Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 26 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 13.09.2023
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des OPOG
- 3.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024Zur Vorlage · 1504/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1504/2023/3 des Geschäftsbereichs 3 dient der Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024, mit Fokus auf die Teilpläne und Investitionsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss dem Rat der Stadt Essen die aufgeführten Teilpläne zur Beschlussfassung empfiehlt.
Der Gesamtzuschussbedarf des Ausschusses beläuft sich im Haushaltsjahr 2024 auf rund 233,4 Millionen Euro vor Berücksichtigung der interkommunalen Leistungsverrechnung. Die ordentlichen Aufwendungen sind mit 378.511 Tausend Euro veranschlagt, während die ordentlichen Erträge 146.620 Tausend Euro betragen. Daraus ergibt sich ein Teilergebnis nach interkommunaler Leistungsverrechnung von -240.056 Tausend Euro sowie ein veranschlagter Finanzmittelfehlbetrag von -248.528 Tausend Euro. Einzelne Fachbereiche weisen dabei hohe Zuschussbedarfe auf, insbesondere die Fachbereiche 37 und 10.
Zudem enthält die Vorlage eine Aufstellung geplanter Investitionsansätze für den Zeitraum von 2022 bis 2027. Diese Maßnahmen umfassen den Erwerb von Sachanlagevermögen in den Bereichen Gefahrenabwehr, Rettungsdienst, Feuerwehr, Verwaltung und Sicherheit. Ein Schwerpunkt liegt auf der Beschaffung von Fahrzeugen für die Jahre 2024 bis 2027, darunter Rettungstransportwagen, Drehleitern, Löschfahrzeuge und Einsatzleitwagen. Weitere Investitionsposten betreffen die Feuerwehr Werden/Heidhausen, die Erneuerung von Ölabscheidern sowie die Virtualisierung von Servern. Die Feuerschutzpauschale weist Ansätze zwischen 880 und 960 aus.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - –Personal, allgemeine Verwaltung
- 4.Einführung der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII in EssenZur Vorlage · 1523/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt plant die Einführung von Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII, um junge Menschen mit Behinderung sowie deren Familien zu unterstützen und den Transformationsprozess zur inklusiven Jugendhilfe zu begleiten. Die Einrichtung eines entsprechenden Teams ist befristet bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen. Die personelle Umsetzung soll zum 1. Januar 2024 erfolgen.
Das geplante Team umfasst drei Stellen: zwei Fachkräfte für die Fallberatung mit einem Umfang von 2,0 Vollzeitäquivalenten sowie eine Koordinationsstelle mit 1,0 Vollzeitäquivalenten. Die Aufgaben der Fallberatung beinhalten die Bedarfsermittlung, Rechtsberatung und Netzwerkpflege, während die Koordinationsstelle die Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe sowie die Fachberatung der Berater übernimmt. Die jährlichen Personalkosten belaufen sich auf etwa 235.440 Euro. Zusätzlich sind Sachkosten in Höhe von 42.000 Euro für die Arbeitsplatzausstattung sowie 10.000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit und Sprachmittlung vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Etablierung des Teams beschließt. Die erforderlichen Stellen sollen mittels Organisationsverfügung in Abstimmung mit dem Fachbereich für Organisation und Personalwirtschaft konkretisiert und im nächsten Stellenplan vorgeschlagen werden. Die Erhöhung des Personalkostenbudgets des Jugendamtes wird in das Aufstellungswerfahren zum Haushalt 2025 eingebracht. Eventuelle Überschreitungen des Personalkostenbudgets im Jahr 2024 können vorbehaltlich einer gesamtstädtischen Deckung toleriert werden. Die Ausschüsse und der Inklusionsbeirat sollen die Maßnahme zur Kenntnisnahme bzw. Empfehlung erhalten. Die Umsetzung dient der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes bis zum 1. Januar 2028.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2023 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Entwicklung des Personalbestandes der Stadt EssenZur Vorlage · 1629/2023/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen weist zum Stichtag 30. September 2023 einen Personalbestand von 10.558 Beschäftigten auf. Im Zeitraum von Januar bis September 2023 wurden 1.019 Neueinstellungen verzeichnet, während 756 Austritte zu verzeichnen waren. Insgesamt steigt der Personalbestand im laufenden Jahr um 263 Personen.
Innerhalb der Personalstruktur ist bei den Beamtinnen und Beamten ein Zuwachs von 74 Personen im Jahresvergleich festzustellen. Ab dem Einstellungsjahr 2023 erfolgt die Ausbildung in beiden Laufbahngruppen wieder im Beamtenverhältnis. Bei den Beschäftigten verzeichnet die Verwaltung einen Anstieg um 284 Personen. Im Bereich der Neueinstellungen wurden 624 externe Stellen besetzt sowie 395 Studierende, Auszubildende und Praktikanten in 34 Berufsgruppen eingestellt. Die höchsten Einstellungszahlen finden sich im Jugendamt mit 144 und im JobCenter mit 56 Personen.
Ein interkommunaler Vergleich mit neun Städten des Ruhrgebiets bezüglich der Kennzahlen Durchschnittsalter und Gesundheitsquote ergab, dass das Durchschnittsalter in Essen mit 43,6 Jahren um 2,14 Jahre unter dem regionalen Durchschnitt von 45,74 Jahren liegt. Die Gesundheitsquote der Stadtverwaltung beträgt 88,94 % und liegt damit 1,56 Prozentpunkte unter dem ermittelten Durchschnittswert von 90,50 %.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Personalkostenentwicklung in der Stadtverwaltung EssenZur Vorlage · 1630/2023/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Entwicklung der Personalkosten in der Essener Stadtverwaltung wird im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung zur Kenntnis gebracht. Für das Jahr 2023 wird mit Gesamtkosten von voraussichtlich 729,36 Millionen Euro gerechnet. Dies entspricht einer Überschreitung des Planansatzes von 718,07 Millionen Euro um etwa 11,29 Millionen Euro.
Die Kosten teilen sich in Personalaufwendungen von rund 605,57 Millionen Euro und Versorgungsaufwendungen von rund 123,79 Millionen Euro auf. Als Hauptursache für die prognostizierte Überschreitung der Personalaufwendungen wird der Tarifabschluss zum TVöD VKA angeführt. Zudem endet zum 30. September 2023 die Laufzeit des TV-L. In der Prognose wurde zudem vorsorglich berücksichtigt, dass eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung von Lohnerhöhungen auf die kommunalen Beamtinnen und Beamten als Risikofaktor einzustufen ist.
Bei den Versorgungsaufwendungen wird eine Überschreitung der Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger prognostiziert. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor betrifft die Höhe der Zuführungen zu den Personalrückstellungen, insbesondere zur Pensionsrückstellung. Das endgültige Ergebnis hierzu wird erst mit dem Jahresabschluss 2023 erwartet, wobei die Verwaltung derzeit davon ausgeht, dass die bereitgestellten Ansätze ausreichen werden.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Unbefristete Beschäftigungen bei der Stadtverwaltung EssenZur Vorlage · 1684/2023/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen verfolgt das Ziel, neue Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich unbefristet zu gestalten. Hintergrund sind der demografische Wandel sowie der zunehmende Fachkräftemangel und der Wettbewerb mit der Privatwirtschaft und anderen Kommunen. Befristete Verträge werden aus Sicht der Bewerber als weniger attraktiv eingestuft, da sie keine langfristige Planungssicherheit bieten. Ein Rückgang befristeter Beschäftigungsverhältnisse in allen Verwaltungsbereichen ist seit 2018 erkennbar.
Im Sozial- und Erziehungsdienst wurden bereits Maßnahmen zur Personalakquise umgesetzt. Der Rat der Stadt hat hierfür im September 2023 die Einrichtung von 200 Planstellen beschlossen. In Bereichen wie dem Allgemeinen Sozialdienst sowie den städtischen Kindertagesstätten werden seit Ende 2023 ausschließlich unbefristete Verträge angeboten; bisher wurden 170 Entfristungen realisiert. Auch im technischen Dienst findet die Einstellung primär unbefristet statt, wobei dort aktuell nur sieben befristete Verhältnisse bestehen. Im gewerblich-technischen Bereich gab es 2023 neun Übernahmen in unbefristete Anstellungen. Der allgemeine Verwaltungsdienst setzt ebenfalls auf Unbefristetheit, was zuletzt unter anderem im Bereich der Arbeitsvermittlung zu elf Entfristungen führte. Befristete Verträge sollen künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Änderung der Prüfungsordnung für die Erste Verwaltungsprüfung der Beschäftigten im kommunalen Verwaltungsdienst (POV-Kom-I)Zur Vorlage · 1693/2023/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung einer geänderten Prüfungsordnung für die Erste Verwaltungsprüfung der Beschäftigten im kommunalen Verwaltungsdienst (POV-Kom-I). Die Neuregelung basiert auf einer Fassung des Berufsbildungsausschusses für Verwaltungsberufe, welche vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt wurde.
Die Anpassung der Prüfungsordnung ist Teil einer Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes sowie zur Erleichterung des Zugangs von Quereinsteigern. Im Rahmen der bestehenden Stufenqualifikation, die aus einem Basislehrgang und einem Aufbaulehrgang besteht, sieht die Neuregelung insbesondere eine qualitative Aufwertung des Basislehrgangs vor.
Die neue Prüfungsordnung soll für alle Lehrgänge angewendet werden, die ab dem 1. Oktober 2023 beginnen, sofern die entsprechenden Gremienbeschlüsse vorliegen. Für Teilnehmer an Lehrgängen, die bereits vor dem 12. September 2023 eingerichtet wurden, gelten weiterhin die Bestimmungen der bisherigen Ordnung. Die neue Regelung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Essen in Kraft.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Leistungs- und Entwicklungspotenziale des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung sowie der Übungsfirma „InOffice Stadt Essen“Zur Vorlage · 1686/2023/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Organisation und Personalwirtschaft befasst sich mit den Leistungs- und Entwicklungspotenzialen des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung Essen sowie der Übungsfirma „InOffice Stadt Essen“. Hintergrund ist ein Antrag der CDU/Grüne zur Darstellung von Bedarfen aus Personalfluktuationen und Vakanzen. Bis zum Jahr 2032 wird für die Gesamtverwaltung eine Altersfluktuation von etwa einem Viertel der Belegschaft prognostiziert, weshalb die Einrichtung von 582 Mehrstellen zum Stellenplan 2024 empfohlen wird. Das Studieninstitut, das derzeit an Kapazitätsgrenzen stößt, plant eine Erhöhung der hauptamtlichen Dozierenden sowie eine Steigerung der Lehrgangsformate von 18 auf 20 im Jahr 2024.
Im Bereich der Fortbildung umfasst das Programm für 2023 bereits 918 Veranstaltungen. Die Ausbildungsfirma „InOffice Stadt Essen“ soll ihre Kapazität von bisher 30 auf 50 Plätze erweitern, um der steigenden Zahl an Nachwuchskräften gerecht zu werden. Zudem ist die Verdopplung der Ausbildungsplätze für Stadtsekretärinnen und Stadtsekretäre von 30 auf 60 sowie die Erhöhung der Bachelor-of-Laws-Plätze von 60 auf 80 vorgesehen. Als Pilotprojekt ist der Aufbau eines ElternOffice geplant, um Beschäftigte in Elternzeit zur Aufgabenübernahme zu nutzen.
Zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität wird ab 2024 die Entwicklung einer eigenen Arbeitgebermarke eingeleitet. Hierfür wurde die neue Abteilung „10-4 Talente, Trends und Marketing“ eingerichtet, die Aufgaben in den Bereichen Marketing, Personalentwicklung und Wissensmanagement übernimmt. Die Vorlage wird den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen zur Kenntnis vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 11.Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Ein Handlungskonzept für die Stadt Essen.Zur Vorlage · 1468/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll ein präventives Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus verabschieden und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragen. Zudem ist vorgesehen, dem Rat alle zwei Jahre über den Fortschritt der Maßnahmen zu berichten.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2022, mit dem die Durchführung des Landesprogramms „NRWeltoffen“ sowie die Entwicklung eines stadtweiten Konzepts beauftragt wurde. Die Federführung liegt beim Kommunalen Integrationszentrum. Der Erarbeitungsprozess umfasste die Einbindung von Fachbereichen, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, Wohlfahrtsverbänden und der Polizei. In verschiedenen Workshops wurden Handlungsfelder, Ziele und Empfehlungen erarbeitet, die durch ein Steuerungsgremium sowie den Fachbeirat für Integration ergänzt und priorisiert wurden.
Das Konzept gliedert sich in acht Handlungsfelder, darunter Bereiche wie Kinder und Familie, Schule, Jugendarbeit, Arbeitswelt, Sport sowie die öffentliche Verwaltung. Für jedes dieser Felder werden spezifische Handlungsziele und entsprechende Empfehlungen definiert. Zur Erhöhung der Reichweite wird empfohlen, das Konzept in andere Sprachen sowie in Leichte Sprache zu übersetzen. Die Umsetzung des Vorhabens erfordert nach aktuellem Stand zusätzliche Finanzmittel.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.11.2023 · Kulturausschuss (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 11.1Gemeinsam gegen Links- / Rechts- / islamistischen Extremismus und Rassismus. Ein Handlungskonzept für die Stadt Essen.Zur Vorlage · 1805/2023/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1805/2023/AFD eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Stadt ein präventives Handlungskonzept gegen islamistischen Antisemitismus, Linksextremismus, islamistischen Extremismus und Deutschfeindlichkeit entwickelt. Dieses soll in das bereits unter der Nummer 1468/2023/OB vorgelegte Konzept integriert werden, um ein umfassendes Gesamthandlungskonzept gegen verschiedene Formen von Extremismus und Rassismus zu etablieren.
Die Fraktion führt in der Begründung an, dass aktuelle Förderprogramme des Landes, wie etwa „NRWeltoffen“, primär Maßnahmen gegen Rechtsextremismus abdecken, andere Formen des Extremismus jedoch nicht explizit fördern. Laut dem Antrag sind Linksextremismus sowie religiös begründeter Extremismus in Essen präsent. Als Beleg werden Ereignisse im Rahmen von Demonstrationen angeführt, bei denen islamistischer Antisemitismus und Aufrufe zur Gründung eines Kalifats auf dem Stadtgebiet beobachtet wurden. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass das bestehende Konzept gegen Rechtsextremismus als alleiniges stadtweites Instrument nicht ausreicht, um die verschiedenen Formen von Extremismus zu bekämpfen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: einstimmig nicht empfohlen - 12.Verkehrsuntersuchung Rüttenscheid - VariantenentscheidungZur Vorlage · 1065/2023/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1065/2023/6 1. Ergänzung aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit der Entscheidung über die Verkehrsuntersuchung Rüttenscheid sowie der Fortführung der Planung der Fahrradstraße Rüttenscheider Straße. Der Beschlussvorschlag sieht die Umsetzung der Variante 3c +1a vor. Diese beinhaltet eine temporäre Sperrung für den Autoverkehr zwischen dem Rüttenscheider Stern und der Bertholdstraße an Freitagen, Samstagen sowie vor Feiertagen jeweils ab 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen zur Optimierung von Parkmöglichkeiten sowie die Errichtung eines neuen Parkhauses inklusive einer Mobilstation zu prüfen. Ein digitaler Vorschlag für ein Verkehrsleitsystem soll ebenfalls erarbeitet werden. Der Untersuchungsprozess umfasst 16 Planfälle zur Verkehrssteuerung im Bereich der Rüttenscheider Straße zwischen der A52 und der Hohenzollernstraße. Die Beratung der Vorlage ist für den Zeitraum von Oktober bis November 2023 in den Bezirksvertretungen I und II sowie in den Ausschüssen für Verkehr und Mobilität und für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vorgesehen, bevor der Rat der Stadt am 29. November 2023 entscheidet.
Weitere Planungsinhalte sind die Erstellung eines Lieferzonenkonzepts, eine Stellplatzbilanz sowie die Optimierung bestehender Parkhäuser durch E-Ladesäulen und Photovoltaik. Die Umsetzung der Maßnahmen soll innerhalb der nächsten sechs Monate zur Baureife führen, wobei die Kosten im Rahmen der aktuellen Budgets liegen. Die Stadtverwaltung plant zudem die Information von Akteuren wie der IHK zu Essen und dem DEHOGA sowie die Durchführung von Bürgerinformationsveranstaltungen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 12.1Verkehrsuntersuchung Rüttenscheid - VariantenentscheidungZur Vorlage · 1809/2023/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen des Antrags 1809/2023/LINKE eine Ergänzung zur Beschlussvorlage der Verwaltung bezüglich der Verkehrsuntersuchung in Rüttenscheid beantragt. Der Antrag fordert, dass dem Punkt 2 der Vorlage ein zusätzlicher Unterpunkt hinzugefügt wird, der eine Evaluierung nach einem Jahr vorsieht.
Diese Untersuchung soll die Auswirkungen der Einführung der Variante 3c+1a bewerten. Zu den Untersuchungsgegenständen gehören die Sicherheit für Radfahrende sowie die Entwicklung des Rad- und Autoverkehrs im Vergleich zur Ausgangslage. Des Weiteren sollen die Auswirkungen auf den Lieferverkehr, den Verkehr auf Nebenstraßen sowie die Schadstoff- und Lärmbelastung erfasst werden. Ein weiterer Bestandteil der geplanten Evaluierung ist die Untersuchung der Zurückdrängung der sogenannten Poserszene.
Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Verkehr und Mobilität mit der Bitte um Beratung und Empfehlung an den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 13.Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1055/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1055/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Essen. Das von einem externen Planungsbüro erstellte Konzept beinhaltet einen Maßnahmenkatalog mit 39 Steckbriefen, die sich auf fünf Handlungsfelder verteilen: Datengrundlagen, Städtebau, grüne Infrastruktur, blaue Infrastruktur sowie Wassermanagement und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Finanzierung der Maßnahmen ist mit insgesamt 3.302.500 Euro veranschlagt. Dieser Betrag setzt sich aus städtischen Mitteln in Höhe von 1.160.500 Euro, Fördermitteln in Höhe von 522.000 Euro, Beiträgen der Ruhrbahn in Höhe von 1.580.000 Euro sowie 40.000 Euro aus Mitteln der Bezirksvertretung II zusammen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt das Konzept in den Bereichen stadtklimatische Datengrundlagen, städtebauliche Konzepte, Plan- und Bauvorhaben, die grüne und blaue Infrastruktur sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt.
Zudem enthält die Vorlage eine Bewertung des Treibhausgas-Ausstoßes in CO2-Äquivalenten im Rahmen eines gesamtstädtischen Planwerks zur Prüfung stadtklimatischer Belange in städtebaulichen Prozessen. Hierfür werden vier Szenarien für die Entwicklung der Emissionen aufgeführt, die von einer erheblichen Reduktion bis hin zu einer erheblichen Erhöhung reichen, ergänzt um den Zustand einer geringfügigen Veränderung sowie die Option einer nicht ermittelbaren Entwicklung. Ziel ist die Berücksichtigung der Empfehlungen für eine klimasensible Stadtentwicklung. Der Beratungs- und Entscheidungsprozess ist für den Zeitraum vom 10. Oktober bis zum 29. November 2023 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Enthaltung der AfD-Fraktion
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.1TOP: Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1802/2023/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit dem Antrag 1802/2023 ein Vorgehen zur Weiterentwicklung des integrierten Klimafolgenanpassungskonzepts der Stadt Essen vorgeschlagen. Die Verwaltung wird darin gebeten, im ersten Quartal des Jahres 2024 auf Basis des bestehenden Konzepts gemeinsam mit Umweltverbänden in Essen einen priorisierten Maßnahmenkatalog zu erstellen. Dieser Katalog soll konkrete Maßnahmen sowie einen Zeitrahmen für deren Umsetzung enthalten. Die Formulierungen der Maßnahmen sollen dabei den sogenannten SMART-Kriterien entsprechen – also spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert sein –, um eine Überwachung der Fortschritte zu ermöglichen.
Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, die zur Umsetzung dieser Ziele benötigten finanziellen und personellen Ressourcen darzustellen. Laut Begründung des Antrags bietet das vorliegende Klimafolgenanpassungskonzept zwar einen Handlungsrahmen, ist jedoch in Teilen nicht ausreichend konkret oder für die Öffentlichkeit messbar. Durch die Zusammenarbeit mit Umweltverbänden und zivilgesellschaftlichen Kräften sollen die Maßnahmen präzisiert und mit klaren Zeit- und Umsetzungsplänen versehen werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — der Antrag wurde durch Antrag 1916/2023/LINKE ersetzt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 14.Leitbild "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 1469/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1469/2023/7 befasst sich mit dem neuen Leitbild „Zukunft.Essen.Innenstadt“, welches als planerische Grundlage für die weitere Entwicklung der Essener Innenstadt dienen soll. Das Vorhaben umfasst die Erarbeitung eines räumlichen und programmatischen Leitbilds sowie eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) ab dem Jahr 2024. Für die anfallenden Planungsleistungen wurden Fördermittel in Höhe von 252.000 € aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ bereitgestellt. Der Planungsprozess gliedert sich in die Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen das neue Leitbild bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Innenstadtentwicklung berücksichtigt. Die relevanten Ausschüsse sowie der Integrationsrat sollen Empfehlungen abgeben, während die Bezirksvertretung I die Kenntnisnahme vornimmt. Die Handlungsebene „Gemeinschaftlich“ fokussiert dabei auf die Förderung des sozialen Zusammenhalts und die Nutzung des öffentlichen Raums.
Ein auf dem Leitbild aufbauender Integrierter Einzelhandelsentwicklungsplan soll Maßnahmen inklusive Kostenansätzen und Zeiträumen konkretisieren. Die Erarbeitung des IEK ist für einen Zeitraum von etwa 12 Monaten vorgesehen, wobei der Prozess im Herbst 2023 beginnen soll und eine öffentliche Beteiligung vorsieht. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Partei mit Enthaltung der FDP
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten der Stadt Essen im Kommunalen Schadenausgleich (KSA) und in der Feuerschadengemeinschaft (FSG)Zur Vorlage · 1454/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Bestellung neuer Vertreter für die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in verschiedenen kommunalen Institutionen entscheiden. Im Fokus steht dabei die Vertretung der Stadt im Kommunalen Schadenausgleich westdeutscher Städte in Bochum, im Kommunalen Schadenausgleich in Hannover sowie in der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens in Düsseldorf.
Bisher wurde die Fachbereichsleiterin des Rechtsamtes mit der Vertretung in diesen Gremien beauftragt. Da die bisherige Stellvertretung dieser Person verstorben ist, sieht der Beschlussvorschlag vor, zusätzlich eine weitere Beamtin der Kommunalverwaltung als Vertreterin zu bestellen. Um die Sicherstellung der Vertretung auch bei Bedarf zu gewährleisten, soll zudem der stellvertretende Fachbereichsleiter des Rechtsamtes als Stellvertreter für beide Personen eingesetzt werden.
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung hat eine Empfehlung zur Annahme dieses Beschlusses abgegeben. Damit soll die Wahrnehmung der Interessen der Stadt Essen in den genannten Institutionen sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2024Zur Vorlage · 1480/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes (1480/2023/3) sieht den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen für verkaufsoffene Sonntage im Essener Stadtgebiet für das erste Halbjahr 2024 vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen beraten und der Rat der Stadt Essen die Verordnungen gemäß den beigefügten Anlagen beschließt. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW, wobei die Planung die gesetzlichen Grenzen von maximal acht verkaufsoffenen Sonntagen pro Verkaufsstelle und 16 Terminen pro Gemeinde pro Jahr berücksichtigt.
Für das Jahr 2024 sind verschiedene Termine in unterschiedlichen Stadtteilen geplant. In der Innenstadt sind Öffnungen für die Veranstaltungen „Essen On Ice“ am 14. Januar sowie die „Gilde der Marktschreier“ am 10. März vorgesehen. In Essen-Werden sind Termine für den Frühjahrsmarkt am 17. März sowie für „Wein und Kunst“ am 9. Juni geplant. Für Rüttenscheid werden eine Ladenöffnung im Rahmen der „Techno Classica“ am 7. April sowie die „Rüttenscheider Kunstmeile“ am 16. Juni vorgeschlagen. In Altenessen ist ein verkaufsoffener Sonntag am 14. April im Rahmen des Frühlingsfestes vorgesehen, während für die Innenstadt am 12. Mai das Stadtfest „Essen.Original“ geplant ist. Weitere Termine umfassen das „Steeler Weinfestival“ am 10. Mai, „Kupferdreh Karibisch“ am 12. Mai sowie das Frühlingsfest „Spargel trifft Wein“ in Kettwig am 26. Mai. In Borbeck ist eine Ladenöffnung am 9. Juni anlässlich der Borbecker Autoschau vorgesehen.
Die Öffnungszeiten sind jeweils auf die Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr begrenzt. Während die Industrie- und Handelskammer zu Essen sowie die Essen Marketing GmbH keine Bedenken gegen die Vorlage äußern, werden von der Gewerkschaft ver.di Bedenken angemeldet. Die evangelischen und katholischen Kirchenkreise Essen bitten um die Einhaltung der Begrenzung auf 16 verkaufsoffene Sonntage.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung)
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 17.Verkaufsoffene Sonntage für das 1. HJ 2024, Terminverschiebung Kupferdreh KaribischZur Vorlage · 1713/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung bezüglich eines verkaufsoffenen Sonntages im Stadtteil Essen-Kupferdreh entscheiden. Im Rahmen der Planung für das erste Halbjahr 2024 war ursprünglich ein Termin am 12. Mai 2024 vorgesehen, der an die Veranstaltung „4. Kupferdreh Karibisch“ gekoppelt war.
Grund für den Änderungswunsch ist eine Mitteilung der Kupferdreher Werbegemeinschaft e. V. an die Verwaltung. Demnach werden die Aktivitäten rund um die genannte Veranstaltung nun erst am 26. Mai 2024 stattfinden können. Da der ursprüngliche Termin somit nicht mehr als Anlass für den verkaufsoffenen Sonntag dient, wird vorgeschlagen, das Datum der Freigabe auf den 26. Mai 2024 zu verschieben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VIII sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung zunächst beraten und eine Empfehlung aussprechen. Die abschließende Entscheidung obliegt dem Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 18.Dienstsportkonzept Feuerwehr EssenZur Vorlage · 1076/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll ein neues Dienstsportkonzept für die Feuerwehr Essen zur Kenntnis nehmen. Mit der Vorlage ist die Beschaffung neuer Sportgeräte sowie die Ertüchtigung von Räumlichkeiten mit Gesamtkosten in Höhe von 356.200 Euro verbunden.
Die Umsetzung des Konzepts ist in drei Phasen unterteilt. Die erste Phase umfasst die Renovierung der Sporträume an acht Wachstandorten und deren Ausstattung mit multifunktionalen Sportgeräten. Für die baulichen Maßnahmen wird ein Betrag von etwa 100.000 Euro veranschlagt. Ergänzend zu bereits vorhandenen Ausstattungen wie Kurzhantelsets und Indoor-Cycling-Bikes sollen weitere multifunktionale Geräte, Einzelgeräte für verschiedene Muskelgruppen sowie Flachbänke angeschafft werden. Um die dauerhafte Betreuung der Trainingsangebote auf den Wachen sicherzustellen, ist zudem die Ausbildung von 20 Mitarbeitenden zu Übungsleitern mit der Lizenz C vorgesehen.
Das Konzept wurde vom Fachbereich 37 in Zusammenarbeit mit dem Institut Gesundheit entwickelt, um die körperliche Leistungsfähigkeit des Personals im Einsatz- und Mischdienst zu erhalten. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über die Mittel der Produktgruppen für Gefahrenabwehr und Rettungsdienst.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Überplanmäßige Mittel für das Projekt 1.02.06.01 "Gefahrenabwehr" und das Projekt 1.02.07.01 "Rettungsdienst der Feuerwehr Essen"Zur Vorlage · 1698/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 1698/2023/3 beantragt die Feuerwehr Essen die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2023 in den Bereichen Gefahrenabwehr und Rettungsdienst. Für das Projekt Gefahrenabwehr wird eine zusätzliche Summe von 500.000 € beantragt, wobei eine bereits im Oktober erfolgte Bereitstellung von 715.000 € zur Kenntnis genommen wird. Der Gesamtebedarf in diesem Bereich liegt damit um 1.215.000 € über dem Haushaltsplan. Die Begründung umfasst Kosten für die Instandsetzung von Fenstern, Fahrzeugreparaturen, Treibstoff, die Hauptuntersuchung eines Krans, IT-Dienstleistungen, Dienstkleidung, Fortbildungen, das Ehrenamt sowie die Anmietung einer Brandsimulationsanlage.
Für den Bereich Rettungsdienst wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 5.200.000 € beantragt. Eine im Oktober erfolgte Bereitstellung von 995.000 € wird ebenfalls zur Kenntnis genommen, woraus sich ein Gesamtebedarf von 6.200.000 € über dem Plan ergibt. Die Ursachen hierfür sind Fahrzeugreparaturen, IT-Kosten, gestiegene Betriebskosten der Hilfsorganisationen, Nachzahlungen aus Vorjahren sowie ein erhöhter Bedarf an Verbrauchsmaterial.
Da innerhalb der Feuerwehr keine Minderaufwendungen zur Deckung der Mehrbedarfe zur Verfügung stehen, soll die Kompensation durch prognostizierte Mehrerträge bei der Gewerbesteuer auf gesamtstädtischer Ebene erfolgen. Die zusätzlichen Aufwendungen im Rettungsdienst fließen in die Betriebsabrechnung der entsprechenden kostenrechnenden Einheit, was im nächsten Kalkulationszeitraum zu einer Gebührenerhöhung führen kann. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse dem Rat der Stadt Essen die Mittelbereitstellung empfehlen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Modellkommune CannabisZur Vorlage · 0734/2023/LINKE/PARTEI · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE und Die PARTEI haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, wonach sich die Stadt Essen als Modellkommune für die von der Bundesregierung geplanten Modellregionen zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabis bewerben soll. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung mit der Durchführung entsprechender Vorbereitungen und Maßnahmen beauftragt wird.
Die Begründung des Antrags führt an, dass durch eine kontrollierte Abgabe in lizenzierten Geschäften eine Entkriminierung erreicht werden könne, was die Polizei, die Justiz sowie die Gerichte entlasten würde. Dadurch sollten Kapazitäten für die Verfolgung schwerwiegenderer Delikte und für Präventionsprogramme freiwerden. Ein weiterer Aspekt ist die Reduzierung gesundheitlicher Risiken, da der Erwerb auf dem Schwarzmarkt durch eine legale Kontrolle erschwert werden soll, um die Gefahr von Verunreinigungen sowie den Verkauf an Minderjährige zu verringern. Der Antrag sieht zudem vor, dass der Modellversuch durch wissenschaftliche, medizinische und soziale Fachstellen begleitet wird, um die Präventionsarbeit auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — zurückgezogen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — von den Antragstellern zurückgezogen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf vertagt
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — verwiesen in UA Soziales
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — verwiesen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: von den Antragstellern zurückgezogen - 21.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 22.Stellenplan 2024Ergebnis: einstimmig empfohlen
- 23.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 24.Verschiedenes