Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Beschwerden Ruhestörung/mangelnde Abfallentsorgung am Haumannplatz
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II wurden Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW behandelt, die sich auf den Haumannplatz beziehen. Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner haben schriftlich auf Probleme hingewiesen, die seit der Einrichtung einer Grillzone an diesem Standort auftreten. Als zentrale Anliegen wurden in den Eingaben eine unzureichende Abfallentsorgung sowie nächtliche Ruhestörungen angeführt. In einem der Schreiben wurde zudem die Bitte geäußert, dass sich die Bezirksvertretung gegen eine dauerhafte Einrichtung der Grillzone nach Abschluss der Testphase aussprechen sollte.
Die Verwaltung hat zu diesen Eingaben Stellungnahmen vorgelegt. Die zuständigen Fachbereiche Grün und Gruga sowie das Ordnungsamt gaben hierzu jeweils am 10. August 2023 schriftlich Auskunft. Die Bezirksvertretung II nahm die Stellungnahmen der Verwaltung im Rahmen der Sitzung am 24. August 2023 zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 24.08.2023Kenntnis genommen
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