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Vorlage

Ausbau der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete

1159/2023/7 22.11.2023 Immobilienwirtschaft

🟢 Beschlossen 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen beabsichtigt, ihre Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete zu erweitern, um der Aufnahmepflicht nach dem Königsteiner Schlüssel und dem anhaltenden Zuzug gerecht zu werden. Da zahlreiche bestehende Behelfseinrichtungen innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre aufgrund von Umnutzungsplänen der Eigentümer wegfallen werden, ist die Sicherung neuer Kapazitäten erforderlich. Zudem führt die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt dazu, dass Geflüchtete seltener in dauerhafte Wohnungen vermittelt werden können, was die Verweildauer in den Unterkünften verlängert.

Zur Kompensation des Kapazitätsverlusts prüft die Verwaltung die Anmietung zweier Objekte. Das Objekt in der Franziskanerstraße 43-47 mit einer Kapazität von 140 bis 160 Personen kann kurzfristig ohne größere Umbaumaßnahmen genutzt werden. Ein weiteres Objekt in der Königgrätzstraße 12 bzw. Huttropstraße 8 bietet Platz für bis zu 150 Personen, wird jedoch voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2024 nach notwendigen Sanierungen zur Verfügung stehen. Vor der Belegung dieser Einrichtungen sind Informationsveranstaltungen für die Anwohner geplant. Die Finanzierung der Anmietung erfolgt aus den im Haushaltsplan vorgesehenen Mitteln für die Flüchtlingsunterbringung.

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