Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 20 über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vom 19.09.2023
- 2.Sitzungstermine des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration im Sitzungsjahr 2024Zur Vorlage · 1578/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration hat die Sitzungstermine für das Jahr 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Bei der Festlegung der Termine wurden die Sitzungszeiten des Rates sowie des Haupt- und Finanzausschusses berücksichtigt. Zudem flossen die Schulferien in Nordrhein-Westfalen in die Planung ein.
Die vorgeschlagenen Sitzungen sollen im Ratssaal der Stadt Essen stattfinden und jeweils um 15 Uhr beginnen. Die Termine für das Jahr 2024 sind für den 20. Februar, den 19. März, den 21. Mai, den 20. Juni, den 17. September sowie den 19. November angesetzt. Für den 17. Dezember wurde ein optionaler Termin vorgesehen. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses über die Sitzungsfolge im kommenden Kalenderjahr.
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Beratungsfolge
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.TEP-Teilzeitausbildung bei der Jugendberufshilfe
- 4.Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Ein Handlungskonzept für die Stadt Essen.Zur Vorlage · 1468/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll ein präventives Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus verabschieden und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragen. Zudem ist vorgesehen, dem Rat alle zwei Jahre über den Fortschritt der Maßnahmen zu berichten.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2022, mit dem die Durchführung des Landesprogramms „NRWeltoffen“ sowie die Entwicklung eines stadtweiten Konzepts beauftragt wurde. Die Federführung liegt beim Kommunalen Integrationszentrum. Der Erarbeitungsprozess umfasste die Einbindung von Fachbereichen, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, Wohlfahrtsverbänden und der Polizei. In verschiedenen Workshops wurden Handlungsfelder, Ziele und Empfehlungen erarbeitet, die durch ein Steuerungsgremium sowie den Fachbeirat für Integration ergänzt und priorisiert wurden.
Das Konzept gliedert sich in acht Handlungsfelder, darunter Bereiche wie Kinder und Familie, Schule, Jugendarbeit, Arbeitswelt, Sport sowie die öffentliche Verwaltung. Für jedes dieser Felder werden spezifische Handlungsziele und entsprechende Empfehlungen definiert. Zur Erhöhung der Reichweite wird empfohlen, das Konzept in andere Sprachen sowie in Leichte Sprache zu übersetzen. Die Umsetzung des Vorhabens erfordert nach aktuellem Stand zusätzliche Finanzmittel.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.11.2023 · Kulturausschuss (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion - 5.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2024 zum Konzept "Zusammenleben in Vielfalt"Zur Vorlage · 1674/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2024 in Essen orientiert sich am Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“. Für das kommende Haushaltsjahr ist ein Finanzvolumen von 5,6 Millionen Euro vorgesehen, womit das Budgetniveau des Jahres 2023 beibehalten wird. Die Mittel dienen der Förderung von Projekten, die zur gesellschaftlichen Teilhabe und zum sozialen Zusammenhalt aller Einwohner beitragen sollen.
Der vorläufige Rechnungsabschluss für das Jahr 2023 beläuft sich auf rund 4,44 Millionen Euro. Dieser Wert ergibt sich unter anderem durch die Verrechnung nicht genutzter Zuwendungsmittel aus den Jahren 2021 und 2022 sowie einen geringeren Finanzbedarf bei bestimmten Maßnahmen. Die verbleibenden Mittel werden dem städtischen Haushalt zugeführt. Da die Summe der eingegangenen Anträge das Budgetvolumen bereits übersteigt, ist für 2024 mit einer vollständigen Ausschöpfung der Mittel zu rechnen.
Der Plan für 2024 umfasst die Fortführung institutioneller Strukturmaßnahmen mit einem Planungsansatz von etwa 3,53 Millionen Euro sowie weitere laufende Maßnahmen mit einem Volumen von rund 1,52 Millionen Euro. Zusätzlich sind Mittel für die bezirkliche Integrationsarbeit und für neue Initial- und Erprobungsprojekte vorgesehen. Die Planung berücksichtigt zudem die Prüfung neuer Anträge zur Aufnahme in das Integrationsbudget, um die Umsetzung der vorgeschlagenen Handlungsansätze zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.01.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.01.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion mit Ausnahme der Maßnahmen "Arche Noah" und "Wer bist du?".
Ergebnis: Mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion mit Ausnahme der Maßnahmen "Arche Noah" und "Wer bist du?". - 6.Arbeitsprogramm Flüchtlinge in der Jugendhilfe hier: Sachstand Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in EssenZur Vorlage · 1518/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht der Verwaltung zum Sachstand der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Essen zeigt die Entwicklung der jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten auf. Während zum Stichtag 30. September 2023 rund 3.050 Minderjährige aus der Ukraine in der Stadt registriert waren, besteht für lediglich vier dieser Personen eine spezifische Zuständigkeit des Jugendamtes als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Die jugendhilferechtliche Quote zur Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen ist im Jahr 2023 gestiegen. Lag die Quote zu Beginn des Jahres noch bei 227 Personen, stieg sie bis Ende September auf 304 an. In den letzten vier Wochen des Berichtszeitraums wurde ein Zuwachs von etwa fünf Fällen pro Woche verzeichnet. Da die Quote lediglich eine Orientierung darstellt, kann die tatsächliche Zahl der in Essen dauerhaft zu versorgenden Personen aufgrund von Ausnahmen bei der Verteilung, etwa aus gesundheitlichen oder familiären Gründen, über diesen Wert hinausgehen.
Die Herkunft der betreuten Minderjährigen ist vielfältig und umfasst unter anderem Afghanistan, Syrien, Guinea, Marokko, Algerien, Eritrea und die Türkei, wobei syrische Staatsangehörige die größte Gruppe bilden. Das Verfahren zur Altersfeststellung erfolgt durch Fachkräfte des Jugendamtes mittels Selbstauskunft und bei Bedarf durch medizinische Untersuchungen unter Wahrung der Selbstbestimmung.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Aktueller Sachstand zur Jugendberufsagentur EssenZur Vorlage · 1704/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Jugendberufsagentur Essen (JBA) wird ihre bestehenden Strukturen im Jahr 2024 beibehalten. Seit 2020 agiert die JBA als kooperativer Zusammenschluss verschiedener Rechtskreise, um junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei auf den Bereichen Schule, Clearing sowie der Ausbildungs- und Vermittlung.
Im Rahmen des Bundeshaushalts 2024 war ursprünglich geplant, die Betreuung arbeitsloser junger Menschen unter 25 Jahren ab dem 1. Januar 2025 von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen zu übertragen. Ziel dieser Maßnahme war eine Einsparung von rund 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt. Ein solcher Systemwechsel hätte Auswirkungen auf die bestehenden Kooperationen und Strukturen der Jugendberufsagentur Essen gehabt.
Aufgrund von Kritik aus der Essener Politik, der Jugendberufshilfe sowie der Verwaltung hat der Bundesminister diese Pläne am 28. September 2023 zurückgenommen. Damit bleibt der aktuelle Status quo der JBA bestehen. Die zuständigen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, sollen den aktuellen Sachstand zur Kenntnis nehmen. Zudem ist vorgesehen, bestimmte Arbeitsbereiche auszuweiten, um den kommunalen Bedarf junger Menschen weiterhin abzudecken.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1423/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler bis zum 31. Dezember 2024 entscheiden. Ein vorliegender Beschlussvorschlag sieht vor, insgesamt 210.000 Euro für Leistungen in den Bereichen Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Beratung für Neuzugewanderte bereitzustellen. Die Finanzierung soll durch Zusatzvereinbarungen mit verschiedenen Trägern wie der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen e.V., der cse gGmbH, dem Diakoniewerk Essen, dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. und Impulse e.V. erfolgen.
Ein weiterer Bestandteil des Vorschlags ist die Bereitstellung von 40.000 Euro für den Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlern zur Begleitung von Neuzugewanderten zu Terminen im Gesundheitswesen. Dies betrifft die Arbeit der cse gGmbH sowie des Diakoniewerks Essen, um den Zugang zum Gesundheitssystem sicherzustellen.
Zudem ist die Übernahme von Kosten in Höhe von 20.000 Euro für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) vorgesehen. Diese Mittel sollen Case-Management-Stellen bei der Arbeiterwohlfahrt, dem Paritätischen Essen, dem PlanB Ruhr e.V., dem SoNII e.V. sowie der Jugendberufshilfe Essen unterstützen. Die entsprechenden finanziellen Regelungen sollen ebenfalls bis Ende 2024 durch Zusatzvereinbarungen mit den jeweiligen Trägern gesichert werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Einführung der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII in EssenZur Vorlage · 1523/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Einrichtung eines Teams von Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen beim Jugendamt beschließen. Diese Maßnahme dient der Umsetzung des § 10b SGB VIII, welcher die Zusammenführung von Leistungen der Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vorsieht. Die erforderlichen Stellen sollen im Rahmen einer Organisationsverfügung in Abstimmung mit dem Fachbereich für Organisation und Personalwirtschaft konkretisiert und dem Rat zum nächsten Stellenplan vorgeschlagen werden. Eine Erhöhung des Personalkostenbudgets für das Jugendamt wird in das Aufstellungsverfahren zum Haushalt 2025 eingebracht, wobei eine vorübergehende Überschreitung des Budgets im Jahr 2024 unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Die Aufgabe der Verfahrenslotsen umfasst ein Doppelmandat. Einerseits sollen junge Menschen mit Behinderungen sowie deren Familien bei der Antragstellung und der Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützt werden. Andererseits leisten die Fachkräfte durch ihre Expertise einen Beitrag zur Unterstützung des Jugendamtes beim Transformationsprozess hin zu einer inklusiven Jugendhilfe. Zur Vorbereitung der Umsetzung wurde bereits eine Steuerungsgruppe „Inklusive Jugendhilfe“ eingesetzt, die auf Basis von Experteninterviews mit verschiedenen Trägern Handlungsempfehlungen erarbeitet hat.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2023 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Optionale Weiterführung und Finanzierung der Brückenprojekte aus kommunalen Mitteln für den Fall der Einstellung der LandesförderungZur Vorlage · 1680/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine mögliche kommunale Finanzierung der sogenannten Brückenprojekte für das Jahr 2024 als Absicherung für den Fall, dass die Landesförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen eingestellt wird. Diese Projekte, zu denen unter anderem Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen gehören, bieten niederschwellige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund sowie vergleichbaren Lebenslagen an. Ziel der Angebote ist es, die Integration und den Erwerb der deutschen Sprache zu unterstützen.
Da zum aktuellen Zeitpunkt noch keine verlässlichen Informationen über die Anschlussfinanzierung durch den Landschaftsverband Rheinland für das Jahr 2024 vorliegen, soll die Stadt Essen im Bedarfsfall einspringen. Damit eine Planungssicherheit für die Träger sowie eine kontinuierliche Betreuung der rund 596 betroffenen Kinder gewährleistet bleibt, wird die Übernahme der Kosten aus kommunalen Mitteln vorgeschlagen. Im Falle einer Einstellung der Landesförderung belaufen sich die geschätzten Kosten auf etwa 2.710.000 Euro für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die kommunale Förderung beschließt, sofern die Landesmittel ausfallen. Die Vorlage durchläuft hierzu verschiedene Gremien, darunter den Jugendhilfeausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss zur Empfehlung sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie den Integrationsrat zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1055/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Klimafolgenanpassungskonzept verabschieden. Die Vorlage empfiehlt, die Inhalte des Konzepts bei stadtklimatischen Datengrundlagen, in städtebaulichen Planungen und Bauvorhaben, bei Maßnahmen der grünen und blauen Infrastruktur sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen.
Die Erarbeitung des Konzepts wurde seit März 2022 durch das Umweltamt koordiniert. Der Endbericht umfasst neben einem Hauptbericht und einer Kurzfassung verschiedene thematische Karten zu Hitzebelastungen, Überschwemmungsgebieten sowie eine Handlungskarte für die Themenfelder Hitze und Wasser. Grundlage der Erstellung waren Analysen zur Hitzebetroffenheit, zum Kühlpotenzial und zur Trockenheitsgefährdung sowie eine Onlinebeteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Der Maßnahmenkatalog umfasst insgesamt 39 Steckbriefe, die in fünf Handlungsfelder unterteilt sind: Datengrundlagen und Strategien, städtebauliche Konzepte, grüne Infrastruktur, Wassermanagement sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ziel des Konzepts ist die Prävention von gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken durch den Klimawandel, etwa durch Starkregen oder Hitze, sowie die Sicherung der Lebensqualität in der Stadt.
Die Finanzierung der Maßnahmen beläuft sich auf eine Gesamtsumme von rund 3,3 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich aus städtischen Mitteln, Fördermitteln sowie Beiträgen der Ruhrbahn und weiteren Mitteln zusammen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Enthaltung der AfD-Fraktion
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen mit Enthaltung der AfD-Fraktion - 12.Ausbau der Unterbringungskapazitäten für GeflüchteteZur Vorlage · 1159/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen beabsichtigt, ihre Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete zu erweitern, um der Aufnahmepflicht nach dem Königsteiner Schlüssel und dem anhaltenden Zuzug gerecht zu werden. Da zahlreiche bestehende Behelfseinrichtungen innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre aufgrund von Umnutzungsplänen der Eigentümer wegfallen werden, ist die Sicherung neuer Kapazitäten erforderlich. Zudem führt die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt dazu, dass Geflüchtete seltener in dauerhafte Wohnungen vermittelt werden können, was die Verweildauer in den Unterkünften verlängert.
Zur Kompensation des Kapazitätsverlusts prüft die Verwaltung die Anmietung zweier Objekte. Das Objekt in der Franziskanerstraße 43-47 mit einer Kapazität von 140 bis 160 Personen kann kurzfristig ohne größere Umbaumaßnahmen genutzt werden. Ein weiteres Objekt in der Königgrätzstraße 12 bzw. Huttropstraße 8 bietet Platz für bis zu 150 Personen, wird jedoch voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2024 nach notwendigen Sanierungen zur Verfügung stehen. Vor der Belegung dieser Einrichtungen sind Informationsveranstaltungen für die Anwohner geplant. Die Finanzierung der Anmietung erfolgt aus den im Haushaltsplan vorgesehenen Mitteln für die Flüchtlingsunterbringung.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — mehrheitlich befürwortend Kenntnis genommen (15 Stimmen) AfD (1 Stimme) keine Zustimmung
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung)
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Leitbild "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 1469/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das neue Leitbild „Zukunft.Essen.Innenstadt“ als Grundlage für die weitere Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen in der Innenstadt beschließen. Der Entwicklungsprozess wurde bereits im November 2021 durch einen Ratsbeschluss initiiert. Die Federführung liegt beim Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung, wobei eine fachbereichübergreifende Arbeitsgruppe sowie verschiedene städtische Beteiligungsgesellschaften in den Prozess eingebunden sind.
Zur Erarbeitung des Leitbilds wurden Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ in Höhe von 252.000 Euro eingesetzt. Eine beauftragte Planungsgemeinschaft führte Workshops mit einer Vielzahl von Akteuren durch, darunter die Handelskammer, die IHK zu Essen sowie verschiedene religiöse und soziale Institutionen. Ziel ist es, eine konzeptionelle Basis für ein zukünftiges Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu schaffen, das auch als Grundlage für die Akquise weiterer Fördermittel dient.
Das Leitbild gliedert sich in die drei Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Die Ebene „Grün“ setzt auf Klimaanpassung, Biodiversität und die Aufwertung öffentlicher Räume durch Entsiegelung und Bepflanzung. Die Ebene „Durchmischt“ zielt darauf ab, die Innenstadt als Ort für Handel, Arbeit und Innovation zu stärken und die Funktionsdichte zu erhöhen. Das übergeordnete Ziel ist die Etablierung der Essener Innenstadt als dynamisches urbanes Zentrum.
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- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Partei mit Enthaltung der FDP
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Partei mit Enthaltung der FDP - 14.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024Zur Vorlage · 1521/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Beschlussfassung über den Haushaltsplan-Entwurf 2024. Die Vorlage umfasst die Beratung spezifischer Teilpläne sowie die vorgeschlagenen Änderungen der Planansätze und des Gesamtergebnis- und Finanzplans. Zu den im Entwurf aufgeführten Bereichen gehören unter anderem die interkulturelle Arbeit, das Integrationsbudget, Leistungen für Asylbewerber, die Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege sowie Hilfen zur Pflege und Eingliederungshilfe.
Der geplante Zuschussbedarf auf Ebene des Ausschusses beläuft sich im Haushaltsjahr 2024 vor Berücksichtigung der internen Leistungsverrechnung auf rund 347 Millionen Euro. Die Verteilung der Mittel nach Fachbereichen zeigt, dass die größten Zuschussbedarfe in den Fachbereichen 50 und 56 mit etwa 190,4 Millionen Euro beziehungsweise 132 Millionen Euro anfallen. Weitere Planansätze betreffen die Fachbereiche 53, 01-09 sowie den Geschäftsbereich GBB 5. Die Finanzplanung umfasst zudem Investitionsmaßnahmen, wie den Erwerb von Sachanlagevermögen für die Hilfe zur Lebensunterhaltung und für Unterkünfte für Asylbewerber.
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Beratungsfolge
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — verwiesen in den Rat
Ergebnis: verwiesen in den Rat - 15.Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH Essen Stoppenberg
- 16.Controllingbericht des Fachbereiches Soziales und Wohnen für das Jahr 2022Zur Vorlage · 1239/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich Soziales und Wohnen hat den Controllingbericht für das Jahr 2022 vorgelegt, der dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration zur Kenntnisnahme vorliegt. Der Bericht umfasst wesentliche Leistungsbereiche wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfe zur Pflege, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Bei den Empfängerzahlen zeigt der Bericht unterschiedliche Entwicklungen. Während die Zahl der Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt um 4 % auf 1.743 Personen sank, stieg die Anzahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um etwa 5 % auf 12.917 Personen an. Dieser Anstieg wird unter anderem auf einen Rechtskreiswechsel für ukrainische Flüchtlinge zurückgeführt. Auch bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Zuwachs von 16 % auf 2.797 Personen zu verzeichnen. Im Bereich der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen stieg die Zahl der Empfänger um 22 % auf 1.036 Personen. Bei der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege sank die Anzahl der Leistungsberechtigten um 7 % beziehungsweise 16 %.
Finanziell schloss der Fachbereich das Jahr 2022 mit einem Fehlbetrag von 159,9 Millionen Euro ab, was einer Verbesserung von rund 5 Millionen Euro gegenüber der Planung entspricht. Im Zusammenhang mit der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine wurden Aufwendungen in Höhe von 21,5 Millionen Euro verbucht, denen Erträge und Erstattungen in Höhe von 24,7 Millionen Euro gegenüberstanden.
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Beratungsfolge
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2023Zur Vorlage · 1675/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das dritte Quartal 2023 dokumentiert die Entwicklung der SGB II-Leistungsberechtigten und die Arbeitsmarktintegration. Infolge des Krieges in der Ukraine wurden Ende September 2023 insgesamt 5.741 Personen in 2.908 Bedarfsgemeinschaften durch das JobCenter betreut. Die prognostizierten kommunalen Mehraufwendungen belaufen sich auf rund 16,7 Millionen Euro, wobei etwa 9,3 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden sollen.
Bei den Personen aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern ist ein Anstieg von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Die SGB II-Arbeitslosenquote in Essen lag im September 2023 bei 8,4 Prozent, was einem Anstieg von 3,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Im Gegensatz dazu sank die Zahl der Langzeitarbeitslosen um 2,6 Prozent. Die Integrationsquote liegt aktuell unter den Zielwerten für das dritte Quartal 2023, was insbesondere bei Gruppen wie jungen Menschen und Alleinerziehenden zu beobachten ist.
Im Rahmen des Teilhabechancengesetzes wurden bis zum dritten Quartal 104 neue Arbeitsplätze nach § 16i SGB II besetzt. Aufgrund angekündigter Mittelkürzungen sollen sich künftige Förderentscheidungen verstärkt auf die Besetzung von Stellen in der privaten Wirtschaft konzentrieren. Zu den weiteren Zielen des JobCenters gehören die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sowie die Verknüpfung von Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung.
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Beratungsfolge
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.DerAusschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration beschließt, die Stiftungsmittel entsprechend der in Anlage 1 und 2 dargestellten Fördervorschläge bereitzustellen.Zur Vorlage · 1729/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät über die Vergabe von Stiftungsmitteln aus der Freibettenstiftung sowie der Julius-von-Waldthausen-Stiftung für das Jahr 2023. Es handelt sich um eine zweite Mittelvergabe im laufenden Kalenderjahr, nachdem bereits im Juni 2023 erste Beträge bereitgestellt wurden.
Aus der Freibettenstiftung stehen aktuell 23.620 Euro zur Verfügung. Die Summe der eingegangenen Förderanträge beläuft sich auf 21.170 Euro, sodass alle Anträge in voller Höhe bedient werden können. Dies schließt einen im Oktober eingereichten Antrag über 2.400 Euro mit ein.
Für die Julius-von-Waldthausen-Stiftung stehen weitere 8.620 Euro zur Vergabe bereit. Der vorliegende Vorschlag sieht eine Zuweisung von 1.990 Euro an den Verein Wiese e.V. sowie eine Förderung der PTA-Lehranstalt in Höhe von 6.630 Euro vor.
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Beratungsfolge
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut; Umsetzung in der Stadt Essen
- 20.Bericht aus den Sitzungen des Unterausschusses Soziales vom 07.09.203 und 20.10.2023
- 21.Beschlusskontrolle
- 22.Anträge
- 23.Modellkommune CannabisZur Vorlage · 0734/2023/LINKE/PARTEI · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE und Die PARTEI haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, wonach sich die Stadt Essen als Modellkommune für die von der Bundesregierung geplanten Modellregionen zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabis bewerben soll. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung mit der Durchführung entsprechender Vorbereitungen und Maßnahmen beauftragt wird.
Die Begründung des Antrags führt an, dass durch eine kontrollierte Abgabe in lizenzierten Geschäften eine Entkriminierung erreicht werden könne, was die Polizei, die Justiz sowie die Gerichte entlasten würde. Dadurch sollten Kapazitäten für die Verfolgung schwerwiegenderer Delikte und für Präventionsprogramme freiwerden. Ein weiterer Aspekt ist die Reduzierung gesundheitlicher Risiken, da der Erwerb auf dem Schwarzmarkt durch eine legale Kontrolle erschwert werden soll, um die Gefahr von Verunreinigungen sowie den Verkauf an Minderjährige zu verringern. Der Antrag sieht zudem vor, dass der Modellversuch durch wissenschaftliche, medizinische und soziale Fachstellen begleitet wird, um die Präventionsarbeit auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — zurückgezogen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — von den Antragstellern zurückgezogen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf vertagt
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — verwiesen in UA Soziales
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — verwiesen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 24.TOP: Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1802/2023/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit dem Antrag 1802/2023 ein Vorgehen zur Weiterentwicklung des integrierten Klimafolgenanpassungskonzepts der Stadt Essen vorgeschlagen. Die Verwaltung wird darin gebeten, im ersten Quartal des Jahres 2024 auf Basis des bestehenden Konzepts gemeinsam mit Umweltverbänden in Essen einen priorisierten Maßnahmenkatalog zu erstellen. Dieser Katalog soll konkrete Maßnahmen sowie einen Zeitrahmen für deren Umsetzung enthalten. Die Formulierungen der Maßnahmen sollen dabei den sogenannten SMART-Kriterien entsprechen – also spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert sein –, um eine Überwachung der Fortschritte zu ermöglichen.
Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, die zur Umsetzung dieser Ziele benötigten finanziellen und personellen Ressourcen darzustellen. Laut Begründung des Antrags bietet das vorliegende Klimafolgenanpassungskonzept zwar einen Handlungsrahmen, ist jedoch in Teilen nicht ausreichend konkret oder für die Öffentlichkeit messbar. Durch die Zusammenarbeit mit Umweltverbänden und zivilgesellschaftlichen Kräften sollen die Maßnahmen präzisiert und mit klaren Zeit- und Umsetzungsplänen versehen werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — der Antrag wurde durch Antrag 1916/2023/LINKE ersetzt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 25.Gemeinsam gegen Links- / Rechts- / islamistischen Extremismus und Rassismus. Ein Handlungskonzept für die Stadt Essen.Zur Vorlage · 1805/2023/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1805/2023/AFD eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Stadt ein präventives Handlungskonzept gegen islamistischen Antisemitismus, Linksextremismus, islamistischen Extremismus und Deutschfeindlichkeit entwickelt. Dieses soll in das bereits unter der Nummer 1468/2023/OB vorgelegte Konzept integriert werden, um ein umfassendes Gesamthandlungskonzept gegen verschiedene Formen von Extremismus und Rassismus zu etablieren.
Die Fraktion führt in der Begründung an, dass aktuelle Förderprogramme des Landes, wie etwa „NRWeltoffen“, primär Maßnahmen gegen Rechtsextremismus abdecken, andere Formen des Extremismus jedoch nicht explizit fördern. Laut dem Antrag sind Linksextremismus sowie religiös begründeter Extremismus in Essen präsent. Als Beleg werden Ereignisse im Rahmen von Demonstrationen angeführt, bei denen islamistischer Antisemitismus und Aufrufe zur Gründung eines Kalifats auf dem Stadtgebiet beobachtet wurden. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass das bestehende Konzept gegen Rechtsextremismus als alleiniges stadtweites Instrument nicht ausreicht, um die verschiedenen Formen von Extremismus zu bekämpfen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 26.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 27.Ausbau der Unterbringungskapazitäten für Geflüchtete hier: MietvertragsangelegnheitenErgebnis: Kenntnis genommen