Erhaltungssatzung Eyhofsiedlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Erhaltungssatzung der Eyhofsiedlung im Stadtteil Stadtwald. Das etwa 11,5 Hektar große Plangebiet, das durch die Angerstraße und den Waldsaum begrenzt wird, soll gemäß § 172 BauGB hinsichtlich seiner städtebaulichen Eigenart gesichert werden. Die Vorlage ergänzt die ursprüngliche Fassung um die Ergebnisse von Informationsveranstaltungen aus dem Jahr 2022.
Die Siedlung umfasst ursprünglich 155 Gebäude und weist eine Gartenstadtstruktur sowie Merkmale des Übergangs vom Heimatstil zum Neuen Bauen auf. Als Erhaltungsziele sind die Bewahrung der Stadt-, Freiraum- und Dachlandschaft sowie der straßenseitigen Fassaden festgelegt. Die Schutzwürdigkeit wird trotz punktueller Modernisierungen begründet. Ein Gutachten des Büros STADTGUUT dient als Grundlage für die Planung.
Im Rahmen der Klimarelevanzprüfung konnten keine eindeutigen Aussagen zur Veränderung der Treibhausgas-Emissionen getroffen werden, da zukünftige Baumaßnahmen im Gebiet nicht vollständig absehbar sind. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Satzung durch den Schutz der Siedlungsstruktur und die Vermeidung von Versiegelung potenziell klimafreundlich wirkt. Der Erhalt des Gebäudebestands wird als vorteilhaft für die CO2-Bilanz bewertet, da Sanierungen im Vergleich zu Abriss und Neubau in der Regel eine bessere Bilanz aufweisen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Satzung soll dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Beratung im Ausschuss ist für den 7. September 2023 angesetzt, die Entscheidung im Rat soll am 27. September 2023 erfolgen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 27.09.2023mehrheitlich beschlossen
- 07.09.2023einstimmig empfohlen
- 24.08.2023einstimmig keine Bedenken erhoben
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Stadtplanung- und Entwicklung
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