Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 34 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 17.08.2023
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 3.Josefschule (Kupferdreh), Byfanger Str. 20, Anbau Flurerweiterung als zweiter baulicher RettungswegZur Vorlage · 1007/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Grundschule Josefschule in Kupferdreh ist der Baubeginn eines Anbaus zur Flurerweiterung vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines zweiten baulich unabhängigen Rettungsweges. Hintergrund sind Feststellungen aus wiederkehrenden Prüfungen in den Jahren 2018 und 2021, wonach ein vorgeschriebener zweiter Rettungsweg fehlte und die aktuelle Situation eine Rettung über Leitern der Feuerwehr voraussetzt, was die Kapazitäten der Feuerwehr übersteigen kann.
Die geplante Erweiterung soll in einer Nische der vorhandenen Gebäudegeometrie errichtet werden, um die Flure der einzelnen Geschosse miteinander zu verbinden. Parallel zur Maßnahme werden ein Rauchschutzelement im Treppenhaus sowie eine neue Wegeführung über Bypässe realisiert. Ein laufender Schulbetrieb wird durch die Bauarbeiten nicht beeinträchtigt, da keine Klassenräume gesperrt werden müssen. Der Baubeginn ist für Mitte Oktober 2023 geplant, die Fertigstellung soll bis Ende Mai 2024 erfolgen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 381.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über die Jahre 2023 und 2024 durch die Bereitstellung von Mitteln sowie durch budgetneutrale Anpassungen im Rahmen des Neubauprogramms Schulerweiterung. Der Beschluss sieht vor, dass die Bezirksvertretung VIII die Maßnahme zur Kenntnis nimmt, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft eine Empfehlung ausspricht und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Baubeginn beschließt.
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Beratungsfolge
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (22. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.Sachstand zum Verfahren Schacht Neu-Cöln 52Zur Vorlage · 1206/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schacht Neu-Cöln 52“ wird derzeit bearbeitet. Die Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH strebt eine Erweiterung ihres Betriebsgeländes in Schacht Neu-Cöln an, um verkehrliche Engpässe zu beheben und ein Logistikzentrum zu realisieren. Das Vorhaben sieht die Einbeziehung von etwa 9.200 Quadratmetern einer angrenzenden Grünfläche vor, die derzeit als öffentliche Grünanlage mit Ballspielplatz ausgewiesen ist.
Die Verwaltung hat für einen möglichen Grundstückskauf durch das Unternehmen Bedingungen aufgestellt. Dazu gehören die Schaffung von Ersatzflächen oder Aufforstungen, die Übernahme der Kosten für diese Maßnahmen sowie die Finanzierung eines Grünstreifens zur Sicherstellung der öffentlichen Verbindung. Die Verwaltung betont dabei die Bedeutung der Fläche für die Biodiversität und das lokale Klima.
Derzeit besteht ein Dissens bezüglich der Kosten und der Flächennutzung. Die Gebrüder Otto und Heinrich Müller Holzbearbeitung GmbH stimmt der Finanzierung des Grünstreifens zu, lehnt jedoch die Übernahme der Kosten für die anderen Maßnahmen sowie die geforderten Ersatzmaßnahmen ab. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Umwidmung von Wohnbauflächen in Grünflächen angesichts der aktuellen Wohnmarktlage problematisch ist. Die Erstellung des Bebauungsplans bleibt davon abhängig, ob geeignete Kompensationslösungen gefunden werden können.
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Beratungsfolge
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — verwaltungsseitig zurückgezogen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt, zur Beratung in die ASPB Sitzung am 16.11.2023 geschoben
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: abgesetzt/vertagt, zur Beratung in die ASPB Sitzung am 16.11.2023 geschoben - 5.Flughafen Essen/Mülheim GmbH (FEM) hier: Weiterbetrieb und Verlustausgleich 2024 ff.Zur Vorlage · 1276/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Weiterbetrieb der Flughafen Essen/Mülheim GmbH (FEM) sowie die Fortführung des Verlustausgleichs über das Jahr 2023 hinaus entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass die Stadt Essen weiterhin einen Anteil von 50 Prozent am jährlichen Verlustausgleich übernimmt, während die Stadt Mülheim an der Ruhr die restlichen 50 Prozent trägt. Dies soll die Entwicklung eines gemeinsamen städtebaulichen Rahmenkonzepts ermöglichen.
Im Rahmen eines laufenden Prozesses prüft die Verwaltung in Kooperation mit der Stadt Mülheim an der Ruhr zwei verschiedene Zukunftsvarianten für das Flughafenareal. Die erste Variante umfasst die Aufgabe des Flugbetriebs zugunsten einer Gewerbeflächenentwicklung, während die zweite Variante den Weiterbetrieb des Flugbetriebs bei gleichzeitiger Schaffung zusätzlicher Gewerbebauflächen vorsieht. Ein interkommunaler und interfraktioneller Arbeitskreis unter Beteiligung der FEM bearbeitet derzeit die Planungsprozesse und klärt offene Fragen. Eine Umsetzung neuer Pläne wird nicht vor 2025 erwartet.
Die finanziellen Folgen der Vorlage betreffen Zuschüsse an das verbundene Unternehmen. Für das Jahr 2024 ist ein Betrag von 376.039 Euro vorgesehen, während die Kosten ab dem Jahr 2025 auf 276.039 Euro sinken sollen. Die Finanzierung bleibt den jeweiligen Haushaltsberatungen vorbehalten.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Bebauungsplan Nr. 1/23 "Holteyer Straße/ Im Heimberge" Stadtbezirk: VIII, Stadtteil: Burgaltendorf Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1097/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Für das Bauvorhaben „Bebauungsplan Nr. 1/23 Holteyer Straße/ Im Heimberge“ im Essener Stadtteil Burgaltendorf ist die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Das etwa 1,6 Hektar große Areal umfasst die Flächen der ehemaligen Tennisplatzanlage an der Straße Im Heimberge sowie angrenzende Freiflächen. Ein Investor plant die Nachnutzung des Geländes als Wohngebiet, was den Planungszielen der Stadt Essen entspricht.
Die geplante Bebauung soll aus Mehrfamilienhäusern sowie Doppel- und Reihenhäusern bestehen, wobei je nach Variante zwischen 50 und 65 Wohneinheiten entstehen können. Ein Ziel der Planung ist die Umsetzung von 30 Prozent öffentlich gefördertem Wohnungsbau. Hierfür ist jedoch die Prüfung einer grundbuchlichen Regelung bezüglich eines bestehenden Bergschadensverzichtes erforderlich, um einen potenziellen Förderausschluss zu verhindern. Städtebaulich ist die Integration in die Umgebung sowie die Schaffung eines begrünten Siedlungsrandes zum angrenzenden Wald vorgesehen. Zudem soll ein öffentlicher Spielplatz mit rund 650 Quadratmetern angelegt werden.
Die bauliche Umsetzung sieht Gebäude mit zwei Vollgeschossen und Flachdächern vor, wobei die Dachflächen extensiv begrünt werden sollen. Da der aktuelle Regionale Flächennutzungsplan das Gebiet als landwirtschaftliche Fläche ausweist, ist eine entsprechende Änderung des Plans notwendig. Im weiteren Verfahren sollen neben der Öffentlichkeit auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 05.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (22. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.1Antrag zu TOP 6: Bebauungsplan Nr. 1/23 "Holteyer Straße/ Im Heimberge" Stadtbezirk: VIII, Stadtteil: Burgaltendorf Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1505/2023/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen einen Antrag zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 1/23 „Holteyer Straße/ Im Heimberge“ im Stadtbezirk VIII gestellt. Der Antrag bezieht sich ergänzend auf die Vorlage 1097/2023/7.
Die Fraktion beantragt, im weiteren Verfahren ausschließlich die Variante 2 weiterzuverfolgen. Diese zeichnet sich durch einen stärkeren Fokus auf den Geschosswohnungsbau aus, um die Schaffung von Wohnraum auf der Fläche zu erhöhen. Hinsichtlich der Gestaltung an der Sichtachse zur Holteyer Straße wird eine Überarbeitung der Planung gefordert. Da die aktuelle Planung durch eine Tiefgarage geprägt ist, soll eine Lösung zur optischen Abschwächung der baulichen Wirkung, etwa durch Begrünung, angestrebt werden, sofern die Lage der Tiefgarage nicht verändert werden kann.
Zudem soll die Aufstellung des Bebauungsplans unter dem Vorbehalt stehen, dass mindestens 30 Prozent der entstehenden Bruttogeschossfläche als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden. In diesem Zusammenhang wird die Notwendigkeit angeführt, die Problematik des Bergschadensverzichts frühzeitig einvernehmlich mit dem Vorhabenträger zu klären und zu kommunizieren. Die Begründung des Antrags verweist auf den Bedarf an effizienter Flächennutzung sowie die Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum in der Stadt.
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Beratungsfolge
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 7.Bebauungsplan Nummer 17/16 "Moosstraße / Laarmannstraße" Stadtbezirk: IV, Stadtteil: Bedingrade Beschluss über die Verfahrensumstellung und die erneute öffentl. AuslegungZur Vorlage · 0999/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Entwicklung beantragt die Umstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 17/16 „Moosstraße / Laarmannstraße“ im Essener Stadtteil Bedingrade. Das Verfahren soll vom beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf das Regelverfahren umgestellt werden. Das geplante Neubaugebiet auf einer Fläche von etwa 2,25 Hektar soll rund 110 Wohneinheiten bereitstellen, wovon etwa 20 Prozent als geförderter Wohnungsbau vorgesehen sind. Zudem sind die Errichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte sowie eines etwa 1.340 Quadratmeter großen Spielplatzes geplant.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV keine Bedenken gegen die Umstellung erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt. Im Rahmen des Regelverfahrens sollen der Bebauungsplan inklusive der Begründung, des Umweltberichts, der Gutachten sowie der sogenannten blauen Änderungen erneut öffentlich ausgelegt werden. Die bisher erfolgte Beteiligung der Behörden wird dabei als frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gewertet.
Inhaltlich wurden Anpassungen im Bauleitplanverfahren vorgenommen. Ein östlicher Teilbereich, der ein bereits bebautes Gebäude umfasst, wurde aus dem Landschaftsschutzgebiet der Stadt Essen entlassen. Zudem wurden Festsetzungen zur Begrünung von Tiefgaragendecken und Dachflächen hinsichtlich der Vegetationsschicht sowie redaktionelle Änderungen zu Feuerwehraufstellflächen und Glasdächern konkretisiert. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben positive Auswirkungen auf den Klimaschutz hat.
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- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt, zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt, zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben - 8.Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 44 MH: WissollstraßeZur Vorlage · 0125/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) betrifft das Gebiet 44 MH an der Wissollstraße im Mülheimer Stadtteil Speldorf. Der Änderungsbereich umfasst etwa 23,1 Hektar. Ziel der Planung ist die Neuausrichtung des ehemaligen Unternehmensstandortes der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG zu einem gemischt genutzten Quartier, das als „Parkstadt“ bezeichnet wird.
Die Änderung sieht vor, Flächen, die bisher dem Vorbehalt für gewerbliche und industrielle Nutzungen unterlagen, in Mischbauflächen sowie Wohnbauflächen umzuwandeln. Dies begründet die Verwaltung damit, dass die bisherige gewerbliche Nutzung aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung und der verkehrlichen Anbindung an das überörtige Netz nicht als realisierbar oder städtebaulich sinnvoll erachtet wird. Um die Entwicklung von Mischbauflächen im Bereich der Liebigstraße zu ermöglichen, ist eine geringfügige Erweiterung von Siedlungsflächen auf bisher als Grünfläche ausgewiesenen Arealen vorgesehen. Zudem soll ein Bereich im Bereich Wissollstraße/Veilchenweg von einer Grünfläche in eine Mischbaufläche umgewandelt werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt Essen eine Entscheidung empfehlen. Der Rat soll die Änderung des RFNP nach Prüfung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung beschließen. Die Änderung umfasst den Plan, den Textteil sowie die Begründung inklusive Umweltbericht.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 56 BO: Schloßstraße WestZur Vorlage · 0941/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Aufstellung eines Änderungsverfahrens zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) beschließen. Das Verfahren betrifft das Gebiet „56 BO: Schloßstraße West“, eine etwa 1,1 Hektar große Fläche in Bochum, die bereits bebaut ist. Zu dem Bereich gehören unter anderem eine Trauerhalle, ein Betriebsgebäude des Friedhofs Weimar sowie Teile der Schloßstraße.
Die geplante Änderung sieht vor, die aktuelle Festlegung als „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ sowie als „Regionale Grünzüge“ in „Allgemeine Siedlungsbereiche“ zu ändern. Zudem soll die Darstellung als „Grünflächen“ mit der Zweckbestimmung „Friedhof“ durch „Wohnbauflächen“ ersetzt werden. Ziel ist es, auf dem baulich vorgeprägten Gelände eine Mehrfamilienhausbebauung im Rahmen einer Nachnutzung zu ermöglichen.
Um Widersprüche zum künftigen Regionalplan Ruhr zu vermeiden, ist ein Einvernehmen mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) im Rahmen der Behördenbeteiligung vorgesehen. Die Stadt Bochum steht hierzu aktuell im Austausch mit dem Verband, um die Modalitäten einer parallelen Änderung abzustimmen. Sobald das Aufstellungsverfahren des Regionalverbandes Ruhr abgeschlossen ist, soll die Änderung als Teil des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes fortgeführt werden.
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- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 54 E: Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter)Zur Vorlage · 0943/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen eines Änderungsverfahrens zum Regionalen Flächennutzungsplan soll das Areal der Oberhauser Straße, auf dem sich ehemals ein Gartencenter befand, umgewidmet werden. Das Vorhaben umfasst eine Fläche von etwa 0,9 Hektar, die künftig als Wohnbaufläche genutzt werden soll. Geplant ist die Realisierung von 25 Wohneinheiten sowie die Schaffung einer privaten Grünfläche am östlichen Rand des Änderungsbereichs. Damit wird die bisherige Nutzung als landwirtschaftliche Fläche und als Bereich zum Schutz der Landschaft in einen allgemeinen Siedlungsbereich überführt.
Die bereits durchgeführte frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der öffentlichen Stellen ergab keine wesentlichen Einwände, die eine grundlegende Änderung der Planung erforderlich machten. Auf Grundlage von Anregungen beteiligter Träger öffentlicher Belange wurde die Gestaltung der Begrünung angepasst. Der Regionalverband Ruhr hat im Rahmen einer Stellungnahme bestätigt, dass die Änderung mit den Zielen des Regionalplans Ruhr vereinbar ist.
Der Rat der Stadt Essen soll nun die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der öffentlichen Stellen sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange beschließen. Diese Phase ist für die Dauer von einem Monat vorgesehen. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird die Planänderung zur abschließenden Entscheidung in die zuständigen Gremien eingebracht und anschließend der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 11.Auslegungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP): 49 MH: Energiepark Styrumer RuhrbogenZur Vorlage · 0952/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) entscheiden, das den Energiepark Styrumer Ruhrbogen betrifft. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen empfiehlt dazu, die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit sowie von Behörden zur Kenntnis zu nehmen und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs zu beschließen.
Gegenstand des Verfahrens ist die Deponie Kolkerhofweg im Nordwesten des Mülheimer Stadtgebiets an der Grenze zu Duisburg und Oberhausen. Auf dem Gelände, das bereits eine Windenergieanlage beherbergt, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Diese soll voraussichtlich eine Fläche von mehr als fünf Hektar umfassen. Die Änderung im Regionalen Flächennutzungsplan sieht vor, das Symbol „Erneuerbare Energien auf Halden und Deponien“ ohne spezifische Flächendarstellung aufzunehmen. Damit ergeben sich keine Änderungen an den bestehenden flächenhaften Festlegungen des Plans; die genaue Lage und Dimensionierung der Anlage werden auf nachgeordneter Ebene festgelegt.
Die geplante öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der öffentlichen Stellen und Behörden sollen für die Dauer eines Monats stattfinden. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird die Planänderung den Gremien der beteiligten Städte zur abschließenden Entscheidung vorgelegt und anschließend der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung eingereicht.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Anträge und Anfragen
- 12.1Aufhebung der befristeten Anwendung der Ausrichtung künftiger Bauvorhaben auf nachhaltiges Bauen nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) (Antrag der Fraktionen CDU/GRÜNE)Zur Vorlage · 1421/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, um die Befristung für die Anwendung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) als Baustandard aufzuheben. Der Antrag sieht vor, dass die Zertifizierung nach dem Qualitätsmerkmal „Silberstandard“ bei Bauvorhaben ab einem Volumen von 15 Millionen Euro dauerhaft angewendet wird, ohne dass eine weitere Zwischenevaluierung stattfindet.
Die Grundlage für die aktuelle Regelung bildet ein Beschluss aus dem Jahr 2020, der die Anwendung des BNB-Standards für sechs Jahre festlegte und eine Zwischenevaluierung nach drei Jahren vorsah. Die Antragsteller führen an, dass die Befristung sowie die geplante Überprüfung nach Ablauf des dreijährigen Beobachtungszeitraums nicht mehr notwendig seien.
Nach Angaben der Antragsteller dient das System dazu, ökologische, ökonomische, soziokulturelle sowie technische Qualitäten bei Bauvorhaben zu berücksichtigen. Dies sei insbesondere im Hinblick auf den Abbau von Investitionsstau in der städtischen Immobilienwirtschaft sowie für anstehende Neubauten und Erweiterungen im Bereich der Schulentwicklung relevant. Ziel sei es, den Anforderungen an den Klimaschutz gerecht zu werden und die Nachhaltigkeit im Bausektor der Stadt Essen langfristig zu sichern. Der Antrag wurde zur Entscheidung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.2Rechenmodell für die Berücksichtigung von Klimakosten bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Antrag der Fraktionen CDU/GRÜNEN)Zur Vorlage · 1422/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag gestellt, um die Berücksichtigung von Klimakosten in Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei Baumaßnahmen zu verbessern. Die Stadtverwaltung wird gebeten, Prozessabläufe und Rechenmodelle zu entwickeln, die vermiedene Umweltschadenskosten sowie zukünftige Einsparungen bei der CO2-Besteuerung transparent ausweisen. Dies soll insbesondere für Einzelbaumaßnahmen mit energetischer Relevanz gelten, die nicht bereits durch das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen abgedeckt sind. Ziel ist es, dass diese Ersparnisse einen positiven Einfluss auf die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen haben.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung praktikable Rechenmodelle entwickelt, um eingesparte Emissionsmengen angemessen zu berücksichtigen. Zur Erprobung sollen Pilotprojekte benannt werden, die im Jahr 2024 umgesetzt werden können. Ein entsprechendes Konzept inklusive der ausgewählten Pilotprojekte soll den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen Anfang 2024 zur Entscheidung vorgelegt werden.
Hintergrund der Initiative ist das Ziel der Klimaneutralität der Stadtverwaltung und des städtischen Immobilienbestands bis spätestens 2045. Da CO2-Einsparungen durch vermiedene Steuern und Schäden die Lebenszykluskosten von Gebäuden beeinflussen, sollen diese Faktoren in die Planung einfließen. Während bei Neubauten und Großsanierungen bereits ökologische Standards angewendet werden, fehlen für kleinere energetische Maßnahmen bisher konkrete Berechnungsmodelle für den CO2-Preis.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 12.3Bericht über die soziale LageZur Vorlage · 1249/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit der Vorlage 1249/2023/LINKE einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der die Erstellung eines Berichts zur sozialen Lage in allen Essener Stadtteilen zum Ziel hat. Der Antrag richtet sich an verschiedene Gremien, darunter den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, den Integrationsrat sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Ratsfraktion bittet die Verwaltung, zunächst darzustellen, welche bestehenden Projekte und Konzepte zur Senkung von Armut in Essen sowie welche bereits durchgeführten Sozialraumanalysen vorliegen. Darauf aufbauend soll geprüft werden, wie auf Grundlage einer erweiterten und umfassenden Sozialraumanalyse ein Bericht erstellt werden kann, der die Armut in unterschiedlichen Lebensphasen darstellt und entsprechende Strategien entwickelt. Zudem soll die Verwaltung die personellen und finanziellen Bedarfe für die Umsetzung dieser Schritte sowie einen Zeitplan für die Erstellung des Berichts inklusive Handlungsempfehlungen aufzeigen.
Als Begründung führt die Ratsfraktion die Ergebnisse der aktuellen Sozialstatistik an, die auf ein Armutsproblem mit regionalen Unterschieden hinweisen. Ziel ist es, bestehende Ansätze, wie die Integrierte kommunale Präventionsstrategie oder Arbeitsansätze unter „kinderstark NRW“, zu erweitern. Durch die Bündelung von Daten und die Nutzung vorhandener Untersuchungen, etwa aus der Kommunalen Pflegeplanung oder der Milieustudie zu den Essener Stadtquartieren, sollen passgenaue Maßnahmen zur Armutsbekämpfung ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — zurückgezogen bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (18. Sitzung) — abgesetzt/vertagt (bis zur Berichterstattung der Verwaltung)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Antrag zurückgezogen bis zur Erstellung der Verwaltungsvorlage
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt, erst zur fachlichen Beratung im ASAGI vorgesehen und danach erst Beratung im nächsten ASPB
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Verschiedenes
- 14.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 15.Errichtung einer Grundschule im Großraum Rüttenscheid hier: Ermächtigung zum Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem TeilnahmewettbewerbErgebnis: abgesetzt/vertagt, zur Beratung in den Rat geschoben
- 16.Nachträgliche Unterrichtung über den Stand der vergebenen Aufträge der Immobilienwirtschaft im 1. Halbjahr 2023Ergebnis: Kenntnis genommen
- 17.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 18.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 19.Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 24 Baugesetzbuch (BauGB) Grundstück: Alte Bottroper Str. 12 in BergeborbeckErgebnis: einstimmig beschlossen
- 20.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 21.Anträge und Anfragen
- 22.Mitteilungen der Verwaltung
- 23.Pressemitteilung