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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1733/2023/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag Nummer 1733/2023/GRÜNE hat die Fraktion im Rat der Stadt Essen eine personelle Umbesetzung innerhalb des Inklusionsbeirats beantragt. Das am 24. Oktober 2023 an den Oberbürgermeister gerichtete Schreiben sieht Änderungen in der Zusammensetzung dieses Gremiums vor.
Der Antrag umfasst die Ernennung eines neuen Mitglieds für den Inklusionsbeirat, welches die Position eines bisherigen Mitglieds übernimmt. Des Weiteren ist vorgesehen, dass das bisherige ordentliche Mitglied als neues stellvertretendes Mitglied fungiert und damit die Nachfolge für das bisherige stellvertretende Mitglied antritt. Die Entscheidung über diese personellen Veränderungen wurde für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 25. Oktober 2023 angesetzt. Federführend für diesen Vorgang ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 6.Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2022Zur Vorlage · 1539/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2022 vorgelegt. Dem Rat der Stadt wird vorgeschlagen, den geprüften Jahresabschluss festzustellen und dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung zu beschließen.
Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ergab Feststellungen, die Korrekturen erforderlich machten, insbesondere im Bereich der Festwerte und Sonderposten. Diese Anpassungen werden durch die Finanzbuchhaltung im laufenden Haushaltsjahr 2023 vorgenommen. Da diese Änderungen nicht als wesentlich eingestuft wurden, war eine Änderung des bereits erstellten Jahresabschlusses für 2022 nicht notwendig.
Nach Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes gibt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Essen wieder. Die Erstellung erfolgte unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der gesetzlichen und ortsrechtlichen Vorschriften. Der Lagebericht steht in wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang. Das Rechnungsprüfungsamt weist darauf hin, dass das Risiko der Cyberkriminalität weiterhin eine latente Bedrohung darstellt, auch wenn es im aktuellen Bericht nicht explizit benannt wird. Es wurden keine wesentlichen Schwächen im internen Kontrollsystem bezüglich des Rechnungslegungsprozesses festgestellt. Das Prüfergebnis führt zu einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und lässt der Feststellung des Abschlusses sowie der Entlastung des Oberbürgermeisters keine Einwände entgegenstehen.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Verwendung des Jahresüberschusses 2022Zur Vorlage · 1483/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Verwendung des Jahresüberschusses für das Haushaltsjahr 2022 entscheiden. Ein vorliegender Beschlussvorschlag sieht vor, den bilanziellen Jahresüberschuss in Höhe von 9.534.563,53 Euro der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dieser Betrag resultiert aus dem Ergebnis der Produktbereiche 1 bis 16.
Die Ergebnisrechnung der Stadt Essen zum 31. Dezember 2022 weist einen Gesamtwert von 9.143.158,42 Euro auf. Da die Ergebnisse des Produktbereichs 17, welcher die rechtlich unselbstständigen Stiftungen umfasst, zweckgebunden sind und nicht zur freien Verfügung stehen, wurde eine Gewinnverwendungsrechnung durchgeführt. Der dort ausgewiesene Jahresfehlbetrag von 391.405,11 Euro wird in den sonstigen Sonderposten verbucht, sodass das für die Stadt Essen verfügbare Ergebnis der Produktbereiche 1 bis 16 bei 9.534.563,53 Euro liegt.
Eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage ist nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen aktuell nicht vorgesehen. Voraussetzung hierfür wäre ein Bestand der allgemeinen Rücklage von mindestens drei Prozent der Bilanzsumme, während dieser zum Stichtag 31. Dezember 2022 bei 1,8 Prozent lag. Nach der geplanten Zuweisung des Jahresüberschusses erhöht sich der Bestand der allgemeinen Rücklage auf etwa 129,6 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Rechenmodell für die Berücksichtigung von Klimakosten bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Antrag der Fraktionen CDU/GRÜNEN)Zur Vorlage · 1422/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen Antrag gestellt, um die Berücksichtigung von Klimakosten in Wirtschaftlichkeitsberechnungen bei Baumaßnahmen zu verbessern. Die Stadtverwaltung wird gebeten, Prozessabläufe und Rechenmodelle zu entwickeln, die vermiedene Umweltschadenskosten sowie zukünftige Einsparungen bei der CO2-Besteuerung transparent ausweisen. Dies soll insbesondere für Einzelbaumaßnahmen mit energetischer Relevanz gelten, die nicht bereits durch das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen abgedeckt sind. Ziel ist es, dass diese Ersparnisse einen positiven Einfluss auf die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsberechnungen haben.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung praktikable Rechenmodelle entwickelt, um eingesparte Emissionsmengen angemessen zu berücksichtigen. Zur Erprobung sollen Pilotprojekte benannt werden, die im Jahr 2024 umgesetzt werden können. Ein entsprechendes Konzept inklusive der ausgewählten Pilotprojekte soll den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen Anfang 2024 zur Entscheidung vorgelegt werden.
Hintergrund der Initiative ist das Ziel der Klimaneutralität der Stadtverwaltung und des städtischen Immobilienbestands bis spätestens 2045. Da CO2-Einsparungen durch vermiedene Steuern und Schäden die Lebenszykluskosten von Gebäuden beeinflussen, sollen diese Faktoren in die Planung einfließen. Während bei Neubauten und Großsanierungen bereits ökologische Standards angewendet werden, fehlen für kleinere energetische Maßnahmen bisher konkrete Berechnungsmodelle für den CO2-Preis.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (36. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 9.Umstellung der Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen auf SachleistungsbezugZur Vorlage · 1618/2023/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlage 1618/2023/AFD einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Änderung in der Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen vorsieht. Der Antrag fordert den Rat der Stadt Essen dazu auf, die Bereitstellung von Leistungen von Geldzahlungen auf Sachleistungsbezug umzustellen und die entsprechenden Maßnahmen zeitnah einzuleiten.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Situation in Städten des Ruhrgebiets, wobei sie insbesondere auf die hohe Dichte bestimmter Migrantengruppen in Essen verweist. Ziel der beantragten Umstellung sei es, durch den Verzicht auf Geldleistungen sogenannte Pull-Faktoren zu reduzieren und so zur Steuerung der Zuwanderung beizutragen. Die Maßnahme soll laut Antrag dazu dienen, einer möglichen Überlastung durch Migration entgegenzuwirken. Der Rat der Stadt Essen wird die Entscheidung über diesen Antrag in seiner Sitzung am 25. Oktober 2023 treffen.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 10.Antrag: Lückenlose smarte, intelligente und insektenfreundliche Beleuchtung auf dem Rundweg BaldeneyseeZur Vorlage · 1425/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Ausstattung des Rundwegs am Baldeneysee mit einer durchgehenden, smarten und insektenfreundlichen Beleuchtung vorgelegt. Die Verwaltung soll ein Konzept erstellen, das eine sichere Nutzung des Weges in der Dämmerung ermöglicht. Im Rahmen dieses Vorhabens ist zu prüfen, ob eine technische Lösung wie die bereits im Bereich der Kampmannbrücke eingesetzte Beleuchtung Anwendung finden kann.
Der Antrag führt an, dass derzeit weniger als 25 Prozent des Rundweges über ausreichende Lichtquellen verfügen. Eine durchgehende Beleuchtung soll die ganzjährige Nutzung des Gebiets für verschiedene Nutzergruppen sicherstellen, darunter Pendler im Radverkehr sowie Spaziergänger, Sportler und Touristen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (39. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen, da erledigt durch neuen Antrag im Rat
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Antrag 1425/2023/FDP wurde zurückgezogen und durch Antrag 1950/2023/CDU/GRÜNE/FDP ersetzt
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — zur Beratung in die ASPB Sitzung am 07.12.2023 geschoben
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 11.Antrag: Freigabe der Bus- und Umweltspur in Essen für TaxisZur Vorlage · 1501/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag eingebracht, die Nutzung von Bus- und Umweltspuren im Essener Stadtgebiet für den Taxiverkehr zu ermöglichen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass Taxis als Bestandteil des öffentlichen Nahverkehrs eine ergänzende Funktion übernehmen und nach § 47 PBefG reguliert sind. Eine Freigabe der Spuren für den Mietwagenverkehr ist im vorliegenden Antrag nicht vorgesehen.
Der Vorgang sieht eine Beratung in mehreren Gremien vor. Im Oktober 2023 sollen die Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Verkehr und Mobilität, Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie der Haupt- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen über den Antrag beraten und Empfehlungen abgeben. Die abschließende Entscheidung im Rat der Stadt Essen ist für den 25. Oktober 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 17.10.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 11.1Freigabe der Bus- und Umweltspur in Essen für Taxis mit mindestens 2 FahrgästenZur Vorlage · 1628/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB-FW Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 162lag 1628/2023/EBB einen Antrag gestellt, die Nutzung von Bus- und Umweltspuren im Essener Stadtgebiet für den Taxiverkehr zu erweitern. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Taxis die Nutzung dieser Sonderspuren erhalten, sofern sie mit mindestens zwei Fahrgästen besetzt sind.
Der Antrag sieht vor, dass Taxis, die lediglich einen einzelnen Fahrgast befördern, von dieser Regelung ausgeschlossen bleiben sollen. Als Begründung führt die Fraktion an, dass Taxen eine ergänzende Komponente zum öffentlichen Personennahverkehr darstellen und bei einer entsprechenden Besetzung die Nutzung der Sonderspuren gerechtfertigt sei.
Der Entscheidungsprozess sieht eine Beratung in mehreren Gremien vor. Der Antrag soll nacheinander im Ausschuss für Verkehr und Mobilität, im Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen beraten werden. Die abschließende Entscheidung ist im Rat der Stadt Essen vorgesehen, wobei auch eine Beratung im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz geplant ist.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung)
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 17.10.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen (geänderter Beschlusstext, siehe Niederschrift)
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.Entsiegelung von FlächenZur Vorlage · 0971/2023/EBB · Antrag EBB-FW
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat einen Antrag zur Entsiegelung von Flächen eingebracht, der im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Rat der Stadt Essen behandelt werden soll. Die Verwaltung wird darin aufgefordert, das Stadtgebiet auf versiegelte Flächen zu untersuchen, die nach ihrer gegenwärtigen Nutzung keine Versiegelung mehr benötigen.
Falls solche Flächen identifiziert werden, soll die zuständige Fachabteilung prüfen, inwieweit Fördermittel für Entsiegelungsmaßnahmen eingeworben werden können. Die Fraktion strebt mit diesem Prüfauftrag eine sogenannte „Entsiegelungs-Offensive“ an, um die Klimaresilienz der Stadt Essen zu stärken. Dabei wird auf bestehende Möglichkeiten wie die KRIS-Förderung der Emscher Genossenschaft verwiesen. Der Antrag begründet die Maßnahme damit, dass Entsiegelungen zur Vermeidung von Starkregenereignissen beitragen und das Mikroklima beeinflussen können.
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Beratungsfolge
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — seitens der antragstellenden Fraktion zurückgezogen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — verwiesen
- 08.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 13.Intelligente Stadtmöbel als InfrastrukturträgerZur Vorlage · 1498/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler (EBB-FW) hat einen Antrag an den Rat der Stadt Essen eingebracht, um die Einführung intelligenter Stadtmöbel als Teil der städtischen Infrastruktur zu veranlassen. Die Verwaltung soll hierfür geeignete Standorte in der Essener Innenstadt sowie in Nebenzentren bestimmen. Vorgesehen ist der Einsatz autarker, multifunktionaler Systeme, wie etwa der iBEGO-BENCH, die über Funktionen wie LED-Beleuchtung, induktive und kabelgebundene Lademöglichkeiten, WLAN-Hotspots sowie Sensoren zur Wetterdatenerfassung verfügen sollen.
Hinsichtlich der Finanzierung sieht der Antrag vor, Fördermittel der KfW für Stadtentwicklung und Digitalisierung in einem Umfang von bis zu 65 Prozent in Anspruch zu nehmen. Bei Modellen mit integrierten digitalen Displays soll die verbleibende Kostenlast durch Sponsoring seitens ansässiger Unternehmen gedeckt werden. Etwaige verbleibende Finanzierungslücken sollen durch Haushaltsumschichtungen ausgeglichen werden. Die Fraktion führt an, dass diese Maßnahmen die Attraktivität zentraler Plätze steigern und die Nutzung von E-Mobilität sowie digitale Dienste im öffentlichen Raum fördern können.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 17.10.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (23. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 14.Ausbau der Unterbringungskapazitäten für GeflüchteteZur Vorlage · 1159/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1159/2023/7 befasst sich mit dem Ausbau der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete in Essen. Hintergrund ist die Erwartung steigender Zuweisungen durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Wegfall von 1.200 Plätzen in Behelfseinrichtungen innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre. Mit Stand September 2023 liegt die Aufnahmekennzahl bei 107,83 Prozent, wobei für das Jahr 2024 eine Aufnahmeverpflichtung von etwa 2.100 Personen prognostiziert wird.
Zur Kompensation des Kapazitätsverlusts sollen die Objekte in der Franziskanerstraße 43-47 mit einer Kapazität von 140 bis 160 Personen sowie die Liegenschaft Königgrätzstraße 12/Huttropstraße 8 mit bis zu 150 Personen angemietet werden. Letztere steht ab dem zweiten Quartal 2024 zur Verfügung. Für die Franziskanerstraße ist eine Informationsveranstaltung im November 2023 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt, die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I, der Integrationsrat sowie die zuständigen Ausschüsse die Vorlage zur Kenntnis nehmen. Die Entscheidung über die Anmietung erfolgt über eine nichtöffentliche Vorlage.
Die Anmietung ist im Haushaltsplan 2023 nicht enthalten. Durch die zusätzlichen Kosten steigt die Prognose für den Bereich Flüchtlingsunterbringung im Jahr 2023 von ursprünglich 3,0 Millionen Euro auf etwa 8,5 Millionen Euro. Der daraus resultierende Mehrbedarf von 5,5 Millionen Euro wird durch zusätzliche Landeshilfen gedeckt. Für den Haushaltsplanentwurf 2024 ist ein Ansatz von rund 8,3 Millionen Euro vorgesehen, der in die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 einfließt.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — mehrheitlich befürwortend Kenntnis genommen (15 Stimmen) AfD (1 Stimme) keine Zustimmung
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Anpassung Eintrittspreistarife GrugaparkZur Vorlage · 1432/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über eine Anpassung der Eintrittspreise für den Grugapark beraten, die zum 1. Januar 2024 wirksam werden soll. Die entsprechende Vorlage wurde bereits im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie im Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung und Empfehlung vorgelegt.
Die Anpassung der Tarife erfolgt vor dem Hintergrund gestiegener Preis- und Lohnkosten. Da die letzte Änderung der Preise im Jahr 2013 stattfand und weitere Erhöhungen aufgrund von Messebaumaßnahmen sowie der Corona-Pandemie nicht umgesetzt wurden, wird nun eine Neuregelung angestrebt. Die Maßnahme dient dazu, die Finanzierung des Parkentwicklungskonzeptes 2029 (PEK29) zu sichern und die Unterhaltskosten für die Infrastruktur sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Damit sollen mögliche Kürzungen bei den Parkangeboten vermieden werden.
Durch das neue Tarifsystem werden Mehreinnahmen in Höhe von etwa 551.500 Euro prognostiziert. Diese zusätzlichen Mittel sollen zur Deckung der gestiegenen Unterhaltsaufwendungen sowie zur Umsetzung des PEK29 verwendet werden. Die Anpassung ist als haushaltsneutral geplant, da die Erhöhung des Ausgabebudgets durch die generierten Mehreinnahmen ausgeglichen wird.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 16.Umsetzung der Quartiersentwicklung Jahnstraße/Germaniastraße (Quartier der Generationen)Zur Vorlage · 1390/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Quartiersentwicklung Jahnstraße/Germaniastraße, auch bekannt als „Quartier der Generationen“, sieht die Fortsetzung des Projekts vor. Der Plan umfasst die Projektierung, das Bodenmanagement auf einer Fläche von 20.800 m², die Erschließung öffentlicher Verkehrsflächen sowie den Bau einer zweifachen Sporthalle und einer viergruppigen Kindertagesstätte. Zur Umsetzung wird die Beauftragung der GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH mit einem geschätzten Auftragswert von rund 1,2 Millionen Euro für Planungskosten und Nebenkosten bis zum Ratsbeschluss vorgeschlagen.
Der Finanzbedarf für die Planungskosten der Leistungsphasen 0 bis 3 beläuft sich insgesamt auf 1.246.000 Euro. Dieser setzt sich aus Kosten für das Multiprojektmanagement, das Bodenmanagement, die Erschließung sowie die Planung der Sporthalle und der Kindertagesstätte zusammen. Für die Erschließung der Germaniastraße sind im Jahr 2024 haushaltsneutrale Mittel in Höhe von 24.600 Euro vorgesehen. Die Finanzierung der Kita-Planung erfolgt 2024 ebenfalls haushaltsneutral über den Fachbereich 60, während für das Jahr 2023 ein außerplanmäßiger Bedarf von 50.000 Euro aus dem Pool-Topf des Kita-Ausbauprogramms durch den Stadtkämmerer gedeckt wird.
Die Realisierung der Gebäude ist für das erste Quartal 2026 angestrebt, wobei die GVE die Generalübernehmerleistungen übernehmen soll. Für das Bodenmanagement und die Erschließung können Fördermittel beantragt werden. Die Vorlage weist auf potenzielle Risiken durch Baupreissteigerungen sowie auf die Möglichkeit einer Nichtbewilligung der beantragten Fördermittel hin.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung Höntroper Straße"Zur Vorlage · 1434/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Erneuerung Höntroper Straße“ beschlossen. Das Vorhaben ist Teil des Straßenerneuerungsprogramms für Nebenstraßen und umfasst die Herstellung einer dauerhaft verkehrssicheren Tragdeckenschicht. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 300.000 Euro. Da die Maßnahme im Haushalt 2023 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, empfiehlt der Ausschuss die außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel aus dem Budget für die Erneuerung von Hauptverkehrsstraßen.
Die Notwendigkeit der Baumaßnahme ergibt sich aus der technischen Zustandserfassung, bei der ein Substanzwert von 4,86 auf einer Skala von 1 bis 5 ermittelt wurde. Ein Baubeginn ist für das vierte Quartal 2023 vorgesehen.
Im Rahmen des Kommunalabgabegesetzes NRW besteht für die anliegenden Grundstückseigentümer eine Beitragspflicht. Durch die Beantragung von Fördermitteln nach den Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen wird jedoch eine vollständige Entlastung der betroffenen Eigentümer angestrebt. Die Ergebnisse einer Anliegerversammlung vom April 2022 wurden im Entscheidungsprozess berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — 1. einstimmig beschlossen 2. einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 18.Förderanträge im Landesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in Nordrhein-Westfalen 2023"Zur Vorlage · 1232/2023/7 · Vorlage
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Die Stadt Essen hat im Rahmen des Landesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren in Nordrhein-Westfalen 2023“ Anträge auf Fördermittel für verschiedene Stadtteile gestellt. Die beantragten Mittel verteilen sich auf die Essener Innenstadt mit rund 1,16 Millionen Euro, Steele mit etwa 102.000 Euro, Altenessen mit rund 98.000 Euro, Borbeck mit etwa 66.000 Euro sowie das Südostviertel mit rund 55.000 Euro. Der Fördersatz des Landes beträgt 80 Prozent, sodass die Stadt einen Eigenanteil von 20 Prozent trägt. Der Bewilligungs- und Durchführungszeitraum des Programms endet am 31. Dezember 2026.
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 1.849.444,10 Euro. Davon werden 1.479.555,28 Euro durch Fördermittel und 369.888,82 Euro durch einen Eigenanteil der Stadt finanziert. Die Sachkosten umfassen unter anderem die Anmietung leerstehender Ladenlokale, Honorare, Planungsleistungen, Gutachten, Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit, Maklertätigkeiten sowie Street-Art. Die finanzielle Verteilung der Kosten erfolgt über die Jahre 2024 bis 2026. Die Anmeldung der Mittel für das Jahr 2024 wurde durch das zuständige Fachgebiet vorgenommen, während die Mittel für die Folgejahre im Rahmen der zukünftigen Haushaltsaufstellungen gemeldet werden. Die Auswirkungen des Vorhabens auf den Klimaschutz werden als positiv bewertet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt, der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I, IV, V und VII die Antragstellung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Weiterentwicklung der Immobilienwirtschaft: Berichterstattung zur Gesamtmaßnahmenliste 2022 und neue Gesamtmaßnahmenliste 2023Zur Vorlage · 1277/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft dient der Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen aus der Gesamtmaßnahmenliste 2022 sowie der Vorstellung der neuen Gesamtmaßnahmenliste 2023. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Rat der Stadt sollen diese Berichte zur Kenntnis nehmen.
Im Berichtszeitraum 2022/2023 wurden 47 Maßnahmen mit einem Volumen von rund 32 Millionen Euro abgeschlossen. Der aktuelle Maßnahmenumfang umfasst insgesamt 621 Projekte mit einem Kostenrahmen von 1.833 Millionen Euro. Davon entfallen 290 Maßnahmen der Priorität A1 auf 1.219 Millionen Euro, während die Prioritäten A2 und A3 insgesamt 331 Maßnahmen mit einem Volumen von 614 Millionen Euro umfassen. Der Baupreisindex verzeichnete zwischen Januar 2022 und Januar 2023 einen durchschnittlichen Anstieg von 15,4 Prozent.
Im Bereich der Schultoilettensanierung sind von 189 Objekten 89 zu sanieren. Sechs Maßnahmen werden noch im laufenden Jahr fertiggestellt, elf befinden sich in der Bauausführung und 72 in der Planungsphase. Bei den Sanierungen von Turnhallen und dem Lehrschwimmbecken der Gesamtschule Holsterhausen wurden 30 der insgesamt 34 Maßnahmen abgeschlossen; die verbleibenden fünf sind für 202
Die Maßnahmenliste umfasst alle Vorhaben über 30.000 Euro, für die der Fachbereich 60 budgetverantwortlich ist. Die GVE führt die Sanierungen aus und soll nach Ratsbeschluss die Planung für die Turnhalle der Tiegelschule aufnehmen. Eine inhaltliche Prüfung und Koordination mit den Nutzerämtern erfolgt durch den Fachbereich 60. Die Aktualisierung der Liste wird dem Rat der Stadt Essen im dritten Quartal 2024 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Bebauungsplan Nr. 12/20 "Hövelstraße 151-220-Neu" Information über das bisherige Verfahren, Abwägung und SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1202/2023/7 · Vorlage
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Der Bebauungsplan Nummer 12/20 „Hövelstraße 151-220-Neu“ im Stadtteil Altenessen-Süd soll die Einzelhandelsnutzung auf einer etwa 7,5 Hektar großen Fläche steuern. Ziel der Planung ist es, die Zentrenstruktur gemäß dem Masterplan Einzelhandel zu sichern, indem zentrenrelevanter Einzelhandel auf zentrale Versorgungsbereiche beschränkt und in Gewerbegebieten nach Möglichkeit verhindert wird.
Das Planverfahren wurde als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Nach der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 7. September bis zum 7. Oktober 2021 wurden aufgrund von Anregungen Änderungen am Plan vorgenommen. Im Anschluss erfolgte am 6. Juli 2023 die Aufforderung zur Stellungnahme an Träger öffentlicher Belange sowie an Grundstückseigentümer.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung V keine Bedenken gegen den Plan erhebt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und eine Empfehlung an den Rat der Stadt aussprechen. Bei der abschließenden Abwägung der Belange sollen die Anregungen der Stadtwerke Essen und der Handwerkskammer Düsseldorf sowie die Stellungnahme der Stadtwerke Essen AG berücksichtigt werden. Anregungen von Anwohnern, dem NABU und dem Regionalforstamt sowie die Stellungnahme der Landes- und Regionalplanung sollen hingegen nicht oder nur teilweise in die Abwägung einfließen. Der Rat soll den Bebauungsplan nach erfolgter Abwägung als Satzung beschließen.
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Beratungsfolge
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Anmerkung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 21.Niederschrift Nr. 25 über die Sitzung des Rates vom 27.09.2023
- 22.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 23.Mitteilungen der Verwaltung
- 24.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 25.Ausbau der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete hier: MietvertragsangelegnheitenErgebnis: mehrheitlich beschlossen
- 26.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil