Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für das erste Halbjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass die zuständigen Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beraten und Empfehlungen aussprechen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei sind insbesondere die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW zu beachten, welches eine strengere Prüfung der Sachgründe fordert. Eine Ausnahme von der Sonntagsruhe setzt nach dieser Rechtsprechung voraus, dass ein öffentliches Interesse – etwa durch lokale Feste oder die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche – nachweislich vorliegt. Die Verwaltung muss dabei die Gewährleistung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses sowie die Wettbewerbsneutralität sicherstellen und die Begründungen für die einzelnen Termine im Einzelfall darlegen.
Für das Jahr 2024 liegen der Verwaltung bereits Terminvorschläge des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. und der Essen Marketing GmbH vor. Bei der Erstellung der Verordnungen ist zudem zu berücksichtigen, dass gegen die Freigaben rechtliche Anfechtungen durch Gewerkschaften oder andere Parteien möglich sind. Die Entscheidung soll darauf abzielen, die Attraktivität der Stadt als Standort zu unterstützen und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Arbeitsruhe zu entsprechen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.11.2023mehrheitlich beschlossen
- 14.11.2023mehrheitlich beschlossen
- 14.11.2023mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023mehrheitlich empfohlen
- 07.11.2023einstimmig empfohlen
- 31.10.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 26.10.2023mehrheitlich empfohlen
- 24.10.2023einstimmig empfohlen bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 24.10.2023mehrheitlich abgelehnt