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Vorlage

Verwendung des Jahresüberschusses 2022

1483/2023/2 Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

🟢 Beschlossen 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll über die Verwendung des Jahresüberschusses für das Haushaltsjahr 2022 entscheiden. Ein vorliegender Beschlussvorschlag sieht vor, den bilanziellen Jahresüberschuss in Höhe von 9.534.563,53 Euro der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Dieser Betrag resultiert aus dem Ergebnis der Produktbereiche 1 bis 16.

Die Ergebnisrechnung der Stadt Essen zum 31. Dezember 2022 weist einen Gesamtwert von 9.143.158,42 Euro auf. Da die Ergebnisse des Produktbereichs 17, welcher die rechtlich unselbstständigen Stiftungen umfasst, zweckgebunden sind und nicht zur freien Verfügung stehen, wurde eine Gewinnverwendungsrechnung durchgeführt. Der dort ausgewiesene Jahresfehlbetrag von 391.405,11 Euro wird in den sonstigen Sonderposten verbucht, sodass das für die Stadt Essen verfügbare Ergebnis der Produktbereiche 1 bis 16 bei 9.534.563,53 Euro liegt.

Eine Zuführung zur Ausgleichsrücklage ist nach den Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen aktuell nicht vorgesehen. Voraussetzung hierfür wäre ein Bestand der allgemeinen Rücklage von mindestens drei Prozent der Bilanzsumme, während dieser zum Stichtag 31. Dezember 2022 bei 1,8 Prozent lag. Nach der geplanten Zuweisung des Jahresüberschusses erhöht sich der Bestand der allgemeinen Rücklage auf etwa 129,6 Millionen Euro.

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