilnahme am interkommunalen Wettbewerb „Prima. Klima. Ruhrmetropole“ in der Stufe III, um das Projekt „KlimaQuartier Katernberg-Beisen“ umzusetzen. Das Vorhaben ist Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) und zielt darauf ab, integrierte klimafreundliche Quartiersentwicklungen zu realisieren. Der Wettbewerb wird vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen organisiert, wobei die Stadt Gelsenkirchen als Lead-Kommune die Koordination sowie die Ausschreibung der Planungsleistungen übernimmt.
Das Projekt umfasst die Erstellung eines energetischen Quartierskonzepts sowie ein anschließendes Sanierungsmanagement. Geplante Maßnahmenbereiche sind die Energieeffizienz, die Klimaanpassung durch Entsiegelung und die Aufwertung von Grünflächen, die Mobilitätsförderung sowie die Aktivierung der Bürgerschaft durch Bildungsangebote. Für die Umsetzung der energetischen Sanierung ist die Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft Vonovia vorgesehen, während der Ernährungsrat Essen e.V. und die Bonnekamp Stiftung die Beteiligung der Öffentlichkeit unterstützen sollen.
Die Kosten für die Konzepterstellung und das fünfjährige Sanierungsmanagement werden auf einen Eigenanteil von 282.500 Euro geschätzt, wobei 75 Prozent der förderfähigen Kosten durch Zuschüsse gedeckt werden sollen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll laut Prognose zu einer erheblichen Reduktion der Treibhausgasemissionen im Zeitraum von 2024 bis 2029 führen. Der Rat der Stadt soll die Teilnahme am Wettbewerb beschließen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 05.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 22.Testbetrieb eines zusätzlichen Busangebots zwischen Essen-Horst und Essen-SteeleZur Vorlage · 1355/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In Essen-Horst besteht aufgrund von Ausfällen der S3 die Forderung nach einer verbesserten Anbindung des Ortsteils Unteres Horst. Hintergrund sind Personalengpässe beim Verkehrsunternehmen DB Regio NRW, welche zu Unregelmäßigkeiten im Takt der Linie geführt haben und Passagiere dazu zwingen können, längere Fußwege zu nutzen, um alternative Buslinien zu erreichen.
Zur Schließung dieser Bedienungslücke sieht die Vorlage die Einführung eines Testbetriebs für ein zusätzliches Busangebot zwischen Essen-Horst und Essen-Steele vor. Das Angebot soll voraussichtlich im Dezember 2023 beginnen und zunächst sechs Monate laufen. Die geplante Verbindung würde an den Haltestellen Horst-S, Beulestraße, Horster Straße und Steele-S verkehren, mit einem 60-Minuten-Takt von Montag bis Sonntag zwischen 5:00 und 23:00 Uhr. Während des Testzeitraums sollen Fahrgastzählungen durchgeführt werden, um die Grundlage für eine Entscheidung über ein dauerhaftes Regelangebot zu schaffen.
Die Umsetzung soll durch die Ruhrbahn GmbH erfolgen, wobei für das benötigte Fahrzeugmaterial und Personal eine Ausschreibung erforderlich ist. Die monatlichen Kosten für den Testbetrieb werden auf etwa 30.000 Euro geschätzt. Bei einer Verlängerung des Angebots bis Ende 2024 könnten sich die Gesamtkosten auf rund 390.000 Euro belaufen. Der Rat der Stadt Essen soll über die Umsetzung dieses Testbetriebs entscheiden.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 23.Fortführung und Ausweitung des On-Demand-Shuttle-Angebotes "Bussi"Zur Vorlage · 1341/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1341/2023/6 befasst sich mit der Fortführung und Ausweitung des On-Demand-Shuttle-Angebotes „Bussi“ der Ruhrbahn GmbH. Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, den Betrieb des Angebots zunächst bis zum 31. Dezember 2024 fortzusetzen. Im Rahmen des geplanten Szenarios für das Jahr 2024 ist eine Ausweitung des Bediengebietes auf das gesamte Stadtgebiet vorgesehen. Dadurch würde sich die Anzahl der potenziellen Fahrgäste von rund 280.000 auf etwa 590.000 Personen erhöhen. Zudem soll die Fahrzeugflotte aus elektrisch betriebenen Fahrzeugen von fünf auf zehn Einheiten verdoppelt werden.
Für das Jahr 2024 werden Kosten in Höhe von circa 750.000 Euro veranschlagt, die als haushaltsneutrale Verlustausgleichszahlung aus der ÖPNV-Pauschale an die Ruhrbahn GmbH finanziert werden sollen. Der grundsätzliche jährliche Finanzierungsbedarf für den Betrieb wird auf etwa 900.000 Euro geschätzt, bei einer prognostizierten Nutzung von jährlich rund 41.000 Fahrten. Ein alternatives Szenario für die Jahre 2026/27 mit 15 Fahrzeugen und Kosten von etwa 1.200.000 Euro wurde ebenfalls betrachtet.
Die Verwaltung empfiehlt die Fortführung des Angebots zur Förderung neuer Mobilitätsformen und zur Erreichung der Klimaziele. Bei einer Zustimmung des Rates ist ein Zeitplan mit Ausschreibungen bis Februar 2024 und einer Inbetriebnahme im dritten Quartal 2024 vorgesehen. Eine Entscheidung über die Weiterführung über das Jahr 2024 hinaus soll im kommenden Jahr durch eine erneute Gremienvorlage erfolgen. Die Entscheidung unterliegt dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität, dem Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft und Beteiligungen sowie dem Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 24.Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Sport- und Bäderbetriebe EssenZur Vorlage · 1311/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen hat eine Vorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 vorgelegt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen den Jahresabschluss der Sport- und Bäderbetriebe Essen mit einem Bilanzverlust in Höhe von 1.514.174,55 Euro feststellt. Zudem wird die Feststellung des Lageberichts für das Jahr 2022 beantragt.
Um den ausgewiesenen Bilanzverlust zu decken, ist die Entnahme aus der Investitionsrücklage in gleicher Höhe vorgesehen. Der Beschluss umfasst ferner die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss sowie die Entlastung des Betriebsausschusses durch den Rat der Stadt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 erfolgte durch die gkw:treu-advisa GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Zeitraum von Juni bis August 2023. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Abschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes sowie über die Verwendung des Ergebnisses obliegt gemäß der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Betriebssatzung der Sport- und Bäderbetriebe Essen dem Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (26. Sitzung) — 1. einstimmig empfohlen 2. einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Nachtragswirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen für das Wirtschaftsjahr 2023Zur Vorlage · 1332/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Nachtragswirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen für das Wirtschaftsjahr 2023 feststellen. Mit diesem Beschlussvorschlag ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel aus dem städtischen Haushalt in einer Höhe von bis zu 1.843.758 Euro verbunden. Die Vorlage sieht zudem die Kenntnisnahme der Finanzplanung für den Zeitraum von 2024 bis 2026 vor.
Der zusätzliche Finanzbedarf resultiert aus verschiedenen Kostenentwicklungen im laufenden Jahr. Dazu gehören gestiegene Energiekosten sowie ein erhöhter Aufwand für die Instandhaltung von Gebäuden, Technik und Maschinen. Weitere Faktoren sind die Auswirkungen der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sowie Kosten für die Personalgestellung an das Deutsche Rote Kreuz zur Wasseraufsicht in Freibädern. Zudem werden Erhöhungen bei Zuschüssen für Badbetriebe in verschiedenen Stadtteilen, Ausgaben für Wach- und Schutzdienste sowie höhere Mietaufwendungen durch einen Umzug der Werkstatt aufgeführt.
Insgesamt belaufen sich die im Nachtragswirtschaftsplan aufgeführten Mehrbedarfe auf rund 2,1 Millionen Euro. Nach Abzug von Zinserträgen und einer zweckgebundenen Zuschusserhöhung verbleibt ein Netto-Mehrbedarf von etwa 1,8 Millionen Euro. Die Finanzierung der überplanmäßigen Mittel soll über das PSP-Element 1.08.02.01.01 erfolgen, welches die Rückzahlung einer Überkompensation der Messe Essen GmbH umfasst.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.09.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (26. Sitzung) — eingebracht und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 26.Bezirkssportanlage Oststadt hier: Planung und Bau eines FunktionsgebäudesZur Vorlage · 1091/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Sport- und Bäderbetriebe Essen sieht die Planung und den Neubau eines Funktionsgebäudes auf der Bezirkssportanlage Oststadt vor. Für das Bauvorhaben ist ein Betrag in Höhe von 2.450.500 Euro netto, einschließlich nicht abziehbarer Vorsteuer, veranschlagt. Die Finanzierung der Investition ist im Haushalt 2024/2025 vorgesehen, wobei für das Jahr 2024 ein Mittelabfluss von 1.500.000 Euro und für das Jahr 2025 ein Betrag von 950.500 Euro angemeldet wurde.
Der Hintergrund des Vorhabens ist der Zustand des bestehenden, etwa 48 Jahre alten Umkleidegebäudes. Laut Verwaltung ist eine Sanierung des Bestands aufgrund der notwendigen Erweiterungen sowie aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gründen nicht geeignet. Zudem besteht durch die Umsiedlung des Sportvereins TC Freisenbruch 1900 e. V. von der Sportanlage Bergmannsbusch ein erhöhter Bedarf an Umkleidekapazitäten. Der Abriss des alten Gebäudes und der Neubau sollen die Verkehrssicherungspflicht gewährleisten und einen störungsfreien Trainingsbetrieb ermöglichen.
Das neue Gebäude soll nach aktuellen bautechnischen und energetischen Standards errichtet werden, was unter anderem eine extensive Dachbegrünung sowie den Einsatz von Photovoltaik und Solarthermie umfasst. Die Umsetzung ist als schlüsselfertige Generalunternehmer-Leistung geplant, welche die Planungsleistungen sowie den Bau in modularer Bauweise einschließt. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe sowie den Haupt- und Finanzausschuss und eine Entscheidung durch den Rat der Stadt vor.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.09.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Sportanlage Hagenbecker Bahn hier: Neubau eines KunstrasenspielfeldesZur Vorlage · 1117/2023/6 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll die Planung und den Baubeginn für den Neubau eines Kunstrasenspielfeldes auf der Sportanlage Hagenbecker Bahn beschließen. Das Vorhaben umfasst den Austausch des bestehenden, sanierungsbedürftigen Tennenbelags durch einen Kunstrasenbelag. Ziel der Maßnahme ist es, die Kapazitäten auf der Sportanlage zu erweitern, da ein lokaler Sportverein die Aufnahme eines weiteren Vereins plant, um die Auslastung auf der Sportanlage Lichtenhorst zu reduzieren.
Die Kosten für das Bauvorhaben belaufen sich laut Ergebnis der Submission auf 895.000 Euro. Da im Wirtschaftsplan 2023 der Sport- und Bäderbetriebe Essen für diesen Zweck Mittel in Höhe von 725.000 Euro vorgesehen sind, entsteht eine Differenz von 170.000 Euro. Diese Mehrkosten sollen durch nicht in Anspruch genommene Mittel aus dem Projekt zur Erneuerung der Kesselanlage in der Wendelinstraße vorfinanziert werden. Die entsprechende Veranschlagung erfolgt im Wirtschaftsplan 2024 der Sport- und Bäderbetriebe.
Der Baubeginn ist für das Ende des laufenden Jahres geplant, wobei die Fertigstellung des Kunstrasenplatzes für das Frühjahr 2024 vorgesehen ist. Die kalkulatorischen Kosten für das Projekt beinhalten jährliche Zinsen sowie eine lineare Abschreibung über eine Nutzungsdauer von 25 Jahren.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.09.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Sachstand Pilotprojekt zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Schulen und öffentlichen GebäudenZur Vorlage · 1289/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung berichtet über den Sachstand eines Pilotprojekts zur kostenlosen Bereitstellung von Menstruationsartikeln in Essener Schulen und öffentlichen Einrichtungen. Im Auftrag des Rates der Stadt Essen wurde die Möglichkeit geprüft, solche Artikel in weiterführenden Schulen, Jugendhäusern und öffentlichen Gebäuden anzubieten.
Für das Pilotvorhaben wurden verschiedene Schulformen ausgewählt, darunter Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen sowie Berufskollegs und ein Weiterbildungskolleg. Zudem sind ein Jugendzentrum in Schonnebeck und ein Bürgeramt in Borbeck als Standorte vorgesehen. Durch diese Auswahl werden fast alle Stadtbezirke abgedeckt, mit Ausnahme von Bezirk VIII. Die Auswahl erfolgte primär auf Basis der Rückmeldungen und des Interesses der beteiligten Schulen.
Im Rahmen des Projekts werden insgesamt 36 Spender in Einrichtungen wie Toilettenräumen, Sekretariaten oder Sanitätsräumen angebracht. Die Installation ist für das vierte Quartal 2023 geplant; die Beschaffung befindet sich in der finalen Phase. Die Kosten pro Spender liegen zwischen 90 und 150 Euro. Nach einem einjährigen Nutzungszeitraum wird die Verwaltung eine Auswertung zu den Erfahrungen und den entstandenen Kosten vorlegen. Die Finanzierung des Pilotprojekts erfolgt zunächst über das Budget des Fachbereichs Schule.
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- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 29.Zügigkeitserhöhung an der städtischen Gemeinschaftsgrundschule FriedenschuleZur Vorlage · 1316/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, die Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Friedenschule ab dem 1. August 2024 von zwei auf drei Züge zu erhöhen. Dieser Beschlussvorschlag folgt auf eine Empfehlung des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie zur Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
Die Maßnahme dient der Bewältigung steigender Schülerzahlen im Stadtbezirk I. Aktuelle Daten zeigen, dass bereits in der ersten Jahrgangsstufe aufgrund der Nachfrage Mehrklassen eingerichtet wurden. Prognosen für die kommenden Schuljahre bis 2028/2029 lassen weiterhin hohe Anmeldezahlen erwarten. Trotz der geplanten Erhöhung wird für das Schuljahr 2024/2025 ein Bedarf von etwa 131 weiteren Schulplätzen im Stadtbezirk I veranschlagt, da die Kapazitäten anderer Grundschulen im Bezirk nicht ausreichen.
Für den Unterrichtsbetrieb in den Schuljahren 2024/2025 und 2025/2026 stehen ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung. Ab dem Schuljahr 2026/2027 ist jedoch eine Umnutzung eines Raumes erforderlich, um die Beschulung von bis zu 12 Klassen zu ermöglichen. Hierfür ist die Anschaffung einer multifunktionalen Ausstattung mit Kosten von rund 11.410 Euro vorgesehen. Die Schule befürwortet die geplante Zügigkeitserhöhung.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (29. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (pädagogisches Personal vorhalten)
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 30.Ausweitung der Maßnahme Quartiershausmeister im Bezirk VIIZur Vorlage · 1020/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Maßnahme der Quartiershausmeister im Stadtbezert VII auszuweiten. Konkret sollen ab 2024 zwei Stellen bei der Caritas-SkF-Essen gGmbH finanziert werden. Dabei handelt es sich um die Überleitung der Positionen, die zuvor als Quartierskümmerer durch Mittel des JobCenters gefördert wurden. Da diese Förderung ausläuft, sieht der Beschlussvorschlag eine jährliche Bereitstellung von insgesamt 102.000 Euro vor.
Die Kosten pro Vollzeitäquivalent belaufen sich auf maximal 51.000 Euro und umfassen Personalausgaben nach E4 TVöD sowie eine Verwaltungskostenpauschale von 15 Prozent, Sachkosten und anteilige Kosten für eine Leitungsstelle. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe „Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien“. Ziel der Maßnahme ist die Durchführung präventiver und bürgernaher Arbeit im Quartier durch niederschwellige Kontaktaufnahmen und Unterstützung. Durch diese personellen Ressourcen sollen Maßnahmen der integrierten Stadtteilentwicklung sowie die Vernetzung im Bezirk VII ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 31.Überplanmäßige Mittelbereitstellung JugendamtZur Vorlage · 1217/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von insgesamt 25,2 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2023. Der Antrag umfasst 22,4 Millionen Euro für die Produktgruppe „Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien“ sowie 2,8 Millionen Euro für die Produktgruppe „Tageseinrichtungen für Kinder“.
Die Begründung für den Bedarf in der ersten Produktgruppe liegt in steigenden Fallzahlen und Kosten im Bereich der erzieherischen Hilfen. Die Verwaltung führt hierbei eine Zunahme bei ambulanten Hilfeformen sowie bei stationären Hilfeformen an, unter anderem durch einen Anstieg der Fallzahlen bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Zudem werden eine allgemeine Preissteigerung, ein begrenztes Angebot an stationären Plätzen sowie steigende Erstattungsansprüche anderer Kommunen als Ursachen für den Mehrbedarf angeführt.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen resultieren die Mehrbedarfe aus erhöhten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, der Übernahme von Trägeranteilen, der Förderung von Brückenprojekten sowie einer gesetzlichen Erhöhung der Betriebskostenzahlungen nach dem Kinderbildungsgesetz.
Die Deckung der Mehraufwendungen soll durch prognostizierte Mehrerträge bei der Gewerbesteuer erfolgen. Da die genaue Höhe der Steuermehrerträge sowie die endgültige Ausgestaltung der Bedarfe im Bereich der erzieherischen Hilfen noch nicht abschließend feststehen, ist vorgesehen, die Mittel in Tranchen bereitzustellen. Der Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung durch den Jugendhilfeausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss vor, damit der Rat der Stadt Essen die Mittelbereitstellung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beschließt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 32.Stellungnahme zum Waldbrandschutzkonzept für das Essener StadtgebietZur Vorlage · 1129/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Feuerwehr zur Stellungnahme zum Waldbrandschutzkonzept für das Essener Stadtgebiet dient der Kenntnisnahme durch den Rat der Stadt Essen sowie die zuständigen Ausschüsse. Hintergrund ist ein im März 2023 beschlossener Antrag, der Gespräche mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW über ein mögliches Waldbrandschutzkonzept, eine Gefährdungsabschätzung sowie die Notwendigkeit von Planquadraten und besonderen Brandbekämpfungsanforderungen vorsah.
Eine gemeinsame Beurteilung der Situation durch die Feuerwehr, das städtische Forstamt Grün und Gruga sowie den Landesbetrieb Wald und Holz NRW ergab, dass sich die Waldbrandgefahrenlage aufgrund von Trockenschäden an Laubholz und dem Vorhandensein von Totholz verändert hat. Ein katastrophales Waldbrandereignis wird für das Stadtgebiet jedoch nicht erwartet. Eine Einteilung des Waldgebietes in Planquadrate ist aufgrund des bereits verfügbaren digitalen Kartenmaterials des Landes NRW nicht erforderlich, da dieses Informationen zu Waldschäden, der Befahrbarkeit von Wegen und Löschwasserentnahmestellen bereitstellt.
Die technische Ausstattung der Feuerwehr wird kontinuierlich angepasst, wobei bereits mehrere geländegängige Tanklöschfahrzeuge im Einsatz sind und weitere Beschaffungen geplant sind. Die Einsatzkräfte werden durch regelmäßige Fortbildungen und die Bereitstellung von Spezialgeräten auf Vegetationsbrände vorbereitet. Eine Aufnahme eines spezifischen Waldbrandschutzkonzeptes in den Katastrophenschutzbedarfsplan ist nicht vorgesehen, da das Risiko laut vorliegenden Gutachten als nicht erheblich eingestuft wurde.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 33.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum 01.10. bis 31.12.2023Zur Vorlage · 1143/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes regelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2023. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, II, IV, V, VII und IX beraten und die Verordnungen durch den Rat der Stadt Essen beschlossen werden. Die Entscheidung erfolgt unter Einhaltung der Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW, wobei die Stadt die räumlichen Freigabebereiche aufgrund früherer Verfahren eng bemisst.
Geplant sind verkaufsoffene Sonntage an den Terminen 29. Oktober, 5. November, 3. Dezember und 17. Dezember 2023. Die Öffnungszeiten sind jeweils auf die Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr festgelegt, was außerhalb der üblichen Gottesdienstzeiten liegt. Die Freigaben sind an lokale Veranstaltungen gekoppelt, darunter die Essener Lichtwochen, das Kettwiger Kürbisfest, der Steeler Weihnachtsmarkt sowie die Weihnachtsmärkte in Borbeck, Werden, Altenessen, Kettwig und Rüttenscheid.
Für die Stadtteile Borbeck, Werden, Altenessen und Kettwig wird die Notwendigkeit der Ladenöffnung durch die räumliche und zeitliche Nähe zu Advents- und Weihnachtsmärkten begründet. In Rüttenscheid ist die Öffnung im Rahmen des 20. Wintermarktes vorgesehen. Während die Handwerkskammer Düsseldorf, die IHK zu Essen, die Essen Marketing GmbH und der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. keine Bedenken gegen die Vorlage erheben, äußert die Gewerkschaft ver.di Bedenken. Die Zuständigkeit für Flächenüberlassungen und Erlaubnisse liegt beim Amt für Straßen und Verkehr sowie beim Ordnungsamt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 29.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 34.Nachtrag zum Stellenplan 2023 (Entfristung im Erziehungsdienst)Zur Vorlage · 1322/2023/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Stellenplan für das Jahr 2023 um insgesamt 200 Planstellen im Erziehungsdienst ergänzen. Die Vorlage sieht die Einrichtung von 64 Stellen in der Entgeltgruppe E S 4, 66 Stellen in der Entgeltgruppe E S 8a sowie 70 Stellen in der Entgeltgruppe E S 8b (TVöD/SuE) vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, bestehende befristete Beschäftigungsverhältnisse zum 1. Oktober 2023 in unbefristete Verträge umzuwandeln und gleichzeitig Kapazitäten für die dauerhafte Gewinnung von Fachkräften zu schaffen.
Hintergrund der Anfrage ist der Bedarf an pädagogischem Personal in städtischen Kindertageseinrichtungen und im Heimverbund, der durch geplante Ausbauvorhaben bis zum Jahr 2030 sowie durch den allgemeinen Fachkräftemangel beeinflusst wird. Die Verwaltung führt aus, dass die Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt die Bindung von Fachkräften erschwert und unbefristete Verträge notwendig sind, um personelle Fluktuationen abzufangen und die Besetzung von Stellen bei Vakanzen zu sichern.
Die Einrichtung dieser Planstellen dient primär personalwirtschaftlichen Zwecken zur Sicherstellung der Personalgewinnung und führt laut Vorlage zu keinen unmittelbaren finanziellen Mehraufwendungen, da die Kosten aus dem bestehenden Budget des zuständigen Fachbereichs gedeckt werden können. Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll die Vorlage prüfen und eine Empfehlung an den Rat der Stadt abgeben.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.Ersatzbenennung für den SeniorenratZur Vorlage · 1333/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Ersatzbenennung eines stimmberechtigten Mitglieds für den Seniorenrat beraten. Hintergrund der Vorlage ist der Rücktritt eines bisherigen Mitglieds des Seniorenrates aus gesundheitlichen Gründen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund NRW, Region Mülheim-Essen-Oberhausen, hat als Nachfolge für das vakante Amt seinen bisherigen Stellvertreter vorgeschlagen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Person zum stimmberechtigten Mitglied des Seniorenrates zu bestellen. Die Vorlage wurde vom Oberbürgermeister vorgelegt und ist für die Sitzung des Rates am 27. September 2023 zur Entscheidung vorgesehen. Federführend für das Geschäft ist das Amt für Soziales und Wohnen. Weitere finanzielle Auswirkungen oder Kosten für die Stadt werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2023 in der Produktgruppe 1.05.10.01 "Sonstige soziale Leistungen"Zur Vorlage · 1235/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen beantragt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1,7 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2023. Diese Mittel sind für die Produktgruppe „Sonstige soziale Hilfen“ vorgesehen, um den gestiegenen Bedarf im Bereich der Hilfen zur Bildung und Teilhabe (BuT) zu decken.
Der Mehrbedarf resultiert aus einem Anstieg der Transferaufwendungen innerhalb der Gruppe 1.05.10.01.01. Als Ursachen werden die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten durch das Starke-Familien-Gesetz sowie die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 angeführt. Zudem ist ein Anstieg der Inanspruchnahme von Leistungen nach der Corona-Pandemie zu verzeichnen, etwa bei Klassenfahrten, Schulausflügen und Lernförderung. Neben steigenden Fallzahlen werden auch Preiserhöhungen bei der Mittagsverpflegung und dem Schulbedarf berücksichtigt.
Die Finanzierung des Betrags soll durch prognostizierte Mehrerträge bei der Gewerbesteuer aus der Produktgruppe „Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ erfolgen, da innerhalb des Amtes für Soziales und Wohnen keine Minderaufwendungen zur Deckung zur Verfügung stehen. Die Leistungen sind als gesetzliche Pflichtaufgaben nach dem Sozialgesetzbuch und dem Bundeskindergeldgesetz definiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Vorlage zur Kenntnis nehmen und der Rat der Stadt Essen der Bereitstellung der Mittel zustimmt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2023 in der Produktgruppe 1.05.21.01 "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" - örtlicher TrägerZur Vorlage · 1238/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung stellt im Rahmen der Vorlage 1238/2023/5 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2023 beantragt. Konkret geht es um die Produktgruppe „Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“. Aufgrund von steigenden Empfängerzahlen, insbesondere bei Integrationshilfen in Schulen, sowie gestiegener Stundensätze bei Assistenzleistungen wird ein Mehraufwand von 5,65 Millionen Euro prognostiziert. Die Sozialtransferaufwendungen werden für das Jahr 2023 auf etwa 20,1 Millionen Euro hochgerechnet.
Die Deckung dieses Mehrbedarfs soll über die Produktgruppe „Steuern, allgemelege Zuweisungen, allgemeine Umlagen“ erfolgen, wobei die Finanzierung durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer vorgesehen ist. Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit der Mittel mit der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben zur Leistungsgewährung nach den Regelungen des SGB IX und des Sozialdienstleistereinsatzgesetzes. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit wird damit begründet, dass die Leistungen bei Antragstellung fällig werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen der Bereitstellung der Mittel in Höhe von 5,65 Millionen Euro zustimmt. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Vorlage zur Kenntnis nehmen. Eine Vorprüfung zur Klimarelevanz ergab eine positive Einschätzung der Stufe 1, während eine detaillierte Prüfung der Treibhausgas-Emissionen nicht mit spezifischen Werten hinterlegt wurde. Federführend für die Vorlage ist das Amt für Soziales und Wohnen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38.Flughafen Essen/Mülheim GmbH (FEM) hier: Weiterbetrieb und Verlustausgleich 2024 ff.Zur Vorlage · 1276/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Weiterbetrieb der Flughafen Essen/Mülheim GmbH (FEM) sowie die Fortführung des Verlustausgleichs über das Jahr 2023 hinaus entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadt Essen weiterhin einen Anteil von 50 Prozent am jährlichen Verlustausgleich übernimmt, während die Stadt Mülheim an der Ruhr die restlichen 50 Prozent trägt. Dies soll die Entwicklung eines gemeinsamen städtebaulichen Rahmenkonzepts ermöglichen.
Im Rahmen eines laufenden Prozesses prüft die Verwaltung in Kooperation mit der Stadt Mülheim an der Ruhr zwei verschiedene Zukunftsvarianten für das Flughafenareal. Die erste Variante umfasst die Aufgabe des Flugbetriebs zugunsten einer Gewerbeflächenentwicklung, während die zweite Variante den Weiterbetrieb des Flugbetriebs bei gleichzeitiger Schaffung zusätzlicher Gewerbebauflächen vorsieht. Ein interkommunaler und interfraktioneller Arbeitskreis unter Beteiligung der FEM bearbeitet derzeit die Planungsprozesse und klärt offene Fragen. Eine Umsetzung neuer Pläne wird nicht vor 2025 erwartet.
Die finanziellen Folgen der Vorlage betreffen Zuschüsse an das verbundene Unternehmen. Für das Jahr 2024 ist ein Betrag von 376.039 Euro vorgesehen, während die Kosten ab dem Jahr 2025 auf 276.039 Euro sinken sollen. Die Finanzierung bleibt den jeweiligen Haushaltsberatungen vorbehalten.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 39.Fortführung des TurnhallensanierungsprogrammsZur Vorlage · 0313/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft (0313/2023/7) sieht die Fortführung des Turnhallensanierungsprogramms der Stadt Essen vor. Gegenstand der Vorlage ist die Beauftragung von Planungsleistungen zur Erarbeitung der Leistungsphase 3, also der Kostenberechnung, für die Generalsanierung von fünf Turnhallen sowie den Neubau einer Turnhalle. Die betroffenen Standorte umfassen das Berufskolleg West, den Abzweig des Gymnasiums Borbeck, die Erich Kästner-Gesamtschule, das Maria-Wächtler-Gymnasium sowie die Berliner Schule. Zusätzlich ist der Neubau der Turnhalle der Tiegelschule vorgesehen.
Die Honorarkosten für diese Planungsleistungen belaufen sich auf insgesamt 2.680.000 Euro. Für die Umsetzung ist vorgesehen, 1.500.000 Euro als außerplanmäßige Mittel im Jahr 2023 bereitzustellen, wobei pro Projekt jeweils 250.000 Euro veranschlagt sind. Die verbleibenden 1.180.000 Euro sollen über Verpflichtungsermächtigungen finanziert werden. Die Finanzierung erfolgt über das Projekt „Neubauprogramm Schulerweiterung (Pool-Topf)“. Die Kosten verteilen sich auf sechs verschiedene PSP-Elemente.
Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) soll mit der Durchführung als Generalübernehmer beauftragt werden, wobei das Honorar 7 Prozent der Kosten nach Abschluss der Leistungsphase 3 beträgt. Die Vorlage führt zudem kalkulatorische Kosten für Zinsen in Höhe von 57.620 Euro und Abschreibungen von 44.667 Euro auf. Als rechtliche Grundlage wird die Verpflichtung der Stadt als Schulträger zur Bereitstellung notwendiger Einrichtungen gemäß § 79 Schulgesetz angeführt. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv. Der Rat der Stadt Essen soll die Beauftragung beschließen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.09.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 40.Erhaltungssatzung EyhofsiedlungZur Vorlage · 0426/2023/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Erhaltungssatzung der Eyhofsiedlung im Stadtteil Stadtwald. Das etwa 11,5 Hektar große Plangebiet, das durch die Angerstraße und den Waldsaum begrenzt wird, soll gemäß § 172 BauGB hinsichtlich seiner städtebaulichen Eigenart gesichert werden. Die Vorlage ergänzt die ursprüngliche Fassung um die Ergebnisse von Informationsveranstaltungen aus dem Jahr 2022.
Die Siedlung umfasst ursprünglich 155 Gebäude und weist eine Gartenstadtstruktur sowie Merkmale des Übergangs vom Heimatstil zum Neuen Bauen auf. Als Erhaltungsziele sind die Bewahrung der Stadt-, Freiraum- und Dachlandschaft sowie der straßenseitigen Fassaden festgelegt. Die Schutzwürdigkeit wird trotz punktueller Modernisierungen begründet. Ein Gutachten des Büros STADTGUUT dient als Grundlage für die Planung.
Im Rahmen der Klimarelevanzprüfung konnten keine eindeutigen Aussagen zur Veränderung der Treibhausgas-Emissionen getroffen werden, da zukünftige Baumaßnahmen im Gebiet nicht vollständig absehbar sind. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Satzung durch den Schutz der Siedlungsstruktur und die Vermeidung von Versiegelung potenziell klimafreundlich wirkt. Der Erhalt des Gebäudebestands wird als vorteilhaft für die CO2-Bilanz bewertet, da Sanierungen im Vergleich zu Abriss und Neubau in der Regel eine bessere Bilanz aufweisen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Satzung soll dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Beratung im Ausschuss ist für den 7. September 2023 angesetzt, die Entscheidung im Rat soll am 27. September 2023 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 41.Ausbau des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes hier: Umsetzungsstand zur V. Staffel des Kita-AusbauprogrammsZur Vorlage · 0523/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur V. Staffel des Kita-Ausbauprogramms befasst sich mit dem Umsetzungsstand zur Erfüllung der Versorgungsquote, die für Kinder unter drei Jahren bei 40 % und für Kinder über drei Jahren bei 100 % liegt. Zur Deckung eines zusätzlichen Bedarfs von 1.695 Plätzen sieht der Beschlussvorschlag eine Erhöhung des Investitionsvolumens von 35,51 Mio. € um 10,33 Mio. € auf insgesamt 45,84 Mio. € vor. Damit einhergehend sollen die Kostenerhöhungen in den einzelnen Projekten genehmigt werden. Die Erhöhungen resultieren aus Baupreiserhöhungen sowie technischen Anpassungen an verschiedenen Standorten.
Im Bereich der Neubauprojekte werden spezifische Kostenentwicklungen aufgeführt. Am Loskamp 30 steigen die Kosten für 84 Plätze von 3,6 Mio. € auf 6,88 Mio. €, wobei die Fertigstellung für Anfang 2025 geplant ist. Am Von-Ossietzky-Ring erhöhen sich die Kosten für 102 Plätze von 4,6 Mio. € auf 7,3 Mio. €, wobei sich der Fertigstellungstermin von März auf Sommer 2025 verschiebt. Für den Erikapfad 12 werden Gesamtkosten von 4,7 Mio. € bis März 2024 prognostiziert. Das Projekt in der Danziger Straße ruht bis Herbst 2023, während die Raumerstraße 61 weiterhin als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird.
Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt über den Pool-Topf 5.600500. Die Verwaltung wird ermächtigt, Planung und Ausführung innerhalb des Finanzrahmens eigenverantwortlich zu regeln. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Vorlage empfehlen; der Jugendhilfeausschuss und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke II, III, V und VII sollen die Vorlage zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 42.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 3. QuartalZur Vorlage · 1040/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im dritten Quartal 2023 einen Sachstandsbericht zur Sanierung der Essener Schultoiletten vor. Von den ursprünglich 189 Schulstandorten mit Sanierungsbedarf wurde eine Anlage mit einem Volumen von etwa 0,664 Millionen Euro durch den Fachbereich Immobilienwirtschaft fertiggestellt. Damit verbleiben 89 Standorte mit Sanierungsbedarf. Die Umsetzung der verbleibenden Maßnahmen verteilt sich auf den Fachbereich Immobilienwirtschaft (28 Maßnahmen), die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (32 Maßnahmen) und die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (29 Maßnahmen).
Bei den Maßnahmen der Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH verzögert sich der Baubeginn für vier Projekte mit geringem Sanierungsbedarf aufgrund verlängerter Abstimmungsprozesse auf die Sommerferien 2024. Aufgrund der Kapazitäten der Gesellschaft ist mit einem Beginn von etwa sechs Anlagen pro Jahr zu rechnen, wodurch einzelne Projekte erst für 2027 prognostiziert werden.
Hinsichtlich der Finanzierung weist die Verwaltung auf steigende Baupreise hin, die zu einer voraussichtlichen Unterdeckung von rund 4 Millionen Euro führen könnten. Die Rückstellungen für Instandhaltungsmaßnahmen mussten bereits im Vorjahr aufgrund von Kostenerhöhungen angepasst werden. Die Finanzierung erfolgt über einen investiven Pool mit jährlich 5 Millionen Euro für die Jahre 2024 und 2025. Kostensteigerungen bei einzelnen Projekten resultieren unter anderem aus Schadstoffsanierungen, höheren Baunebenkosten oder der Notwendigkeit von Interimscontainern.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 43.Gesetz zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInFöG NRW) und Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in NRW (Gute Schule 2020) hier: Maßnahmen in Essen, Bericht über die Budgetentwicklung im 1. Halbjahr 2023Zur Vorlage · 1000/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht über die Umsetzung der Förderprogramme KInFöG NRW und „Gute Schule 2020“ in Essen umfasst die Budgetentwicklung des ersten Halbjahres 2023. Im Rahmen des Programms KInFöG Kapitel 1 konnten 55 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 64,3 Millionen Euro abgeschlossen und abgerechnet werden. Die Mittel wurden für verschiedene Objekte wie Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen, Schwimmbäder sowie Straßen und Verwaltungsgebäude eingesetzt.
Das Programm KInFöG Kapitel 2 umfasst ein Gesamtfördervolumen von etwa 56,7 Millionen Euro, wovon bisher rund 31 Prozent abgerufen wurden. Während fünf der insgesamt 26 Maßnahmen bereits beendet und abgerechnet sind, befinden sich 21 Projekte in der Bauausführungsphase. Die vollständige Umsetzung und Abrechnung wird bis Ende 2025 erwartet.
Für das Programm „Gute Schule 2020“ wurde der Kreditrahmen von 81,4 Millionen Euro bereits in vier Tranchen vollständig abgerufen. Der Verwendungsnachweis für die dritte Tranche in Höhe von etwa 5,5 Millionen Euro wurde bei der NRW.BANK eingereicht. Für die letzte Tranche über rund 39,7 Millionen Euro ist die Vorlage des Verwendungsnachweises bis November 2024 vorgesehen. Stand Juni 2023 sind bereits knapp 15 Millionen Euro durch bezahlte Rechnungen nachgewiesen, während weitere etwa 53 Millionen Euro durch Auftragsvergaben gebunden sind. Der Abschluss der Maßnahmen ist für Ende 2024 geplant.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 44.Fischlaker Schule, Bernhardstraße 25, Rückbau Pavillon und Errichtung ErsatzneubauZur Vorlage · 0938/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Rückbau eines nicht mehr nutzbaren Pavillons sowie die Errichtung eines Ersatzneubaus an der Fischlaker Schule beschließen. Da eine Sanierung des bestehenden Gebäudes aufgrund statischer Mängel weder wirtschaftlich noch baulich realisierbar ist, ist ein zweigeschossiger Anbau in Modulbauweise vorgesehen. Das Vorhaben umfasst eine Bruttogrundfläche von etwa 636 Quadratmetern und bietet Platz für Unterrichtsräume, Mehrzweckräume sowie Funktionsbereiche wie Lager- und Sanitärräume.
Durch den Neubau werden auch die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt, unter anderem durch die Installation eines Aufzugs, der das Obergeschoss des Hauptgebäudes erschließt. Die bauliche Umsetzung folgt energetischen Vorgaben in Anlehnung an die Passivhausbauweise. Der bestehende Spielplatzbereich bleibt von der Maßnahme unberührt.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 3,6 Millionen Euro. Die Finanzierung soll über die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 durch Mittelumschichtungen und budgetneutrale Anmeldungen erfolgen. Der Rückbau der Fläche soll bis Mai 2024 abgeschlossen sein, während die Fertigstellung des Ersatzneubaus für Ende April 2025 geplant ist.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 29.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (20. Sitzung)
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 49 MH: Energiepark Styrumer RuhrbogenZur Vorlage · 0952/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) entscheiden, das den Energiepark Styrumer Ruhrbogen betrifft. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dazu, die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit sowie von Behörden zur Kenntnis zu nehmen und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs zu beschließen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Deponie Kolkerhofweg im Nordwesten des Mülheimer Stadtgebiets an der Grenze zu Duisburg und Oberhausen. Auf dem Gelände, das bereits eine Windenergieanlage beherbergt, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Diese soll voraussichtlich eine Fläche von mehr als fünf Hektar umfassen. Die Änderung im Regionalen Flächennutzungsplan sieht vor, das Symbol „Erneuerbare Energien auf Halden und Deponien“ ohne spezifische Flächendarstellung aufzunehmen. Damit ergeben sich keine Änderungen an den bestehenden flächenhaften Festlegungen des Plans; die genaue Lage und Dimensionierung der Anlage werden auf nachgeordneter Ebene festgelegt.
Die geplante öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der öffentlichen Stellen und Behörden sollen für die Dauer eines Monats stattfinden. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird die Planänderung den Gremien der beteiligten Städte zur abschließenden Entscheidung vorgelegt und anschließend der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 46.Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 44 MH: WissollstraßeZur Vorlage · 0125/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) betrifft das Gebiet 44 MH an der Wissollstraße im Mülheimer Stadtteil Speldorf. Der Änderungsbereich umfasst etwa 23,1 Hektar. Ziel der Planung ist die Neuausrichtung des ehemaligen Unternehmensstandortes der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG zu einem gemischt genutzten Quartier, das als „Parkstadt“ bezeichnet wird.
Die Änderung sieht vor, Flächen, die bisher dem Vorbehalt für gewerbliche und industrielle Nutzungen unterlagen, in Mischbauflächen sowie Wohnbauflächen umzuwandeln. Dies begründet die Verwaltung damit, dass die bisherige gewerbliche Nutzung aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung und der verkehrlichen Anbindung an das überörtige Netz nicht als realisierbar oder städtebaulich sinnvoll erachtet wird. Um die Entwicklung von Mischbauflächen im Bereich der Liebigstraße zu ermöglichen, ist eine geringfügige Erweiterung von Siedlungsflächen auf bisher als Grünfläche ausgewiesenen Arealen vorgesehen. Zudem soll ein Bereich im Bereich Wissollstraße/Veilchenweg von einer Grünfläche in eine Mischbaufläche umgewandelt werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Essen eine Entscheidung empfehlen. Der Rat soll die Änderung des RFNP nach Prüfung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung beschließen. Die Änderung umfasst den Plan, den Textteil sowie die Begründung inklusive Umweltbericht.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 47.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 56 BO: Schloßstraße WestZur Vorlage · 0941/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufstellung eines Änderungsverfahrens zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) beschließen. Das Verfahren betrifft das Gebiet „56 BO: Schloßstraße West“, eine etwa 1,1 Hektar große Fläche in Bochum, die bereits bebaut ist. Zu dem Bereich gehören unter anderem eine Trauerhalle, ein Betriebsgebäude des Friedhofs Weimar sowie Teile der Schloßstraße.
Die geplante Änderung sieht vor, die aktuelle Festlegung als „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ sowie als „Regionale Grünzüge“ in „Allgemeine Siedlungsbereiche“ zu ändern. Zudem soll die Darstellung als „Grünflächen“ mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ durch „Wohnbauflächen“ ersetzt werden. Ziel ist es, auf dem baulich vorgeprägten Gelände eine Mehrfamilienhausbebauung im Rahmen einer Nachnutzung zu ermöglichen.
Um Widersprüche zum künftigen Regionalplan Ruhr zu vermeiden, ist ein Einvernehmen mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) im Rahmen der Behördenbeteiligung vorgesehen. Die Stadt Bochum steht hierzu aktuell im Austausch mit dem Verband, um die Modalitäten einer parallelen Änderung abzustimmen. Sobald das Aufstellungsverfahren des Regionalverbandes Ruhr abgeschlossen ist, soll die Änderung als Teil des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes fortgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 48.Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 54 E: Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter)Zur Vorlage · 0943/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen eines Änderungsverfahrens zum Regionalen Flächennutzungsplan soll das Areal der Oberhauser Straße, auf dem sich ehemals ein Gartencenter befand, umgewidmet werden. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 0,9 Hektar, die künftig als Wohnbaufläche genutzt werden soll. Geplant ist die Realisierung von 25 Wohneinheiten sowie die Schaffung einer privaten Grünfläche am östlichen Rand des Änderungsbereichs. Damit wird die bisherige Nutzung als landwirtschaftliche Fläche und als Bereich zum Schutz der Landschaft in einen allgemeinen Siedlungsbereich überführt.
Die bereits durchgeführte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen ergab keine wesentlichen Einwände, die eine grundlegende Änderung der Planung erforderlich machten. Auf Grundlage von Anregungen beteiligter Träger öffentlicher Belange wurde die Gestaltung der Begrünung angepasst. Der Regionalverband Ruhr hat im Rahmen einer Stellungnahme bestätigt, dass die Änderung mit den Zielen des Regionalplans Ruhr vereinbar ist.
Der Rat der Stadt Essen soll nun die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der öffentlichen Stellen sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange beschließen. Diese Phase ist für die Dauer von einem Monat vorgesehen. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird die Planänderung zur abschließenden Entscheidung in die zuständigen Gremien eingebracht und anschließend der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 49.Niederschrift Nr. 24 über die Sitzung des Rates vom 30.08.2023
- 50.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 51.Mitteilungen der Verwaltung
- 52.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 53.Bestellung zur PrüferinErgebnis: einstimmig beschlossen
- 54.Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zur Sanierung des Basements unter dem Willy-Brandt-PlatzErgebnis: einstimmig beschlossen
- 55.Ausbau der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete hier: MietvertragsangelegnheitenErgebnis: eingebracht
- 56.Errichtung einer Grundschule im Großraum Rüttenscheid hier: Ermächtigung zum Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem TeilnahmewettbewerbErgebnis: einstimmig beschlossen
- 57.Anpassung des Vertrages über die Unterbringung von Fund- und Verwahrtieren sowie den Betrieb der Tierkörpersammelstelle mit dem Tierschutzverein Groß-Essen e.V. als Auftragnehmer vom 28.12.2015Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 58.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil