Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 44 MH: Wissollstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) betrifft das Gebiet 44 MH an der Wissollstraße im Mülheimer Stadtteil Speldorf. Der Änderungsbereich umfasst etwa 23,1 Hektar. Ziel der Planung ist die Neuausrichtung des ehemaligen Unternehmensstandortes der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG zu einem gemischt genutzten Quartier, das als „Parkstadt“ bezeichnet wird.
Die Änderung sieht vor, Flächen, die bisher dem Vorbehalt für gewerbliche und industrielle Nutzungen unterlagen, in Mischbauflächen sowie Wohnbauflächen umzuwandeln. Dies begründet die Verwaltung damit, dass die bisherige gewerbliche Nutzung aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung und der verkehrlichen Anbindung an das überörtige Netz nicht als realisierbar oder städtebaulich sinnvoll erachtet wird. Um die Entwicklung von Mischbauflächen im Bereich der Liebigstraße zu ermöglichen, ist eine geringfügige Erweiterung von Siedlungsflächen auf bisher als Grünfläche ausgewiesenen Arealen vorgesehen. Zudem soll ein Bereich im Bereich Wissollstraße/Veilchenweg von einer Grünfläche in eine Mischbaufläche umgewandelt werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Essen eine Entscheidung empfehlen. Der Rat soll die Änderung des RFNP nach Prüfung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung beschließen. Die Änderung umfasst den Plan, den Textteil sowie die Begründung inklusive Umweltbericht.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.09.2023einstimmig beschlossen
- 21.09.2023einstimmig empfohlen
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