Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1055/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1055/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen. Das von einem externen Planungsbüro erstellte Konzept beinhaltet einen Maßnahmenkatalog mit 39 Steckbriefen, die sich auf fünf Handlungsfelder verteilen: Datengrundlagen, Städtebau, grüne Infrastruktur, blaue Infrastruktur sowie Wassermanagement und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Finanzierung der Maßnahmen ist mit insgesamt 3.302.500 Euro veranschlagt. Dieser Betrag setzt sich aus städtischen Mitteln in Höhe von 1.160.500 Euro, Fördermitteln in Höhe von 522.000 Euro, Beiträgen der Ruhrbahn in Höhe von 1.580.000 Euro sowie 40.000 Euro aus Mitteln der Bezirksvertretung II zusammen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt das Konzept in den Bereichen stadtklimatische Datengrundlagen, städtebauliche Konzepte, Plan- und Bauvorhaben, die grüne und blaue Infrastruktur sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt.
Zudem enthält die Vorlage eine Bewertung des Treibhausgas-Ausstoßes in CO2-Äquivalenten im Rahmen eines gesamtstädtischen Planwerks zur Prüfung stadtklimatischer Belange in städtebaulichen Prozessen. Hierfür werden vier Szenarien für die Entwicklung der Emissionen aufgeführt, die von einer erheblichen Reduktion bis hin zu einer erheblichen Erhöhung reichen, ergänzt um den Zustand einer geringfügigen Veränderung sowie die Option einer nicht ermittelbaren Entwicklung. Ziel ist die Berücksichtigung der Empfehlungen für eine klimasensible Stadtentwicklung. Der Beratungs- und Entscheidungsprozess ist für den Zeitraum vom 10. Oktober bis zum 29. November 2023 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Enthaltung der AfD-Fraktion
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 2.aUmsetzung der Quartiersentwicklung Jahnstraße/Germaniastraße (Quartier der Generationen)Zur Vorlage · 1390/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Quartiersentwicklung Jahnstraße/Germaniastraße, auch bekannt als „Quartier der Generationen“, sieht die Fortsetzung des Projekts vor. Der Plan umfasst die Projektierung, das Bodenmanagement auf einer Fläche von 20.800 m², die Erschließung öffentlicher Verkehrsflächen sowie den Bau einer zweifachen Sporthalle und einer viergruppigen Kindertagesstätte. Zur Umsetzung wird die Beauftragung der GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH mit einem geschätzten Auftragswert von rund 1,2 Millionen Euro für Planungskosten und Nebenkosten bis zum Ratsbeschluss vorgeschlagen.
Der Finanzbedarf für die Planungskosten der Leistungsphasen 0 bis 3 beläuft sich insgesamt auf 1.246.000 Euro. Dieser setzt sich aus Kosten für das Multiprojektmanagement, das Bodenmanagement, die Erschließung sowie die Planung der Sporthalle und der Kindertagesstätte zusammen. Für die Erschließung der Germaniastraße sind im Jahr 2024 haushaltsneutrale Mittel in Höhe von 24.600 Euro vorgesehen. Die Finanzierung der Kita-Planung erfolgt 2024 ebenfalls haushaltsneutral über den Fachbereich 60, während für das Jahr 2023 ein außerplanmäßiger Bedarf von 50.000 Euro aus dem Pool-Topf des Kita-Ausbauprogramms durch den Stadtkämmerer gedeckt wird.
Die Realisierung der Gebäude ist für das erste Quartal 2026 angestrebt, wobei die GVE die Generalübernehmerleistungen übernehmen soll. Für das Bodenmanagement und die Erschließung können Fördermittel beantragt werden. Die Vorlage weist auf potenzielle Risiken durch Baupreissteigerungen sowie auf die Möglichkeit einer Nichtbewilligung der beantragten Fördermittel hin.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 3.Ausbau der Unterbringungskapazitäten für GeflüchteteZur Vorlage · 1159/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1159/2023/7 befasst sich mit dem Ausbau der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete in Essen. Hintergrund ist die Erwartung steigender Zuweisungen durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Wegfall von 1.200 Plätzen in Behelfseinrichtungen innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre. Mit Stand September 2023 liegt die Aufnahmekennzahl bei 107,83 Prozent, wobei für das Jahr 2024 eine Aufnahmeverpflichtung von etwa 2.100 Personen prognostiziert wird.
Zur Kompensation des Kapazitätsverlusts sollen die Objekte in der Franziskanerstraße 43-47 mit einer Kapazität von 140 bis 160 Personen sowie die Liegenschaft Königgrätzstraße 12/Huttropstraße 8 mit bis zu 150 Personen angemietet werden. Letztere steht ab dem zweiten Quartal 2024 zur Verfügung. Für die Franziskanerstraße ist eine Informationsveranstaltung im November 2023 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt, die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I, der Integrationsrat sowie die zuständigen Ausschüsse die Vorlage zur Kenntnis nehmen. Die Entscheidung über die Anmietung erfolgt über eine nichtöffentliche Vorlage.
Die Anmietung ist im Haushaltsplan 2023 nicht enthalten. Durch die zusätzlichen Kosten steigt die Prognose für den Bereich Flüchtlingsunterbringung im Jahr 2023 von ursprünglich 3,0 Millionen Euro auf etwa 8,5 Millionen Euro. Der daraus resultierende Mehrbedarf von 5,5 Millionen Euro wird durch zusätzliche Landeshilfen gedeckt. Für den Haushaltsplanentwurf 2024 ist ein Ansatz von rund 8,3 Millionen Euro vorgesehen, der in die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 einfließt.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — mehrheitlich befürwortend Kenntnis genommen (15 Stimmen) AfD (1 Stimme) keine Zustimmung
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.aWeiterentwicklung der Immobilienwirtschaft: Berichterstattung zur Gesamtmaßnahmenliste 2022 und neue Gesamtmaßnahmenliste 2023Zur Vorlage · 1277/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft dient der Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen aus der Gesamtmaßnahmenliste 2022 sowie der Vorstellung der neuen Gesamtmaßnahmenliste 2023. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Rat der Stadt sollen diese Berichte zur Kenntnis nehmen.
Im Berichtszeitraum 2022/2023 wurden 47 Maßnahmen mit einem Volumen von rund 32 Millionen Euro abgeschlossen. Der aktuelle Maßnahmenumfang umfasst insgesamt 621 Projekte mit einem Kostenrahmen von 1.833 Millionen Euro. Davon entfallen 290 Maßnahmen der Priorität A1 auf 1.219 Millionen Euro, während die Prioritäten A2 und A3 insgesamt 331 Maßnahmen mit einem Volumen von 614 Millionen Euro umfassen. Der Baupreisindex verzeichnete zwischen Januar 2022 und Januar 2023 einen durchschnittlichen Anstieg von 15,4 Prozent.
Im Bereich der Schultoilettensanierung sind von 189 Objekten 89 zu sanieren. Sechs Maßnahmen werden noch im laufenden Jahr fertiggestellt, elf befinden sich in der Bauausführung und 72 in der Planungsphase. Bei den Sanierungen von Turnhallen und dem Lehrschwimmbecken der Gesamtschule Holsterhausen wurden 30 der insgesamt 34 Maßnahmen abgeschlossen; die verbleibenden fünf sind für 202
Die Maßnahmenliste umfasst alle Vorhaben über 30.000 Euro, für die der Fachbereich 60 budgetverantwortlich ist. Die GVE führt die Sanierungen aus und soll nach Ratsbeschluss die Planung für die Turnhalle der Tiegelschule aufnehmen. Eine inhaltliche Prüfung und Koordination mit den Nutzerämtern erfolgt durch den Fachbereich 60. Die Aktualisierung der Liste wird dem Rat der Stadt Essen im dritten Quartal 2024 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Bebauungsplan Nummer 17/16 "Moosstraße / Laarmannstraße" Stadtbezirk: IV, Stadtteil: Bedingrade Beschluss über die Verfahrensumstellung und die erneute öffentl. AuslegungZur Vorlage · 0999/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Entwicklung beantragt die Umstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 17/16 „Moosstraße / Laarmannstraße“ im Essener Stadtteil Bedingrade. Das Verfahren soll vom beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB auf das Regelverfahren umgestellt werden. Das geplante Neubaugebiet auf einer Fläche von etwa 2,25 Hektar soll rund 110 Wohneinheiten bereitstellen, wovon etwa 20 Prozent als geförderter Wohnungsbau vorgesehen sind. Zudem sind die Errichtung einer dreigruppigen Kindertagesstätte sowie eines etwa 1.340 Quadratmeter großen Spielplatzes geplant.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung IV keine Bedenken gegen die Umstellung erhebt und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen den Bericht zur Kenntnis nimmt. Im Rahmen des Regelverfahrens sollen der Bebauungsplan inklusive der Begründung, des Umweltberichts, der Gutachten sowie der sogenannten blauen Änderungen erneut öffentlich ausgelegt werden. Die bisher erfolgte Beteiligung der Behörden wird dabei als frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gewertet.
Inhaltlich wurden Anpassungen im Bauleitplanverfahren vorgenommen. Ein östlicher Teilbereich, der ein bereits bebautes Gebäude umfasst, wurde aus dem Landschaftsschutzgebiet der Stadt Essen entlassen. Zudem wurden Festsetzungen zur Begrünung von Tiefgaragendecken und Dachflächen hinsichtlich der Vegetationsschicht sowie redaktionelle Änderungen zu Feuerwehraufstellflächen und Glasdächern konkretisiert. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben positive Auswirkungen auf den Klimaschutz hat.
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Beratungsfolge
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt, zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Bebauungsplan Nr. 12/20 "Hövelstraße 151-220-Neu" Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1202/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bebauungsplan Nummer 12/20 „Hövelstraße 151-220-Neu“ im Stadtteil Altenessen-Süd soll die Einzelhandelsnutzung auf einer etwa 7,5 Hektar großen Fläche steuern. Ziel der Planung ist es, die Zentrenstruktur gemäß dem Masterplan Einzelhandel zu sichern, indem zentrenrelevanter Einzelhandel auf zentrale Versorgungsbereiche beschränkt und in Gewerbegebieten nach Möglichkeit verhindert wird.
Das Planverfahren wurde als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 7. September bis zum 7. Oktober 2021 wurden aufgrund von Anregungen Änderungen am Plan vorgenommen. Im Anschluss erfolgte am 6. Juli 2023 die Aufforderung zur Stellungnahme an Träger öffentlicher Belange sowie an Grundstückseigentümer.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V keine Bedenken gegen den Plan erhebt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und eine Empfehlung an den Rat der Stadt aussprechen. Bei der abschließenden Abwägung der Belange sollen die Anregungen der Stadtwerke Essen und der Handwerkskammer Düsseldorf sowie die Stellungnahme der Stadtwerke Essen AG berücksichtigt werden. Anregungen von Anwohnern, dem NABU und dem Regionalforstamt sowie die Stellungnahme der Landes- und Regionalplanung sollen hingegen nicht oder nur teilweise in die Abwägung einfließen. Der Rat soll den Bebauungsplan nach erfolgter Abwägung als Satzung beschließen.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Anmerkung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 6.Förderanträge im Landesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in Nordrhein-Westfalen 2023"Zur Vorlage · 1232/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen des Landesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in Nordrhein-Westfalen 2023“ Anträge auf Fördermittel für verschiedene Stadtteile gestellt. Die beantragten Mittel verteilen sich auf die Essener Innenstadt mit rund 1,16 Millionen Euro, Steele mit etwa 102.000 Euro, Altenessen mit rund 98.000 Euro, Borbeck mit etwa 66.000 Euro sowie das Südostviertel mit rund 55.000 Euro. Der Fördersatz des Landes beträgt 80 Prozent, sodass die Stadt einen Eigenanteil von 20 Prozent trägt. Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum des Programms endet am 31. Dezember 2026.
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 1.849.444,10 Euro. Davon werden 1.479.555,28 Euro durch Fördermittel und 369.888,82 Euro durch einen Eigenanteil der Stadt finanziert. Die Sachkosten umfassen unter anderem die Anmietung leerstehender Ladenlokale, Honorare, Planungsleistungen, Gutachten, Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit, Maklertätigkeiten sowie Street-Art. Die finanzielle Verteilung der Kosten erfolgt über die Jahre 2024 bis 2026. Die Anmeldung der Mittel für das Jahr 2024 wurde durch das zuständige Fachgebiet vorgenommen, während die Mittel für die Folgejahre im Rahmen der zukünftigen Haushaltsaufstellungen gemeldet werden. Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz werden als positiv bewertet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, IV, V und VII die Antragstellung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Anträge und Anfragen
- 7.1Antrag: Lückenlose smarte, intelligente und insektenfreundliche Beleuchtung auf dem Rundweg BaldeneyseeZur Vorlage · 1425/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Ausstattung des Rundwegs am Baldeneysee mit einer durchgehenden, smarten und insektenfreundlichen Beleuchtung vorgelegt. Die Verwaltung soll ein Konzept erstellen, das eine sichere Nutzung des Weges in der Dämmerung ermöglicht. Im Rahmen dieses Vorhabens ist zu prüfen, ob eine technische Lösung wie die bereits im Bereich der Kampmannbrücke eingesetzte Beleuchtung Anwendung finden kann.
Der Antrag führt an, dass derzeit weniger als 25 Prozent des Rundweges über ausreichende Lichtquellen verfügen. Eine durchgehende Beleuchtung soll die ganzjährige Nutzung des Gebiets für verschiedene Nutzergruppen sicherstellen, darunter Pendler im Radverkehr sowie Spaziergänger, Sportler und Touristen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (39. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen, da erledigt durch neuen Antrag im Rat
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Antrag 1425/2023/FDP wurde zurückgezogen und durch Antrag 1950/2023/CDU/GRÜNE/FDP ersetzt
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — zur Beratung in die ASPB Sitzung am 07.12.2023 geschoben
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.2Antrag: Freigabe der Bus- und Umweltspur in Essen für TaxisZur Vorlage · 1501/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag eingebracht, die Nutzung von Bus- und Umweltspuren im Essener Stadtgebiet für den Taxiverkehr zu ermöglichen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass Taxis als Bestandteil des öffentlichen Nahverkehrs eine ergänzende Funktion übernehmen und nach § 47 PBefG reguliert sind. Eine Freigabe der Spuren für den Mietwagenverkehr ist im vorliegenden Antrag nicht vorgesehen.
Der Vorgang sieht eine Beratung in mehreren Gremien vor. Im Oktober 2023 sollen die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität, Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Haupt- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen über den Antrag beraten und Empfehlungen abgeben. Die abschließende Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für den 25. Oktober 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 17.10.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - Freigabe der Bus- und Umweltspur in Essen für Taxis mit mindestens 2 FahrgästenZur Vorlage · 1628/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB-FW Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 162lag 1628/2023/EBB einen Antrag gestellt, die Nutzung von Bus- und Umweltspuren im Essener Stadtgebiet für den Taxiverkehr zu erweitern. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Taxis die Nutzung dieser Sonderspuren erhalten, sofern sie mit mindestens zwei Fahrgästen besetzt sind.
Der Antrag sieht vor, dass Taxis, die lediglich einen einzelnen Fahrgast befördern, von dieser Regelung ausgeschlossen bleiben sollen. Als Begründung führt die Fraktion an, dass Taxen eine ergänzende Komponente zum öffentlichen Personennahverkehr darstellen und bei einer entsprechenden Besetzung die Nutzung der Sonderspuren gerechtfertigt sei.
Der Entscheidungsprozess sieht eine Beratung in mehreren Gremien vor. Der Antrag soll nacheinander im Ausschuss für Verkehr und Mobilität, im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen beraten werden. Die abschließende Entscheidung ist im Rat der Stadt Essen vorgesehen, wobei auch eine Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz geplant ist.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung)
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 17.10.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen (geänderter Beschlusstext, siehe Niederschrift)
- 8.Verschiedenes
- 9.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 10.Ausbau der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete hier: MietvertragsangelegnheitenErgebnis: mehrheitlich empfohlen
- 11.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 12.Anträge und Anfragen
- 13.Mitteilungen der Verwaltung
- 14.Pressemitteilung