Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 20 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 19.09.2023
- 2.Sitzungstermine des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration im Sitzungsjahr 2024Zur Vorlage · 1578/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration hat die Sitzungstermine für das Jahr 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Bei der Festlegung der Termine wurden die Sitzungszeiten des Rates sowie des Haupt- und Finanzausschusses berücksichtigt. Zudem flossen die Schulferien in Nordrhein-Westfalen in die Planung ein.
Die vorgeschlagenen Sitzungen sollen im Ratssaal der Stadt Essen stattfinden und jeweils um 15 Uhr beginnen. Die Termine für das Jahr 2024 sind für den 20. Februar, den 19. März, den 21. Mai, den 20. Juni, den 17. September sowie den 19. November angesetzt. Für den 17. Dezember wurde ein optionaler Termin vorgesehen. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses über die Sitzungsfolge im kommenden Kalenderjahr.
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Beratungsfolge
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.TEP-Teilzeitausbildung bei der Jugendberufshilfe
- 4.Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Ein Handlungskonzept für die Stadt Essen.Zur Vorlage · 1468/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll ein präventives Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus verabschieden und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragen. Zudem ist vorgesehen, dem Rat alle zwei Jahre über den Fortschritt der Maßnahmen zu berichten.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2022, mit dem die Durchführung des Landesprogramms „NRWeltoffen“ sowie die Entwicklung eines stadtweiten Konzepts beauftragt wurde. Die Federführung liegt beim Kommunalen Integrationszentrum. Der Erarbeitungsprozess umfasste die Einbindung von Fachbereichen, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, Wohlfahrtsverbänden und der Polizei. In verschiedenen Workshops wurden Handlungsfelder, Ziele und Empfehlungen erarbeitet, die durch ein Steuerungsgremium sowie den Fachbeirat für Integration ergänzt und priorisiert wurden.
Das Konzept gliedert sich in acht Handlungsfelder, darunter Bereiche wie Kinder und Familie, Schule, Jugendarbeit, Arbeitswelt, Sport sowie die öffentliche Verwaltung. Für jedes dieser Felder werden spezifische Handlungsziele und entsprechende Empfehlungen definiert. Zur Erhöhung der Reichweite wird empfohlen, das Konzept in andere Sprachen sowie in Leichte Sprache zu übersetzen. Die Umsetzung des Vorhabens erfordert nach aktuellem Stand zusätzliche Finanzmittel.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.11.2023 · Kulturausschuss (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - 5.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2024 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 1674/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1674/2023/OB befasst sich mit der Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2024, welches auf dem Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“ basiert. Für das kommende Jahr ist ein Finanzvolumen von 5,6 Millionen Euro vorgesehen. Der vorläufige Abschluss für das Jahr 2023 beläuft sich auf rund 4,44 Millionen Euro, wobei verbleibende Mittel in Höhe von etwa 900.000 Euro dem Haushalt zugeführt werden.
Die Planung für 2024 umfasst insgesamt 57 Einzelmaßnahmen, die in drei Teile gegliedert sind. Teil A umfasst die institutionelle Förderung mit 15 Handlungsansätzen und einem Volumen von rund 3,53 Millionen Euro. Teil B beinhaltet laufende Maßnahmen in Höhe von etwa 1,52 Millionen Euro, während Teil C für unterjährige Projekte und bezirkliche Arbeit 442.000 Euro vorsieht. Für neue Maßnahmen wird ein Bedarf von 38.843 Euro veranschlagt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Integration soll den Jahresabschluss 2023 sowie die Übersicht der bezirklichen Maßnahmen zur Kenntnis nehmen und die Weiterführung der Strukturmaßnahmen sowie die Umsetzung der Handlungsansätze und Erprobungsprojekte beschließen. Für Anträge unter 5.001 Euro mit stadtweitem Bezug ist der Stichtag der 31. März, während für ganzjährige Maßnahmen des Folgejahres der 31. August gilt. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe 1.05.10.02 durch Umschichtung bestehender Mittel, ohne zusätzliche Belastung des städtischen Haushalts zu verursachen.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.01.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion mit Ausnahme der Maßnahmen "Arche Noah" und "Wer bist du?".
Ergebnis: Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion mit Ausnahme der Maßnahmen "Arche Noah" und "Wer bist du?". - 6.Arbeitsprogramm Flüchtlinge in der Jugendhilfe hier: Sachstand Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in EssenZur Vorlage · 1518/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zum Arbeitsprogramm Flüchtlinge in der Jugendhilfe dokumentiert den aktuellen Sachstand unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Essen. Zum Stichtag 30. September 2023 stieg die Anzahl der Personen mit jugendhilferechtlicher Zuständigkeit von 227 zu Beginn des Jahres auf 304 an. Während für rund 3.050 registrierte Minderjährige aus der Ukraine lediglich vier Personen der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit unterliegen, zeigt sich bei anderen Herkunftsländern eine Veränderung der Altersstruktur. Der Anteil der unter 14-Jährigen stieg von 5 Prozent im Jahr 2016 auf 26 Prozent im Jahr 2023.
Die Verwaltung berichtet zudem über Kapazitätsengpässe, da aktuell 19 Jugendliche auf Jugendhilfemplätze warten, wobei die Wartezeiten teilweise über vier Monate liegen. Auch bei Schulplätzen sind Wartezeiten von sechs bis zwölf Monaten verzeichnet. Zur Bewältigung der Situation wurden 55 Überbrückungsplätze geschaffen, wobei für die künftige Entwicklung mindestens 84 weitere Plätze benötigt werden. In der Planung befinden sich bereits 48 Plätze sowie 16 Fälle gemäß § 33 SGB VIII.
Neben der Schaffung von 55 Überbrückungsplätzen wurde die Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle in der Fachgruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beschlossen. Ergänzende Handlungsempfehlungen wurden an das Landesjugendamt sowie das Landesministerium übermittelt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Aktueller Sachstand zur Jugendberufsagentur EssenZur Vorlage · 1704/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Jugendberufsagentur Essen (JBA) wird ihre bestehenden Strukturen im Jahr 2024 beibehalten. Seit 2020 agiert die JBA als kooperativer Zusammenschluss verschiedener Rechtskreise, um junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei auf den Bereichen Schule, Clearing sowie der Ausbildungs- und Vermittlung.
Im Rahmen des Bundeshaushalts 2024 war ursprünglich geplant, die Betreuung arbeitsloser junger Menschen unter 25 Jahren ab dem 1. Januar 2025 von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen zu übertragen. Ziel dieser Maßnahme war eine Einsparung von rund 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt. Ein solcher Systemwechsel hätte Auswirkungen auf die bestehenden Kooperationen und Strukturen der Jugendberufsagentur Essen gehabt.
Aufgrund von Kritik aus der Essener Politik, der Jugendberufshilfe sowie der Verwaltung hat der Bundesminister diese Pläne am 28. September 2023 zurückgenommen. Damit bleibt der aktuelle Status quo der JBA bestehen. Die zuständigen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, sollen den aktuellen Sachstand zur Kenntnis nehmen. Zudem ist vorgesehen, bestimmte Arbeitsbereiche auszuweiten, um den kommunalen Bedarf junger Menschen weiterhin abzudecken.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1423/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt die Kosten für verschiedene Leistungsbereiche durch Zusatzvereinbarungen bis zum 31. Dezember 2024 übernimmt.
Die Kostenplanung für das Jahr 2024 beläuft sich auf insgesamt 270.000 Euro. Dieser Betrag unterteilt sich in drei verschiedene Kostenblöcke. Ein Teilbetrag von 210.000 Euro ist für Leistungen in den Arbeitsfeldern Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Beratung für Neuzugewanderte vorgesehen. Diese Leistungen werden von verschiedenen Trägern wie dem AWO Kreisverband Essen e.V., der cse gGmbH, dem Diakoniewerk Essen, dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. und Impulse e.V. erbracht. Ein weiterer Block umfasst 40.000 Euro für die Begleitung von Neuzugewanderten zu Terminen im Gesundheitsbereich durch die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen. Die verbleibenden 20.000 Euro sind für Sprach- und Integrationsmittler im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) zur Unterstützung von Case Management-Stellen bei der AWO, dem Paritätischen Essen, dem PlanB Ruhr e.V., dem SoNII e.V. sowie der Jugendberufshilfe Essen vorgesehen.
Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe 1.06.03.01. Die Kostenansätze für die Neuzugewandertenberatung, die Erziehungsberatung, die Jugendgerichtshilfe und das KIM sind in der Haushaltsplanung 2024 bereits berücksichtigt. Die vertraglichen Regelungen mit den beteiligten Trägern sollen bis zum Ende des Jahres 2024 abgeschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Einführung der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII in EssenZur Vorlage · 1523/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt plant die Einführung von Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII, um junge Menschen mit Behinderung sowie deren Familien zu unterstützen und den Transformationsprozess zur inklusiven Jugendhilfe zu begleiten. Die Einrichtung eines entsprechenden Teams ist befristet bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen. Die personelle Umsetzung soll zum 1. Januar 2024 erfolgen.
Das geplante Team umfasst drei Stellen: zwei Fachkräfte für die Fallberatung mit einem Umfang von 2,0 Vollzeitäquivalenten sowie eine Koordinationsstelle mit 1,0 Vollzeitäquivalenten. Die Aufgaben der Fallberatung beinhalten die Bedarfsermittlung, Rechtsberatung und Netzwerkpflege, während die Koordinationsstelle die Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe sowie die Fachberatung der Berater übernimmt. Die jährlichen Personalkosten belaufen sich auf etwa 235.440 Euro. Zusätzlich sind Sachkosten in Höhe von 42.000 Euro für die Arbeitsplatzausstattung sowie 10.000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit und Sprachmittlung vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Etablierung des Teams beschließt. Die erforderlichen Stellen sollen mittels Organisationsverfügung in Abstimmung mit dem Fachbereich für Organisation und Personalwirtschaft konkretisiert und im nächsten Stellenplan vorgeschlagen werden. Die Erhöhung des Personalkostenbudgets des Jugendamtes wird in das Aufstellungswerfahren zum Haushalt 2025 eingebracht. Eventuelle Überschreitungen des Personalkostenbudgets im Jahr 2024 können vorbehaltlich einer gesamtstädtischen Deckung toleriert werden. Die Ausschüsse und der Inklusionsbeirat sollen die Maßnahme zur Kenntnisnahme bzw. Empfehlung erhalten. Die Umsetzung dient der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes bis zum 1. Januar 2028.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2023 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Optionale Weiterführung und Finanzierung der Brückenprojekte aus kommunalen Mitteln für den Fall der Einstellung der LandesförderungZur Vorlage · 1680/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1680/2023/4 des Jugendamtes befasst sich mit der optionalen Weiterführung und Finanzierung der sogenannten Brückenprojekte aus kommunalen Mitteln. Diese Projekte umfassen niederschwellige Angebote wie Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen, die zur Unterstützung der Integration von Familien mit Fluchthintergrund dienen. Eine kommunale Übernahme der Kosten ist vorgesehen, falls die Landesförderung durch den Landschaftsverband Rheinland eingestellt wird.
Die Kosten für die Sicherstellung der Förderung belaufen sich auf circa 2.710.000,00 Euro. Ziel ist es, die Finanzierung der Projekte im Falle eines Wegfalls der Landesförderung bis zum 31. Dezember 2024 aus kommunalen Mitteln zu gewährleisten. Aktuell werden durch diese Angebote 596 Kinder und deren Familien erreicht. Laut der Vorlage besteht in bestimmten Sozialräumen ein unzureichender Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten. Ein Wegfall der Leistungen würde für die betroffenen Kinder keine Möglichkeit für Bildungs- und Betreuungsangebote vor dem Schuleintritt bieten, was die Stadtteilintegration beeinträchtigen könnte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Maßnahme empfehlen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat sollen die Kenntnisnahme vornehmen. Der Rat der Stadt soll die kommunale Förderung der aufgeführten Projekte für das Jahr 2024 beschließen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen der Maßnahme auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1055/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1055/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen. Das von einem externen Planungsbüro erstellte Konzept beinhaltet einen Maßnahmenkatalog mit 39 Steckbriefen, die sich auf fünf Handlungsfelder verteilen: Datengrundlagen, Städtebau, grüne Infrastruktur, blaue Infrastruktur sowie Wassermanagement und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Finanzierung der Maßnahmen ist mit insgesamt 3.302.500 Euro veranschlagt. Dieser Betrag setzt sich aus städtischen Mitteln in Höhe von 1.160.500 Euro, Fördermitteln in Höhe von 522.000 Euro, Beiträgen der Ruhrbahn in Höhe von 1.580.000 Euro sowie 40.000 Euro aus Mitteln der Bezirksvertretung II zusammen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt das Konzept in den Bereichen stadtklimatische Datengrundlagen, städtebauliche Konzepte, Plan- und Bauvorhaben, die grüne und blaue Infrastruktur sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt.
Zudem enthält die Vorlage eine Bewertung des Treibhausgas-Ausstoßes in CO2-Äquivalenten im Rahmen eines gesamtstädtischen Planwerks zur Prüfung stadtklimatischer Belange in städtebaulichen Prozessen. Hierfür werden vier Szenarien für die Entwicklung der Emissionen aufgeführt, die von einer erheblichen Reduktion bis hin zu einer erheblichen Erhöhung reichen, ergänzt um den Zustand einer geringfügigen Veränderung sowie die Option einer nicht ermittelbaren Entwicklung. Ziel ist die Berücksichtigung der Empfehlungen für eine klimasensible Stadtentwicklung. Der Beratungs- und Entscheidungsprozess ist für den Zeitraum vom 10. Oktober bis zum 29. November 2023 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Enthaltung der AfD-Fraktion
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen mit Enthaltung der AfD-Fraktion - 12.Ausbau der Unterbringungskapazitäten für GeflüchteteZur Vorlage · 1159/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1159/2023/7 befasst sich mit dem Ausbau der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete in Essen. Hintergrund ist die Erwartung steigender Zuweisungen durch das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Wegfall von 1.200 Plätzen in Behelfseinrichtungen innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre. Mit Stand September 2023 liegt die Aufnahmekennzahl bei 107,83 Prozent, wobei für das Jahr 2024 eine Aufnahmeverpflichtung von etwa 2.100 Personen prognostiziert wird.
Zur Kompensation des Kapazitätsverlusts sollen die Objekte in der Franziskanerstraße 43-47 mit einer Kapazität von 140 bis 160 Personen sowie die Liegenschaft Königgrätzstraße 12/Huttropstraße 8 mit bis zu 150 Personen angemietet werden. Letztere steht ab dem zweiten Quartal 2024 zur Verfügung. Für die Franziskanerstraße ist eine Informationsveranstaltung im November 2023 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt, die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I, der Integrationsrat sowie die zuständigen Ausschüsse die Vorlage zur Kenntnis nehmen. Die Entscheidung über die Anmietung erfolgt über eine nichtöffentliche Vorlage.
Die Anmietung ist im Haushaltsplan 2023 nicht enthalten. Durch die zusätzlichen Kosten steigt die Prognose für den Bereich Flüchtlingsunterbringung im Jahr 2023 von ursprünglich 3,0 Millionen Euro auf etwa 8,5 Millionen Euro. Der daraus resultierende Mehrbedarf von 5,5 Millionen Euro wird durch zusätzliche Landeshilfen gedeckt. Für den Haushaltsplanentwurf 2024 ist ein Ansatz von rund 8,3 Millionen Euro vorgesehen, der in die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 einfließt.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — mehrheitlich befürwortend Kenntnis genommen (15 Stimmen) AfD (1 Stimme) keine Zustimmung
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Leitbild "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 1469/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1469/2023/7 befasst sich mit dem neuen Leitbild „Zukunft.Essen.Innenstadt“, welches als planerische Grundlage für die weitere Entwicklung der Essener Innenstadt dienen soll. Das Vorhaben umfasst die Erarbeitung eines räumlichen und programmatischen Leitbilds sowie eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) ab dem Jahr 2024. Für die anfallenden Planungsleistungen wurden Fördermittel in Höhe von 252.000 € aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ bereitgestellt. Der Planungsprozess gliedert sich in die Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen das neue Leitbild bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Innenstadtentwicklung berücksichtigt. Die relevanten Ausschüsse sowie der Integrationsrat sollen Empfehlungen abgeben, während die Bezirksvertretung I die Kenntnisnahme vornimmt. Die Handlungsebene „Gemeinschaftlich“ fokussiert dabei auf die Förderung des sozialen Zusammenhalts und die Nutzung des öffentlichen Raums.
Ein auf dem Leitbild aufbauender Integrierter Einzelhandelsentwicklungsplan soll Maßnahmen inklusive Kostenansätzen und Zeiträumen konkretisieren. Die Erarbeitung des IEK ist für einen Zeitraum von etwa 12 Monaten vorgesehen, wobei der Prozess im Herbst 2023 beginnen soll und eine öffentliche Beteiligung vorsieht. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Partei mit Enthaltung der FDP
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Partei mit Enthaltung der FDP - 14.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024Zur Vorlage · 1521/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1521/2023/5 des Amtes für Soziales und Wohnen dient der Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024 für den Bereich des Ausschusses für Soziale Arbeit, Gesundheit und Integration. Der Entwurf umfasst verschiedene Teilpläne, unter anderem für Leistungen für Asylbewerber, die Hilfe zur Pflege, die Eingliederungshilfe sowie Maßnahmen der Gesundheitspflege. Für das Haushaltsjahr 2024 wird ein Gesamtzuschussbedarf vor interner Leistungsverrechnung von rund 347,0 Millionen Euro ausgewiesen. Der höchste Bedarf entfällt dabei auf den Fachbereich 50 mit über 190 Millionen Euro, gefolgt vom Fachbereich 56 mit rund 132 Millionen Euro. Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung der aufgeführten Teilpläne sowie der Veränderungen der Planansätze und der daraus resultierenden Änderungen des Gesamtergebnis- und Finanzplans.
Zusätzlich enthält das Dokument eine Aufstellung der geplanten Investitionen in Sachanlagevermögen für den Zeitraum von 2022 bis 2027. Diese Investitionen sind nach Funktionsbereichen unterteilt und umfassen unter anderem den Erwerb von Sachanlagevermögen für die Bereiche AsylbLG/Unterkünfte, Schwerbehinderung nach SGB IX, kommunalfinanzierte Maßnahmen sowie Wohngeld. Die Gesamtsumme der aufgeführten Positionen beläuft sich auf einen Wert von -801 Tausend Euro. Die Vorlage führt zudem eine positive Klimarelevanz auf Stufe 1 auf. Der Haushaltsplan-Entwurf 2024 ist über die Website der Stadt Essen oder das Portal axians-ikvs.de einsehbar.
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Beratungsfolge
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — verwiesen in den Rat
Ergebnis: verwiesen in den Rat - 15.Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH Essen Stoppenberg
- 16.Controllingbericht des Fachbereiches Soziales und Wohnen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 1239/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des Amtes für Soziales und Wohnen für das Jahr 2022 legt die Entwicklungen in verschiedenen Produktgruppen der sozialen Leistungen dar. Zum 31. Dezember 2022 verzeichnete die Hilfe zum Lebensunterhalt einen Rückgang der Empfängerzahlen um 4 % auf 1.743 Personen. Im Gegensatz dazu stieg die Zahl der Bezieher der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 5 % auf 12.917 Personen. Bei den Pflegeleistungen sank die Zahl der Personen in ambulanter Pflege um 7 % auf 455 sowie in stationärer Pflege um 16 % auf 2.546. Die Eingliederungshilfe verzeichnete einen Zuwachs von 22 % auf 1.036 Personen, während die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um 16 % auf 2.797 Personen anstiegen.
Finanziell schloss der Fachbereich mit einem Fehlbetrag von 159,9 Millionen Euro ab, was einer Verbesserung von etwa 5 Millionen Euro gegenüber der Planung von 164,9 Millionen Euro entspricht. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ukraine beliefen sich auf 21,5 Millionen Euro, während die entsprechenden Erträge 24,7 Millionen Euro betrugen.
Zudem enthält die Vorlage eine Prüfung der Klimarelevanz. Die Vor-Einschätzung der Klimarelevanz ordnete die Auswirkungen des Berichts als positiv ein. Der Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2023Zur Vorlage · 1675/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das dritte Quartal 2023 legt die strukturellen, fiskalischen und operativen Ergebnisse des Fachbereichs 56 dar. Zum Ende des Septembers 2023 wurden 5.741 Personen in 2.908 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die SGB II-Arbeitslosenquote belief sich in diesem Zeitraum auf 8,4 %. Hinsichtlich der finanziellen Lage werden kommunale Mehraufwendungen in Höhe von rund 16,7 Millionen Euro prognostiziert, wovon etwa 9,3 Millionen Euro durch Erstattungen des Bundes gedeckt werden. Zudem wird auf die Erhöhung der Regelsätze um bis zu 11,8 % sowie auf einen Bestand von 574 Arbeitsplätzen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes nach § 16i SGB II hingewiesen. Der Bericht wird dem Ausschuss für Soziale, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie dem Integrationsrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Vorlage beschreibt zudem die strategischen Ziele der Arbeitsmarktpolitik der Stadt Essen. Im Fokus stehen die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sowie die Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit durch Maßnahmen wie die Optimierung der Jugendberufsagentur, die Akquise von Ausbildungsstellen und Quartiersarbeit. Ein zentrales Ziel ist die Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung über die Bürogemeinschaft „Arbeitsmarktförderung“, an der die Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, die NRW Regionalagentur MEO, Competentia MEO, die Agentur für Arbeit Essen und das JobCenter Essen beteiligt sind. Weitere Schwerpunkte umfassen die Integration von anerkannten Asylbewerbern über den Integration Point, die Aktivierung von Alleinerziehenden mit Kindern unter drei Jahren sowie die Umsetzung des Bundesprojektes „rehapro“.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.DerAusschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration beschließt, die Stiftungsmittel entsprechend der in Anlage 1 und 2 dargestellten Fördervorschläge bereitzustellen.Zur Vorlage · 1729/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät über die Vergabe von Stiftungsmitteln aus der Freibettenstiftung sowie der Julius-von-Waldthausen-Stiftung für das Jahr 2023. Es handelt sich um eine zweite Mittelvergabe im laufenden Kalenderjahr, nachdem bereits im Juni 2023 erste Beträge bereitgestellt wurden.
Aus der Freibettenstiftung stehen aktuell 23.620 Euro zur Verfügung. Die Summe der eingegangenen Förderanträge beläuft sich auf 21.170 Euro, sodass alle Anträge in voller Höhe bedient werden können. Dies schließt einen im Oktober eingereichten Antrag über 2.400 Euro mit ein.
Für die Julius-von-Waldthausen-Stiftung stehen weitere 8.620 Euro zur Vergabe bereit. Der vorliegende Vorschlag sieht eine Zuweisung von 1.990 Euro an den Verein Wiese e.V. sowie eine Förderung der PTA-Lehranstalt in Höhe von 6.630 Euro vor.
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Beratungsfolge
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut; Umsetzung in der Stadt Essen
- 20.Bericht aus den Sitzungen des Unterausschusses Soziales vom 07.09.203 und 20.10.2023
- 21.Beschlusskontrolle
- 22.Anträge
- 23.Modellkommune CannabisZur Vorlage · 0734/2023/LINKE/PARTEI · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE und Die PARTEI haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, wonach sich die Stadt Essen als Modellkommune für die von der Bundesregierung geplanten Modellregionen zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabis bewerben soll. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung mit der Durchführung entsprechender Vorbereitungen und Maßnahmen beauftragt wird.
Die Begründung des Antrags führt an, dass durch eine kontrollierte Abgabe in lizenzierten Geschäften eine Entkriminierung erreicht werden könne, was die Polizei, die Justiz sowie die Gerichte entlasten würde. Dadurch sollten Kapazitäten für die Verfolgung schwerwiegenderer Delikte und für Präventionsprogramme freiwerden. Ein weiterer Aspekt ist die Reduzierung gesundheitlicher Risiken, da der Erwerb auf dem Schwarzmarkt durch eine legale Kontrolle erschwert werden soll, um die Gefahr von Verunreinigungen sowie den Verkauf an Minderjährige zu verringern. Der Antrag sieht zudem vor, dass der Modellversuch durch wissenschaftliche, medizinische und soziale Fachstellen begleitet wird, um die Präventionsarbeit auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — zurückgezogen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — von den Antragstellern zurückgezogen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf vertagt
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — verwiesen in UA Soziales
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — verwiesen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 24.TOP: Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1802/2023/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit dem Antrag 1802/2023 ein Vorgehen zur Weiterentwicklung des integrierten Klimafolgenanpassungskonzepts der Stadt Essen vorgeschlagen. Die Verwaltung wird darin gebeten, im ersten Quartal des Jahres 2024 auf Basis des bestehenden Konzepts gemeinsam mit Umweltverbänden in Essen einen priorisierten Maßnahmenkatalog zu erstellen. Dieser Katalog soll konkrete Maßnahmen sowie einen Zeitrahmen für deren Umsetzung enthalten. Die Formulierungen der Maßnahmen sollen dabei den sogenannten SMART-Kriterien entsprechen – also spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert sein –, um eine Überwachung der Fortschritte zu ermöglichen.
Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, die zur Umsetzung dieser Ziele benötigten finanziellen und personellen Ressourcen darzustellen. Laut Begründung des Antrags bietet das vorliegende Klimafolgenanpassungskonzept zwar einen Handlungsrahmen, ist jedoch in Teilen nicht ausreichend konkret oder für die Öffentlichkeit messbar. Durch die Zusammenarbeit mit Umweltverbänden und zivilgesellschaftlichen Kräften sollen die Maßnahmen präzisiert und mit klaren Zeit- und Umsetzungsplänen versehen werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — der Antrag wurde durch Antrag 1916/2023/LINKE ersetzt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 25.Gemeinsam gegen Links- / Rechts- / islamistischen Extremismus und Rassismus. Ein Handlungskonzept für die Stadt Essen.Zur Vorlage · 1805/2023/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1805/2023/AFD eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Stadt ein präventives Handlungskonzept gegen islamistischen Antisemitismus, Linksextremismus, islamistischen Extremismus und Deutschfeindlichkeit entwickelt. Dieses soll in das bereits unter der Nummer 1468/2023/OB vorgelegte Konzept integriert werden, um ein umfassendes Gesamthandlungskonzept gegen verschiedene Formen von Extremismus und Rassismus zu etablieren.
Die Fraktion führt in der Begründung an, dass aktuelle Förderprogramme des Landes, wie etwa „NRWeltoffen“, primär Maßnahmen gegen Rechtsextremismus abdecken, andere Formen des Extremismus jedoch nicht explizit fördern. Laut dem Antrag sind Linksextremismus sowie religiös begründeter Extremismus in Essen präsent. Als Beleg werden Ereignisse im Rahmen von Demonstrationen angeführt, bei denen islamistischer Antisemitismus und Aufrufe zur Gründung eines Kalifats auf dem Stadtgebiet beobachtet wurden. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass das bestehende Konzept gegen Rechtsextremismus als alleiniges stadtweites Instrument nicht ausreicht, um die verschiedenen Formen von Extremismus zu bekämpfen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 26.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 27.Ausbau der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete hier: MietvertragsangelegnheitenErgebnis: Kenntnis genommen