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Vorlage

Einführung der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII in Essen

1523/2023/4 14.02.2024 Jugendamt

🟢 Beschlossen 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Essen soll die Einrichtung eines Teams von Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen beim Jugendamt beschließen. Diese Maßnahme dient der Umsetzung des § 10b SGB VIII, welcher die Zusammenführung von Leistungen der Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vorsieht. Die erforderlichen Stellen sollen im Rahmen einer Organisationsverfügung in Abstimmung mit dem Fachbereich für Organisation und Personalwirtschaft konkretisiert und dem Rat zum nächsten Stellenplan vorgeschlagen werden. Eine Erhöhung des Personalkostenbudgets für das Jugendamt wird in das Aufstellungsverfahren zum Haushalt 2025 eingebracht, wobei eine vorübergehende Überschreitung des Budgets im Jahr 2024 unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

Die Aufgabe der Verfahrenslotsen umfasst ein Doppelmandat. Einerseits sollen junge Menschen mit Behinderungen sowie deren Familien bei der Antragstellung und der Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützt werden. Andererseits leisten die Fachkräfte durch ihre Expertise einen Beitrag zur Unterstützung des Jugendamtes beim Transformationsprozess hin zu einer inklusiven Jugendhilfe. Zur Vorbereitung der Umsetzung wurde bereits eine Steuerungsgruppe „Inklusive Jugendhilfe“ eingesetzt, die auf Basis von Experteninterviews mit verschiedenen Trägern Handlungsempfehlungen erarbeitet hat.

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