Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 24 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 15.06.2023
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 4.Bürgereingaben nach § 24 Gemeindeordnung NW (GO)
- 4.1Baumfällungen an der Schillerwiese
- 4.2Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Beschwerden Ruhestörung/mangelnde Abfallentsorgung am HaumannplatzZur Vorlage · 1158/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II wurden Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW behandelt, die sich auf den Haumannplatz beziehen. Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner haben schriftlich auf Probleme hingewiesen, die seit der Einrichtung einer Grillzone an diesem Standort auftreten. Als zentrale Anliegen wurden in den Eingaben eine unzureichende Abfallentsorgung sowie nächtliche Ruhestörungen angeführt. In einem der Schreiben wurde zudem die Bitte geäußert, dass sich die Bezirksvertretung gegen eine dauerhafte Einrichtung der Grillzone nach Abschluss der Testphase aussprechen sollte.
Die Verwaltung hat zu diesen Eingaben Stellungnahmen vorgelegt. Die zuständigen Fachbereiche Grün und Gruga sowie das Ordnungsamt gaben hierzu jeweils am 10. August 2023 schriftlich Auskunft. Die Bezirksvertretung II nahm die Stellungnahmen der Verwaltung im Rahmen der Sitzung am 24. August 2023 zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Erhaltungssatzung EyhofsiedlungZur Vorlage · 0426/2023/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Erhaltungssatzung der Eyhofsiedlung im Stadtteil Stadtwald. Das etwa 11,5 Hektar große Plangebiet, das durch die Angerstraße und den Waldsaum begrenzt wird, soll gemäß § 172 BauGB hinsichtlich seiner städtebaulichen Eigenart gesichert werden. Die Vorlage ergänzt die ursprüngliche Fassung um die Ergebnisse von Informationsveranstaltungen aus dem Jahr 2022.
Die Siedlung umfasst ursprünglich 155 Gebäude und weist eine Gartenstadtstruktur sowie Merkmale des Übergangs vom Heimatstil zum Neuen Bauen auf. Als Erhaltungsziele sind die Bewahrung der Stadt-, Freiraum- und Dachlandschaft sowie der straßenseitigen Fassaden festgelegt. Die Schutzwürdigkeit wird trotz punktueller Modernisierungen begründet. Ein Gutachten des Büros STADTGUUT dient als Grundlage für die Planung.
Im Rahmen der Klimarelevanzprüfung konnten keine eindeutigen Aussagen zur Veränderung der Treibhausgas-Emissionen getroffen werden, da zukünftige Baumaßnahmen im Gebiet nicht vollständig absehbar sind. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Satzung durch den Schutz der Siedlungsstruktur und die Vermeidung von Versiegelung potenziell klimafreundlich wirkt. Der Erhalt des Gebäudebestands wird als vorteilhaft für die CO2-Bilanz bewertet, da Sanierungen im Vergleich zu Abriss und Neubau in der Regel eine bessere Bilanz aufweisen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II keine Bedenken erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Satzung soll dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Beratung im Ausschuss ist für den 7. September 2023 angesetzt, die Entscheidung im Rat soll am 27. September 2023 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 6.Bauvorhaben Siepentalsammler 2. Bauabschnitt (Durchführung von Rodungen)Zur Vorlage · 1177/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat der geplanten Durchführung von Rodungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Siepentalsammler, zweiter Bauabschnitt, zugestimmt. Die Maßnahme wird von der Stadtwerke Essen AG durchgeführt.
Im Rahmen der Vorbereitung der Kanalbaumaßnahme ist die Fällung von 54 Einzelbäumen sowie die Rodung eines etwa 7.500 Quadratmeter großen Gehölzstreifens vorgesehen. Die Arbeiten sollen ab Oktober 2023 beginnen und eine voraussichtliche Dauer von zehn Monaten in Anspruch nehmen. Vor den eigentlichen Erdarbeiten sind zudem umfangreiche Kampfmittel-Sondierungen geplant.
Die Stadtwerke Essen AG teilte mit, dass sich die Ausführungsplanung für den Bereich der Entwässerung derzeit in der Erstellung befindet. Die Planung der Baummaßnahmen für den Bereich der Versorgung folgt nach Abschluss des zweiten Bauabschnitts der Kanalbaumaßnahme. Eine Vorstellung des Projekts in der Bezirksvertretung wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Status Fahrradstellplätze und Fahrradhäuser
- 8.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP), hier: Konzept zur Einführung eines LastenradverleihsystemsZur Vorlage · 0884/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat ein Konzept zur Einführung eines Lastenradverleihsystems vorgelegt, das im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) sowie zur Erweiterung des Bikesharing-Angebots entwickelt wurde. Ziel des Systems ist es, eine Nutzungsmöglichkeit für Personen zu schaffen, die Lastenräder nur gelegentlich benötigen oder über keine eigenen Anschaffungsmöglichkeiten und Abstellflächen verfügen.
Das Vorhaben sieht vor, einen Dienstleister zu beauftragen, der die elektrisch unterstützten, einspurigen Lastenräder im Eigentum des Betreibers bereitstellt und wartet. Die Verleihstationen sollen zunächst für vier Jahre an zwölf festgelegten Standorten im Stadtgebiet etabliert werden, darunter Orte wie der Limbecker Platz, der Rüttenscheider Stern und der Katernberger Markt. Die Stationen sollen auf Kfz-Stellplätzen angeordnet werden und ohne aufwendige bauliche Maßnahmen oder festen Stromanschluss funktionieren. Die Buchung soll über eine App des Betreibers sowie über die Schnittstelle der App „ZÄPP“ möglich sein.
Die Finanzierung der einmaligen Bereitstellungskosten von etwa 75.000 Euro sowie der jährlichen Betriebskosten von circa 30.000 Euro erfolgt aus dem Budget des SECAP-Maßnahmenprogramms. Die Einnahmen aus dem Verleih sollen zu gleichen Teilen zwischen dem Betreiber und der Stadt Essen aufgeteilt werden. Nach der Implementierung ist eine Evaluation der Standorte nach etwa sechs Monaten vorgesehen, um bei geringer Nutzung eine Verlegung oder bei hoher Auslastung eine Aufstockung des Angebots zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — Kenntnisnahme mit Anmerkungen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Stützpunkte sollten in die Wohngebiete (CDU); keine Finanzierung durch die Stadt (EBB/FDP)
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.08.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 10.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 11.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 12.Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2023/2024Zur Vorlage · 1023/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Fachbereichs 67 Grün und Gruga informiert die Bezirksvertretungen I bis IX über die geplanten Fällungen von Risikobäumen außerhalb von Waldflächen im Winter 2023/2024. Die Maßnahme umfasst die Entfernung von Bäumen, die nach langjähriger Kontrolle Anzeichen von Instabilität aufweisen. Als Ursachen für die notwendigen Fällungen werden unter anderem Faulstellen, Höhlungen, abgestorbene Kronenteile sowie Folgen von Trockenperioden und Sturmereignissen angeführt. Die Verwaltung gibt an, dass die Bruchsicherheit der betroffenen Kronenstrukturen nicht mehr gegeben ist und durch baumpflegerische Maßnahmen nicht wiederhergestellt werden kann.
Die Entscheidung über die einzelnen Fällungen basierte laut Dokument auf zwei unabhängigen Kontrollen durch zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder auf sachverständigen Beurteilungen nach aktuellem wissenschaftlichem Standard.
Für die Nachpflanzung der gefällten solitären Risikobäume wird eine Ersetzung an den ursprünglichen Standorten angestrebt. Die Zuständigkeit für die Durchführung liegt bei den jeweiligen Fachbereichen der Verwaltung, wobei die Abteilung 67-3 für Grünanlagen und Spielplätze, die Abteilung 67-6 für Friedhöfe und die Abteilung 67-4 für Straßenbäume mit eigenen Baumbeeten verantwortlich ist. Weitere Liegenschaften, wie Schulen oder Sporteinrichtungen, unterliegen der Zuständigkeit der jeweiligen Bauherrenämter. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass klimatische Veränderungen und die Ausbreitung von Schadorganismen künftige Fällungen erforderlich machen könnten.
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- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Fortführung des TurnhallensanierungsprogrammsZur Vorlage · 0313/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft (0313/2023/7) sieht die Fortführung des Turnhallensanierungsprogramms der Stadt Essen vor. Gegenstand der Vorlage ist die Beauftragung von Planungsleistungen zur Erarbeitung der Leistungsphase 3, also der Kostenberechnung, für die Generalsanierung von fünf Turnhallen sowie den Neubau einer Turnhalle. Die betroffenen Standorte umfassen das Berufskolleg West, den Abzweig des Gymnasiums Borbeck, die Erich Kästner-Gesamtschule, das Maria-Wächtler-Gymnasium sowie die Berliner Schule. Zusätzlich ist der Neubau der Turnhalle der Tiegelschule vorgesehen.
Die Honorarkosten für diese Planungsleistungen belaufen sich auf insgesamt 2.680.000 Euro. Für die Umsetzung ist vorgesehen, 1.500.000 Euro als außerplanmäßige Mittel im Jahr 2023 bereitzustellen, wobei pro Projekt jeweils 250.000 Euro veranschlagt sind. Die verbleibenden 1.180.000 Euro sollen über Verpflichtungsermächtigungen finanziert werden. Die Finanzierung erfolgt über das Projekt „Neubauprogramm Schulerweiterung (Pool-Topf)“. Die Kosten verteilen sich auf sechs verschiedene PSP-Elemente.
Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) soll mit der Durchführung als Generalübernehmer beauftragt werden, wobei das Honorar 7 Prozent der Kosten nach Abschluss der Leistungsphase 3 beträgt. Die Vorlage führt zudem kalkulatorische Kosten für Zinsen in Höhe von 57.620 Euro und Abschreibungen von 44.667 Euro auf. Als rechtliche Grundlage wird die Verpflichtung der Stadt als Schulträger zur Bereitstellung notwendiger Einrichtungen gemäß § 79 Schulgesetz angeführt. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv. Der Rat der Stadt Essen soll die Beauftragung beschließen.
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- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 19.09.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Sachstand zur Realisierung von Schulneubaustandorten und Schulerweiterungen, die nicht am Schulstandort möglich sindZur Vorlage · 0705/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0705/2023/7 des Geschäftsbereichs 7 befasst sich mit der Umsetzung von Schulneubauten und Schulerweiterungen in Essen, um den Bedarf für fünf weiterführende Schulen, drei Grundschulen und eine Förderschule zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Ausschreibung einer Grundschule im Bereich Rüttenscheid zu beauftragen, da kein städtisches Grundstück zur Verfügung steht. Zudem sollen die Planungen für Grundschulneubauten in Bedingrade/Frintrop sowie in Altendorf unverzüglich aufgenommen werden. Bis September 2023 soll die Verwaltung zudem geeignete Flächen für zwei Gesamtschulen und ein Gymnasium vorschlagen.
Im Bereich der weiterführenden Schulen wurden 25 potenzielle Flächen geprüft, wobei für 22 Flächen neues Planungsrecht erforderlich ist. Für eine Realschule im Bezirk I und ein Gymnasium im Bezirk VI stehen verschiedene Optionen zur Auswahl, während die Fläche Hubertstraße/Ernestinenstraße als geeignet für eine Förderschule betrachtet wird.
Der Schulentwicklungsplan beschreibt zudem einen Erweiterungsbedarf an 60 Standorten. Die Verwaltung prüft hierbei Erweiterungsmöglichkeiten im Bestand sowie externe Flächen zwischen 1.500 m² und 3.500 m². Zehn Containermaßnahmen an neun Standorten werden derzeit vorbereitet; die Übergabe an die Schulen ist ab Dezember 2023 geplant. Für 23 Schulen ist eine Erweiterung am Standort nicht möglich, während für neun Schulen bereits nahegelegene Standorte identifiziert wurden. Für 14 weitere Schulen werden die Umsetzbarkeit konkreter Standortoptionen geprüft. Die Realisierung von Investorenangeboten erfordert eine Ausschreibung sowie eine politische Beschlussfassung über den Zuschlag.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Standort Am Schacht Hubert: wegen Recyclingbetrieb und Verkehrsübungsplatz bitte neu überdenken Standort Glückstraße: Andienung der Schule besser über Burggrafenstraße; Grünfläche erhaltenswert?
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit nachträglicher Kenntnisnahme der BVen I, II, III, IV und VI
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Ergänzendes Symbol für Fahrradfahrende an der Kreuzung Müller-Breslaustraße - IsenbergstraßeZur Vorlage · 1156/2023/SPD · Antrag BV II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen des Antrags 1156/2023/SPD bei der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II die Prüfung eines ergänzenden Signalgebers für Fahrradfahrende beantragt. Konkret geht es um die Kreuzung Müller-Breslau-Straße und Isenbergstraße.
Der Antrag begründet, dass an dieser Kreuzung eine Gefährdungssituation bestehe. Auf dem Fußweg der Müller-Breslau-Straße verlaufen linksseitig Fahrradstreifen. An der Kreuzung gilt das Signal für Kraftfahrzeuge auch für Radfahrende, da diese linksseitig an der Ampel vorbeifahren. Während die Fußgängerampel an der Überquerung der Isenbergstraße einen separaten Signalgeber für Fahrradfahrende aufweist, der in bestimmten Situationen Grün zeigt, gilt für die Radfahrenden in dem betreffenden Abschnitt noch das rote Signal der Kfz-Ampel.
Laut Antrag werden die Fahrradfahrenden durch das grüne Fahrradsymbol an der Fußgängerampel dazu verleitet, die Kreuzung zu befahren, obwohl das Kfz-Signal Rot zeigt. Ein bereits vorhandener Haltebalken auf der Radspur werde laut Begründung zu wenig wahrgenommen. Da sich die Kreuzung in der Nähe von Schulen befindet, soll die Verwaltung nun prüfen, inwieweit die Anbringung eines zweiten, ergänzenden Signalgebers für Fahrradfahrende technisch umsetzbar ist und welche Kosten hierfür anfallen würden.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei angepasster Beschlussfassung
Ergebnis: einstimmig beschlossen bei angepasster Beschlussfassung - 16.Vergabe bezirklicher Mittel
- 16.1Vergabe von Mitteln für die Beschaffung von Wechselbepflanzung und Nachpflanzung von StaudenZur Vorlage · 1157/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 hat die Vergabe von finanziellen Mitteln in Höhe von 3.000 Euro beschlossen. Die Mittel sind für die Beschaffung von Wechselbepflanzungen für die Jahreszeiten Frühjahr und Sommer sowie für das Nachpflanzen von Stauden vorgesehen.
Die Grundlage für diesen Beschluss bildet ein Schreiben der Verwaltung vom 18. Juli 2023, in dem um die finanzielle Unterstützung für diese Maßnahmen gebeten wurde. Die Kosten für die Beschaffung und die Nachpflanzungen werden mit der genannten Summe von 3.000 Euro beziffert, wobei die Finanzierung aus den Mitteln der Bezirksvertretung II erfolgt.
In der Vorlage wird die Klimarelevanz des Vorhabens als positiv eingestuft. Der Beschluss wurde im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung II am 24. August 2023 zur Entscheidung vorgelegt.
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- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.2Gestaltung von Telekomkästen im Bezirk II
- 16.3Vergabe von Mitteln für den Historischen Verein für Stadt und Stift Essen e.V. für die Erstellung eines "Wimmelbuchs"Zur Vorlage · 1319/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat in ihrer Sitzung am 24. August 2023 beschlossen, den Historischen Verein für Stadt und Stift Essen e.V. mit einem Betrag von 1.250 Euro finanziell zu unterstützen. Die Mittel sind für die Erstellung eines sogenannten Wimmelbuchs vorgesehen, das die Stadtgeschichte von Essen thematisiert.
Das Projekt verfolgt das Ziel, Kinder im Alter von drei bis neun Jahren sowie Erwachsene spielerisch mit der Historie der Stadt in Verbindung zu bringen. Dabei soll der Fokus nicht allein auf der Ära der Montanindustrie liegen, sondern die gesamte Stadtgeschichte abdecken, wobei alle Stadtbezirke auf jeweils einer Doppelseite dargestellt werden sollen. Die Verteilung der Bücher ist als kostenloses Angebot an Kindergärten, Schulen, Stadtteilbibliotheken sowie an Ämter und Arztpraxen geplant.
Der Historische Verein für Stadt und Stift Essen e.V. hat die finanzielle Unterstützung beantragt, um die anfallenden Erstellungskosten zu decken. Die Finanzierung der beantragten Summe erfolgt aus den Mitteln der Bezirksvertretung II.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.4Förderung des Projektes "Zwischenräume" des Deutsch-Französischen Kulturzentrums Essen e.VZur Vorlage · 1320/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat in ihrer Sitzung am 24. August 2023 beschlossen, die Mittelverwendung für kulturelle Projekte des Deutsch-Französischen Kulturzentrums Essen e.V. anzupassen. Nachdem die Bezirksvertretung bereits in der Aprilsitzung 2023 einen Betrag von 1.100 Euro für das Projekt „Der Sportler als Mythos bei der Konstruktion einer nationalen Identität“ bewilligt hatte, kann dieser Betrag nun für das Projekt „Zwischenräume“ umgewidmet werden. Grund für diesen Antrag ist die Mitteilung des Vereins, dass das ursprüngliche Projekt aus terminlichen Gründen im Jahr 2023 nicht durchgeführt werden kann und auch keine Verschiebung auf das Folgejahr möglich ist.
Zusätzlich zur Umschichtung der bereits zugesagten 1.100 Euro beschließt die Bezirksvertretung II eine weitere Förderung in Höhe von 2.550 Euro für das Projekt „Zwischenräume“. Das Projekt findet in Kooperation mit dem Kunsthaus statt, welches bereits eine Förderung von 400 Euro aus dem Kulturbudget der Bezirksvertretung erhalten hat. Die zusätzliche Finanzierung ist notwendig, da sich bei der Aktualisierung des Kosten- und Finanzierungsplans für das Projekt „Zwischenräume“ ein Fehlbetrag ergeben hat. Die Gesamtkosten der Förderung belaufen sich somit auf 3.650 Euro, die aus den Mitteln der Bezirksvertretung II finanziert werden.
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- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1155/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung an die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk 2 enthält Informationen zu verschiedenen kommunalen Themen. Im Bereich Verkehr und Infrastruktur wird berichtet, dass die Anbindung von Siedlungen in Bergerhausen durch die Ruhrbahn in die Neuaufstellung des Nahverkehrsplans für die Jahre 2024/2läufig 25 einbezogen wird. Bezüglich der Wegebeleuchtung im Schellenberger Wald teilt die Verwaltung mit, dass eine Wiederherstellung aus Gründen des Natur- und Artenschutzes sowie mangels rechtlicher Verpflichtung nicht beabsichtigt ist. Ein Abbiegeverbot von der Rellinghauser Straße in die Töpferstraße bleibt aufgrund von Unfallereignissen bestehen. Zudem wurde ein Geschwindigkeitsdisplay in der Frankenstraße durch einen Standort vor einer Kindertagesstätte in der Franziskastraße ersetzt.
Im Bereich Bildung und Soziales informiert die Verwaltung über die Entwicklung der Offenen Ganztagsschulen (OGS). Ukrainische Kinder werden nicht als gesonderte Gruppe geführt, während die Erweiterung von OGS-Gruppen an der Andreasschule baulich begrenzt bleibt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Gruppen unter einer Größe von 22 Kindern nicht dauerhaft geschlossen werden sollen, sofern Maßnahmen zur Neubesetzung ergriffen werden.
Weitere Punkte betreffen den öffentlichen Raum und die Stadtpflege. Die Verwaltung bestätigt den Austausch defekter Gießringe an der Rüttenscheider Straße, merkt jedoch an, dass keine vandalensichere Bauvariante verfügbar ist. Bei der Gestaltung von Grillflächen im öffentlichen Raum wird der gewünschte Abstand von fünf bis zehn Metern zu Spielplätzen eingeplant, was zu einer Verkleinerung der Flächen führt. An der Ardeyschule liegt der Fokus der Verwaltung derzeit auf der Sanierung brandgeschädigter Räume.
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- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Liste der offenen Anträge
- 19.Verschiedenes
- 19 a.Erneuerung der Straßenüberführung Alfredstraße durch Rahmenbauwerke unter der Brücke, Beschluss der PlanungZur Vorlage · 1161/2023/6 · Vorlage
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Die Stadtverwaltung plant die Erneuerung der Straßenüberführung Alfredstraße im Bereich der Grugahalle in Rüttenscheid. Da das Brückenbauwerk aus den 1960er Jahren konstruktive Mängel aufweist und eine wirtschaftliche Ertüchtigung laut statischer Nachrechnung nicht möglich ist, soll das Bauwerk ersetzt werden. Der vorliegende Plan sieht den Einsatz von Rahmenbauwerken vor, die als Tunnelkonstruktionen die Last der darüberliegenden Bundesstraße 224 aufnehmen.
Im Rahmen des Amtsentwurfs sollen die Unterquerungsmöglichkeiten abschnittsweise umgestaltet werden. Während die lichten Breiten und Höhen in den Feldern durch die Konstruktionsdicke reduziert werden, ist eine barrierefreie Anbindung der angrenzenden Quartiere durch Rampen mit maximal sechs Prozent Steigung vorgesehen. Zudem ist eine signalisierte Fußgängerschutzanlage sowie neue Treppenanlagen geplant. Die Nutzung der Felder durch Pkw-Stellplätze soll teilweise erhalten bleiben, wobei die Unterführung der Straße Grugaplatz durch eine Tieferlegung auf eine lichte Höhe von 4,50 Metern angepasst wird.
Die Planung berücksichtigt zudem ein mögliches Hochbauvorhaben einer Investorin in unmittelbarer Nachbarschaft. Sollte dieses realisiert werden, könnten die Felder 2 und 3 als Tiefgarageneinfahrten genutzt werden und die Anbindung des Schönleinviels über eine von der Investorin zu erstellende Brücke erfolgen.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 11,6 Millionen Euro, wobei eine Förderquote von 75 Prozent angestrebt wird. Ein Baubeginn ist nicht vor 2024 zu erwarten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme zur Baureife zu bringen.
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Beratungsfolge
- 14.09.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19 b.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum 01.10. bis 31.12.2023Zur Vorlage · 1143/2023/3 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes regelt den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2023. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, II, IV, V, VII und IX beraten und die Verordnungen durch den Rat der Stadt Essen beschlossen werden. Die Entscheidung erfolgt unter Einhaltung der Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW, wobei die Stadt die räumlichen Freigabebereiche aufgrund früherer Verfahren eng bemisst.
Geplant sind verkaufsoffene Sonntage an den Terminen 29. Oktober, 5. November, 3. Dezember und 17. Dezember 2023. Die Öffnungszeiten sind jeweils auf die Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr festgelegt, was außerhalb der üblichen Gottesdienstzeiten liegt. Die Freigaben sind an lokale Veranstaltungen gekoppelt, darunter die Essener Lichtwochen, das Kettwiger Kürbisfest, der Steeler Weihnachtsmarkt sowie die Weihnachtsmärkte in Borbeck, Werden, Altenessen, Kettwig und Rüttenscheid.
Für die Stadtteile Borbeck, Werden, Altenessen und Kettwig wird die Notwendigkeit der Ladenöffnung durch die räumliche und zeitliche Nähe zu Advents- und Weihnachtsmärkten begründet. In Rüttenscheid ist die Öffnung im Rahmen des 20. Wintermarktes vorgesehen. Während die Handwerkskammer Düsseldorf, die IHK zu Essen, die Essen Marketing GmbH und der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. keine Bedenken gegen die Vorlage erheben, äußert die Gewerkschaft ver.di Bedenken. Die Zuständigkeit für Flächenüberlassungen und Erlaubnisse liegt beim Amt für Straßen und Verkehr sowie beim Ordnungsamt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 13.09.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (21. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 29.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 20.Termine Nächste Sitzung: 28.09.2023 Antragsschluss: 07.09.2023
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 21.Grundstücksangelegenheiten
- 21.1GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben
- 22.Verschiedenes
- 23.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil