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Vorlage

Förderanträge im Landesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in Nordrhein-Westfalen 2023"

1232/2023/7 14.11.2023 Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung

🟢 Beschlossen 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Essen hat Förderanträge für das Landesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in Nordrhein-Westfalen 2023“ eingereicht. Das Programm dient der Stärkung von Innenstädten und Ortszentren und stellt insgesamt 35 Millionen Euro zur Verfügung. Die Anträge der Stadt beziehen sich auf verschiedene Konzentrationsbereiche, wobei die Essener Innenstadt die höchste Priorität einnimmt.

Für die Innenstadt wurden Fördermittel in Höhe von rund 1,16 Millionen Euro beantragt. Der größte Anteil entfällt auf den Verfügungsfonds Anmietung zur Reduzierung von Leerständen sowie auf Maßnahmen wie das Reallabor am Willy-Brandt-Platz und Analysen zur Umnutzung von Immobilien. Weitere Anträge wurden für die Stadtbezirksmitte Altenessen (ca. 98.000 Euro), Steele (ca. 102.000 Euro), Borbeck (ca. 66.000 Euro) und das Südostviertel (ca. 55.000 Euro) gestellt. Diese Anträge umfassen unter anderem die Anmietung von Ladenlokalen, Stadtmarketing sowie Street-Art-Projekte.

Der Fördersatz für die Stadt Essen beträgt 80 Prozent, sodass ein kommunaler Eigenanteil von 20 Prozent zu tragen wäre. Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum der Maßnahmen endet am 31. Dezember 2026. Die Bezirksvertretungen sowie der Rat der Stadt wurden über die Antragstellung und die damit verbundenen Ziele informiert. Eine Entscheidung über die Bewilligung durch das Land steht noch aus.

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