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Antrag Rat / Ausschüsse / BVen

Änderung der Hundesteuersatzung

1503/2023/TS Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation

❌ Zurückgezogen / abgelehnt 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag auf Änderung der Hundesteuersatzung mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 gestellt. Der Antrag bezieht sich auf eine Neufassung des Paragrafen 5 zur Steuerbefreiung.

Nach den vorliegenden Plänen soll die Steuerbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag gewährt werden. Dies umfasst Hunde von Forstbeamten und -angestellten im Privat-, Kommunal- und Staatsforstdienst, Blindenführhunde sowie einen Hund, der der Hilfe einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient. Zudem sollen Hunde, die auf im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten werden, sowie die notwendige Anzahl an Gebrauchshunden zur Herdenbewachung von der Steuer befreit werden.

Ein weiterer Punkt der Neuregelung betrifft Hunde, die erstmalig aus dem Tierheim Essen in einen Haushalt aufgenommen werden; hier ist eine Befreiung für die ersten 36 Monate der Haltung vorgesehen. Für gefährliche Hunde gilt diese Befreiung jedoch nur, wenn bereits ein Antrag auf eine ordnungsbehördliche Erlaubnis gestellt wurde. Des Weiteren sollen Tierschutzvereine, die überwiegend Hunde aus dem Essener Raum aufnehmen oder vermitteln, sowie Rettungs- oder Suchhunde, die eine entsprechende Prüfung abgelegt haben und dauerhaft zur Unterstützung behördlicher Kräfte eingesetzt werden, steuerbefreit werden können. Eine Steuerbefreiung für Hunde zu Jagdzwecken wird im Antrag explizit nicht vorgesehen.

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