Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 26 über die Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung vom 13.09.2023
- 2.Liste der noch zu erledigenden Aufträge des OPOG
- 3.Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024Zur Vorlage · 1504/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die im Haushaltsplan-Entwurf 2024 enthaltenen Teilpläne zur Beschlussfassung. Für den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses wird im Haushaltsjahr 2024 ein Gesamtzuschussbedarf vor der internen Leistungsverrechnung von rund 233,4 Millionen Euro veranschlagt.
Die geplanten ordentlichen Erträge belaufen sich auf etwa 146,6 Millionen Euro, während die ordentlichen Aufwendungen auf circa 378,5 Millionen Euro geschätzt werden. Der Teilergebnisplan nach der internen Leistungsverrechnung weist für das Jahr 2024 einen Wert von rund 240 Millionen Euro im Minus aus.
Innerhalb der Fachbereiche ergibt sich der höchste Zuschussbedarf im Bereich der Gefahrenabwehr mit etwa 92 Millionen Euro sowie in der Organisation und Personalwirtschaft mit rund 61,4 Millionen Euro. Weitere Mittel sind für den Zentralen Service und die Meldeangelegenheiten vorgesehen. Der Entwurf umfasst zudem verschiedene Investitionsmaßnahmen, darunter den Erwerb von Sachanlagen für den Brandschutz und den Rettungsdienst sowie die Anschaffung ergonomischer Büromöbel.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - –Personal, allgemeine Verwaltung
- 4.Einführung der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII in EssenZur Vorlage · 1523/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Einrichtung eines Teams von Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen beim Jugendamt beschließen. Diese Maßnahme dient der Umsetzung des § 10b SGB VIII, welcher die Zusammenführung von Leistungen der Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vorsieht. Die erforderlichen Stellen sollen im Rahmen einer Organisationsverfügung in Abstimmung mit dem Fachbereich für Organisation und Personalwirtschaft konkretisiert und dem Rat zum nächsten Stellenplan vorgeschlagen werden. Eine Erhöhung des Personalkostenbudgets für das Jugendamt wird in das Aufstellungsverfahren zum Haushalt 2025 eingebracht, wobei eine vorübergehende Überschreitung des Budgets im Jahr 2024 unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Die Aufgabe der Verfahrenslotsen umfasst ein Doppelmandat. Einerseits sollen junge Menschen mit Behinderungen sowie deren Familien bei der Antragstellung und der Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützt werden. Andererseits leisten die Fachkräfte durch ihre Expertise einen Beitrag zur Unterstützung des Jugendamtes beim Transformationsprozess hin zu einer inklusiven Jugendhilfe. Zur Vorbereitung der Umsetzung wurde bereits eine Steuerungsgruppe „Inklusive Jugendhilfe“ eingesetzt, die auf Basis von Experteninterviews mit verschiedenen Trägern Handlungsempfehlungen erarbeitet hat.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2023 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 5.Entwicklung des Personalbestandes der Stadt EssenZur Vorlage · 1629/2023/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen weist zum Stichtag 30. September 2023 einen Personalbestand von 10.558 Beschäftigten auf. Im Zeitraum von Januar bis September 2023 wurden 1.019 Neueinstellungen verzeichnet, während 756 Austritte zu verzeichnen waren. Insgesamt steigt der Personalbestand im laufenden Jahr um 263 Personen.
Innerhalb der Personalstruktur ist bei den Beamtinnen und Beamten ein Zuwachs von 74 Personen im Jahresvergleich festzustellen. Ab dem Einstellungsjahr 2023 erfolgt die Ausbildung in beiden Laufbahngruppen wieder im Beamtenverhältnis. Bei den Beschäftigten verzeichnet die Verwaltung einen Anstieg um 284 Personen. Im Bereich der Neueinstellungen wurden 624 externe Stellen besetzt sowie 395 Studierende, Auszubildende und Praktikanten in 34 Berufsgruppen eingestellt. Die höchsten Einstellungszahlen finden sich im Jugendamt mit 144 und im JobCenter mit 56 Personen.
Ein interkommunaler Vergleich mit neun Städten des Ruhrgebiets bezüglich der Kennzahlen Durchschnittsalter und Gesundheitsquote ergab, dass das Durchschnittsalter in Essen mit 43,6 Jahren um 2,14 Jahre unter dem regionalen Durchschnitt von 45,74 Jahren liegt. Die Gesundheitsquote der Stadtverwaltung beträgt 88,94 % und liegt damit 1,56 Prozentpunkte unter dem ermittelten Durchschnittswert von 90,50 %.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Personalkostenentwicklung in der Stadtverwaltung EssenZur Vorlage · 1630/2023/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Entwicklung der Personalkosten in der Essener Stadtverwaltung wird im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung zur Kenntnis gebracht. Für das Jahr 2023 wird mit Gesamtkosten von voraussichtlich 729,36 Millionen Euro gerechnet. Dies entspricht einer Überschreitung des Planansatzes von 718,07 Millionen Euro um etwa 11,29 Millionen Euro.
Die Kosten teilen sich in Personalaufwendungen von rund 605,57 Millionen Euro und Versorgungsaufwendungen von rund 123,79 Millionen Euro auf. Als Hauptursache für die prognostizierte Überschreitung der Personalaufwendungen wird der Tarifabschluss zum TVöD VKA angeführt. Zudem endet zum 30. September 2023 die Laufzeit des TV-L. In der Prognose wurde zudem vorsorglich berücksichtigt, dass eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung von Lohnerhöhungen auf die kommunalen Beamtinnen und Beamten als Risikofaktor einzustufen ist.
Bei den Versorgungsaufwendungen wird eine Überschreitung der Beihilfezahlungen an Versorgungsempfänger prognostiziert. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor betrifft die Höhe der Zuführungen zu den Personalrückstellungen, insbesondere zur Pensionsrückstellung. Das endgültige Ergebnis hierzu wird erst mit dem Jahresabschluss 2023 erwartet, wobei die Verwaltung derzeit davon ausgeht, dass die bereitgestellten Ansätze ausreichen werden.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Unbefristete Beschäftigungen bei der Stadtverwaltung EssenZur Vorlage · 1684/2023/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen verfolgt das Ziel, neue Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich unbefristet zu gestalten. Hintergrund sind der demografische Wandel sowie der zunehmende Fachkräftemangel und der Wettbewerb mit der Privatwirtschaft und anderen Kommunen. Befristete Verträge werden aus Sicht der Bewerber als weniger attraktiv eingestuft, da sie keine langfristige Planungssicherheit bieten. Ein Rückgang befristeter Beschäftigungsverhältnisse in allen Verwaltungsbereichen ist seit 2018 erkennbar.
Im Sozial- und Erziehungsdienst wurden bereits Maßnahmen zur Personalakquise umgesetzt. Der Rat der Stadt hat hierfür im September 2023 die Einrichtung von 200 Planstellen beschlossen. In Bereichen wie dem Allgemeinen Sozialdienst sowie den städtischen Kindertagesstätten werden seit Ende 2023 ausschließlich unbefristete Verträge angeboten; bisher wurden 170 Entfristungen realisiert. Auch im technischen Dienst findet die Einstellung primär unbefristet statt, wobei dort aktuell nur sieben befristete Verhältnisse bestehen. Im gewerblich-technischen Bereich gab es 2023 neun Übernahmen in unbefristete Anstellungen. Der allgemeine Verwaltungsdienst setzt ebenfalls auf Unbefristetheit, was zuletzt unter anderem im Bereich der Arbeitsvermittlung zu elf Entfristungen führte. Befristete Verträge sollen künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen eingesetzt werden.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Änderung der Prüfungsordnung für die Erste Verwaltungsprüfung der Beschäftigten im kommunalen Verwaltungsdienst (POV-Kom-I)Zur Vorlage · 1693/2023/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung einer geänderten Prüfungsordnung für die Erste Verwaltungsprüfung der Beschäftigten im kommunalen Verwaltungsdienst (POV-Kom-I). Die Neuregelung basiert auf einer Fassung des Berufsbildungsausschusses für Verwaltungsberufe, welche vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt wurde.
Die Anpassung der Prüfungsordnung ist Teil einer Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes sowie zur Erleichterung des Zugangs von Quereinsteigern. Im Rahmen der bestehenden Stufenqualifikation, die aus einem Basislehrgang und einem Aufbaulehrgang besteht, sieht die Neuregelung insbesondere eine qualitative Aufwertung des Basislehrgangs vor.
Die neue Prüfungsordnung soll für alle Lehrgänge angewendet werden, die ab dem 1. Oktober 2023 beginnen, sofern die entsprechenden Gremienbeschlüsse vorliegen. Für Teilnehmer an Lehrgängen, die bereits vor dem 12. September 2023 eingerichtet wurden, gelten weiterhin die Bestimmungen der bisherigen Ordnung. Die neue Regelung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Essen in Kraft.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Leistungs- und Entwicklungspotenziale des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung sowie der Übungsfirma „InOffice Stadt Essen“Zur Vorlage · 1686/2023/1 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat im Auftrag des Rates eine Analyse der Entwicklungspotenziale des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung sowie der Übunsfirma „InOffice Stadt Essen“ vorgelegt. Hintergrund ist die Notwendigkeit, auf Personalfluktuationen und langfristige Bedarfe zu reagieren. Bis zum Jahr 2032 wird erwartet, dass rund ein Viertel der Belegschaft der Gesamtverwaltung, etwa 2.449 Personen, in den Ruhestand tritt. Zusätzlich müssen Aufgabenentwicklungen in Bereichen wie Digitalisierung, Schulbau oder Migration berücksichtigt werden. Zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung wird die Einrichtung von 582 Mehrstellen zum Stellenplan 2024 empfohlen.
Das Studieninstitut übernimmt die Ausbildung und Fortbildung für den allgemeinen Verwaltungsdienst. Aufgrund der Ausweitung des Kursangebots – von 15 Lehrgangsformaten im Jahr 2019 auf voraussichtlich 20 im Jahr 2024 – besteht am Standort Blücherstraße ein räumlicher Engpass. Die Verwaltung prüft daher die Anmietung einer Dependance in der Lützowstraße. Zukünftige Schwerpunkte des Instituts liegen in der Stärkung digitaler Kompetenzen, der Integration von E-Learning sowie der Qualitätssicherung. In diesem Zusammenhang ist auch eine Erhöhung der Anzahl hauptamtlicher Dozierender von fünf auf sechs vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 11.Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Ein Handlungskonzept für die Stadt Essen.Zur Vorlage · 1468/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll ein präventives Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus verabschieden und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragen. Zudem ist vorgesehen, dem Rat alle zwei Jahre über den Fortschritt der Maßnahmen zu berichten.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2022, mit dem die Durchführung des Landesprogramms „NRWeltoffen“ sowie die Entwicklung eines stadtweiten Konzepts beauftragt wurde. Die Federführung liegt beim Kommunalen Integrationszentrum. Der Erarbeitungsprozess umfasste die Einbindung von Fachbereichen, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, Wohlfahrtsverbänden und der Polizei. In verschiedenen Workshops wurden Handlungsfelder, Ziele und Empfehlungen erarbeitet, die durch ein Steuerungsgremium sowie den Fachbeirat für Integration ergänzt und priorisiert wurden.
Das Konzept gliedert sich in acht Handlungsfelder, darunter Bereiche wie Kinder und Familie, Schule, Jugendarbeit, Arbeitswelt, Sport sowie die öffentliche Verwaltung. Für jedes dieser Felder werden spezifische Handlungsziele und entsprechende Empfehlungen definiert. Zur Erhöhung der Reichweite wird empfohlen, das Konzept in andere Sprachen sowie in Leichte Sprache zu übersetzen. Die Umsetzung des Vorhabens erfordert nach aktuellem Stand zusätzliche Finanzmittel.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.11.2023 · Kulturausschuss (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 11.1Gemeinsam gegen Links- / Rechts- / islamistischen Extremismus und Rassismus. Ein Handlungskonzept für die Stadt Essen.Zur Vorlage · 1805/2023/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1805/2023/AFD eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Stadt ein präventives Handlungskonzept gegen islamistischen Antisemitismus, Linksextremismus, islamistischen Extremismus und Deutschfeindlichkeit entwickelt. Dieses soll in das bereits unter der Nummer 1468/2023/OB vorgelegte Konzept integriert werden, um ein umfassendes Gesamthandlungskonzept gegen verschiedene Formen von Extremismus und Rassismus zu etablieren.
Die Fraktion führt in der Begründung an, dass aktuelle Förderprogramme des Landes, wie etwa „NRWeltoffen“, primär Maßnahmen gegen Rechtsextremismus abdecken, andere Formen des Extremismus jedoch nicht explizit fördern. Laut dem Antrag sind Linksextremismus sowie religiös begründeter Extremismus in Essen präsent. Als Beleg werden Ereignisse im Rahmen von Demonstrationen angeführt, bei denen islamistischer Antisemitismus und Aufrufe zur Gründung eines Kalifats auf dem Stadtgebiet beobachtet wurden. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass das bestehende Konzept gegen Rechtsextremismus als alleiniges stadtweites Instrument nicht ausreicht, um die verschiedenen Formen von Extremismus zu bekämpfen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: einstimmig nicht empfohlen - 12.Verkehrsuntersuchung Rüttenscheid - VariantenentscheidungZur Vorlage · 1065/2023/6 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Fortsetzung der Planung der Fahrradstraße Rüttenscheider Straße auf Basis der Variante 3c + 1a entscheiden. Diese Planung sieht eine temporäre Sperrung für den Autoverkehr im Bereich zwischen dem Rüttenscheider Stern und der Bertholdstraße vor, jeweils in den Abend- und Nachtstunden an Freitagen, Samstagen sowie vor Feiertagen ab 20:00 Uhr.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, die Nutzungskapazitäten und -qualitäten von Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Eigentümern zu optimieren. Die Prüfung der Rahmenbedingungen für ein neues Parkhaus oder eine neue Parkpalette inklusive einer Mobilstation im zentralen Bereich der Rüttenscheider Straße ist ebenfalls Bestandteil des Vorschlags. Zudem sollen Vorschläge für die Realisierung eines digitalen Verkehrsleitsystems für große Stellplatzanlagen in Rüttenscheid, etwa durch App-Anwendungen, erarbeitet werden.
Die Entscheidung basiert auf einer Verkehrsuntersuchung, die verschiedene Planfälle zur Verkehrssteuerung untersucht hat. Ziel der Untersuchung ist es, die Interessen von Rad-, Fuß- und Kraftverkehr sowie des Lieferverkehrs auszugleichen und die Erreichbarkeit des Einzelhandels zu gewährleisten. Die Untersuchung bewertete Kriterien wie den Verkehrsfluss, die Qualität der Fahrradstraße sowie die Auswirkungen auf Wohngebiete. Zukünftige Arbeitsschritte umfassen die Erstellung eines Lieferzonenkonzepts sowie die detaillierte Ausarbeitung der gewählten Planungsvariante zur späteren Umsetzung.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 12.1Verkehrsuntersuchung Rüttenscheid - VariantenentscheidungZur Vorlage · 1809/2023/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen des Antrags 1809/2023/LINKE eine Ergänzung zur Beschlussvorlage der Verwaltung bezüglich der Verkehrsuntersuchung in Rüttenscheid beantragt. Der Antrag fordert, dass dem Punkt 2 der Vorlage ein zusätzlicher Unterpunkt hinzugefügt wird, der eine Evaluierung nach einem Jahr vorsieht.
Diese Untersuchung soll die Auswirkungen der Einführung der Variante 3c+1a bewerten. Zu den Untersuchungsgegenständen gehören die Sicherheit für Radfahrende sowie die Entwicklung des Rad- und Autoverkehrs im Vergleich zur Ausgangslage. Des Weiteren sollen die Auswirkungen auf den Lieferverkehr, den Verkehr auf Nebenstraßen sowie die Schadstoff- und Lärmbelastung erfasst werden. Ein weiterer Bestandteil der geplanten Evaluierung ist die Untersuchung der Zurückdrängung der sogenannten Poserszene.
Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Verkehr und Mobilität mit der Bitte um Beratung und Empfehlung an den Rat der Stadt Essen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 13.Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1055/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Klimafolgenanpassungskonzept verabschieden. Die Vorlage empfiehlt, die Inhalte des Konzepts bei stadtklimatischen Datengrundlagen, in städtebaulichen Planungen und Bauvorhaben, bei Maßnahmen der grünen und blauen Infrastruktur sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen.
Die Erarbeitung des Konzepts wurde seit März 2022 durch das Umweltamt koordiniert. Der Endbericht umfasst neben einem Hauptbericht und einer Kurzfassung verschiedene thematische Karten zu Hitzebelastungen, Überschwemmungsgebieten sowie eine Handlungskarte für die Themenfelder Hitze und Wasser. Grundlage der Erstellung waren Analysen zur Hitzebetroffenheit, zum Kühlpotenzial und zur Trockenheitsgefährdung sowie eine Onlinebeteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Der Maßnahmenkatalog umfasst insgesamt 39 Steckbriefe, die in fünf Handlungsfelder unterteilt sind: Datengrundlagen und Strategien, städtebauliche Konzepte, grüne Infrastruktur, Wassermanagement sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ziel des Konzepts ist die Prävention von gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken durch den Klimawandel, etwa durch Starkregen oder Hitze, sowie die Sicherung der Lebensqualität in der Stadt.
Die Finanzierung der Maßnahmen beläuft sich auf eine Gesamtsumme von rund 3,3 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich aus städtischen Mitteln, Fördermitteln sowie Beiträgen der Ruhrbahn und weiteren Mitteln zusammen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Enthaltung der AfD-Fraktion
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.1TOP: Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1802/2023/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit dem Antrag 1802/2023 ein Vorgehen zur Weiterentwicklung des integrierten Klimafolgenanpassungskonzepts der Stadt Essen vorgeschlagen. Die Verwaltung wird darin gebeten, im ersten Quartal des Jahres 2024 auf Basis des bestehenden Konzepts gemeinsam mit Umweltverbänden in Essen einen priorisierten Maßnahmenkatalog zu erstellen. Dieser Katalog soll konkrete Maßnahmen sowie einen Zeitrahmen für deren Umsetzung enthalten. Die Formulierungen der Maßnahmen sollen dabei den sogenannten SMART-Kriterien entsprechen – also spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert sein –, um eine Überwachung der Fortschritte zu ermöglichen.
Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, die zur Umsetzung dieser Ziele benötigten finanziellen und personellen Ressourcen darzustellen. Laut Begründung des Antrags bietet das vorliegende Klimafolgenanpassungskonzept zwar einen Handlungsrahmen, ist jedoch in Teilen nicht ausreichend konkret oder für die Öffentlichkeit messbar. Durch die Zusammenarbeit mit Umweltverbänden und zivilgesellschaftlichen Kräften sollen die Maßnahmen präzisiert und mit klaren Zeit- und Umsetzungsplänen versehen werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — der Antrag wurde durch Antrag 1916/2023/LINKE ersetzt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 14.Leitbild "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 1469/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll das neue Leitbild „Zukunft.Essen.Innenstadt“ als Grundlage für die weitere Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen in der Innenstadt beschließen. Der Entwicklungsprozess wurde bereits im November 2021 durch einen Ratsbeschluss initiiert. Die Federführung liegt beim Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung, wobei eine fachbereichübergreifende Arbeitsgruppe sowie verschiedene städtische Beteiligungsgesellschaften in den Prozess eingebunden sind.
Zur Erarbeitung des Leitbilds wurden Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ in Höhe von 252.000 Euro eingesetzt. Eine beauftragte Planungsgemeinschaft führte Workshops mit einer Vielzahl von Akteuren durch, darunter die Handelskammer, die IHK zu Essen sowie verschiedene religiöse und soziale Institutionen. Ziel ist es, eine konzeptionelle Basis für ein zukünftiges Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu schaffen, das auch als Grundlage für die Akquise weiterer Fördermittel dient.
Das Leitbild gliedert sich in die drei Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Die Ebene „Grün“ setzt auf Klimaanpassung, Biodiversität und die Aufwertung öffentlicher Räume durch Entsiegelung und Bepflanzung. Die Ebene „Durchmischt“ zielt darauf ab, die Innenstadt als Ort für Handel, Arbeit und Innovation zu stärken und die Funktionsdichte zu erhöhen. Das übergeordnete Ziel ist die Etablierung der Essener Innenstadt als dynamisches urbanes Zentrum.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Partei mit Enthaltung der FDP
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten der Stadt Essen im Kommunalen Schadenausgleich (KSA) und in der Feuerschadengemeinschaft (FSG)Zur Vorlage · 1454/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Bestellung neuer Vertreter für die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in verschiedenen kommunalen Institutionen entscheiden. Im Fokus steht dabei die Vertretung der Stadt im Kommunalen Schadenausgleich westdeutscher Städte in Bochum, im Kommunalen Schadenausgleich in Hannover sowie in der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens in Düsseldorf.
Bisher wurde die Fachbereichsleiterin des Rechtsamtes mit der Vertretung in diesen Gremien beauftragt. Da die bisherige Stellvertretung dieser Person verstorben ist, sieht der Beschlussvorschlag vor, zusätzlich eine weitere Beamtin der Kommunalverwaltung als Vertreterin zu bestellen. Um die Sicherstellung der Vertretung auch bei Bedarf zu gewährleisten, soll zudem der stellvertretende Fachbereichsleiter des Rechtsamtes als Stellvertreter für beide Personen eingesetzt werden.
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung hat eine Empfehlung zur Annahme dieses Beschlusses abgegeben. Damit soll die Wahrnehmung der Interessen der Stadt Essen in den genannten Institutionen sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2024Zur Vorlage · 1480/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für das erste Halbjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass die zuständigen Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beraten und Empfehlungen aussprechen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei sind insbesondere die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW zu beachten, welches eine strengere Prüfung der Sachgründe fordert. Eine Ausnahme von der Sonntagsruhe setzt nach dieser Rechtsprechung voraus, dass ein öffentliches Interesse – etwa durch lokale Feste oder die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche – nachweislich vorliegt. Die Verwaltung muss dabei die Gewährleistung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses sowie die Wettbewerbsneutralität sicherstellen und die Begründungen für die einzelnen Termine im Einzelfall darlegen.
Für das Jahr 2024 liegen der Verwaltung bereits Terminvorschläge des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. und der Essen Marketing GmbH vor. Bei der Erstellung der Verordnungen ist zudem zu berücksichtigen, dass gegen die Freigaben rechtliche Anfechtungen durch Gewerkschaften oder andere Parteien möglich sind. Die Entscheidung soll darauf abzielen, die Attraktivität der Stadt als Standort zu unterstützen und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Arbeitsruhe zu entsprechen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung)
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 17.Verkaufsoffene Sonntage für das 1. HJ 2024, Terminverschiebung Kupferdreh KaribischZur Vorlage · 1713/2023/3 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll über eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung bezüglich eines verkaufsoffenen Sonntages im Stadtteil Essen-Kupferdreh entscheiden. Im Rahmen der Planung für das erste Halbjahr 2024 war ursprünglich ein Termin am 12. Mai 2024 vorgesehen, der an die Veranstaltung „4. Kupferdreh Karibisch“ gekoppelt war.
Grund für den Änderungswunsch ist eine Mitteilung der Kupferdreher Werbegemeinschaft e. V. an die Verwaltung. Demnach werden die Aktivitäten rund um die genannte Veranstaltung nun erst am 26. Mai 2024 stattfinden können. Da der ursprüngliche Termin somit nicht mehr als Anlass für den verkaufsoffenen Sonntag dient, wird vorgeschlagen, das Datum der Freigabe auf den 26. Mai 2024 zu verschieben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VIII sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung zunächst beraten und eine Empfehlung aussprechen. Die abschließende Entscheidung obliegt dem Rat der Stadt Essen.
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- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 18.Dienstsportkonzept Feuerwehr EssenZur Vorlage · 1076/2023/3 · Vorlage
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Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung soll ein neues Dienstsportkonzept für die Feuerwehr Essen zur Kenntnis nehmen. Mit der Vorlage ist die Beschaffung neuer Sportgeräte sowie die Ertüchtigung von Räumlichkeiten mit Gesamtkosten in Höhe von 356.200 Euro verbunden.
Die Umsetzung des Konzepts ist in drei Phasen unterteilt. Die erste Phase umfasst die Renovierung der Sporträume an acht Wachstandorten und deren Ausstattung mit multifunktionalen Sportgeräten. Für die baulichen Maßnahmen wird ein Betrag von etwa 100.000 Euro veranschlagt. Ergänzend zu bereits vorhandenen Ausstattungen wie Kurzhantelsets und Indoor-Cycling-Bikes sollen weitere multifunktionale Geräte, Einzelgeräte für verschiedene Muskelgruppen sowie Flachbänke angeschafft werden. Um die dauerhafte Betreuung der Trainingsangebote auf den Wachen sicherzustellen, ist zudem die Ausbildung von 20 Mitarbeitenden zu Übungsleitern mit der Lizenz C vorgesehen.
Das Konzept wurde vom Fachbereich 37 in Zusammenarbeit mit dem Institut Gesundheit entwickelt, um die körperliche Leistungsfähigkeit des Personals im Einsatz- und Mischdienst zu erhalten. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über die Mittel der Produktgruppen für Gefahrenabwehr und Rettungsdienst.
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- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 19.Überplanmäßige Mittel für das Projekt 1.02.06.01 "Gefahrenabwehr" und das Projekt 1.02.07.01 "Rettungsdienst der Feuerwehr Essen"Zur Vorlage · 1698/2023/3 · Vorlage
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Die Feuerwehr Essen beantragt für das Projekt „Gefahrenabwehr“ eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 Euro. Eine bereits im Oktober erfolgte Bereitstellung von 715.000 Euro wird zur Kenntnis genommen. Der zusätzliche Bedarf umfasst unter anderem Instandsetzungsmaßnahmen an Fenstern der Feuerwache am Stadthafen, Reparatur- und Treibstoffkosten für Einsatzfahrzeuge sowie eine Hauptuntersuchung eines Krans infolge einer Lieferanteninsolvenz. Zudem sind Kosten für IT-Dienstleistungen des Essener Systemhauses, Ausgaben für Dienstkleidung, Fortbildungen und die Vergütung von Ehrenamtlichen sowie Mietkosten für eine mobile Brandsimulationsanlage Teil der Vorlage.
Für das Projekt „Rettungsdienst“ wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 5.200.000 Euro beantragt. Eine bereits im Oktober erfolgte Bereitstellung von 995.000 Euro wird zur Kenntnis genommen. Der Bedarf begründet sich durch gestiegene Betriebskosten der Hilfsorganisationen, Nachzahlungen aus Vorjahren in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro sowie höhere Reparaturkosten für Fahrzeuge. Des Weiteren werden Kosten für IT-Dienstleistungen und ein Anstieg beim Verbrauchsmaterial aufgeführt. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor sie dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Modellkommune CannabisZur Vorlage · 0734/2023/LINKE/PARTEI · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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Die Fraktionen DIE LINKE und Die PARTEI haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, wonach sich die Stadt Essen als Modellkommune für die von der Bundesregierung geplanten Modellregionen zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabis bewerben soll. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung mit der Durchführung entsprechender Vorbereitungen und Maßnahmen beauftragt wird.
Die Begründung des Antrags führt an, dass durch eine kontrollierte Abgabe in lizenzierten Geschäften eine Entkriminierung erreicht werden könne, was die Polizei, die Justiz sowie die Gerichte entlasten würde. Dadurch sollten Kapazitäten für die Verfolgung schwerwiegenderer Delikte und für Präventionsprogramme freiwerden. Ein weiterer Aspekt ist die Reduzierung gesundheitlicher Risiken, da der Erwerb auf dem Schwarzmarkt durch eine legale Kontrolle erschwert werden soll, um die Gefahr von Verunreinigungen sowie den Verkauf an Minderjährige zu verringern. Der Antrag sieht zudem vor, dass der Modellversuch durch wissenschaftliche, medizinische und soziale Fachstellen begleitet wird, um die Präventionsarbeit auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — zurückgezogen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — von den Antragstellern zurückgezogen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf vertagt
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — verwiesen in UA Soziales
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — verwiesen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: von den Antragstellern zurückgezogen - 21.Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- –Personal, allgemeine Verwaltung
- 22.Stellenplan 2024Ergebnis: einstimmig empfohlen
- 23.Verschiedenes
- –Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 24.Verschiedenes