Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 26 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 28.09.2023
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Modellprojekt – Zukunft Schillerwiese
- 4.Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1055/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Klimafolgenanpassungskonzept verabschieden. Die Vorlage empfiehlt, die Inhalte des Konzepts bei stadtklimatischen Datengrundlagen, in städtebaulichen Planungen und Bauvorhaben, bei Maßnahmen der grünen und blauen Infrastruktur sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen.
Die Erarbeitung des Konzepts wurde seit März 2022 durch das Umweltamt koordiniert. Der Endbericht umfasst neben einem Hauptbericht und einer Kurzfassung verschiedene thematische Karten zu Hitzebelastungen, Überschwemmungsgebieten sowie eine Handlungskarte für die Themenfelder Hitze und Wasser. Grundlage der Erstellung waren Analysen zur Hitzebetroffenheit, zum Kühlpotenzial und zur Trockenheitsgefährdung sowie eine Onlinebeteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Der Maßnahmenkatalog umfasst insgesamt 39 Steckbriefe, die in fünf Handlungsfelder unterteilt sind: Datengrundlagen und Strategien, städtebauliche Konzepte, grüne Infrastruktur, Wassermanagement sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ziel des Konzepts ist die Prävention von gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken durch den Klimawandel, etwa durch Starkregen oder Hitze, sowie die Sicherung der Lebensqualität in der Stadt.
Die Finanzierung der Maßnahmen beläuft sich auf eine Gesamtsumme von rund 3,3 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich aus städtischen Mitteln, Fördermitteln sowie Beiträgen der Ruhrbahn und weiteren Mitteln zusammen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Enthaltung der AfD-Fraktion
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 5.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 6.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 7.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 8.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 9.Entscheidungen der BV II über die Behandlung von Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
- 9.1Verlegung Depotcontainer Schönleinstraße
- 10.Bürgereingaben nach § 24 Gemeindeordnung NRW
- 10.1Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Parkscheibenregelung für 11 Stellplätze im Bereich der Frankenstraße 76 - 82Zur Vorlage · 1452/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Tierreich Essen GmbH hat für elf Stellplätze im Bereich der Frankenstraße 76 bis 82 eine Parkscheibenregelung beantragt. Die Regelung sieht vor, dass das Parken an Wochentagen zwischen 10:00 und 19:00 Uhr sowie samstags zwischen 10:00 und 16:00 Uhr auf maximal zwei Stunden begrenzt wird. Als Begründung führt das Unternehmen die wirtschaftliche Situation aufgrund von Inflation und gestiegenen Energiekosten an. Zudem wird angeführt, dass die Parkmöglichkeiten für Kunden durch Dauerparker eingeschränkt seien und im weiteren Verlauf der Frankenstraße bereits ähnliche Regelungen existieren.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt nach einer Ortsbesichtigung geprüft. Grundsätzlich bestehen keine Einwände gegen eine Beschilderung mit Parkscheibenregelung, sofern diese nicht ausschließlich auf die Kunden eines einzelnen Geschäfts beschränkt ist, da es sich um öffentlich gewidmete Verkehrsfläche handelt. Die zuständige Fachabteilung weist jedoch darauf hin, dass in der näheren Umgebung, etwa an der Straße Am Ardey oder im angrenzenden Gewerbepark, zahlreiche weitere Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Zudem wurde die hohe Anzahl an Wohneinheiten im betreffenden Gebäude berücksichtigt. Aufgrund des vorhandenen Parkplatzangebots sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine Parkraumbewirtschaftung in diesem Bereich.
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Beratungsfolge
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 11.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2024Zur Vorlage · 1480/2023/3 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll über den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für das erste Halbjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass die zuständigen Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beraten und Empfehlungen aussprechen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei sind insbesondere die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW zu beachten, welches eine strengere Prüfung der Sachgründe fordert. Eine Ausnahme von der Sonntagsruhe setzt nach dieser Rechtsprechung voraus, dass ein öffentliches Interesse – etwa durch lokale Feste oder die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche – nachweislich vorliegt. Die Verwaltung muss dabei die Gewährleistung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses sowie die Wettbewerbsneutralität sicherstellen und die Begründungen für die einzelnen Termine im Einzelfall darlegen.
Für das Jahr 2024 liegen der Verwaltung bereits Terminvorschläge des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. und der Essen Marketing GmbH vor. Bei der Erstellung der Verordnungen ist zudem zu berücksichtigen, dass gegen die Freigaben rechtliche Anfechtungen durch Gewerkschaften oder andere Parteien möglich sind. Die Entscheidung soll darauf abzielen, die Attraktivität der Stadt als Standort zu unterstützen und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Arbeitsruhe zu entsprechen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung)
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 12.Vergabe bezirklicher Mittel
- 12.1Anträge von Kulturträgern des Stadtbezirkes II auf Gewährung von Zuschüssen für das Kulturwochenende 2023Zur Vorlage · 1667/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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Die Bezirksvertretung II beabsichtigt, die finanzielle Förderung für das Kulturwochenende 2023 im Stadtbezirk II festzulegen. Die Veranstaltung findet im Zeitraum vom 1. bis zum 3. Dezember 2023 statt. Grundlage der Vorlage ist ein bereits in den Sitzungen vom 26. Januar und 27. April 2023 beschlossener Förderrahmen, der nach einer Erhöhung um 200 Euro ein Gesamtvolumen von 2.700 Euro umfasst.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Zuweisung dieser Mittel an verschiedene Kulturträger vor. Dabei sind unter anderem 800 Euro für das Kunsthaus Essen, 625 Euro für das Team Schlamperjan sowie 375 Euro für Dintje Dance vorgesehen. Zudem sollen 150 Euro an das Mi-Ma-Mut-Mach-Theater und 750 Euro an den B.S.E. Jazzclub ausgezahlt werden. Für die Projekte der Bürgerschaft Rellinghausen-Stadtwald sowie von Foto Haas ist im Rahmen dieses Beschlusses keine Bezuschussung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen bei geänderter Beschlusslage
Ergebnis: einstimmig beschlossen bei geänderter Beschlusslage - 12.2Gewährung von finanziellen Mitteln für die Gestaltung des Trafohauses am Bahnhof SüdZur Vorlage · 1679/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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Die Bezirksvertretung II prüft die Gewährung von finanziellen Mitteln für die Gestaltung eines Trafohauses am Bahnhof Süd. Das Gebäude der Firma Westnetz befindet sich auf städtischem Grund und weist derzeit Schmierereien auf. Da das Unternehmen aus Kostengründen weder eine Reinigung noch eine Neugestaltung der Flächen vorsieht, wurde der Stadt Essen eine Genehmigung zur Umgestaltung erteilt.
Im Rahmen von Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität an Bahnhöfen wurden bereits Wandflächen im Bereich der Gleise künstlerisch gestaltet. Es wird angestrebt, diese Gestaltung am Trafohaus im gleichen Stil fortzuführen. Ein entsprechendes Angebot für die Umsetzung der Maßnahme beläuft sich auf insgesamt 4.000 Euro. Die Bezirksvertretung II wird gebeten zu prüfen, ob eine anteilige Förderung in Höhe von 2.000 Euro aus den Mitteln der Bezirksvertretung möglich ist. Ziel der Maßnahme ist die Stadtbildpflege an diesem exponierten Standort.
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- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 12.3Gewährung einer finanziellen Unterstützung des St. Martinszuges in Essen-BergerhausenZur Vorlage · 1708/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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Die Bezirksvertretung II hat die Gewährung einer finanziellen Förderung für den St. Martinszug in Essen-Bergerhausen beschlossen. Mit der Entscheidung wird ein Betrag in Höhe von 300 Euro aus den Mitteln der Bezirksvertretung bereitgestellt.
Der Antrag basiert auf einem Hinweis der Schulleitung der Schule Am Krausen Bäumchen bezüglich der Durchführung des Umzugs am 18. November 2023. Die Organisation des Brauchtums im Stadtteil Bergerhausen erfolgt durch die Kirchengemeinde St. Hubertus & Raphael sowie die Schule Am Krausen Bäumchen. Die Kosten für bestimmte Bestandteile des Zuges, wie etwa ein Pferd mit Reiter und eine Kapelle, werden auf circa 600 Euro geschätzt.
Zur weiteren Finanzierung der Veranstaltung ist geplant, dass der Förderverein der Schule Am Krausen Bäumchen auf dem Schulhof Speisen und Getränke verkauft. Die beantragte Unterstützung dient der Sicherung des St. Martinszuges in diesem Stadtteil.
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- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Haushaltsplan-Entwurf 2024Zur Vorlage · 1607/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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Der Haushaltsplan-Entwurf 2024 wurde am 27. September 2023 in den Rat der Stadt Essen eingebracht und soll in der Sitzung des Rates am 29. November 2023 verabschiedet werden. Die Beratungsphase in den Fachausschüssen, Bezirksvertretungen und im Integrationsrat ist für den Zeitraum vom 24. Oktober bis zum 22. November 2023 angesetzt.
Für die Bezirksvertretung II umfasst der Entwurf auf den Seiten 254 bis 264 spezifische Planungen. Der Haushaltsplan sieht für die Bezirksvertretung II im Jahr 2024 originäre Mittel in Höhe von 300.000 Euro vor. Zusätzlich ist ein Sondertopf in Höhe von 100.000 Euro vorgesehen, dessen Verwendung auf die Fachbereiche Immobilienwirtschaft, Straßen und Verkehr sowie Grün und Gruga beschränkt ist. Darüber hinaus sollen nicht verbrauchte bezirkliche Mittel aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Jahr 2024 übertragen werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II die Umsetzung der bezirksbezogenen Planungen des Entwurfs berät und empfiehlt.
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- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen, bei geänderter Beschlusslage
Ergebnis: einstimmig empfohlen, bei geänderter Beschlusslage - 14.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1605/2023/BV II · Bezirksvertretung II
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Die Verwaltung informiert die Bezirksvertretung II über verschiedene aktuelle Entwicklungen im Stadtbezirk. Das dynamische Hinweisschild an der Kreuzung Rüttenscheider Straße und Grugaplatz, welches auf den Messeparkplatz P2 hinweist, ist nun in Betrieb. Die Messe Essen kann das Schild über das Parkleitsystem steuern und entsprechende Hinweise schalten. Zudem wird die defekte Bank an der Haltestelle Ludwig zeitnah ausgetauscht. Bezüglich der Fußgängerampel an der Rüttenscheider Straße in Höhe der Einigkeitsstraße ergab eine Prüfung, dass die Grünphase den Richtlinien für Lichtsignalanlagen entspricht und ausreichend dimensioniert ist.
Im Bereich der Eleonorastraße 40 besteht weiterhin Bedarf an Parkplätzen für Krankenfahrzeuge des Kuratoriums für Dialyse- und Nierentransplantation. Trotz eines bestehenden Haltverbots auf dem Seitenstreifen werden diese Flächen regelmäßig von privaten Fahrzeugen beparkt. Das Ordnungsamt wird die Kontrollen der Parkverstöße in diesem Bereich wieder verstärkt durchführen. Schließlich gibt es eine Korrektur zum Neubau einer Fußgängerquerung im Rahmen der Brückenertüchtigung der Alfredstraße: Entgegen einer Angabe in einem vorangegangenen Dokument werden insgesamt drei statt zwei neue Bäume gepflanzt.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.Liste der offenen Anträge der BV II
- 16.Verschiedenes
- 16 a.Verkehrsuntersuchung Rüttenscheid - VariantenentscheidungZur Vorlage · 1065/2023/6 1. Ergänzung · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll über die Fortsetzung der Planung der Fahrradstraße Rüttenscheider Straße auf Basis der Variante 3c + 1a entscheiden. Diese Planung sieht eine temporäre Sperrung für den Autoverkehr im Bereich zwischen dem Rüttenscheider Stern und der Bertholdstraße vor, jeweils in den Abend- und Nachtstunden an Freitagen, Samstagen sowie vor Feiertagen ab 20:00 Uhr.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, die Nutzungskapazitäten und -qualitäten von Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Eigentümern zu optimieren. Die Prüfung der Rahmenbedingungen für ein neues Parkhaus oder eine neue Parkpalette inklusive einer Mobilstation im zentralen Bereich der Rüttenscheider Straße ist ebenfalls Bestandteil des Vorschlags. Zudem sollen Vorschläge für die Realisierung eines digitalen Verkehrsleitsystems für große Stellplatzanlagen in Rüttenscheid, etwa durch App-Anwendungen, erarbeitet werden.
Die Entscheidung basiert auf einer Verkehrsuntersuchung, die verschiedene Planfälle zur Verkehrssteuerung untersucht hat. Ziel der Untersuchung ist es, die Interessen von Rad-, Fuß- und Kraftverkehr sowie des Lieferverkehrs auszugleichen und die Erreichbarkeit des Einzelhandels zu gewährleisten. Die Untersuchung bewertete Kriterien wie den Verkehrsfluss, die Qualität der Fahrradstraße sowie die Auswirkungen auf Wohngebiete. Zukünftige Arbeitsschritte umfassen die Erstellung eines Lieferzonenkonzepts sowie die detaillierte Ausarbeitung der gewählten Planungsvariante zur späteren Umsetzung.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen - 16 b.Neubau einer Fußgängerquerung im Zuge der Brückenertüchtigung AlfredstraßeZur Vorlage · 1624/2023/6 · Vorlage
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Im Zuge der Brückenertüchtigung der Alfredstraße im Bereich der Grugahalle ist die Einrichtung einer neuen Fußgängerquerung geplant. Da im Rahmen der Sanierung des Stahlbetonbauwerks bestehende Rampen und Podeste durch neue, barrierefreie Anlagen ersetzt werden, verändern sich die Wegeführungen für Fußgänger im Stadtteil Rüttenscheid. Um eine kurze und sichere Überquerung der Alfredstraße auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu gewährleisten, soll eine signalisierte Fußgängerüberweganlage in Höhe der Gregorstraße geschaffen werden.
Die Maßnahme sieht eine geradlinige Führung über die Alfredstraße sowie den barrierefreien Ausbau von Bordsteinabsenkungen mit taktilen Elementen und eine neue Beleuchtung vor. Im Zuge der Baumaßnahme ist die Rodung von zwei Jungbäumen und Strauchwerk notwendig, wobei Ersatzpflanzungen in der näheren Umgebung vorgesehen sind. Die Steuerung der Lichtsignalanlage wird an die bestehenden Nebenanlagen angepasst, um die Koordination des Verkehrs im Sinne der „Grünen Welle“ auf der Alfredstraße beizubehalten.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 190.000 Euro geschätzt, wobei die Finanzierung für das Jahr 2024 sichergestellt ist. Der Baubeginn der Fußgängerquerung ist für den Sommer 2024 geplant, um die Umsetzung vor dem Rückbau der bisherigen Rampen zu ermöglichen. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme zur Baureife zu bringen.
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Beratungsfolge
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16 c.Sitzungstermine für die Bezirksvertretung II für das Jahr 2024Zur Vorlage · 1427/2023/BV II 1. Ergänzung · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat für das Jahr 2024 die Termine für ihre kommenden Sitzungen festgelegt. Die Gremiensitzungen sollen in der Regel um 17:30 Uhr stattfinden, wobei als Veranstaltungsorte der Sitzungsraum 1.21 oder der Ratssaal des Rathauses Essen vorgesehen sind. Bei der Planung der Termine wurden die entsprechenden Schulferienzeiten für Ostern, Sommer, Herbst und Weihnachten berücksichtigt.
Der vorgeschlagene Kalender sieht Sitzungen an den folgenden Daten vor: 1. Februar, 29. Februar, 18. April, 16. Mai, 20. Juni, 5. September, 7. November sowie 12. Dezember 2024. Mit der Festlegung der Sitzungstermine wurden auch die Fristen für die Einreichung von Fraktionsanträgen definiert. Diese Fristen liegen jeweils vor den jeweiligen Terminen, beispielsweise am 11. Januar für die Sitzung Anfang Februar oder am 21. November für die Sitzung im Dezember. Die Vorlage dient der verbindlichen zeitlichen Planung der parlamentarischen Arbeit in der Bezirksvertretung II.
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Beratungsfolge
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen, bei angepasster Beschlusslage
Ergebnis: einstimmig beschlossen, bei angepasster Beschlusslage - 17.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 18.Grundstücksangelegenheiten
- 19.Verschiedenes
- 20.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil