Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Aktuelle Stunde
- 2.Liste der Aufträge des Rates der Stadt
- 3.Mitteilungen der Verwaltung
- 4.Wahlen/Ersatzwahlen zu den Ausschüssen
- 4.1Wahlen/Ersatzwahlen zu den AusschüssenZur Vorlage · 1934/2023/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 29. November 2023 einen Antrag zur Umbesetzung von Ausschussmandaten vorgelegt. Der Antrag mit der Nummer 1934/2023/SPD beinhaltet Vorschläge für personelle Veränderungen in zwei städtischen Gremien.
Im Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft wird die Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds beantragt. Dabei soll ein bisheriges ordentliches Mitglied durch ein neues ordentliches Mitglied ersetzt werden.
Für den Kulturausschuss sieht der Antrag ebenfalls personelle Änderungen vor. Hier wird die Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds sowie die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds beantragt. In beiden Fällen sollen die bisherigen Besetzungen durch neue Mitglieder abgelöst werden. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen den Austausch von Ratsmitgliedern innerhalb der genannten Ausschussbesetzungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.2Umbesetzung Ausschuss für Umwelt, Klima- und VerbraucherschutzZur Vorlage · 1947/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnisses – Freie Wähler (EBB-FW) hat einen Antrag zur Umbesetzung im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz an den Rat der Stadt Essen gerichtet. Gegenstand des Antrags ist die personelle Veränderung innerhalb der Gruppe der sachkundigen Bürger in diesem Gremium.
Der vorliegende Antrag sieht vor, ein bisheriges Mitglied der sachkundigen Bürger durch eine neue Person in dieser Funktion zu ersetzen. Die entsprechende Änderung der Zusammensetzung betrifft die Besetzung eines Sitzes für sachkundige Bürger im Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz. Der Rat der Stadt Essen sollte über diesen Vorschlag zur Neubesetzung im Rahmen seiner Sitzung am 29. November 202laus entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.3Umbesetzung Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und GleichstellungZur Vorlage · 1948/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis - Freie Wähler (EBB-FW) hat einen Antrag zur Umbesetzung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung an den Rat der Stadt Essen gestellt. Der Antrag mit der Nummer 1948/2023/EBB sieht Änderungen in der Zusammensetzung der beratenden Mitglieder vor.
Nach dem vorliegenden Dokument soll ein bisheriger beratender Sachkundiger Bürger durch ein neues beratendes Ausschussmitglied ersetzt werden. Zudem ist vorgesehen, dass das bisherige stellvertretende beratende Ausschussmitglied die Funktion eines stellvertretenden beratenden Sachkundigen Bürgers übernimmt, wodurch diese Position neu besetzt wird.
Die Entscheidung über diesen Antrag ist für die Ratssitzung am 29. November 2023 vorgesehen. Federführend für das Vorlagenverfahren ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 4.4Umbesetzung Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe EssenZur Vorlage · 1946/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion des Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen vorgelegt, der eine personelle Änderung in einem städtischen Gremium vorsieht. Der Antrag mit der Nummer 1946/2023/EBB betrifft die Umbesetzung im Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen.
Im Rahmen der anstehenden Wahlen bzw. Ersatzwahlen zu den Ausschüssen beantragt die Fraktion, die Zusammensetzung des genannten Gremiums anzupassen. Konkret wird vorgeschlagen, einen bisherigen stellvertretenden sachkundigen Bürger durch ein neues stellvertretendes Ausschussmitglied zu ersetzen.
Die Federführung für das Vorlagenverfahren liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation. Eine Entscheidung über den Antrag ist in der Sitzung des Rates der Stadt Essen am 29. November 2023 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 5.Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen
- 5.1Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH hier: Entsendung von vier Mitgliedern zur Konstituierung des AufsichtsratesZur Vorlage · 1872/2023/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen entsendet vier Mitglieder in den sich konstituierenden Aufsichtsrat der Gesundheitszentrum St. Vincenz gGmbH. Die Grundlage hierfür bildet der Beschluss zur Gründung der Gesellschaft aus dem August 2023.
Gemäß dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages setzt sich der Aufsichtsrat aus insgesamt acht Mitgliedern zusammen, wobei die Stadt Essen vier Sitze besetzt. Ein Platz ist für den Oberbürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene städtische Bedienstete vorgesehen. Die Auswahl der weiteren drei Mitglieder erfolgt durch den Rat entweder durch die einstimmige Annahme eines einheitlichen Wahlvorschlages oder im Wege einer Listenwahl nach dem Prinzip der Verhältniswahl. Unter Berücksichtigung des aktuellen Sitzungsverhältnisses könnten die Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE jeweils einen Sitz im Aufsichtsrat besetzen.
Die Amtszeit der entsandten Vertreter endet mit dem Ablauf der laufenden Wahlperiode des Rates der Stadt Essen. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen der Stadt zu vertreten, und unterliegen der Weisungsgebundenheit an die Beschlüsse des Rates.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.2Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 1935/2023/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 1935/2023/SPD einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen vorgelegt. Der Antrag betrifft eine personelle Umbesetzung innerhalb des Kulturbeirats der Stadt Essen. Konkret wird eine Änderung in der Zusammensetzung der beratenden Mitglieder beantragt, wobei ein bisheriges Mitglied durch eine neue Person für diese Funktion ersetzt werden soll.
Die entsprechende Vorlage ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 29. November 2023 auf der Tagesordnung unter dem Punkt Wahlen und Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer Institutionen vorgesehen. Die Entscheidung über diesen Antrag wird im Rahmen dieser Sitzung erwartet. Die Federführung für den Vorgang liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 5.3Wahlen/Ersatzwahlen zu Organen verschiedener wirtschaftlicher Unternehmen und anderer InstitutionenZur Vorlage · 1954/2023/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage Nummer 1954/2023/GRÜNE einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Der Antrag befasst sich mit der personellen Neubesetzung eines Gremiums bei der Jugendhilfe Essen gGmbH.
Mit diesem Schreiben beantragt die Fraktion im Rat, dass der Rat eine Änderung in der Zusammensetzung des genannten Gremiums beschließt. Im Rahmen dieser Neubesetzung soll ein neues Mitglied für die Jugendhilfe Essen gGmbH benannt werden. Dieses neue Mitglied tritt an die Stelle eines bisherigen Mitglieds, welches aus dem Gremium ausscheidet.
Die Vorlage wurde am 28. November 2023 eingereicht. Die Entscheidung über den vorliegenden Antrag ist im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Essen am 29. November 2023 vorgesehen. Zuständig für die Bearbeitung der Angelegenheit ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.18. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW hier: Ersatzbenennung eines RatsmitgliedsZur Vorlage · 1804/2023/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Ersatzbenennung eines Ratsmitglieds für die 18. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen. Die Veranstaltung ist für den 13. Dezember 2023 in Köln angesetzt.
Für die laufende Ratsperiode wurden bereits drei Delegierte bestimmt, darunter ein Mitglied des Landtags sowie Vertreter der SPD und der Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Da ein bisher benanntes Ratsmitglied aus terminlichen Gründen nicht an der Konferenz teilnehmen kann, wird vorgeschlagen, ein anderes Ratsmitglied als Ersatz zu benennen. Mit dem entsprechenden Beschluss soll die Teilnahme an der Sitzung gleichzeitig als Dienstreise genehmigt werden.
Die Kosten für die Entschädigung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffert werden. Die Finanzierung ist im Haushalt unter dem Bereich der politischen Gremien vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 7.Junior Uni Essen gGmbH hier: Besetzung des wissenschaftlich-pädagogischen Beirats und Vertretungsregelung für BeiratsmitgliederZur Vorlage · 1765/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen wird über die Neuregelung der Beiratsbesetzung bei der Junior Uni Essen gGmbH beraten. Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Änderung der Zusammensetzung des wissenschaftlich-pädagogischen Beirats. Hierbei soll das Schulamt für die Stadt Essen anstelle des Kulturwissenschaftlichen Instituts Essen ein Entsendungsrecht erhalten. Da das Institut sein bisheriges Recht nicht in Anspruch genommen hat, ermöglicht diese Neuerung eine Vertretung sowohl des Fachbereichs Schule als auch der Unteren Schulaufsichtsbehörde.
Des Weiteren sieht die Vorlage vor, dass die zur Entsendung berechtigten Institutionen im Falle einer Verhinderung des primär vorgesehenen Mitglieds im Einzelfall eine alternative Vertretung bestimmen können. Ziel ist es, die kontinuierliche Repräsentation der jeweiligen Partner in den Sitzungen zu gewährleisten. Zudem sollen die Vertreter der Stadt Essen in den Beschlussgremien der EWG – Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH und der Junior Uni Essen gGmbH ermächtigt werden, die notwendigen Beschlüsse zu fassen. Die Junior Uni Essen gGmbH ist als Gesellschaft zu gleichen Teilen zwischen der Stadt Essen und der EWG – Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH aufgeteilt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2022Zur Vorlage · 1519/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2022 liegt zur Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien vor. Dem Beschlussvorschlag zufolge sollen der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen den Entwurf zur Kenntnis nehmen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verweisen. Ein ergänzender Beteiligungsbericht wird in einer separaten Ratsvorlage vorgelegt.
Der Gesamtabschluss umfasst die Kernverwaltung sowie verschiedene eigenbetriebsähnliche Einrichtungen und verbundene Unternehmen. Im Haushaltsjahr 2022 wurde ein Bilanzgewinn von 8,3 Millionen Euro ausgewiesen, was einen Rückgang von 19,5 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahreswert von 27,9 Millionen Euro bedeutet. Während die ordentlichen Gesamterträge um 243 Millionen Euro auf 4.376,4 Millionen Euro stiegen, erhöhten sich die ordentlichen Gesamtaufwendungen um rund 240,3 Millionen Euro auf 4.290,6 Millionen Euro. Das Finanzergebnis weist mit einem Saldo von minus 65,7 Millionen Euro eine Differenz zum Vorjahreswert von minus 41,4 Millionen Euro auf.
Die Bilanzsumme des Konzerns stieg im Vergleich zum Vorjahr um 267,3 Millionen Euro auf insgesamt 8.893,4 Millionen Euro an. Das Anlagevermögen erhöhte sich um 283,5 Millionen Euro auf 7.924,6 Millionen Euro, wobei insbesondere die Finanzanlagen zunahmen. Die Eigenkapitalquote beläuft sich unter Berücksichtigung von Sonderposten auf 11 Prozent.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Beteiligungsbericht 2023Zur Vorlage · 1658/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen legt den Beteiligungsbericht 2023 gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vor. Trotz der rechtlichen Möglichkeit einer Befreiung von der Aufstellungspflicht eines Gesamtabschlusses wird zur Sicherstellung der Transparenz und Berichtskontinuität weiterhin an der Erstellung des Berichts festgehalten. Die inhaltliche Ausrichtung konzentriert sich auf die wirtschaftliche sowie nichtwirtschaftliche Tätigkeit der einzelnen Beteiligungen und betrachtet die Lage der jeweiligen Unternehmen unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zum Konsolidierungskreis.
Zum 31. Dezember 2022 bestand eine Beteiligung an insgesamt 62 Unternehmen, bestehend aus 49 GmbHs, drei AGs, neun GmbH & Co. KGs und einer eG. Zudem umfasst der Bericht Informationen zu den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen Essener Systemhaus sowie Sport- und Bäderbetriebe Essen. Die finanzwirtschaftlichen Angaben stützen sich auf die geprüften Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2022.
Für die Mehrheitsbeteiligungen und die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen wurden für das Berichtsjahr 2022 wesentliche Kennzahlen ausgewiesen. In diesen Bereichen waren 9.179 Vollzeitäquivalente tätig, wobei der Personalaufwand 571.860 Tausend Euro betrug. Das Umsatzvolumen belief sich auf 1.254.489 Tausend Euro bei einem Jahresfehlbetrag von 65.639 Tausend Euro. Dem Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie dem Rat der Stadt Essen wird die Kenntnisnahme des Berichts vorgeschlagen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Finanzcontrolling (FiCo) der Stadt Essen hier: FiCo-Bericht III/2023 zum Prognosestichtag 30. September 2023Zur Vorlage · 1752/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen sollen den dritten Quartalsbericht des Finanzcontrollings für das Jahr 2023 zur Kenntnis nehmen. Die vorliegende Vorlage enthält die Einschätzung der Verwaltung zur Haushaltsentwicklung auf Basis der Erkenntnisse und des Buchungsstandes zum Stichtag 30. September 2023.
Nach den Prognosen des Berichts wird für das Haushaltsjahr 2023 ein Jahresüberschuss in Höhe von rund 8,4 Millionen Euro erwartet. Die im Bericht berücksichtigten Belastungen, die aus der Corona-Pandemie sowie dem Ukraine-Krieg resultieren und einer Isolierungspflicht unterliegen, werden auf einen saldierten Betrag von etwa 9,9 Millionen Euro geschätzt. Weitere Details zur Berechnung der Kosten und der Haushaltslage sind dem beigefügten Bericht zu entnehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Stellenplan 2024Zur Vorlage · 1678/2023/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über den Stellenplan 2024 für Beamte und tariflich Beschäftigte. Die Gesamtzahl der Planstellen erhöht sich im Vergleich zum vorangegangenen Plan um 582 Positionen auf insgesamt 10.236 Stellen.
Ein wesentlicher Teil des Zuwachses entfällt mit 220 Mehrstellen auf die Feuerwehr Essen zur Umsetzung des neuen Brandschutzbedarfsplans sowie der Bedarfspläne für Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Weitere personelle Aufstockungen sind im Bereich des Ausbaus des Breitband- und Glasfasernetzes um 38,5 Stellen sowie in der Schulentwicklungsplanung und beim Schulbau mit 36,5 Stellen vorgesehen. Im Amt für Soziales und Wohnen werden 40,75 Stellen zur Umsetzung neuer gesetzlicher Regelungen im Bereich Wohngeld und Heimaufsicht benötigt.
Im Jugendamt sind zudem 246,5 Stellen für die Entfristung von Personal im Erziehungs- und Sozialdienst vorgesehen, was haushaltsneutral erfolgen soll. Im Bereich Organisation und Personalwirtschaft werden 30,75 Stellen für das Personalmanagement sowie den Aufbau einer neuen Abteilung für Talente, Trends und Marketing beantragt. Darüber hinaus sieht der Plan 47 Stellen in der zentralen Personalreserve und dezentralen Bereichen vor, um die Abwicklung von Altersteilzeitfällen und die dauerhafte Anbindung von vorhandenem Personal zu ermöglichen. Die Beamtenplanstellen der Sondervermögen Essener Systemhaus sowie der Sport- und Bäderbetriebe Essen werden separat ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.Haushalt 2024
- 12.1Haushalt 2024 hier: Festlegung der RedezeitZur Vorlage · 1756/2023/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen befasst sich mit einem Vorschlag zur Festlegung der Redezeiten im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024. Hintergrund der Vorlage ist eine Empfehlung des Ältestenrates, die auf die Verkürzung der Sitzungsdauer von Ratssitzungen reagiert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Redezeiten für die Haushaltsverabschiedung differenziert festzusetzen. Den Fraktionen der CDU, SPD und der Grünen sollen jeweils 30 Minuten zur Verfügung stehen. Für die übrigen Fraktionen ist eine Redezeit von jeweils 20 Minuten vorgesehen, während Gruppen ein Zeitlimit von 10 Minuten erhalten. Einzelvertreter sollen jeweils 5 Minuten Redezeit erhalten. Die gesamte Redezeit für die Beratungen soll nach dieser Regelung auf maximal drei Stunden und 15 Minuten begrenzt werden. Die Entscheidung über diesen Vorschlag ist für die Sitzung des Rates am 29. November 2023 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.2Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses
- 12.3Beratung der Änderungsanträge zum Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024
- 12.3.1Haushaltsberatungen 2024 Hier: Essener Familien finanziell entlasten, Arbeit der Träger absichern, Kindergesundheit stärkenZur Vorlage · 1839/2023/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 einen Antrag gestellt, der verschiedene finanzielle Maßnahmen zur Unterstützung von Familien und Jugendangeboten in Essen vorsieht. Die beantragten Mittel sollen durch den städtischen Überschuss gedeckt werden.
Der Antrag sieht die Einrichtung eines Härtefallfonds in Höhe von jährlich 250.000 Euro vor, um Elternbeiträge bei Betreuungsausfällen oder reduzierten Betreuungszeiten zu erstatten. Zudem sollen für die Übernahme des Trägeranteils für Alltagshelfer in Kindertagesstätten ab dem Haushaltsjahr 2024 jährlich 500.000 Euro bereitgestellt werden. Für die Erziehungsberatung wird eine Erhöhung des Haushaltsansatzes um jährlich 200.000 Euro gefordert, um Kostensteigerungen bei den Wohlfahrtsverbänden auszugleichen.
Weitere Forderungen betreffen das Jugendbeteiligungsprojekt „MitWirkung“ mit einer Erhöhung um jährlich 80.000 Euro sowie die dauerhafte Sicherung des Betriebs im Julius-Leber- und Hans-Gippmann-Haus durch Mittel in Höhe von 80.000 Euro. Der Zuschuss an den DKSB Ortsverband Essen e.V. für die Initiative „Spielen verbindet“ soll um jährlich 60.000 Euro steigen. Des Weiteren werden zusätzliche Mittel für sport- und bewegungspädagogische Angebote in sozial besonders geforderten Stadtteilen sowie eine Erhöhung des Budgets für das Projekt „Healthy Family“ um jährlich 190.000 Euro beantragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Antrag - außer vierter Punkt ("mitWirkung!") - nicht empfohlen (Stimmengleichheit) Vierter Punkt des Antrages ("mitWirkung!") mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.2Mehrstellen für sichere SchulwegeZur Vorlage · 1849/2023/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Der Antrag sieht die Einrichtung von insgesamt 2,5 Vollzeitäquivalenten vor, um Konzepte für sichere Rad- und Fußwegeverbindungen zu sämtlichen Schulgebäuden in Essen zu erstellen.
Die beantragten Stellen sollen auf drei verschiedene Bereiche aufgeteilt werden. Ein Anteil von 1,0 VZÄ ist der Koordination des schulischen Mobilitätsmanagements sowie der Erstellung eines pädagogischen Konzeptes zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung im Fachbereich 40 zugeordnet. Ein weiterer Anteil von 0,5 VZÄ soll im Fachbereich 06-02 die Förderung klimafreundlicher Mobilität auf Schulwegen unterstützen. Die restliche Stelle von 1,0 VZÄ ist für bauliche und organisatorische Maßnahmen im Bereich des Fachbereichs 66 vorgesehen.
Mit dem Antrag wird der Oberbürgermeister aufgefordert, eine entsprechende Entscheidung im Rat herbeizuführen. Eine schriftliche Begründung des Antrags wurde nicht vorgelegt; die Begründung erfolgt laut Vorlage mündlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.3Eigenkapitalstärkung bei der Allbau AGZur Vorlage · 1758/2023/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der eine Eigenkapitalstärkung der Allbau GmbH vorsieht. Ergänzend zu einem Beschluss aus dem Jahr 2019 sollen 50 Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt werden. Diese Mittel sollen zweckgebunden und zeitnah von der Allbau GmbH zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Essen eingesetzt werden. Die Deckung dieser Mittel soll aus den Gewinnen der STEAG erfolgen.
Der Antrag begründet die Forderung mit einem Bedarf an etwa 16.500 neuen Wohneinheiten in der Stadt, wobei insbesondere ein Mangel an kleinen Einheiten, großen Familienwohnungen sowie barrierefreien Wohnungen angeführt wird. Zudem wird auf eine drohende Reduzierung des Bestands im sozialen Wohnungsbau um etwa ein Drittel bis zum Jahr 2030 hingewiesen, da bestehende Bindungen entfallen.
Die Ratsgruppe schlägt vor, dass städtische Grundstücke und Neubauten in kommunaler Hand verbleiben sollen, um soziale Quoten dauerhaft festzusetzen und Mieteinnahmen für zukünftige Investitionen zu sichern. Durch die Stärkung der Allbau GmbH sollen Kapazitäten geschaffen werden, um Förderprogramme sowie Planungsverfahren effektiver nutzen zu können. Die Mittel sollen dabei unter anderem in Nachverdichtung, Modernisierung und Umbau fließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.4Kostenerhöhung bei städtischen BauprojektenZur Vorlage · 1760/2023/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Antrag mit der Nummer 1760/2023/PARTEI an den Oberbürgermeister der Stadt Essen vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Budgetplanung für das Haushaltsjahr 2024. Die Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, für alle städtischen Bauvorhaben präventiv einen Betrag in Höhe von 100 Millionen Euro im Haushalt einzustellen.
Ziel dieser Maßnahme ist es, die zu erwartenden Kostensteigerungen bei kommunalen Bauprojekten abzufangen. Der Antrag ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 29. November 2023 zur Entscheidung vorgesehen. Die Federführung für das Vorlagenverfahren liegt beim Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation. Eine schriftliche Begründung des Antrags wurde im vorliegenden Dokument nicht bereitgestellt; eine entsprechende Erläuterung soll laut Text mündlich erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.5Verkauf der städtischen RWE-AktienZur Vorlage · 1761/2023/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen vorgelegt, der die Veräußerung von städtischen Anteilen am Energieunternehmen RWE zum Gegenstand hat. Mit der Vorlage Nummer 1760/2023/PARTEI wird vorgeschlagen, die im Besitz der Stadt befindlichen RWE-Aktien in mehreren Tranchen zum jeweils aktuellen Marktpreis zu verkaufen.
Die aus dem Verkauf resultierenden Erlöse sollen laut dem Antrag zweckgebunden eingesetzt werden. Die Mittel sollen konkret für innovative Projekte verwendet werden, welche die ökologische und soziale Transformation der Stadt unterstützen sollen. Der Antrag ist für die Sitzung des Rates der Stadt Essen am 29. November 2023 zur Entscheidung vorgesehen. Eine schriftliche Begründung zum Inhalt des Antrags liegt dem Dokument nicht bei; eine Begründung soll laut Vorgabe mündlich erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.6Pilotprojekt Bürger:innenhaushaltZur Vorlage · 1762/2023/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, ein Pilotprojekt für einen kommunalen Bürgerhaushalt einzuführen. Die Verwaltung soll dazu ein Konzept erarbeiten, das die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung bei zukünftigen Haushaltsplanungen der Stadt Essen untersucht. Dabei sollen rechtliche Rahmenbedingungen, geeignete Verfahren sowie der Umfang der finanziellen Mitbestimmungsmöglichkeiten geklärt werden. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Prüfung, wie der Haushalt für Laien verständlich dargestellt werden kann, ohne dass Fachkenntnisse in der Kameralistik oder Doppik erforderlich sind.
Das Ziel des Vorhabens ist es, die Transparenz und die demokratische Teilhabe zu erhöhen sowie den Dialog zwischen der Bevölkerung, der Politik und der Verwaltung zu fördern. Durch das Sammeln von Vorschlägen und die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sollen zudem Entscheidungshilfen für die politischen Gremien geschaffen werden. Der Rat behält dabei die abschließende Entscheidungsgewalt über den Haushalt und übernimmt die Rechenschaftspflicht gegenüber der Bürgerschaft. Die Finanzierung des Pilotprojekts soll aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2022 erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.7Universitätsstadt Essen - Begrüßungsgeld für StudierendeZur Vorlage · 1763/2023/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Antrag mit der Nummer 1763/2023/PARTEI an den Oberbürgermeister gestellt. Der Vorschlag sieht vor, ein Begrüßungsgeld für Studierende einzuführen. Konkret sollen Erstsemester, die ihren Hauptwohnsitz erstmals nach Essen verlegen und anschließend mindestens ein Jahr in der Stadt leben, eine Zahlung in Höhe des aktuellen Semesterbeitrags erhalten.
Die geschätzten Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 500.000 Euro. Die Finanzierung soll aus dem Jahresgewinn des Jahres 2022 erfolgen. Mit dem Antrag wird begründet, dass durch die Verlegung des Hauptwohnsitzes die Schlüsselzuweisungen des Landes aufgrund der Anzahl an Neueinwohnern steigen würden. Zudem soll die Maßnahme dazu beitragen, das Image der Stadt Essen als Studierendenstadt in der Rhein-Ruhr-Region zu stärken.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.8Ehrenamt stärken - Freiwilligenkarte verbessernZur Vorlage · 1767/2023/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen vorgelegt, um die Leistungen der Freiwilligenkarte zu erweitern. Ziel des Antrags ist es, das ehrenamtliche Engagement in der Stadt durch verbesserte Vergünstigungen stärker zu würdigen.
Der Antrag sieht vor, dass Inhaberinnen und Inhaber der Freiwilligenkarte künftig freien Eintritt in den Grugapark erhalten. Bisher war für diese Personengruppe lediglich eine Ermäßigung auf eine Jahreskarte vorgesehen. Darüber hinaus sollen die Leistungen um den kostenlosen Zugang zu Dauer- und Sonderausstellungen in den Essener Museen ergänzt werden, wofür bislang keine Regelung existiert.
Die Finanzierung der beantragten Maßnahmen soll durch eine Umwidmung von Mitteln innerhalb des aktuellen Haushaltsentwurfs sichergestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.9Einführung einer VerpackungssteuerZur Vorlage · 1786/2023/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlagennummer 1786/2023/PARTEI einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der die Einführung einer flächendeckenden Verpackungssteuer in Essen vorsieht. Diese Steuer soll Einwegverpackungen, Einweggeschirr sowie Einwegbesteck umfassen, die für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen bereitgestellt werden.
Der Antrag führt verschiedene Begründungen für diese Maßnahme an. Ziel sei es, Anreize für die Nutzung von Mehrwegsystemen in den lokalen Handels- und Gastronomiebetrieben zu schaffen. Zudem wird eine Reduzierung von Abfällen im Stadtbild sowie eine damit verbundene Einsparung von Reinigungskosten angestrebt. Die Einnahmen aus der Steuer sollen dem kommunalen Haushalt zugutekommen, während gleichzeitig ökologische Vorteile durch die Verringerung von Plastikverpackungen erreicht werden sollen.
Bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit verweist die Ratsgruppe auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Mai 2023, welche die Rechtmäßigkeit einer solchen kommunalen Steuer bestätigt hat. Das Vorhaben wird als örtliche Verbrauchsteuer gemäß Artikel 105 Absatz 2a Satz 1 des Grundgesetzes klassifiziert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.10Haushalt LeuchtturmprojekteZur Vorlage · 1842/2023/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Schaffung einer neuen Stelle eingebracht. Mit der Vorlage Nummer 1842/2023/PARTEI wird vorgeschlagen, eine Position mit der Bezeichnung „Leuchtturmwärter“ zu etablieren. Federführend für diesen Vorgang ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Der Zweck dieser Maßnahme ist laut dem Antrag die verbesserte Koordination von Projekten der GestaltungQUALition. Die Ratsgruppe strebt an, durch diese neue Funktion eine bessere Steuerung der dort angesiedelten Leuchtturmprojekte zu gewährleisten. Der entsprechende Antrag wurde an den Oberbürgermeister gerichtet. Eine detaillierte schriftliche Begründung für die Forderung nach dieser neuen Stelle ist dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen, da die Erläuterungen hierzu laut Angabe in der Vorlage auf mündlichem Wege erfolgten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.11Pilotprojekt Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der VerwaltungZur Vorlage · 1869/2023/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag Nummer 1869/2023/PARTEI hat die Ratsgruppe Die PARTEI ein Vorhaben zur Erprobung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung der Stadt Essen vorgelegt. Der an den Oberbürgermeister gerichtete Antrag sieht vor, im Rahmen eines Pilotprojektes die Einsatzmöglichkeiten dieser Technologie innerhalb der städtischen Verwaltungsstrukturen zu untersuchen.
Zur Finanzierung dieses Vorhabens fordert die Ratsgruppe die Einstellung von 250.000 Euro in den Haushalt. Die Deckung der beantragten Mittel soll aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2022 erfolgen. Der Antrag wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt Essen übermittelt, wobei die Begründung für das Vorhaben laut Dokument mündlich erfolgt. Das Projekt dient dazu, die Anwendungsmöglichkeiten von Softwarelösungen in der kommunalen Verwaltung zu testen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.12Beitragsstabilität städtischer GebührenZur Vorlage · 1874/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat mit der Vorlage 1874/2023/EBB einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der die Beitragsstabilität städtischer Gebühren zum Gegenstand hat. Der Antrag sieht vor, dass die Gebühren für Straßenreinigung, Abfallbeseitigung und Entwässerung im Haushaltsjahr 2024 gegenüber dem Haushaltsjahr 2023 unverändert bleiben sollen. Eventuelle Mehraufwendungen sollen durch entsprechende Umschichtungen im Haushalt kompensiert werden.
In der Begründung des Antrags verweist die Fraktion auf die Entwicklung städtischer Gebühren und Leistungsentgelte in den vergangenen Jahren. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass die Bemühungen um einen Defizitabbau bei den Beteiligungsgesellschaften der Stadt Essen mit einer gleichzeitigen Abgabenstabilität einhergehen müssen. Damit wird eine Beibehaltung der Kostenstruktur für die Bürgerinnen und Bürger angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.13Abbau offen stehender Forderungen durch Ausweitung der Beauftragung von InkassounternehmenZur Vorlage · 1875/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, die Realisierung finanzieller Ansprüche gegenüber Dritten durch die Beauftragung von Inkassounternehmen erneut zu prüfen. Die Kämmerei soll untersuchen, ob die Nutzung solcher Dienstleister auf weitere Forderungsarten ausgeweitet werden kann, sofern die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gewahrt bleiben.
Bei einem positiven Prüfergebnis sieht der Antrag vor, die Beauftragung von Inkassounternehmen unmittelbar zu erweitern, um den Gesamtbetrag der Forderungen anzugehen. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen sollen zur Rückführung der Liquiditätskredite der Stadt Essen sowie zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos im Haushalt 2024 eingesetzt werden.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Erfahrung, dass die Beauftragung von Inkassobüros für bereits abgeschriebene Forderungen in der Vergangenheit zu Einnahmen führte und zur Entlastung der Verwaltung beitrug. Die Fraktion strebt eine Reduzierung der Außenstände an und sieht durch eine Ausweitung des externen Forderungseintriebs zusätzliche Einnahmen für den Stadthaushalt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.14Generationengerechte, nachhaltige und effiziente Finanzpolitik - Durch Haushaltsüberschüsse zu soliden StadtfinanzenZur Vorlage · 1876/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag eingereicht, der eine Änderung der Finanzpolitik vorsieht. Ziel des Antrags ist es, über den reinen Haushaltsausgleich hinaus dauerhaft signifikante Haushaltsüberschüsse zu erzielen. Diese Überschüsse sollen zur Tilgung von Krediten und zur Sicherung der Liquidität verwendet werden, um die Verschuldung sowie das Zinsänderungsrisiko zu verringern und den Zustand der Überschuldung zeitnah zu beheben.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, diese Zielsetzung ab dem Haushaltsjahr 2024 als Prämisse der Finanzplanung zu etablieren. Es sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Ergebnisse der Verwaltung und der Beteiligungsgesellschaften im Haushaltsjahr 2024 um mehr als 6,4 Millionen Euro über den Planansatz hinaus zu verbessern. Hierzu soll eine systematische Aufgaben- und Ausgabenkritik durchgeführt werden, bei der zwischen kommunalen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben differenziert wird. Innerhalb der Pflichtaufgaben sollen Leistungsstandards und Aufwendungen optimiert werden. Als Instrumente für diese Optimierung werden die Digitalisierung, die Anpassung von Standards sowie interkommunale Kooperationen genannt. Zur Durchführung der geplanten Aufgaben- und Ausgabenkritik soll zudem die Unterstützung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW als externe Beratungsinstanz angefordert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.15Einstellung von kommunalen FinanzermittlernZur Vorlage · 1877/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat beim Rat der Stadt Essen einen Antrag auf die Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen für kommunale Finanzermittler gestellt. Ziel des Antrags ist es, das Steuerermittlungsverfahren zur Gewerbesteuer gemäß § 21 Abs. 3 FVG zu unterstützen und die Betriebsprüfungen des Finanzamtes zu ergänzen. Damit soll eine effizientere Durchsetzung der Gewerbesteuerpflicht sichergestellt werden.
Die Bereitstellung der Mittel für diese Stellen soll durch eine Verlagerung innerhalb des Personalhaushalts erfolgen. Die daraus resultierenden Mehreinnahmen sollen zur Rückführung der Liquiditätskredite der Stadt Essen sowie zur teilweisen Reduzierung des Zinsänderungsrisikos im Haushalt 2024 genutzt werden.
Die Begründung des Antrags führt auf eine unzureichende Personalausstattung in den Finanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen hin, was zu Einnahmeverlusten bei der Gewerbesteuer führe. Die Fraktion verweist darauf, dass die Stadt Essen bereits in der Vergangenheit Möglichkeiten aus dem Finanzverwaltungsgesetz genutzt hat. Durch die Schaffung der neuen Stellen sollen Einnahmeausfälle minimiert werden. Die Fraktion erwartet für das Jahr 2024 zusätzliche Einnahmen in Höhe von etwa einer Million Euro für den Stadthaushalt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.16Fortsetzung der personellen Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes - Streifendienst - durch 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RGEZur Vorlage · 1878/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, die personelle Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) fortzusetzen. Der Antrag sieht vor, den Streifendienst durch zehn weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RGE bis zum 31. Dezember 2024 zu verstärken. Diese Maßnahme soll zudem auf verschiedene Stadtteile sowie insbesondere auf die Essener Friedhöfe ausgeweitet werden.
Für das Jahr 2024 sollen hierfür Personal- und Sachkosten in Höhe von 750.000 Euro im Haushalt veranschlagt werden, wobei die Finanzierung durch Haushaltsumschichtungen erfolgen soll.
Als Begründung führt die Fraktion Sicherheitsvorfälle auf Essener Friedhöfen an. Dem Antrag zufolge kommt es dort zu Verweigerungen des Zutritts aus religiösen Gründen sowie zu Drohungen gegenüber Besuchern und Mitarbeitern der Stadt Essen. Zudem werden tätliche Übergriffe angeführt. Die Fraktion schlägt vor, das Modell der Doppelstreife, welches im City-Bereich eingesetzt wird, auf die Friedhöfe zu übertragen, auch um die sinkende Anzahl an Polizeibeamten auszugleichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.17Verwendung der Minderaufwendungen durch gesenkte LVR-Umlage 2024Zur Vorlage · 1879/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis hat einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der die Verwendung der voraussichtlichen Senkung der LVR-Verbandsumlage für das Jahr 2024 regelt. Der Antrag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen beschließt, die durch die Reduzierung der LVR-Umlage entstehenden Einsparungen zur Senkung des Schuldenstandes einzusetzen.
Nach den Angaben im Dokument belaufen sich die voraussichtlichen Haushaltseinsparungen durch die Reduzierung der LVR-Umlage auf 9,7 Millionen Euro. Die Fraktion beantragt, diesen Betrag nach dem endgültigen Beschluss für das Jahr 2024 zum Abbau der Liquiditätskredite zu verwenden.
In der Begründung wird angeführt, dass die durch den niedrigeren Umlagesatz entstehenden Minderaufwendungen zur konsequenten Reduzierung der Verschuldung der Stadt Essen genutzt werden sollten. Die Fraktion stellt dar, dass angesichts der Sparanstrengungen im Kernhaushalt eine Fortsetzung des Entschuldungsweges notwendig sei und ein Anstieg des Defizits nicht mit den Zielen der Stadt vereinbar sei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.18Verbesserung des Ergebnisbeitrags der städtischen TochtergesellschaftenZur Vorlage · 1880/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat einen Antrag an den Rat der Stadt Essen eingebracht, der eine Anpassung der Haushaltsplanung vorsieht. Im Zentrum steht die Forderung, den Stadtkämmerer zu ermächtigen, von den städtischen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften höhere Ergebnisbeiträge für den Gesamthaushalt einzufordern.
Zudem soll das Defizit im Haushaltsjahr 2024 von einem Planansatz von 81,9 Millionen Euro um zehn Prozent auf 73,71 Millionen Euro reduziert werden. Zur Umsetzung dieses Ziels wird der Stadtkämmerer beauftragt, dem Rat innerhalb der ersten Jahreshälfte 2024 ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Die im Haushalt vorgesehenen Einsparungen in Höhe von 8,19 Millionen Euro sollen dabei zur Reduzierung der Liquiditätskredite verwendet werden. Die Begründung des Antrags verweist auf die Notwendigkeit einer konsequenten Entschuldung der Stadt Essen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.19Einrichtung eines FördermittelmanagementsZur Vorlage · 1881/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Einrichtung eines Fördermittelmanagements gestellt. Das Vorhaben sieht vor, das vorhandene Wissen bei der Akquise öffentlicher Mittel zu bündeln und in einer professionellen Struktur zu konzentrieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt zu sichern.
Im Rahmen des Antrags soll geprüft werden, welche Erfahrungen Nachbarkommunen mit vergleichbaren Managementstrukturen bereits gesammelt haben. Die geplante Einrichtung soll durch politische Begleitung sowie externe Expertise unterstützt werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist zudem der Aufbau eines Fördermittelkatasters. Durch die damit verbundene Transparenz sollen die Effizienz gesteigert und das Risiko von Rückforderungen von Fördergeldern verringert werden.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, zusätzliche Finanzmittel zu sichern. Angesichts der finanziellen Lage der Kommune und steigender Zinsen sei es erforderlich, die Akquise von Fördermitteln durch gezielte Strukturen zu unterstützen, da die Finanzierung künftiger Aufgaben aus eigenen Mitteln erschwert sei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.20Senkung der HebesteuersätzeZur Vorlage · 1889/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1889/2023/FDP einen Antrag zur Änderung des Haushaltsplans 2024 vorgelegt. Der Antrag sieht eine Senkung der Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer vor.
Die Stadtverwaltung soll beauftragt werden, den Hebesatz der Grundsteuer A um fünf Prozent auf 250 Prozent zu reduzieren. Zudem sollen die Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer jeweils um fünf Prozent auf 665 Prozent beziehungsweise auf 475 Prozent gesenkt werden. Diese Anpassungen sind für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass durch die Reduzierung der Hebesätze die Attraktivität Essens als Wirtschaftsstandort in der Region gesteigert und Unternehmen sowie Gewerbetreibende gefördert werden sollen. Darüber hinaus wird eine Entlastung für den Mittelstand angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.21Zurückstellung der Maßnahme Ausbau Gruga-Radweg (Vorlage 050/2023/6)Zur Vorlage · 1890/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 1890/2023/FDP einen Antrag für den Haushaltsplan 2024 eingereicht. Inhaltlich wird gefordert, den geplanten Ausbau des Gruga-Radweges vorerst zurückzustellen. Diese Maßnahme war zuvor durch einen Beschluss vom 17. Mai 2023 im Rat der Stadt Essen beschlossen worden.
Die Antragstellerin schlägt vor, die durch die Zurückstellung der Maßnahme freiwerdenden Mittel stattdessen für die Straßenerhaltung einzusetzen. Als Begründung für diesen Vorschlag führt die Fraktion an, dass das Vorhaben zum Ausbau des Radweges in Teilen der Bevölkerung zu Diskussionen und Ablehnung geführt habe. Ziel des Antrags ist es, die Umsetzung des bereits beschlossenen Projekts vorerst auszusetzen und die entsprechenden Mittel im Haushalt anderweitig zu verwenden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.22Senkung des Etats des RadEntscheid's um 50 ProzentZur Vorlage · 1891/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Änderung des Haushaltsplan-Entwurfs für das Jahr 2024 vorgelegt. Der vorliegende Antrag sieht vor, den Etat für den RadEntscheid im kommenden Haushaltsjahr um 50 Prozent zu reduzieren. Konkret sollen die geplanten Mittel von 30 Millionen Euro auf 15 Millionen Euro gesenkt werden.
Die durch diese Kürzung freiwerdenden Mittel sollen laut dem Antrag für umfassende Maßnahmen zum Erhalt der Straßen eingesetzt werden. Die Fraktion führt zur Begründung die Notwendigkeit an, die Straßen- und Gehweginfrastruktur in Essen zu verbessern und den Erhalt des Straßennetzes sicherzustellen. Damit soll eine Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt geschaffen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.2375 Mio. Euro für Neubau und Sanierung der teils maroden und veralteten und fehlenden Kulturbauten der Stadt EssenZur Vorlage · 1892/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Änderung des Haushaltsplanentwurfs 2024 vorgelegt. Darin wird die Bereitstellung von insgesamt 75 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 1. Januar 2024 beantragt. Die Mittel sollen für den Neubau sowie die Sanierung von Kulturbauten in der Stadt eingesetzt werden.
Der Antrag umfasst Investitionen in das Kulissenhaus, die Werkstätten sowie den geplanten Neubau eines Probenhauses und der Spielstätten CASA und BOX. Zudem sollen die Mittel für den Erhalt der Bausubstanz und der Technik bestehender Gebäude, wie des Grillo Theater-Philharmonie und des Aalto-Theaters, genutzt werden. Ein Ziel ist dabei die Transformation dieser Gebäude in die Klimaneutralität, wobei auf die Erfahrungen aus der Energie-Transformation des Museum Folkwang zurückgegriffen werden soll.
Als Grundlage für den Antrag wird ein Jahresabschlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Essen für das Jahr 2022 angeführt. Laut diesem Bericht waren bis Ende 2022 Investitionsmittel in Höhe von 413 Millionen Euro, die vom Rat genehmigt worden waren, nicht verausgabt worden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.24Verringerung der Allbau Gewinnausschüttung um 50 ProzentZur Vorlage · 1893/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Änderung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, die Gewinnausschüttung der Allbau GmbH an die Stadt Essen für das Jahr 2023 um 50 Prozent zu reduzieren. Von der geplanten Ausschüttung in Höhe von knapp 14,7 Millionen Euro sollen somit 7,35 Millionen Euro im Unternehmen verbleiben, um das Eigenkapital der Gesellschaft zu stärken.
Als Begründung führt die Fraktion an, dass die Entwicklung der Baupreise sowie gestiegene Zinsen die Bauprojekte der Allbau GmbH beeinflussen. Durch die Verringerung der Ausschüttung soll der Handlungsspielraum der städtischen Wohnungsbaugesellschaft bei der Realisierung von Projekten vergrößert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.25Schaffung einer vollen Planstelle für eine/n hauptamtliche/n Tierschutzbeauftragte/n der StadtverwaltungZur Vorlage · 1896/2023/TS · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat im Rahmen der Vorlage 1896/2023/TS einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen gestellt. Der Antrag sieht vor, zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Jahr 2024 eine volle Planstelle für eine hauptamtliche Tierschutzbeauftragte oder einen hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten innerhalb der Stadtverwaltung einzurichten.
Im Rahmen des Verfahrens soll der Verwaltungsvorschlag zur Stellenbeschreibung vor einer offiziellen Ausschreibung in den Gremien AUKV und OPOG fachlich beraten werden. Die Finanzierung dieser neuen Position ist durch Umschichtungen im bestehenden Haushalt der Stadt Essen vorgesehen. Der Antrag wurde für die Entscheidung im Rat der Stadt Essen vorgelegt, wobei die entsprechende Vorlage vom Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation als federführend geführt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.26Schaffung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen für die Verbraucherzentrale EssenZur Vorlage · 1897/2023/TS · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Tierschutz Essen hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag auf die Schaffung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen für die Verbraucherzentrale Essen gestellt. Die Einrichtung der Stellen soll zum nächstmöglichen Termin im Jahr 2024 erfolgen, wobei die Finanzierung durch Umschichtungen im Haushalt sichergestellt werden soll.
Hintergrund des Antrags ist ein Bericht der Verbraucherzentrale, der im August 2023 im Ausschuss für Umwelt, Klima, Arbeit und Verbraucherschutz (AUKV) vorgestellt wurde. Darin wurden lange Wartezeiten bei der Terminvergabe aufgrund eines gestiegenen Beratungsbedarfs dokumentiert. Als Gründe hierfür werden die durch die Inflation bedingten höheren Kosten für Energie, Wohnen und den allgemeinen Lebensunterhalt angeführt. Zudem wird auf ein erhöhtes Risiko von Verschuldung bei jungen Menschen hingewiesen, etwa durch Mobilfunkverträge oder Online-Handel. Da die Verbraucherzentrale Essen primär aus Mitteln des Landes und der Kommunen finanziert wird, fordert die Ratsgruppe die Stadt Essen zur Übernahme der Finanzierung dieser zusätzlichen Stellen auf.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.27Beratung der Änderungsanträge zum Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 hier: Änderungsanträge zur Stärkung der sozialen und kulturellen InfrastrukturZur Vorlage · 1926/2023/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat für den Haushaltsplan 2024 verschiedene Änderungsanträge zur Stärkung der sozialen und kulturellen Infrastruktur in Essen vorgelegt. Ein Vorschlag sieht vor, die Mittel der Bezirksvertretungen über den bestehenden Sockelbetrag von 300.000 Euro hinaus um einen Euro pro Einwohner für kulturelle und soziale Projekte zu erhöhen. Im Bereich des Wohnungsbaus wird eine Erhöhung der Kapitalrücklage der Immobilien Management GmbH von 10 auf 14,6 Millionen Euro beantragt, um die Stammkapitalerhöhung der Allbau GmbH zu unterstützen. Für die Verkehrsüberwachung sieht der Antrag die Schaffung von fünf zusätzlichen Stellen und eine Budgeterhöhung um 350.000 Euro vor.
Im Kulturbereich werden Mittel für die Folkwang-Dekade auf 250.000 Euro sowie für die kulturelle Projektförderung auf 350.000 Euro angehoben. Die jährliche dynamische Steigerung der institutionellen Kulturförderung um 2,5 Prozent soll durch zusätzliche Mittel von 80.000 Euro gesichert werden. Zudem werden eine weitere Stelle für die Museumspädagogik in der Alten Synagoge sowie vier Planstellen im Haus der Essener Geschichte zur Ermöglichung von Wochenöffnungszeiten beantragt. Im Bereich der Jugendhilfe sollen die Mittel für die Qualitätsoffensive des Offenen Ganztags auf 1,75 Millionen Euro erhöht und zusätzliche Mittel von 750.000 Euro für Ferienfreizeiten bereitgestellt werden.
Der Antrag umfasst ferner die Wiederaufnahme von Coachings zur Arbeitsmarktintegration mit einem Budget von 350.000 Euro sowie die Fortführung der Einzelfallhilfen für Bedürftige in Höhe von drei Millionen Euro über die Träger der freien Wohlfahrt. Abschließend wird die Finanzierung einer Vollzeitstelle für den Tagesaufenthalt der Suchthilfe Direkt Essen gGmbH gefordert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.28Bereitstellung von 200.000 € Planungskosten für Umbau und Aufstockung um eine Etage des Umkleidegebäudes vom DJK TUS Holsterhausen an der PelmannstraßeZur Vorlage · 1933/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag auf Änderung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2024 gestellt. Ziel ist die Bereitstellung von 200.000 Euro zur Deckung der Planungskosten für ein Bauvorhaben in Holsterhausen.
Der Antrag sieht vor, das Umkleidegebäude des Vereins DJK TUS Holsterhausen an der Pelmannstraße um eine Etage aufzustocken und umzubauen. Laut Begründung der Fraktion führen steigende Anmeldezahlen dazu, dass die aktuellen Kapazitäten der Umkleidekabinen sowie der sanitären Anlagen nicht mehr den Anforderungen entsprechen. Die geplante Erweiterung soll unter anderem einen Multifunktionsraum beinhalten. Damit sollen Kooperationen mit umliegenden Schulen, etwa im Bereich der Ganztagsangebote, ermöglicht werden, die in der derzeitigen baulichen Situation nicht umsetzbar sind. Mit der Bereitstellung der Mittel sollen die Planungssicherheit für das Projekt gewährleistet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.29Breitensport fördern - Vereine stärken - Belastungen abfedernZur Vorlage · 1936/2023/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, um die Förderung des Breitensports und die Unterstützung von Vereinen zu unterstützen. Die Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung den Sport- und Bäderbetrieben Essen zusätzliche investive Mittel in Höhe von 900.000 Euro für die fortlaufende Erneuerung von Kunstrasenplätzen bereitstellt. Zudem sollen jährlich 90.000 Euro zur Schaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle bei den Sport- und Bäderbetrieben Essen zur Verfügung gestellt werden, um die organisatorischen Voraussetzungen für die Beantragung von Förderprogrammen zu schaffen.
Ein weiterer Teil des Antrags sieht einen Haushaltsansatz von 1,5 Millionen Euro vor, um die Folgen gestiegener Energie-, Personal- und Baukosten für die Sport- und Bäderbetriebe Essen sowie für Essener Sportvereine abzumildern. Zusätzlich wird ein Betrag von 1,5 Millionen Euro beantragt, der für die Fertigstellung aktueller Projekte sowie für die Renovierung oder den Neubau von Umkleiden und Sozialräumen auf Sportanlagen verwendet werden soll. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll laut Antrag durch einen geplanten städtischen Überschuss sowie durch Haushaltsumschichtungen erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.30Integration in den Quartieren stärken, Ausgrenzung verhindern!Zur Vorlage · 1937/2023/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 einen Antrag mit der Nummer 1937/2023 eingereicht, der verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Integration in den Essener Quartieren vorsieht. Die Vorlage sieht vor, dem Kommunalen Integrationszentrum Mittel in Höhe von 15.000 Euro für die Einführung einer Integrations-App bereitzustellen, wobei für den laufenden Betrieb künftige jährliche Kosten von 10.000 Euro einzuplanen sind.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Bereitstellung von jährlich 110.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2024 zur Sicherung der Finanzierung von Quartiershausmeisterstellen in den Stadtbezirken. Zudem werden zusätzliche jährliche Mittel in Höhe von 100.000 Euro für Maßnahmen aus dem Handlungskonzept „Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ sowie 65.000 Euro zur Unterstützung der Integrationsagenturen der Wohlfahrtsverbände beantragt.
Der Antrag umfasst ferner eine Anpassung von 40.000 Euro pro Jahr für die Leitungsanteile der Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie 80.000 Euro jährlich für schulvorbereitende Ferienprogramme. Zur Förderung von Selbsthilfestrukturen im Bereich Trans*Frauen sollen zudem 19.500 Euro an die Aidshilfe Essen e.V. bereitgestellt werden. Die Finanzierung der beantragten Mehraufwendungen soll durch den geplanten städtischen Überschuss sowie aus Restmitteln des Integrationsbudgets erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.31Schulen handlungsfähiger machen, Kollegien entlastenZur Vorlage · 1938/2023/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, um die Handlungsfähigkeit von Schulen zu stärken und Kollegien zu entlasten. Der Antrag sieht verschiedene finanzielle und organisatorische Maßnahmen vor.
Ein zentraler Punkt ist die Schaffung der Voraussetzungen für ein digitales Bestell- und Bezahlsystem zur Abwicklung der Mittagsverpflegung an Schulen im Fachbereich 40, wofür eine jährliche Erhöhung des Haushaltsansatzes um 100.000 Euro beantragt wird. Zudem sollen jährlich 1.000.000 Euro für den Ausbau und die Qualität der Offenen Ganztagsschulen bereitgestellt werden.
Der Antrag umfasst ferner die Schaffung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen im Bereich der Regionalen Schulberatungsstelle sowie der Elternarbeit, verbunden mit einer Erhöhung des Personalkostenbudgets um 190.000 Euro pro Jahr. Für die Schulsozialarbeit wird eine Erhöhung des Sachkostenbudgets um 530.000 Euro jährlich beantragt, um den Einsatz von sieben zusätzlichen Vollzeitstellen zu ermöglichen und auch freien Trägern Stellen zuzuweisen.
Zusätzlich sollen im Fachbereich 40 die Voraussetzungen für eine Stelle zur Entwicklung eines Konzepts zur Förderung von Seiteneinsteigern geschaffen werden. Ebenso wird die Schaffung von 2,5 zusätzlichen Vollzeitstellen für ein Konzept zum „Sicheren Schulweg“ in den zuständigen Fachbereichen beantragt. Die Finanzierung der Mehrausgaben soll durch einen geplanten städtischen Überschuss sowie Haushaltsumschichtungen erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.32Essen - Selbstbestimmt, sicher und sauberZur Vorlage · 1939/2023/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt. Die Vorlage sieht verschiedene Maßnahmen vor, die von der Stadtverwaltung umgesetzt werden sollen. Ein zentraler Punkt ist die Überprüfung des Haushaltsplans 2024 hinsichtlich einer geschlechtergerechten Verteilung kommunaler Finanzmittel. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen den zuständigen Gremien vorgestellt und in zukünftige Haushaltsaufstellungen einfließen, um die Chancengleichheit zu fördern.
Des Weiteren beantragt die Fraktion eine Erhöhung des Budgets für die Gleichstellungsstelle im Fachbereich 01-11 um 25.000 Euro. Diese Mittel sollen der Umsetzung von Projekten zur Aktualisierung des Handlungskonzeptes „Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in Essen“ dienen. Für den Fachbereich 32 wird die Schaffung personeller Voraussetzungen für fünf zusätzliche Vollzeitstellen sowie eine Erhöhung des Personalkostenbudgets um jährlich 350.000 Euro gefordert. Zudem soll eine Evaluierung des stadtteilspezifischen Bedarfs durchgeführt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Entwicklung eines fachbereichsübergreifenden Konzepts zur Identifizierung und Beseitigung von Angsträumen im Stadtgebiet, unter Einbeziehung des Kriminalpräventiven Rats und externer Expertise. Hierfür sollen für das Jahr 2024 Mittel in Höhe von 300.000 Euro bereitgestellt werden, um Maßnahmen wie eine Bürgerumfrage zu ermöglichen. Die Finanzierung der beantragten Mehrausgaben soll durch den geplanten städtischen Überschuss sowie Haushaltsumschichtungen erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.33Eine Verkehrswende ohne UmwegeZur Vorlage · 1940/2023/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 einen Antrag an den Rat der Stadt Essen eingebracht, der verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung der Verkehrswende vorsieht. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für eine adressatengerechte Kommunikation von Maßnahmen wie Reallaboren oder Neubauprojekten mit geringer Stellplatzanzahl zu entwickeln.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Ausstattung von Fahrradhaupt- und -nebenrouten, die bislang keine Infrastruktur besitzen, mit Schutzstreifen in beide Fahrtrichtungen. Hierfür sollen 250.000 Euro an investiven Mitteln bereitgestellt werden. Zudem soll in Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der Ruhrbahn die Einführung eines vergünstigten, zeitlich kurzfristig gültigen digitalen Fahrradtickets geprüft werden.
Des Weiteren fordert die Fraktion die Entwicklung eines Netzes aus Abstellzonen für E-Scooter im Stadtgebiet, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Ein weiteres Ziel ist die Erarbeitung eines Konzepts für das Parkraummanagement sowie die flächensparende Schaffung von Parkraum in Quartieren mit hohem Parkdruck, etwa durch Bewohnerparken oder Quartiersparkhäuser, um die Nutzbarkeit von Gehwegen sicherzustellen. Die Finanzierung der beantragten Maßnahmen soll durch den geplanten städtischen Überschuss sowie Haushaltsumschichtungen erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.34Klimaschutz für alleZur Vorlage · 1941/2023/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 einen Antrag mit dem Titel „Klimaschutz für alle“ an den Rat der Stadt Essen gestellt. Der Antrag sieht verschiedene Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung vor, um Klimaschutz und soziale Aspekte zu stärken.
Ein zentraler Punkt ist die Aufstockung des Personalkostenbudgets im Umweltamt (Fachbereich 59) um jährlich 275.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2024. Damit sollen drei zusätzliche Vollzeitäquivalente geschaffen werden, um ein Programm zur Klimafolgenanpassung umzusetzen, Emissionsgrenzwerte zu überwachen sowie die Öffentlichkeitsarbeit und die Unterstützung der „Taskforce Illegales Gewerbe“ zu gewährleisten. Zudem fordert die Fraktion die Einrichtung eines Förderprogramms für die Reparatur von Elektrogeräten im Fachbereich der Grünen Hauptstadt Agentur vor, wofür 50.000 Euro bereitgestellt werden sollen. Dieses Programm soll als Ergänzung zu bestehenden Reparatur-Cafés durch ein Netzwerk aus Partnerwerkstätten fungieren.
Des Weiteren wird die Entwicklung einer Methodik gefordert, um soziale Komponenten bei städtischen Förderprogrammen im Bereich Klimaschutz und Verkehrswende stärker zu gewichten. Für den Fachbereich Grün und Gruga (Fachbereich 67) sieht der Antrag eine Erhöhung des Budgets um 500.000 Euro vor, um die Pflege und Instandsetzung von Spielplätzen zu finanzieren und Spielgeräte in die Spielraumleitplanung einzubeziehen. Die Finanzierung der Mehrausgaben soll durch den geplanten städtischen Überschuss sowie Haushaltsumschichtungen erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.35Kulturelle und politische Bildung stärkenZur Vorlage · 1942/2023/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, um die kulturelle und politische Bildung zu stärken. Der Antrag sieht verschiedene personelle und finanzielle Anpassungen innerhalb der Stadtverwaltung vor.
Ein zentraler Punkt ist die Schaffung der Voraussetzungen für eine zusätzliche Vollzeitstelle im Fachbereich 41. Hierfür soll das Personalkostenbudget des Fachbereichs 40 ab dem Haushaltsjahr 2024 um jährlich 95.000 Euro erhöht werden, um Aufgaben in den Bereichen Digitalisierung, kulturelle Bildung sowie die Kooperation mit Schulen und die Folkwang-Dekade abzudecken.
Zudem fordert die Fraktion eine dauerhafte Erhöhung der Fördermittel für Projekte freier Träger der Essener Kulturszene um 500.000 Euro. Über mindestens 20 Prozent bzw. 100.000 Euro dieser Mittel soll das Kulturamt eigenständig nach den geltenden Förderrichtlinien entscheiden können.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Verstärkung des Fachbereichs 41-4 durch zwei zusätzliche Vollzeitstellen. Zur Unterstützung der Alten Synagoge, insbesondere in der Öffentlichkeitsarbeit und der Entwicklung pädagogischer Konzepte, soll das Personalkostenbudget dieses Bereichs ab 2024 um jährlich 190.000 Euro aufgestockt werden. Die Finanzierung der beantragten Mehraufwendungen soll durch den geplanten städtischen Überschuss sowie durch Haushaltsumschichtungen erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.36Chancen der Digitalisierung aktiv nutzen und synergetisch gestaltenZur Vorlage · 1943/2023/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, um die Potenziale der Digitalisierung zu nutzen. Der Antrag sieht vor, in verschiedenen Fachbereichen organisatorische und personelle Voraussetzungen für neue digitale Projekte sowie die Reorganisation von Strukturen zu schaffen.
Im Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster (FB 62) sollen acht zusätzliche Vollzeitstellen für die Projektsteuerung, Auswertung und Erfassung im Rahmen des Projekts „Connected Urban Twin“ sowie zur Stärkung der Abteilung als Dateninstanz geschaffen werden. Hierfür wird eine jährliche Erhöhung des Haushalts um 800.000 Euro beantragt. Zudem soll ein Innovationsfonds in Höhe von 200.000 Euro für Sensorik und die Erhebung akuter Datenbedarfe bereitgestellt werden.
Ein weiterer Punkt betrifft den Bereich der Bürgerämter (FB 30), wo die Einrichtung von zwei Automaten zur Ausgabe von Ausweisdokumenten als Alternative zur persönlichen Abholung geprüft werden soll, begleitet von einer Budgeterhöhung um 100.000 Euro. Für die Weiterentwicklung der App „Stadt Essen – TO GO“ sowie die Integration bestehender Angebote wird eine jährliche Erhöhung des Haushaltsansatzes um 100.000 Euro vorgeschlagen. Schließlich fordert der Antrag die schrittweise Erweiterung der Sicherheitsstrukturen des ESH gemäß den Empfehlungen eines Zertifizierungsaudits. Die Finanzierung der Mehraufwendungen soll durch geplanten städtischen Überschuss und Haushaltsumschichtungen erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.37Wohnraum schaffen, aufwerten und schützenZur Vorlage · 1944/2023/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2024 einen Antrag gestellt, der verschiedene Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung von Wohnraum vorsieht. Der Antrag umfasst sowohl personelle Aufstockungen als auch finanzielle Mittel für unterschiedliche städtische Aufgabenbereiche.
Im Geschäftsbereich 7 sollen die Voraussetzungen für fünf zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen werden, um die Quartiers- und Innenentwicklung unter Berücksichtigung des Klimafolgenanpassungskonzeptes zu koordinieren. Hierfür wird eine jährliche Erhöhung des Personalkostenbudgets um 450.000 Euro beantragt. Im Fachbereich 66 sollen Kapazitäten für den Abriss von Gebäuden durch 1,5 zusätzliche Stellen und ein Budgetplus von 135.000 Euro pro Jahr geschaffen werden, ergänzt durch 500.000 Euro für die Baureifmachung von Grundstücken im Jahr 2024.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Erhöhung der Kapitaleinlage der Stadt Essen in die Allbau GmbH um fünf Millionen Euro, um den Ausbau von Kitas und gefördertem Wohnraum zu unterstützen. Zudem wird die Erstellung einer Satzung zur Regelung der Zweckentfremdung von Wohnraum sowie eine personelle Verstärkung im Fachbereich 32 mit einem Budgetplus von 80.000 Euro beantragt. Schließlich sieht das Vorhaben vor, den Fonds zur Immobilienentwicklung um fünf Millionen Euro aufzustocken, um den Grundstückskauf zu fördern. Dies soll in Kooperation zwischen dem Fachbereich 68 und der Immobilien Entwicklung Stadt Essen GmbH erfolgen und durch eine zusätzliche Stelle im Fachbereich 68 mit einem Budgetplus von 90.000 Euro begleitet werden. Die Finanzierung soll über Haushaltsumschichtungen und einen geplanten Überschuss erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.38Aussetzung des Etats des RadEntscheid für das Jahr 2024Zur Vorlage · 1949/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis (EBB-FW) hat mit der Vorlage 1949/2023/EBB einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, der eine Änderung der Budgetplanung für das Jahr 2024 vorsieht. Der Antrag beinhaltet die Aussetzung der Investitionsmittel des RadEntscheid für ein Jahr. Während in diesem Zeitraum lediglich Instandhaltungsarbeiten am Radwegenetz durchgeführt werden sollen, sollen die dadurch freiwerdenden Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro vollständig in die Instandsetzung von Haupt- und Nebenstraßen fließen.
Die Fraktion begründet diesen Vorschlag mit dem Zustand des Straßennetzes. Dem Antrag zufolge habe das Netz in den letzten Jahren einem Verschleiß unterlegen, sodass an einigen Stellen eine Grundsanierung notwendig sei. Zudem wird angeführt, dass Mittel aus den für Sanierungen vorgesehenen Budgets in der Vergangenheit für andere Projekte herangezogen wurden, was zu dem aktuellen Finanzbedarf beigetragen habe.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 12.3.39Haushalt 2024Zur Vorlage · 1952/2023/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Finanzierung verschiedener städtischer Maßnahmen im Rahmen des Haushalts 2024 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, einen Teil des geplanten Jahresüberschusses für personelle und konsumtive Mittel in unterschiedlichen Geschäftsbereichen zu verwenden.
Im Geschäftsbereich 4 werden Mittel für die Alte Synagoge, die Förderung der freien Kulturszene sowie für die Schulsozialarbeit und die Qualitätsoffensive in der Offenen Ganztagsschule beantragt. Zudem sollen das Projekt „mitWirkung!“ zur Jugendbeteiligung, das Programm „Ferienspatz“ und die Initiative „Kinder- und FamilienTISCHE“ finanziell unterstützt werden.
Weitere Forderungen betreffen den Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, der Mittel für die Stärkung des Ehrenamts sowie für Integrationsagenturen vorsieht. Im Bereich der sozialen Dienste werden institutionelle Förderungen für Vereine zur Unterstützung von Frauen bei häuslicher Gewalt und für die Aidshilfe Essen e.V. beantragt. Für den Geschäftsbereich 6 wird eine Aufstockung der Mittel für Instandsetzungsarbeiten an Straßen und Wegen sowie eine neue Personalstelle gefordert. Im Geschäftsbereich 3 werden zusätzliche Mittel und Stellen für das Ordnungsamt, unter anderem zur Entwicklung einer Hundestaffel, sowie die Durchführung einer Fachtagung zum Prostituiertenschutz beantragt. Schließlich wird eine Finanzierung für Planungsleistungen im Bereich des Baldeneysees vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.4Erlass der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024
- 13.Erlass der Satzung zur Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2024 (Hebesatzsatzung)Zur Vorlage · 1553/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Essen hat einen Beschlussvorschlag zur Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2024 vorgelegt. Auf Grundlage des Grundsteuergesetzes sowie des Gewerbesteuergesetzes ist eine jährliche Festlegung dieser Sätze durch die Kommune erforderlich, um eine ordnungsgemäße Steuererhebung zu gewährleisten.
Im Einklang mit dem aktuellen Haushaltssanierungsplan schlägt die Verwaltung vor, die bestehenden Hebesätze für das Jahr 2024 unverändert beizubehalten. Dies betrifft die Grundsteuer A mit einem Hebesatz von 255 Prozent sowie die Grundsteuer B mit einem Satz von 670 Prozent. Auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer soll weiterhin bei 480 Prozent liegen.
Der Vorgang durchläuft den vorgesehenen Entscheidungsprozess: Der Haupt- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 22. November 2023 und gibt eine Empfehlung an das Ratsgremium ab. Die abschließende Entscheidung über den Erlass der Hebesatzsatzung wird im Rat der Stadt Essen in der Sitzung am 29. November 2023 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 14.Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung, AbfwS)Zur Vorlage · 1598/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits empfohlen, die entsprechende Satzung anzupassen.
Grundlage der Vorlage ist die Einführung eines Identifikationssystems für graue, blaue und braune Abfalltonnen. Die Änderung soll sicherstellen, dass künftig ausschließlich Gefäße geleert werden, die mit Barcodes und Transponderchips ausgestattet sind. Damit einhergehend werden die technischen Voraussetzungen für die Leerung sowie die Pflichten der Grundstückseigentümer im Rahmen des neuen Systems angepasst. Zudem sieht die Vorlage Ergänzungen bei den Ordnungswidrigkeiten vor, die im Zusammenhang mit der technischen Ausstattung der Abfallbehälter stehen.
Ein weiterer Bestandteil der Änderung ist die Streichung der Grünannahmestelle an der Schnabelstraße aus der Aufzählung der Abfallwirtschaftseinrichtungen. Dies erfolgt, da die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) das Mietverhältnis für diese Stelle zum 31. Dezember 2023 gekündigt hat. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 15.Änderung der Benutzungsordnung der Abfallwirtschaftseinrichtungen der Stadt Essen (AwiE BenO)Zur Vorlage · 1599/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine Änderung der Benutzungsordnung der Abfallwirtschaftseinrichtungen (AwiE BenO). Konkret sollen die Grünannahmestelle Schnabelstraße aus der Aufzählung der Abfallwirtschaftseinrichtungen sowie aus der Tabelle der Abgabemöglichkeiten gestrichen werden. Hintergrund dieser Maßnahme ist das Auslaufen des Mietvertrages zwischen den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE) und einem privaten Grundstückseigentümer.
Die Änderungssatzung sieht die Streichung der Grünannahmestelle Schnabelstraße 17 sowie eine Aktualisierung der Anlage 1 vor. Das Inkrafttreten der Neuregelung ist für den 1. Januar 2024 vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss berät die Vorlage am 22. November 2023 und gibt eine Empfehlung an den Rat der Stadt Essen ab, der am 29. November 2023 über den Beschluss entscheidet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 16.Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen (Abfallgebührensatzung)Zur Vorlage · 1601/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für abfallwirtschaftliche Leistungen. Die Vorlage umfasst die Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2024 sowie die Ergebnisrechnungen für das Jahr 2022. Dabei sieht die Anpassung vor, dass der Gebührensatz für Restabfall von 3,02 Euro auf 3,12 Euro pro Liter steigt, während die Gebühr für Bioabfall mit 0,45 Euro pro Liter unverändert bleibt.
Die Grundlage für diese Änderung sind neue Leistungsverträge mit den Entsorgungsbetrieben Essen GmbH (EBE), die ab dem 1. Januar 2024 gelten. Durch die Zusammenfassung verschiedener Positionen in einem neuen Festpreis und die Integration des Grünflächenvertrages werden zusätzliche Leistungen wie das Ident-System, verbesserte Öffnungszeiten der Recyclinghöfe sowie ein erweitertes Schadstoffmobil abgedeckt.
Zudem wirkt sich die Ausweitung der CO2-Bepreisung im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes auf die Entsorgungskosten aus, was eine Erhöhung um etwa 2,67 Millionen Euro zur Folge hat. Im Bereich der Bioabfallentsorgung muss die Quersubventionierung aufgrund neuer Kalkulationen im Rahmen der Vertragsanpassungen von bisherigen Werten auf 1,15 Millionen Euro angehoben werden. Ziel dieser Regelung ist die Stabilisierung des Gebührenmodells und die Förderung der Abfalltrennung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 17.Änderung der Satzung der Stadt Essen über die Erhebung von Entwässerungsabgaben (Entwässerungsabgabensatzung)Zur Vorlage · 1602/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung der Gebührenbedarfsberechnungen für das Jahr 2024 sowie der Ergebnisrechnung für das Jahr 2022. Damit einher geht eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Entwässerungsabgaben.
Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt bedeutet die neue Kalkulation eine jährliche Erhöhung der Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser um 38,00 Euro, was einem Anstieg von 4,41 Prozent entspricht. Die Kosten steigen damit von 862,00 Euro auf voraussichtlich 900,00 Euro pro Jahr.
Die Gebührenentwicklung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Während die Schmutzwassermengen im Vergleich zum Vorjahr zurückgehen, steigen die Personalkosten sowie die Kosten für Fremdleistungen. Zudem erhöhen sich die Beiträge zum Ruhrverband und zur Emschergenossenschaft. Die Emschergenossenschaft begründet den Anstieg mit gestiegenen Energiepreisen, der Ausstattung von Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe sowie höheren Personalkosten und Zinsen. Zur Entlastung wird für das Jahr 2024 erneut Abwassergebührenhilfe nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 18.Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und WinterdienstgebührenZur Vorlage · 1603/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Anpassung der Gebührensätze für die Straßenreinigung sowie den Winterdienst ab dem Jahr 2024. Damit einher geht eine Änderung der entsprechenden Satzung. Die vorgeschlagenen Gebührensätze sehen für die Straßenreinigung eine Erhöhung von 8,63 Euro auf 10,53 Euro vor. Im Bereich des Winterdienstes steigen die Sätze für die Kategorien A und B von 2,35 Euro auf 3,09 Euro beziehungsweise von 1,57 Euro auf 2,07 Euro an.
Als Gründe für die Anpassung werden veränderte Kostenstrukturen sowie neue Leistungsverträge mit der Entsorgungsbetriebe Essen GmbH angeführt. Ab Januar 2024 treten modernisierte Verträge in Kraft, die unter anderem eine Intensivierung der Reinigung sowie eine Schwerpunktreinigung in den Innenstadtbereichen wie Steele, Altenessen, Borbeck und Rüttenscheid vorsehen. Zudem wirkt sich die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf die Entsorgungskosten aus. Die Kalkulation berücksichtigt zudem die Einbeziehung von Radwegen in den Winterdienst sowie die Verrechnung von Ergebnissen aus Vorjahren. Die Stadt Essen trägt dabei einen Anteil von 20 Prozent an den Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst, was im Jahr 2024 einem Betrag von etwa 6,7 Millionen Euro entspricht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 19.Wirtschaftsplan für das Essener Systemhaus 2024Zur Vorlage · 1714/2023/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2024 für das Essener Systemhaus sowie der Erfolgs- und Finanzplanung bis zum Jahr 2027. Maßgebliche Bestandteile der Planung sind Projekte wie der Digitalpakt Schulen und die Migration auf SAP S/4 HANA, deren Umsetzung bis 2025 angestrebt wird.
Für das Geschäftsjahr 2024 werden Gesamterlöse von rund 61 Millionen Euro veranschlagt. Davon entfallen etwa 52 Prozent auf die Stadtverwaltung und rund 18 Prozent auf den pädagogischen Bereich der Schulen, wobei letzterer durch einen neuen leistungsbezogenen Vertrag höhere Erlöse generiert. Die Umsätze mit Beteiligungsunternehmen werden mit etwa 17 Millionen Euro kalkuliert.
Die Aufwendungen umfassen unter anderem Kosten für Software-Lizenzen sowie erhöhte Wartungskosten aufgrund der Zunahme mobiler Arbeitsplätze. Der Personalaufwand steigt infolge von Mehrstellen und den Auswirkungen der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst an. Für IT-Projekte der Fachbereiche ist eine Kreditermächtigung in Höhe von einer Million Euro vorgesehen, während für Infrastrukturmaßnahmen des Systemhauses eine Ermächtigung von zwei Millionen Euro eingeplant ist. Die Planung geht von ausgeglichenen Jahresergebnissen bis 2027 aus, wobei auf potenzielle Risiken durch die geopolitische Lage, wie Inflation oder steigende Energiekosten, hingewiesen wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen für das Wirtschaftsjahr 2024Zur Vorlage · 1453/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Wirtschaftsplan der Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) für das Wirtschaftsjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage umfasst die Finanz-, Erfolgs-, Vermögensplanung sowie eine Stellenübersicht und nimmt gleichzeitig die Finanzplanung für die Jahre 20mu25 bis 2027 zur Kenntnis.
Für das Jahr 2024 ist ein konsumtiver Zuschuss in Höhe von rund 28,8 Millionen Euro vorgesehen, um den liquiditätswirksamen Verlust zu decken. Zudem sind zweckgebundene Mittel in Höhe von 490.000 Euro für die Förderung des Jugendspitzensports, das Schwimmenlernen sowie für die Durchführung der FISU Games 2025 eingeplant. Die Personalkosten werden aufgrund einer Erhöhung der Planstellen von 213 auf 238,5 und tariflicher Anpassungen auf 15,8 Millionen Euro prognostiziert. Der Ausbau der Stellen dient insbesondere der Sicherstellung des laufenden Bäderbetriebs.
Im Bereich der Investitionen sind für das Jahr 2024 Gesamtausgaben für Baumaßnahmen von etwa 44 Millionen Euro geplant. Die Finanzierung erfolgt über verschiedene Zuschüsse und Kapitaleinlagen. Zu den aufgeführten Einzelmaßnahmen gehören der Neubau des Stadtbads Borbeck mit 12,3 Millionen Euro, die Tribüne der Regattastrecke mit 6,7 Millionen Euro sowie Maßnahmen im Freibad Oststadt und im Grugabad. Weitere Investitionen sind für verschiedene Sportanlagen in der Stadt vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Erlass der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024Zur Vorlage · 1581/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 sowie die dazugehörigen Anlagen entscheiden. Die Vorlage basiert auf den Beschlüssen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse sowie auf notwendigen Anpassungen durch die Verwaltung gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Nach den Beratungen in den Ausschüssen wird für das Jahr 2024 ein Jahresüberschuss von 6.514.200 Euro veranschlagt. Im Rahmen des Gesamtfinanzplans erhöht sich der Saldo aus Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 2024 um 77.868.825 Euro auf insgesamt 447.511.296 Euro. In gleichem Umfang steigt die geplante Kreditermächtigung für das Jahr 2024 an.
Die vorliegenden Unterlagen enthalten zudem Hinweise auf erforderliche Änderungen in der Mittelfristplanung für den Zeitraum von 2025 bis 2027. Hintergrund ist eine Mitteilung der Kommunalaufsicht Düsseldorf, wonach die Berücksichtigung von Entlastungseffekten aus Altschulden in dieser Planung unzulässig ist. Dies machte weitere Anpassungen an der Haushaltssatzung durch die Verwaltung notwendig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 12.1Erlass der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 hier: Aktualisierung der Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen (Anlage 2) und der Fachausschüsse (Anlage 3) zur DS 1581/2023/2Zur Vorlage · 1581/2023/2 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen befasst sich mit dem Erlass der Haushaltssatzung und den dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2024. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme der Beratungsergebnisse, die nach Redaktionsschluss der Drucksache 1581/2023/2 in den Gremien erzielt wurden.
In den Bezirksvertretungen III, IV, VI und VII wurden im November 2023 Empfehlungen ausgesprochen. Auch bei den Fachausschüssen gab es unterschiedliche Ergebnisse der Beratungen. Der Jugendhilfeausschuss sowie der Integrationsrat gaben Empfehlungen ab. Im Gegensatz dazu wurde die Entscheidung in den Rat geschoben, ohne dass eine Empfehlung abgegeben wurde, bei den Ausschüssen für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, Sport und Bäderbetriebe, Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus sowie beim Haupt- und Finanzausschuss.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Ein Handlungskonzept für die Stadt Essen.Zur Vorlage · 1468/2023/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll ein präventives Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus verabschieden und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragen. Zudem ist vorgesehen, dem Rat alle zwei Jahre über den Fortschritt der Maßnahmen zu berichten.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2022, mit dem die Durchführung des Landesprogramms „NRWeltoffen“ sowie die Entwicklung eines stadtweiten Konzepts beauftragt wurde. Die Federführung liegt beim Kommunalen Integrationszentrum. Der Erarbeitungsprozess umfasste die Einbindung von Fachbereichen, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, Wohlfahrtsverbänden und der Polizei. In verschiedenen Workshops wurden Handlungsfelder, Ziele und Empfehlungen erarbeitet, die durch ein Steuerungsgremium sowie den Fachbeirat für Integration ergänzt und priorisiert wurden.
Das Konzept gliedert sich in acht Handlungsfelder, darunter Bereiche wie Kinder und Familie, Schule, Jugendarbeit, Arbeitswelt, Sport sowie die öffentliche Verwaltung. Für jedes dieser Felder werden spezifische Handlungsziele und entsprechende Empfehlungen definiert. Zur Erhöhung der Reichweite wird empfohlen, das Konzept in andere Sprachen sowie in Leichte Sprache zu übersetzen. Die Umsetzung des Vorhabens erfordert nach aktuellem Stand zusätzliche Finanzmittel.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.11.2023 · Kulturausschuss (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 21.1Gemeinsam gegen Links- / Rechts- / islamistischen Extremismus und Rassismus. Ein Handlungskonzept für die Stadt Essen.Zur Vorlage · 1805/2023/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1805/2023/AFD eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Stadt ein präventives Handlungskonzept gegen islamistischen Antisemitismus, Linksextremismus, islamistischen Extremismus und Deutschfeindlichkeit entwickelt. Dieses soll in das bereits unter der Nummer 1468/2023/OB vorgelegte Konzept integriert werden, um ein umfassendes Gesamthandlungskonzept gegen verschiedene Formen von Extremismus und Rassismus zu etablieren.
Die Fraktion führt in der Begründung an, dass aktuelle Förderprogramme des Landes, wie etwa „NRWeltoffen“, primär Maßnahmen gegen Rechtsextremismus abdecken, andere Formen des Extremismus jedoch nicht explizit fördern. Laut dem Antrag sind Linksextremismus sowie religiös begründeter Extremismus in Essen präsent. Als Beleg werden Ereignisse im Rahmen von Demonstrationen angeführt, bei denen islamistischer Antisemitismus und Aufrufe zur Gründung eines Kalifats auf dem Stadtgebiet beobachtet wurden. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass das bestehende Konzept gegen Rechtsextremismus als alleiniges stadtweites Instrument nicht ausreicht, um die verschiedenen Formen von Extremismus zu bekämpfen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 21.2Erweiterung Handlungskonzept der Stadt Essen gegen ExtremismusZur Vorlage · 1847/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis hat einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, das bestehende Handlungskonzept der Stadt Essen gegen Extremismus zu erweitern. Der Antrag sieht vor, die in der Vorlage 1468/2023/OB enthaltenen Maßnahmen um die Bereiche Linksextremismus sowie auslandsbezogenen Extremismus zu ergänzen. Diese Differenzierung orientiert sich an den Feststellungen des Verfassungsschutzberichtes 2022. Darüber hinaus soll das Konzept den Bereich des Umweltextremismus einbeziehen.
Nach Begründung der Fraktion stellt jegliche Form von Extremismus eine Bedrohung für die freiheitlich demokratische Grundordnung dar. Ein erweitertes Handlungskonzept solle die Handlungsfelder Prävention, Deradikalisierung und Repression berücksichtigen. Ziel ist es, ein ganzheitliches Vorgehen gegen verschiedene Erscheinungsformen von politischem Extremismus zu ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 21.3Erweiterung Handlungskonzept der Stadt Essen gegen ExtremismusZur Vorlage · 1850/2023/PARTEI · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat einen Antrag an den Oberbürgermeister der Stadt Essen eingebracht, das bestehende Handlungskonzept gegen Extremismus zu erweitern. Mit dem vorliegenden Antrag mit der Nummer 1850/2023/PARTEI wird eine Ergänzung des bereits unter der Nummer 11468/2023 vorgelegten Konzepts angestrebt.
Die Erweiterung soll laut Antrag zwei neue Schwerpunkte umfassen: den Bereich des sogenannten bürgerlichen Extremismus, welcher im Text mit dem Begriff „Wutbürger“ verknüpft wird, sowie den Extremismus der sogenannten „extremen Mitte“. Über die Aufnahme dieser Bereiche in das städtische Handlungskonzept soll der Rat der Stadt Essen in seiner Sitzung am 29. November 2023 entscheiden. Federführend für die Bearbeitung des Antrags ist das Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 22.Verkehrsuntersuchung Rüttenscheid - VariantenentscheidungZur Vorlage · 1065/2023/6 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Fortsetzung der Planung der Fahrradstraße Rüttenscheider Straße auf Basis der Variante 3c + 1a entscheiden. Diese Planung sieht eine temporäre Sperrung für den Autoverkehr im Bereich zwischen dem Rüttenscheider Stern und der Bertholdstraße vor, jeweils in den Abend- und Nachtstunden an Freitagen, Samstagen sowie vor Feiertagen ab 20:00 Uhr.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, die Nutzungskapazitäten und -qualitäten von Parkhäusern und Parkmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Eigentümern zu optimieren. Die Prüfung der Rahmenbedingungen für ein neues Parkhaus oder eine neue Parkpalette inklusive einer Mobilstation im zentralen Bereich der Rüttenscheider Straße ist ebenfalls Bestandteil des Vorschlags. Zudem sollen Vorschläge für die Realisierung eines digitalen Verkehrsleitsystems für große Stellplatzanlagen in Rüttenscheid, etwa durch App-Anwendungen, erarbeitet werden.
Die Entscheidung basiert auf einer Verkehrsuntersuchung, die verschiedene Planfälle zur Verkehrssteuerung untersucht hat. Ziel der Untersuchung ist es, die Interessen von Rad-, Fuß- und Kraftverkehr sowie des Lieferverkehrs auszugleichen und die Erreichbarkeit des Einzelhandels zu gewährleisten. Die Untersuchung bewertete Kriterien wie den Verkehrsfluss, die Qualität der Fahrradstraße sowie die Auswirkungen auf Wohngebiete. Zukünftige Arbeitsschritte umfassen die Erstellung eines Lieferzonenkonzepts sowie die detaillierte Ausarbeitung der gewählten Planungsvariante zur späteren Umsetzung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 22.1Verkehrsuntersuchung Rüttenscheid - VariantenentscheidungZur Vorlage · 1809/2023/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen des Antrags 1809/2023/LINKE eine Ergänzung zur Beschlussvorlage der Verwaltung bezüglich der Verkehrsuntersuchung in Rüttenscheid beantragt. Der Antrag fordert, dass dem Punkt 2 der Vorlage ein zusätzlicher Unterpunkt hinzugefügt wird, der eine Evaluierung nach einem Jahr vorsieht.
Diese Untersuchung soll die Auswirkungen der Einführung der Variante 3c+1a bewerten. Zu den Untersuchungsgegenständen gehören die Sicherheit für Radfahrende sowie die Entwicklung des Rad- und Autoverkehrs im Vergleich zur Ausgangslage. Des Weiteren sollen die Auswirkungen auf den Lieferverkehr, den Verkehr auf Nebenstraßen sowie die Schadstoff- und Lärmbelastung erfasst werden. Ein weiterer Bestandteil der geplanten Evaluierung ist die Untersuchung der Zurückdrängung der sogenannten Poserszene.
Der Antrag richtet sich an die Ausschüsse für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie für Verkehr und Mobilität mit der Bitte um Beratung und Empfehlung an den Rat der Stadt Essen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 22.2Vorab-Auszug BV II
- 22.3Verkehrsuntersuchung RüttenscheidZur Vorlage · 1888/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag mit der Nummer 1888/2023/FDP eingelegt, der die Beibehaltung der aktuellen Verkehrsführung auf der Rüttenscheider Straße fordert. Der Antrag verlangt, dass die Verwaltung die auf Basis des bestehenden Verkehrskonzeptes geplanten Maßnahmen bis auf Weiteres zurückstellt und die Verkehrsführung nicht verändert.
Die Begründung der Fraktion führt an, dass die von der Verwaltung beauftragte Machbarkeitsstudie sowie das daraus abgeleitete Verkehrskonzept die Interessen von Anwohnern, Einzelhandel, Gastronomie, dem Taxigewerbe sowie medizinischem Fachpersonal und Apotheken nicht ausreichend berücksichtige. Die Umsetzung der in der Vorlage 1065E1/2023 beschriebenen Variante würde laut Antrag Folgen für die Rüttenscheider Straße sowie auf angrenzende Straßen und deren Bewohner haben.
Statt der geplanten Änderungen schlägt die Fraktion vor, bestehende Möglichkeiten im aktuellen System auszuschöpfen. Dazu gehören die Verlängerung von Fahrradüberholspuren, die Vergrößerung von Radaufstellstreifen, die Installation eines digitalen Parkleitsystems sowie die Umsetzung eines Lieferzonenkonzeptes. Zudem wird die Bereitstellung von Parkraum für den mittelfristigen Zeitraum gefordert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 22.4Verkehrsuntersuchung Rüttenscheid - Variantenentscheidung hier: Transparente Information von Politik und StadtgesellschaftZur Vorlage · 1945/2023/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag an den Rat der Stadt Essen gestellt, die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage zur Verkehrsuntersuchung in Rüttenscheid vorerst zurückzustellen. Eine Entscheidung soll erst erfolgen, wenn transparente Informationen zu den Auswirkungen der verschiedenen Planvarianten für die Politik und die Bürgerschaft dargelegt wurden und eine erneute Beratung in den zuständigen Gremien stattgefunden hat.
Der Antrag fordert die Vorlage von Untersuchungsergebnissen zu den Auswirkungen der Szenarien auf die Verkehrsbelastung und die Luftreinhaltung in der Rüttenscheider Straße sowie in den Nebenstraßen. Zudem sollen die Effekte auf die Alfredstraße, einschließlich der Ampelsteuerung, sowie die Folgen für das Einsatzgeschehen von Polizei und Feuerwehr, insbesondere im Bereich des Rüttenscheider Sterns, dargelegt werden. Die Verwaltung soll zudem die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen für bauliche Veränderungen, wie etwa eine Neuordnung von Parkplätzen, beziffern.
Darüber hinaus beantragt die Fraktion die Prüfung einer Variante für einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h sowie die Ausarbeitung einer alternativen Fahrradachse in Abstimmung mit der Deutschen Umwelthilfe. Unabhängig von der Entscheidung über die Verkehrsvarianten soll die Umsetzung des bestehenden Ratsbeschlusses zu einem Parkraum- und Lieferzonenkonzept, einschließlich der Planung von Quartiersparkhäusern, fortgesetzt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 23.Leitbild "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 1469/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das neue Leitbild „Zukunft.Essen.Innenstadt“ als Grundlage für die weitere Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen in der Innenstadt beschließen. Der Entwicklungsprozess wurde bereits im November 2021 durch einen Ratsbeschluss initiiert. Die Federführung liegt beim Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung, wobei eine fachbereichübergreifende Arbeitsgruppe sowie verschiedene städtische Beteiligungsgesellschaften in den Prozess eingebunden sind.
Zur Erarbeitung des Leitbilds wurden Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ in Höhe von 252.000 Euro eingesetzt. Eine beauftragte Planungsgemeinschaft führte Workshops mit einer Vielzahl von Akteuren durch, darunter die Handelskammer, die IHK zu Essen sowie verschiedene religiöse und soziale Institutionen. Ziel ist es, eine konzeptionelle Basis für ein zukünftiges Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) zu schaffen, das auch als Grundlage für die Akquise weiterer Fördermittel dient.
Das Leitbild gliedert sich in die drei Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“. Die Ebene „Grün“ setzt auf Klimaanpassung, Biodiversität und die Aufwertung öffentlicher Räume durch Entsiegelung und Bepflanzung. Die Ebene „Durchmischt“ zielt darauf ab, die Innenstadt als Ort für Handel, Arbeit und Innovation zu stärken und die Funktionsdichte zu erhöhen. Das übergeordnete Ziel ist die Etablierung der Essener Innenstadt als dynamisches urbanes Zentrum.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Partei mit Enthaltung der FDP
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 23 a.Schriftzug auf dem Handelshof hier: Ergebnis der Online-Abstimmung und Festlegung der weiteren VorgehensweiseZur Vorlage · 1931/2023/OB · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen hat über die künftige Gestaltung des Schriftzugs auf dem Handelshof entschieden. Im Rahmen eines Bürgerbeteiligungsverfahrens, das zwischen April und November 2023 stattfand, wurden verschiedene Vorschläge für einen neuen Slogan am Eingangstor zur Innenstadt geprüft. Die abschließende Online-Abstimmung ergab, dass die Option „keiner der Vorschläge“ mit 15.378 Stimmen die häufigste Antwort war. Die anderen zur Auswahl stehenden Varianten „ESSEN – DIE FOLKWANGSTADT“, „ESSEN – WILLKOMMEN“ und „ESSEN – VOLLER ENERGIE“ erhielten weniger Stimmen.
Aufgrund dieser Ergebnisse wird der Schriftzug „DIE FOLKWANGSTADT“ im ersten Quartal des Jahres 2024 entfernt. Der Schriftzug „ESSEN“, flankiert von den Stadtwappen, bleibt vorerst bestehen; eine neue Unterzeile wird nicht angebracht. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis zum Ende des ersten Quartals 2024 eine Markterkundung zu technischen Möglichkeiten für wechselbare Schriftzüge durchzuführen. Zudem soll die Verwaltung bis zum Ende des ersten Quartals 2025 besondere städtische Ereignisse der nächsten drei bis vier Jahre identifizieren, die einen temporären Schriftzug am Handelshof rechtfertigen könnten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Punkt 1. einstimmig beschlossen Punkte 2 + 3 mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Punkt 1. einstimmig beschlossen Punkte 2 + 3 mehrheitlich beschlossen - 24.Seniorenrat Hier: Anpassung der SatzungZur Vorlage · 1730/2023/SPD/CDU/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, SPD, Grüne und FDP im Rat der Stadt Essen haben einen gemeinsamen Antrag zur Anpassung der Satzung des ehemaligen Seniorenbeirates vorgelegt. Mit diesem Vorhaben wird die Stadtverwaltung ersucht, die bestehende Satzung entsprechend früherer Beschlusslagen zu überarbeiten.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Einführung eines eigenen Empfehlungs- und Anregungsrechts. Dieses Recht soll in der Ausgestaltung analog zu den Regelungen in der Satzung für den Inklusionsbeirat der Stadt Essen erfolgen. Damit soll dem Gremium eine formale Grundlage für seine beratende Funktion gegeben werden.
Der vorgeschlagene Prozess sieht eine mehrstufige Beratung vor. Zunächst soll das Anliegen im Seniorenrat beraten und eine entsprechende Empfehlung abgegeben werden. Im Anschluss ist eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen, bevor die endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Essen getroffen wird. Die Termine für die Beratungen in den Gremien sind für November 2023 angesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Seniorenrat (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Sachstand zur Unterstützung von einkommensschwächeren Haushalten bei den Kosten zur Verpflegung in Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag (OGS) hier: Runder Tisch "Fairpflegung in Essener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen"Zur Vorlage · 0973/2023/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0973/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Einrichtung eines wiederkehrenden Runden Tisches zum Thema Ernährung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen vorsieht. Die Stadtverwaltung soll dazu Akteure aus der Verwaltung, von Schulen, Wohlfahrtsverbänden sowie privaten und ehrenamtlichen Initiativen einladen.
Ziel des Gremiums ist es, einen Überblick über die bestehenden Verpflegungsangebote und deren Nachfrage zu gewinnen. Der Antrag sieht vor, kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung einkommensschwächerer Familien zu erarbeiten und langfristig Lösungen zu finden, damit jedes Kind in Essen perspektivmäßig eine tägliche warme Mahlzeit erhält. Zudem soll die Ausweitung des Projekts „Fünf am Tag – machen Kinder stark“ geprüft werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf der unbürokratischen Abwicklung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie der Sicherung einer finanziellen Basis für Verpflegungsangebote in Jugendhäusern. Um die Entwicklung der Angebote analysieren zu können, sollen messbare Indikatoren entwickelt werden. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Kinderarmutsquote in Essen und dem Bedarf an einer übergeordneten Strategie zur Vernetzung von Ernährungsangeboten in der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — verwiesen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Der Tagesordnungspunkt 12.1.1 wird in den Rat geschoben.
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 26.Verpflegung an Essener SchulenZur Vorlage · 1375/2023/SPD · Antrag SPD
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1375/2023/SPD den Antrag gestellt, einen wiederkehrenden Runden Tisch zum Thema Ernährung und Verpflegung an Essener Schulen einzurichten. Die Stadtverwaltung soll hierfür Akteure aus der Verwaltung, von Schulen, Wohlfahrtsverbänden sowie privaten und ehrenamtlichen Initiativen zusammenbringen.
Im Fokus des Gremiums stehen verschiedene Zielsetzungen. Dazu gehören die Erstellung eines Überblicks über bestehende Verpflegungsangebote und deren Nachfrage sowie die Entwicklung kurzfristiger Maßnahmen, um Schülern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu vorhandenen Angeboten zu erleichtern. Langfristig wird angestrebt, eine tägliche warme Mahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler in Essen sicherzustellen.
Der Antrag sieht zudem vor, die Abwicklung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unbürokratischer zu gestalten und die finanzielle Basis der Verpflegungsangebote dauerhaft zu sichern. Ein einheitliches Bestell- und Abrechnungssystem sowie die Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Entlastung der Schulleitungen sollen ebenfalls geprüft werden. Zudem soll die Einrichtung einer permanenten Vernetzungsstelle für Schulverpflegung untersucht werden, um Synergien zu nutzen. Ziel ist es, durch messbare Indikatoren die Weiterentwicklung der Angebote und deren Auswirkungen auf die Nachfrage analysieren zu können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 27.Modellkommune CannabisZur Vorlage · 0734/2023/LINKE/PARTEI · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE LINKE und Die PARTEI haben im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, wonach sich die Stadt Essen als Modellkommune für die von der Bundesregierung geplanten Modellregionen zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabis bewerben soll. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung mit der Durchführung entsprechender Vorbereitungen und Maßnahmen beauftragt wird.
Die Begründung des Antrags führt an, dass durch eine kontrollierte Abgabe in lizenzierten Geschäften eine Entkriminierung erreicht werden könne, was die Polizei, die Justiz sowie die Gerichte entlasten würde. Dadurch sollten Kapazitäten für die Verfolgung schwerwiegenderer Delikte und für Präventionsprogramme freiwerden. Ein weiterer Aspekt ist die Reduzierung gesundheitlicher Risiken, da der Erwerb auf dem Schwarzmarkt durch eine legale Kontrolle erschwert werden soll, um die Gefahr von Verunreinigungen sowie den Verkauf an Minderjährige zu verringern. Der Antrag sieht zudem vor, dass der Modellversuch durch wissenschaftliche, medizinische und soziale Fachstellen begleitet wird, um die Präventionsarbeit auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse weiterzuentwickeln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — zurückgezogen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — von den Antragstellern zurückgezogen
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — aufgrund von Beratungsbedarf vertagt
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (20. Sitzung) — verwiesen in UA Soziales
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.06.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (24. Sitzung) — verwiesen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: zurückgezogen - 28.Antrag: Lückenlose smarte, intelligente und insektenfreundliche Beleuchtung auf dem Rundweg BaldeneyseeZur Vorlage · 1425/2023/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag zur Ausstattung des Rundwegs am Baldeneysee mit einer durchgehenden, smarten und insektenfreundlichen Beleuchtung vorgelegt. Die Verwaltung soll ein Konzept erstellen, das eine sichere Nutzung des Weges in der Dämmerung ermöglicht. Im Rahmen dieses Vorhabens ist zu prüfen, ob eine technische Lösung wie die bereits im Bereich der Kampmannbrücke eingesetzte Beleuchtung Anwendung finden kann.
Der Antrag führt an, dass derzeit weniger als 25 Prozent des Rundweges über ausreichende Lichtquellen verfügen. Eine durchgehende Beleuchtung soll die ganzjährige Nutzung des Gebiets für verschiedene Nutzergruppen sicherstellen, darunter Pendler im Radverkehr sowie Spaziergänger, Sportler und Touristen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 07.12.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (39. Sitzung) — vom Antragsteller zurückgezogen, da erledigt durch neuen Antrag im Rat
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Antrag 1425/2023/FDP wurde zurückgezogen und durch Antrag 1950/2023/CDU/GRÜNE/FDP ersetzt
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — zur Beratung in die ASPB Sitzung am 07.12.2023 geschoben
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.10.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Antrag 1425/2023/FDP wurde zurückgezogen und durch Antrag 1950/2023/CDU/GRÜNE/FDP ersetzt - 28.1Beleuchtung Baldeneysee - Technische Verbesserung und konkrete ErgänzungsvorschlägeZur Vorlage · 1950/2023/CDU/GRÜNE/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, Grüne und FDP haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag zur Überprüfung der künstlichen Beleuchtung am Baldeneysee eingebracht. Die Stadtverwaltung wird darin ersucht, die bestehende Beleuchtung unter Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes zu untersuchen.
Im Rahmen dieser Prüfung sollen die Notwendigkeiten für eine technisch verbesserte Ausgestaltung sowie konkrete Ergänzungsvorschläge für Wegabschnitte ermittelt werden, die besonders intensiv genutzt werden oder in siedlungsnahen Bereichen liegen. Die Untersuchung soll zudem die Planungen zur Internationalen Gartenschau (IGA) 2027 einbeziehen. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Aufarbeitung der voraussichtlichen Kosten sowie die Identifizierung möglicher Fördermöglichkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 29.Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1055/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integrierte Klimafolgenanpassungskonzept verabschieden. Die Vorlage empfiehlt, die Inhalte des Konzepts bei stadtklimatischen Datengrundlagen, in städtebaulichen Planungen und Bauvorhaben, bei Maßnahmen der grünen und blauen Infrastruktur sowie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu berücksichtigen.
Die Erarbeitung des Konzepts wurde seit März 2022 durch das Umweltamt koordiniert. Der Endbericht umfasst neben einem Hauptbericht und einer Kurzfassung verschiedene thematische Karten zu Hitzebelastungen, Überschwemmungsgebieten sowie eine Handlungskarte für die Themenfelder Hitze und Wasser. Grundlage der Erstellung waren Analysen zur Hitzebetroffenheit, zum Kühlpotenzial und zur Trockenheitsgefährdung sowie eine Onlinebeteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Der Maßnahmenkatalog umfasst insgesamt 39 Steckbriefe, die in fünf Handlungsfelder unterteilt sind: Datengrundlagen und Strategien, städtebauliche Konzepte, grüne Infrastruktur, Wassermanagement sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Ziel des Konzepts ist die Prävention von gesundheitlichen und wirtschaftlichen Risiken durch den Klimawandel, etwa durch Starkregen oder Hitze, sowie die Sicherung der Lebensqualität in der Stadt.
Die Finanzierung der Maßnahmen beläuft sich auf eine Gesamtsumme von rund 3,3 Millionen Euro. Dieser Betrag setzt sich aus städtischen Mitteln, Fördermitteln sowie Beiträgen der Ruhrbahn und weiteren Mitteln zusammen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Enthaltung der AfD-Fraktion
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.10.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (26. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 29.1TOP: Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1802/2023/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat mit dem Antrag 1802/2023 ein Vorgehen zur Weiterentwicklung des integrierten Klimafolgenanpassungskonzepts der Stadt Essen vorgeschlagen. Die Verwaltung wird darin gebeten, im ersten Quartal des Jahres 2024 auf Basis des bestehenden Konzepts gemeinsam mit Umweltverbänden in Essen einen priorisierten Maßnahmenkatalog zu erstellen. Dieser Katalog soll konkrete Maßnahmen sowie einen Zeitrahmen für deren Umsetzung enthalten. Die Formulierungen der Maßnahmen sollen dabei den sogenannten SMART-Kriterien entsprechen – also spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert sein –, um eine Überwachung der Fortschritte zu ermöglichen.
Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, die zur Umsetzung dieser Ziele benötigten finanziellen und personellen Ressourcen darzustellen. Laut Begründung des Antrags bietet das vorliegende Klimafolgenanpassungskonzept zwar einen Handlungsrahmen, ist jedoch in Teilen nicht ausreichend konkret oder für die Öffentlichkeit messbar. Durch die Zusammenarbeit mit Umweltverbänden und zivilgesellschaftlichen Kräften sollen die Maßnahmen präzisiert und mit klaren Zeit- und Umsetzungsplänen versehen werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — der Antrag wurde durch Antrag 1916/2023/LINKE ersetzt
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: der Antrag wurde durch Antrag 1916/2023/LINKE ersetzt - 29.2Änderungsantrag zum Antrag zu TOP 29 Endbericht zum Integrierten Klimafolgeanpassungskonzept für die Stadt EssenZur Vorlage · 1916/2023/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat einen Antrag zur Ergänzung des Endberichts zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Essen eingebracht. Mit dem Antrag wird der Rat der Stadt Essen ersucht, die Verwaltung anzuweisen, im ersten Quartal des Jahres 202rag einen priorisierten Maßnahmenkatalog zu erarbeiten. Dieser Katalog soll auf Grundlage des bestehenden Klimafolgenanpassungskonzeptes unter Einbeziehung von Umweltverbänden sowie zivilgesellschaftlichen Kräften erstellt werden.
Die beantragten Maßnahmen sollen konkrete Umsetzungszeiträume enthalten und den sogenannten SMART-Kriterien entsprechen, um eine spezifische, messbare, attraktive, realistische und terminierte Planung sowie ein entsprechendes Monitoring zu ermöglichen. Darüber hinaus fordert die Fraktion, dass die Verwaltung die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen darstellt.
Die Begründung des Antrags führt aus, dass das aktuelle Konzept zwar einen Handlungsrahmen bietet, jedoch teilweise konkrete Formulierungen und eine Messbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger fehlen. Durch die Einbindung externer Expertise und die Anwendung der SMART-Kriterien sollen die Ziele präzisiert und die notwendigen Haushaltsmittel sowie Förderprogramme transparent gemacht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 29.3TOP 29 Endbericht zum Integrierten Klimafolgenanpassungskonzept hier: Entsiegelung von FlächenZur Vorlage · 1953/2023/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1953/2023/EBB eingebracht. Dieser Ergänzungsantrag sieht vor, dass die Verwaltung das Stadtgebiet auf versiegelte Flächen hin untersucht, die nach ihrer derzeitigen Nutzung keine Versiegelung mehr benötigen. Solche Flächen sollen bei den Maßnahmen des Klimafolgenanpassungskonzepts priorisiert berücksichtigt werden.
Mit diesem Prüfauftrag beabsichtigt die Fraktion, eine Grundlage für Entsiegelungsmaßnahmen zu schaffen, um die Klimaresilienz der Stadt Essen zu fördern. Sollten im Zuge der Prüfung Flächen als entsiegelungsfähig identifiziert werden, soll die Verwaltung zudem prüfen, inwieweit Fördermittel für diese Maßnahmen eingeworben werden können. In diesem Zusammenhang wird auf die KRIS-Förderung der Emscher Genossenschaft verwiesen. Die Entsiegelung von Flächen wird im Antrag als Maßnahme zur Vermeidung von Starkregenereignissen sowie zur Beeinflussung mikroklimatischer Verhältnisse angeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 30.Integrierte kommunale WärmeplanungZur Vorlage · 1460/2023/6 1. Ergänzung · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt die integrierte kommunale Wärmeplanung als Teil des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) fort. Die vorliegende Vorlage dient als Ergänzung zur ursprünglichen Planung und berücksichtigt aktuelle gesetzliche Änderungen, insbesondere im Gebäudeenergiegesetz sowie im geplanten Bundesgesetz zur Wärmeplanung. Ziel der Maßnahmen ist die Transformation der Wärmeversorgung hin zu einem klimaneutralen System bis spätestens 2040 durch die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien sowie Wärmenetze.
Der Planungsprozess gliedert sich in fünf Arbeitsschritte. Während die Bestandsanalyse zur Erfassung der aktuellen Energieträger bereits abgeschlossen ist, befindet sich die Potenzialanalyse für erneuerbare Wärmequellen wie Geothermie oder Abwärme in der finalen Abstimmung mit den beteiligten Akteuren. Die Ausarbeitung von Zielszenarien, die Einteilung der Wärmeversorgungsgebiete sowie die Entwicklung einer langfristigen Wärmewendestrategie sind derzeit im Gange. Erste Ergebnisse dieser Planungen sollen voraussichtlich Anfang des Jahres 2024 vorgestellt werden.
Die Koordination des Vorhabens erfolgt durch die Essener Verkehrs- und Versorgungsgesellschaft (EVV) unter Einbeziehung der Stadtwerke Essen AG, der Iqony Fernwärme GmbH und der Westenergie AG. Um den Bestandsschutz der kommunalen Planung gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten, ist die rechtzeitige Entscheidung über die Durchführung des Prozesses bis zum 1. Januar 2024 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 31.Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Essen hier: SachstandZur Vorlage · 1211/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen arbeitet an der Neuaufstellung des Landschaftsplans, der seit 1992 gültig ist. Ziel der Neugestaltung ist es, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das gesamte Stadtgebiet zu konkretisieren. Der Plan soll sowohl ordnungsrechtliche Festsetzungen wie Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete enthalten als auch Entwicklungsziele für die biologische Vielfalt, den Boden, die Gewässer sowie das Klima festlegen.
Die Untere Naturschutzbehörde hat bereits eine 176-seitige Begründung erarbeitet. Diese umfasst die Erläuterung der Rechtsgrundlagen, die Beschreibung des aktuellen Zustands der Naturgüter sowie die Identifizierung potenzieller Schutzgebiete, etwa für Hochwasserrückhalt oder Kaltluftentstehungsgebiete. Zudem wurde ein Schema zur Bewertung von Beeinträchtigungen ökologischer Raumfunktionen entwickelt.
Der Prozess verzögerte sich, da Vergabeverfahren für externe Planungsbüros ohne Erfolg blieben. Infolgedessen musste die Untere Naturschutzbehörde wesentliche Teile der Recherche und Grundlagenarbeit eigenständig durchführen. Aufgrund der notwendigen Einarbeitung von Personal plant die Verwaltung, die Neuaufstellung des Landschaftsplans ab dem vierten Quartal 2024 gezielt voranzutreiben. Zukünftige Schritte umfassen die örtliche Bewertung durch Planungsbüros, die verwaltungsinterne Abstimmung sowie den Aufstellungsbeschluss durch den Rat der Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 32.Regionales Aktionsprogramm zur Verbesserung des interkommunalen ÖPNV in der Metropole Ruhr - Mobilitätsimpuls.RUHR 2023Zur Vorlage · 1665/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, den Endbericht zum regionalen Aktionsprogramm „Mobilitätsimpuls.RUHR 2023“ zu verabschieden und damit den geltenden Nahverkehrsplan der Stadt in den betroffenen Bereichen zu ergänzen. Die Umsetzung der im Programm beschriebenen Verbindungen ist an die Zusage von Finanzmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie an die Bereitstellung notwendiger Eigenanteile gebunden. Zudem setzt die Realisierung der einzelnen Projekte die Beschlüsse aller beteiligten Aufgabenträger voraus. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des Programms „Mobilitätsimpuls.RUHR 2027“ an der Erarbeitung einheitlicher Standards für kommunale Nahverkehrspläne mitzuwirken und die Vorbereitung der Neuaufstellung des Essener Nahverkehrsplans zum 1. Januar 2028 zu übernehmen.
Das Aktionsprogramm dient der Identifizierung von Optimierungsmöglichkeiten im interkommunalen Personennahverkehr der Metropole Ruhr. Für das Stadtgebiet Essen sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, darunter die Taktverdichtung der Straßenbahnlinie 107 in Richtung Gelsenkirchen Hauptbahnhof sowie eine Ausweitung der Betriebszeiten der Linie SB19 auf die Abendstunden und Samstage. Weitere Projekte umfassen die Taktverdichtung der Linie 104 am Samstag, die Linienverlängerung der Linie SB94 von Frintrop über Oberhausen-Borbeck bis zum Bahnhof Dellwig sowie die Verlängerung der Linie SB15 nach Hattingen-Niederwenigern zur Verkürzung der Fahrzeit.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 33.Fortsetzung der Shuttlebuslinie zur Anbindung des EVONIK-Standortes an der GerlingstraßeZur Vorlage · 1695/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung und die Ruhrbahn GmbH empfehlen, den Shuttlebus zwischen dem Hauptbahnhof Essen und dem Evonik-Standort an der Gerlingstraße dauerhaft anzubieten und in den Nahverkehrsplan aufzunehmen. Die Linie E93 wurde im Januar 2023 eingerichtet, um die Anbindung des Produktionsstandortes an den öffentlichen Personennahverkehr zu verbessern.
Seit der Einführung des Angebots ist ein Anstieg der Fahrgastzahlen zu verzeichnen. Während im Januar durchschnittlich 769 Fahrgäste pro Monat befördert wurden, stieg diese Zahl bis August auf 2.137 Personen an. Die Linie verkehrt werktags in den Morgen- und Nachmittagsstunden.
Die geschätzten Kosten für den Betrieb der Shuttlebusse belaufen sich für das Jahr 2024 auf rund 280.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über einen Zuschuss an die Ruhrbahn GmbH. Durch die Fortführung des Angebots soll die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gefördert und eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs erreicht werden. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans sollen zudem Möglichkeiten zur Integration der Linie in das bestehende Liniennetz geprüft werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 34.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Beleuchtung Müller-Breslau-Straße"Zur Vorlage · 1646/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Beleuchtung in der Müller-Breslau-Straße beschließen. Die Vorlage sieht vor, dass nach Empfehlungen des Ausschusses für Verkehr und Mobilität sowie des Haupt- und Finanzausschusses die Gesamtkosten von 1.400.000 Euro veranschlagt werden.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist vorgesehen, da die bestehenden Masten und Pfeiler nicht mehr den aktuellen technischen Normen entsprechen und die Standsicherheit der Überspannmaste nicht mehr gewährleistet ist. Im Rahmen des Projekts sollen die alten Anlagen durch neue 8-Meter-Masten ersetzt werden, um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten.
Finanziell ist für das Jahr 2023 eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 Euro vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2024 wird ein Bedarf von 900.000 Euro angemeldet. Obwohl die Maßnahme eine Beitragspflicht für die anliegenden Grundstückseigentümer nach dem Kommunalabgabengesetz auslöst, führt die Beantragung von Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen zu einer vollständigen Entlastung der Betroffenen. Eine verbindliche Anliegerversammlung wurde bereits durchgeführt, und die Ergebnisse werden den zuständigen Gremien zur Kenntnis gebracht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 35.Entlassung des Naturdenkmals Ziffer 71 "Hülse" im Park des Schlosses Baldeney, an der Mauer der Kapelle, aus der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet Essen vom 24. März 1975Zur Vorlage · 1664/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Entlassung eines Naturdenkmals aus der Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Stadtgebiet Essen vom 24. März 1975 entscheiden. Betroffen ist die unter Ziffer 71 gelistete „Hülse im Park des Schlosses Baldeney, an der Mauer der Kapelle“.
Die Grundlage für den Beschlussvorschlag ist der Zustand des Baumes. Da der obere Teil der Krone abgestorben ist, sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich, da sich das Naturdenkmal unmittelbar neben dem Eingang zur Kapelle befindet. Der Baum soll auf eine Höhe von etwa drei Metern eingekürzt werden. Nach Durchführung dieser Arbeiten wird die Hülse nicht mehr als naturdenkmalwürdig eingestuft, weshalb die Entlassung aus der Verordnung beantragt wurde.
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat, das Naturdenkmal aus der Schutzverordnung zu entlassen. Im Rahmen des Verfahrens sind Anhörungen im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde sowie in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (22. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 23.11.2023 · Beirat Untere Naturschutzbehörde (11. Sitzung)
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 36.Nachwahl zum Beirat der Unteren NaturschutzbehördeZur Vorlage · 1770/2023/6 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über die Nachwahl von zwei stellvertretenden Mitgliedern für den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde. Die Neubesetzung ist erforderlich, da ein bisheriges Mitglied sein Amt aufgrund einer neuen Tätigkeit bei der Stadt Essen niederlegen musste, was gemäß dem Landesnaturschutzgesetz mit der Mitgliedschaft unvereinbar ist. Ein weiteres stellvertretendes Mitglied beendete seine Funktion im Oktober 2023.
Für die Nachbesetzung des ersten Platzes hat der Imkerverband Rheinland e.V. über den Kreisimkerverband Essen e.V. zwei Personen vorgeschlagen, wobei die Wahl einer dieser Personen bevorzugt wird. Zur Besetzung des zweiten Platzes hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Nordrhein-Westfalen, ebenfalls zwei Kandidaten nominiert. Auch hier favorisiert der vorschlagsberechtigte Verband eine der genannten Personen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl der jeweils ersten vorgeschlagenen Person als stellvertretendes Mitglied für beide vakanten Plätze im Beirat vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 37.Rechtsverbindliche Sicherungserklärung zur Zuwendung des LVR für zusätzliche KitaplätzeZur Vorlage · 1358/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Abgabe einer rechtsverbindlichen Sicherungserklärung gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland (LVR). Hintergrund ist die Bewilligung von Mitteln in Höhe von 2.079.000 Euro durch den LVR an den Kitaträger Diakoniewerk Essen Kindertagesbetreuung gGmbH zur Schaffung von 70 zusätzlichen Kita-Plätzen in der Einrichtung Im Löwental.
Die Gewährung dieser Mittel unterliegt der Auflage einer dinglichen Sicherung, da die Fördersumme den Schwellenwert von 500.000 Euro überschreitet. Da der Kitaträger über keine eigenen Grundstücke verfügt und eine Bankbürgschaft aufgrund der zu erwartenden jährlichen Kosten für das Unternehmen nicht darstellbar ist, wird die Übernahme der Sicherung durch die Stadt Essen vorgeschlagen.
Ein Teil der Fördersumme in Höhe von 1.951.000 Euro wird vom Kitaträger auf Grundlage eines Vertrages an die Stadt Essen weitergeleitet. Im Falle einer Nichterfüllung der Sicherungsauflage müsste die gesamte Bewilligungssumme an den LVR zurückerstattet werden, was den Verlust des entsprechenden Betrags für die Stadt Essen zur Folge hätte.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 38.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1423/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler bis zum 31. Dezember 2024 entscheiden. Ein vorliegender Beschlussvorschlag sieht vor, insgesamt 210.000 Euro für Leistungen in den Bereichen Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Beratung für Neuzugewanderte bereitzustellen. Die Finanzierung soll durch Zusatzvereinbarungen mit verschiedenen Trägern wie der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen e.V., der cse gGmbH, dem Diakoniewerk Essen, dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. und Impulse e.V. erfolgen.
Ein weiterer Bestandteil des Vorschlags ist die Bereitstellung von 40.000 Euro für den Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlern zur Begleitung von Neuzugewanderten zu Terminen im Gesundheitswesen. Dies betrifft die Arbeit der cse gGmbH sowie des Diakoniewerks Essen, um den Zugang zum Gesundheitssystem sicherzustellen.
Zudem ist die Übernahme von Kosten in Höhe von 20.000 Euro für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) vorgesehen. Diese Mittel sollen Case-Management-Stellen bei der Arbeiterwohlfahrt, dem Paritätischen Essen, dem PlanB Ruhr e.V., dem SoNII e.V. sowie der Jugendberufshilfe Essen unterstützen. Die entsprechenden finanziellen Regelungen sollen ebenfalls bis Ende 2024 durch Zusatzvereinbarungen mit den jeweiligen Trägern gesichert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 39.Optionale Weiterführung und Finanzierung der Brückenprojekte aus kommunalen Mitteln für den Fall der Einstellung der LandesförderungZur Vorlage · 1680/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant eine mögliche kommunale Finanzierung der sogenannten Brückenprojekte für das Jahr 2024 als Absicherung für den Fall, dass die Landesförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen eingestellt wird. Diese Projekte, zu denen unter anderem Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen gehören, bieten niederschwellige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder aus Familien mit Fluchthintergrund sowie vergleichbaren Lebenslagen an. Ziel der Angebote ist es, die Integration und den Erwerb der deutschen Sprache zu unterstützen.
Da zum aktuellen Zeitpunkt noch keine verlässlichen Informationen über die Anschlussfinanzierung durch den Landschaftsverband Rheinland für das Jahr 2024 vorliegen, soll die Stadt Essen im Bedarfsfall einspringen. Damit eine Planungssicherheit für die Träger sowie eine kontinuierliche Betreuung der rund 596 betroffenen Kinder gewährleistet bleibt, wird die Übernahme der Kosten aus kommunalen Mitteln vorgeschlagen. Im Falle einer Einstellung der Landesförderung belaufen sich die geschätzten Kosten auf etwa 2.710.000 Euro für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2024.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die kommunale Förderung beschließt, sofern die Landesmittel ausfallen. Die Vorlage durchläuft hierzu verschiedene Gremien, darunter den Jugendhilfeausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss zur Empfehlung sowie den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie den Integrationsrat zur Kenntnisnahme.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 40.Einführung der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII in EssenZur Vorlage · 1523/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Einrichtung eines Teams von Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen beim Jugendamt beschließen. Diese Maßnahme dient der Umsetzung des § 10b SGB VIII, welcher die Zusammenführung von Leistungen der Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vorsieht. Die erforderlichen Stellen sollen im Rahmen einer Organisationsverfügung in Abstimmung mit dem Fachbereich für Organisation und Personalwirtschaft konkretisiert und dem Rat zum nächsten Stellenplan vorgeschlagen werden. Eine Erhöhung des Personalkostenbudgets für das Jugendamt wird in das Aufstellungsverfahren zum Haushalt 2025 eingebracht, wobei eine vorübergehende Überschreitung des Budgets im Jahr 2024 unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.
Die Aufgabe der Verfahrenslotsen umfasst ein Doppelmandat. Einerseits sollen junge Menschen mit Behinderungen sowie deren Familien bei der Antragstellung und der Wahrnehmung von Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützt werden. Andererseits leisten die Fachkräfte durch ihre Expertise einen Beitrag zur Unterstützung des Jugendamtes beim Transformationsprozess hin zu einer inklusiven Jugendhilfe. Zur Vorbereitung der Umsetzung wurde bereits eine Steuerungsgruppe „Inklusive Jugendhilfe“ eingesetzt, die auf Basis von Experteninterviews mit verschiedenen Trägern Handlungsempfehlungen erarbeitet hat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2023 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 41.Finanzieller und personeller Aufwand zur Erstellung eines Konzeptes "Sicherer Schulweg"Zur Vorlage · 1642/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt einen Bericht über den finanziellen und personellen Aufwand zur Erstellung eines Konzeptes für „Sichere Schulwege“ vor. Ziel der Initiative ist es, die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr zu fördern und eine selbstständige Mobilität zu ermöglichen. Damit soll auch die Mobilitätswende in Essen unterstützt werden, indem Wege zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln attraktiver gestaltet werden.
Das geplante Konzept basiert auf drei zentralen Säulen. Die Fachabteilung Schule übernimmt die Koordination des schulischen Mobilitätsmanagements sowie die Entwicklung pädagogischer Ansregungen zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung. Die Grüne Hauptstadt-Agentur befasst sich mit der Förderung klimafreundlicher Mobilität auf den Schulwegen. Das Amt für Straßen und Verkehr ist für bauliche und organisatorische Maßnahmen zuständig, wie etwa die Einrichtung von Tempo-30-Zonen oder Haltezonen, basierend auf Analysen der Verkehrssituation.
Für die Umsetzung ist der Aufbau einer Organisationsstruktur sowie die Vernetzung verschiedener Akteure erforderlich. Dazu gehört der regelmäßige Austausch mit den zuständigen Fachbereichen, der Bezirksregierung und Schulen. Die Erarbeitung des gesamtstädtischen Konzeptes für Grund- und Förderschulen soll partizipativ erfolgen. Den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat der Stadt Essen wird zur Kenntnisnahme vorgelegt, welche personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser Maßnahmen bestehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 42.Anpassung der Entgelte für die Stand-by-PflegepersonenZur Vorlage · 1526/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehend dem Rat der Stadt Essen, die Vergütung für Stand-by-Pflegepersonen ab dem 1. Januar 2024 anzupassen. Die Vorlage sieht eine Anhebung der monatlichen Grundvergütung auf den Satz der „Kosten der Erziehung“ vor, was aktuell einem Betrag von 318 Euro entspricht. Diese Anpassung soll künftig bei jeder Änderung der Pflegesätze automatisch erfolgen. Zudem wird vorgeschlagen, den Erziehungsbeitrag bei Belegung auf das Vierfache zu erhöhen.
Die Neuregelung umfasst darüber hinaus die Erstattung von Altersvorsorgebeiträgen bis zu 150 Euro monatlich sowie die Übernahme von Fahrtkosten nach der geltenden Kilometerpauschale, falls die Pflegepersonen den Transport der Kinder übernehmen. Die Telefonkostenpauschale in Höhe von 10 Euro pro Monat soll beibehalten werden. Das Stand-by-Pflegekonzept dient dazu, Säuglinge und Kinder aufzunehmen, die außerhalb der regulären Arbeitszeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes durch den Jugendnotruf in Obhut genommen werden.
Die Anpassung der Leistungen führt im Jahr 2024 zu einem geschätzten Mehraufwand von rund 14.600 Euro gegenüber dem Vorjahr. Die Finanzierung soll über die Produktgruppe 1.06.03.01 erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 43.Schulorganisatorische Maßnahme an Berufskollegs hier: Auflösung des Hugo-Kückelhaus-Berufskollegs als eigenständige Schule bei gleichzeitiger Verlegung der Bildungsgänge an die Berufskollegs Ost und im BildungsparkZur Vorlage · 1590/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Auflösung des Hugo-Kükelhaus-Berufskollegs als eigenständige Schule zum 31. Juli 2024 entscheiden. Im Rahmen dieser Maßnahme werden die Bildungsgänge nach fachlicher Ausrichtung an das Berufskolleg Ost sowie an das Berufskolleg im Bildungspark verlegt. Das Schulgebäude in der Gärtnerstraße 11 soll dabei als befristeter Teilstandort dem Berufskolleg im Bildungspark zugeordnet werden, bis am Hauptstandort in der Blücherstraße ausreichend Schulraum zur Verfügung steht. Zudem wird dem Berufskolleg Ost das Gebäude in der Seminarstraße 9 als unbefristeter Teilstandort zugeordnet.
Die Maßnahme erfolgt aufgrund rückläufiger Schülerzahlen am Hugo-Kükelhaus-Berufskolleg sowie damit verbundener organisatorischer Entwicklungen bei den Klassengrößen und der Personalbesetzung. Während Schülerinnen und Schüler in mehrjährigen Fachklassen ihren Bildungsweg an den aufnehmenden Schulen fortsetzen können, werden einzelne Bildungsgänge aufgrund geringer Nachfrage oder regionaler Planungen eingestellt. Die Zuweisung des Lehrpersonals erfolgt unter Berücksichtigung der Fachlichkeit und in Abstimmung mit der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf. Der Schulbetrieb am Standort Gärtnerstraße wird hinsichtlich der Verwaltung und der Hausmeistertätigkeit vorerst aufrechterhalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 44.Zügigkeitserhöhung an der städtischen Gemeinschaftsgrundschule SternschuleZur Vorlage · 1677/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Ab dem 1. August 2024 wird die Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Sternschule von zwei auf drei Züge erhöht. Grundlage für diese Maßnahme ist die Schulentwicklungsplanung für den Stadtteil Rüttenscheid, die eine hohe Nachfrage nach Schulplätzen und einen aktuellen Fehlbestand von 28 Plätzen für das Schuljahr 2024/2025 ausweist. Die Erweiterung dient dazu, die Kapazitäten für Kinder aus den Stadtteilen Rüttenscheid, Südviertel und Holsterhausen zu sichern.
Zur Umsetzung der Zügigkeitserhöhung wird derzeit ein Erweiterungsbau auf dem Schulgelände an der Brigittastraße fertiggestellt, dessen Nutzung zum Schuljahresbeginn 2024/2025 vorgesehen ist. Die neuen Räumlichkeiten sollen sowohl für den Unterricht als auch für die Ganztagsbetreuung genutzt werden können. Im Anschluss an die Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus ist eine Modernisierung der bestehenden Schulgebäude geplant. Während dieser Bauphase besteht die Möglichkeit, Räumlichkeiten im Neubau des Schulinternats in der Rosastraße/Von-Einem-Straße zu nutzen.
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die Erhöhung der Zügigkeit zu beschließen. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II wird über die Maßnahme informiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 45.Zügigkeitserhöhung an der Grundschule Bedingrade, städtische Gemeinschaftsgrundschule (GGS)Zur Vorlage · 1683/2023/4 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll beschließen, die Zügigkeit der städtischen Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Bedingrade ab dem 1. August 2024 von zwei auf drei Züge zu erhöhen. Der entsprechende Beschlussvorschlag wurde vom Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft erarbeitet; die Bezirkvertretung für den Stadtbezirk IV soll die Entscheidung zur Kenntnis nehmen. Die Grundlage für die Änderung bildet das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.
Die Erhöhung der Zügigkeit ist Teil der Schulentwicklungsplanung für den Stadtbezirk IV, um der Nachfrage nach wohnortnahen Schulplätzen im Stadtteil Bedingrade gerecht zu werden. Laut aktuellen Prognosen besteht für das Schuljahr 2024/2025 ein Bedarf an zusätzlichen Kapazitäten. Im laufenden Schuljahr 2023/2024 werden an der GGS Bedingrade 253 Schülerinnen und Schüler in zehn Klassen unterrichtet.
Um den baulichen Bedarf zu decken, wird auf dem Gelände der Schule ein Systemcontainer aufgestellt, der unter anderem vier Unterrichtsräume bereitstellt. Diese Maßnahme ist Teil einer bereits beschlossenen Initiative zur kurzfristigen Sicherstellung von Schulraum. Durch die Bereitstellung dieser Flächen soll die notwendige Kapazität für den dreizügigen Betrieb gewährleistet werden. Die Schule befürwortet die geplante Zügigkeitserhöhung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung)
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 46.Leistungs- und Entwicklungspotenziale des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung sowie der Übungsfirma „InOffice Stadt Essen“Zur Vorlage · 1686/2023/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen hat im Auftrag des Rates eine Analyse der Entwicklungspotenziale des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung sowie der Übunsfirma „InOffice Stadt Essen“ vorgelegt. Hintergrund ist die Notwendigkeit, auf Personalfluktuationen und langfristige Bedarfe zu reagieren. Bis zum Jahr 2032 wird erwartet, dass rund ein Viertel der Belegschaft der Gesamtverwaltung, etwa 2.449 Personen, in den Ruhestand tritt. Zusätzlich müssen Aufgabenentwicklungen in Bereichen wie Digitalisierung, Schulbau oder Migration berücksichtigt werden. Zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung wird die Einrichtung von 582 Mehrstellen zum Stellenplan 2024 empfohlen.
Das Studieninstitut übernimmt die Ausbildung und Fortbildung für den allgemeinen Verwaltungsdienst. Aufgrund der Ausweitung des Kursangebots – von 15 Lehrgangsformaten im Jahr 2019 auf voraussichtlich 20 im Jahr 2024 – besteht am Standort Blücherstraße ein räumlicher Engpass. Die Verwaltung prüft daher die Anmietung einer Dependance in der Lützowstraße. Zukünftige Schwerpunkte des Instituts liegen in der Stärkung digitaler Kompetenzen, der Integration von E-Learning sowie der Qualitätssicherung. In diesem Zusammenhang ist auch eine Erhöhung der Anzahl hauptamtlicher Dozierender von fünf auf sechs vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 47.Änderung der Prüfungsordnung für die Erste Verwaltungsprüfung der Beschäftigten im kommunalen Verwaltungsdienst (POV-Kom-I)Zur Vorlage · 1693/2023/1 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Verabschiedung einer geänderten Prüfungsordnung für die Erste Verwaltungsprüfung der Beschäftigten im kommunalen Verwaltungsdienst (POV-Kom-I). Die Neuregelung basiert auf einer Fassung des Berufsbildungsausschusses für Verwaltungsberufe, welche vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt wurde.
Die Anpassung der Prüfungsordnung ist Teil einer Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes sowie zur Erleichterung des Zugangs von Quereinsteigern. Im Rahmen der bestehenden Stufenqualifikation, die aus einem Basislehrgang und einem Aufbaulehrgang besteht, sieht die Neuregelung insbesondere eine qualitative Aufwertung des Basislehrgangs vor.
Die neue Prüfungsordnung soll für alle Lehrgänge angewendet werden, die ab dem 1. Oktober 2023 beginnen, sofern die entsprechenden Gremienbeschlüsse vorliegen. Für Teilnehmer an Lehrgängen, die bereits vor dem 12. September 2023 eingerichtet wurden, gelten weiterhin die Bestimmungen der bisherigen Ordnung. Die neue Regelung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Essen in Kraft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 48.Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage im Essener Stadtgebiet im ersten Halbjahr 2024Zur Vorlage · 1480/2023/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage für das erste Halbjahr 2024 entscheiden. Die Vorlage sieht vor, dass die zuständigen Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung beraten und Empfehlungen aussprechen.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dabei sind insbesondere die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW zu beachten, welches eine strengere Prüfung der Sachgründe fordert. Eine Ausnahme von der Sonntagsruhe setzt nach dieser Rechtsprechung voraus, dass ein öffentliches Interesse – etwa durch lokale Feste oder die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche – nachweislich vorliegt. Die Verwaltung muss dabei die Gewährleistung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses sowie die Wettbewerbsneutralität sicherstellen und die Begründungen für die einzelnen Termine im Einzelfall darlegen.
Für das Jahr 2024 liegen der Verwaltung bereits Terminvorschläge des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. und der Essen Marketing GmbH vor. Bei der Erstellung der Verordnungen ist zudem zu berücksichtigen, dass gegen die Freigaben rechtliche Anfechtungen durch Gewerkschaften oder andere Parteien möglich sind. Die Entscheidung soll darauf abzielen, die Attraktivität der Stadt als Standort zu unterstützen und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Arbeitsruhe zu entsprechen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 31.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (21. Sitzung)
- 26.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (25. Sitzung) — einstimmig empfohlen bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 49.Verkaufsoffene Sonntage für das 1. HJ 2024, Terminverschiebung Kupferdreh KaribischZur Vorlage · 1713/2023/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung bezüglich eines verkaufsoffenen Sonntages im Stadtteil Essen-Kupferdreh entscheiden. Im Rahmen der Planung für das erste Halbjahr 2024 war ursprünglich ein Termin am 12. Mai 2024 vorgesehen, der an die Veranstaltung „4. Kupferdreh Karibisch“ gekoppelt war.
Grund für den Änderungswunsch ist eine Mitteilung der Kupferdreher Werbegemeinschaft e. V. an die Verwaltung. Demnach werden die Aktivitäten rund um die genannte Veranstaltung nun erst am 26. Mai 2024 stattfinden können. Da der ursprüngliche Termin somit nicht mehr als Anlass für den verkaufsoffenen Sonntag dient, wird vorgeschlagen, das Datum der Freigabe auf den 26. Mai 2024 zu verschieben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung VIII sowie der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung zunächst beraten und eine Empfehlung aussprechen. Die abschließende Entscheidung obliegt dem Rat der Stadt Essen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 50.Überplanmäßige Mittel für das Projekt 1.02.06.01 "Gefahrenabwehr" und das Projekt 1.02.07.01 "Rettungsdienst der Feuerwehr Essen"Zur Vorlage · 1698/2023/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr Essen beantragt für das Projekt „Gefahrenabwehr“ eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 500.000 Euro. Eine bereits im Oktober erfolgte Bereitstellung von 715.000 Euro wird zur Kenntnis genommen. Der zusätzliche Bedarf umfasst unter anderem Instandsetzungsmaßnahmen an Fenstern der Feuerwache am Stadthafen, Reparatur- und Treibstoffkosten für Einsatzfahrzeuge sowie eine Hauptuntersuchung eines Krans infolge einer Lieferanteninsolvenz. Zudem sind Kosten für IT-Dienstleistungen des Essener Systemhauses, Ausgaben für Dienstkleidung, Fortbildungen und die Vergütung von Ehrenamtlichen sowie Mietkosten für eine mobile Brandsimulationsanlage Teil der Vorlage.
Für das Projekt „Rettungsdienst“ wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 5.200.000 Euro beantragt. Eine bereits im Oktober erfolgte Bereitstellung von 995.000 Euro wird zur Kenntnis genommen. Der Bedarf begründet sich durch gestiegene Betriebskosten der Hilfsorganisationen, Nachzahlungen aus Vorjahren in Höhe von rund 1,9 Millionen Euro sowie höhere Reparaturkosten für Fahrzeuge. Des Weiteren werden Kosten für IT-Dienstleistungen und ein Anstieg beim Verbrauchsmaterial aufgeführt. Die Vorlage durchläuft die Beratung im Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor sie dem Rat der Stadt Essen zur Entscheidung vorgelegt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 51.Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten der Stadt Essen im Kommunalen Schadenausgleich (KSA) und in der Feuerschadengemeinschaft (FSG)Zur Vorlage · 1454/2023/3 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Bestellung neuer Vertreter für die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in verschiedenen kommunalen Institutionen entscheiden. Im Fokus steht dabei die Vertretung der Stadt im Kommunalen Schadenausgleich westdeutscher Städte in Bochum, im Kommunalen Schadenausgleich in Hannover sowie in der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens in Düsseldorf.
Bisher wurde die Fachbereichsleiterin des Rechtsamtes mit der Vertretung in diesen Gremien beauftragt. Da die bisherige Stellvertretung dieser Person verstorben ist, sieht der Beschlussvorschlag vor, zusätzlich eine weitere Beamtin der Kommunalverwaltung als Vertreterin zu bestellen. Um die Sicherstellung der Vertretung auch bei Bedarf zu gewährleisten, soll zudem der stellvertretende Fachbereichsleiter des Rechtsamtes als Stellvertreter für beide Personen eingesetzt werden.
Der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung hat eine Empfehlung zur Annahme dieses Beschlusses abgegeben. Damit soll die Wahrnehmung der Interessen der Stadt Essen in den genannten Institutionen sichergestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 52.Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) hier: Gewährung einer BeihilfeZur Vorlage · 1772/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Gewährung einer De-minimis-Beihilfe an die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) in Höhe von 500.000 Euro. Die einmalige Beihilfe soll dazu dienen, für das Jahr 2023 ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen und den vollständigen Verzehr des Eigenkapitals der Gesellschaft zu verhindern.
Die EABG prognostiziert für das Jahr 2023 unter Berücksichtigung eines städtischen Zuschusses von 938.000 Euro einen Jahresfehlbetrag von 428.000 Euro. Als Gründe für die wirtschaftliche Entwicklung werden die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst sowie gestiegene Material- und Betriebskosten angeführt. Hinzu kommen Veränderungen durch die Einführung des Bürgergeldes sowie ein Fachkräftemangel im gewerblich-technischen Bereich. Im Jahr 2023 wurden zudem Inflationsausgleichszahlungen an die Mitarbeitenden geleistet, die aufgrund bestehender Rahmenverträge gegenüber der Stadt Essen noch nicht über Preisanpassungen ausgeglichen werden konnten.
Für das Jahr 2024 sind bereits Erhöhungen der Tabellenentgelte an die Geschäftspartner kommuniziert worden, um eine Refinanzierung der Personalkosten zu ermöglichen. Zudem ist ein städtischer Zuschuss von insgesamt 1,9 Millionen Euro für 2024 vorgesehen. Die Finanzierung der Beihilfe erfolgt aus Rückzahlungen der Überkompensation der Messe Essen GmbH.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 53.Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) hier: KapitaleinlageZur Vorlage · 1769/2023/2 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Kapitaleinlage in Höhe von 63 Millionen Euro für die Essener Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (EVV) entscheiden. Der Betrag ist im Haushalt 2023 bereits vorgesehen und war ursprünglich zur Finanzierung des Erwerbs des Hafens von der Stadtwerke Essen AG gedacht.
Nach aktuellem Projektstand wird erwartet, dass die Kosten für den Hafenerwerb nicht in voller Höhe anfallen werden. Durch eine mögliche Abspaltung des Hafengeschäfts zu Buchwerten könnten sich die Erwerbsnebenkosten auf etwa 5 Millionen Euro reduzieren. Eine Entscheidung über die weitere Ausgestaltung der Finanzierung durch die Verwaltung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 vorgelegt.
Die Verwaltung beabsichtigt dennoch, den etatisierten Betrag von 63 Millionen Euro als Kapitaleinlage zuzuführen. Die Stärkung der Kapitalrücklagen soll die EVV dazu befähigen, weitere finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Dies betrifft insbesondere geplante Projekte im Rahmen des Technologiewechsels der Ruhrbahn GmbH, wie etwa den Bau einer Wasserstoffpipeline. In der städtischen Bilanz führt diese Maßnahme nicht zu einem Verzehr des Eigenkapitals, da stille Reserven gehoben werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen - 54.Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) KarnapZur Vorlage · 1547/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll das Integierte Entwicklungskonzept (IEK) für den Stadtteil Karnap beschließen. Dieses Vorhaben ist Teil des interkommunalen Projekts „Freheit Emscher“, in dem die Städte Essen und Bottrop sowie die RAG Montan Immobilien GmbH kooperieren. Ziel der Initiative ist die Entwicklung ehemaliger Bergbauflächen zu Gewerbequartieren sowie die Aufwertung der angrenzenden Wohngebiete.
Die vorliegende Vorlage sieht ein Gesamtvolumen von 4.800.000 Euro für förderfähige Maßnahmen vor, wovon ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 1.440.000 Euro beträgt. Zu den investiven Bestandteilen gehören die Gestaltung des Emscherparks, die Erneuerung einer Skateanlage sowie eine Funsportanlage. Zudem sind Mittel für ein Hof- und Fassadenprogramm, einen Verfügungsfonds und die Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Die Städtebauförderung soll voraussichtlich 70 Prozent der Kosten decken, wobei für den Emscherpark durch zusätzliche EU-Mittel eine höhere Förderquote möglich ist.
Ergänzend zum Förderkonzept sind weitere Maßnahmen wie energetische Sanierungen, ein Kanaluferpark und ein Radweg entlang der Emscher aufgeführt, die jedoch außerhalb der Städtebauförderung liegen. Der Förderantrag wurde bereits bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht; eine Entscheidung über die Bewilligung wird für Mitte des kommenden Jahres erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 55.Neubau eines Kita-Gebäudes mit Jugendeinrichtung an der Hülsmannstraße (Neubau Kita Armstraße) hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1214/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für das Projekt zum Neubau einer Kindertagesstätte und einer Jugendeinrichtung an der Hülsmannstraße beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 9,33 Millionen Euro geschätzt. Mit dem Beschluss wird zudem die Aufnahme der Maßnahme in den Deckungsring des Kita-Ausbauprogramms sowie die Ermächtigung des Stadtkämmerers zu haushaltsrechtlichen Veränderungen ohne weitere Gremienbeschlüsse beantragt.
Das neue Gebäude ersetzt einen Bestandsbau, der aufgrund von Baumängeln nicht mehr genutzt werden kann. Die Planung sieht einen zweigeschossigen Neubau in Holzrahmenbauweise mit Klinkerfassade und Flachdach vor. Das Objekt umfasst eine Fläche von rund 3.300 Quadratmetern und wird mit einer Wärmepumpe, einem Gründach sowie einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Der Abschluss der Bauarbeiten ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen.
Die bauliche Umsetzung erfolgt auf dem Gelände zwischen Armstraße, Weidkamp und Hülsmannstraße. Dabei soll ein Innenhof als geschützter Spielbereich für die Kita dienen. Im Zuge des Projekts wird zudem die bestehende Spielplatzfläche an der Armstraße um 390 Quadratmeter erweitert. Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten in Höhe von 9,03 Millionen Euro ist über den Pool-Topf des Kita-Ausbauprogramms vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 56.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP):46 E: Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld)Zur Vorlage · 1476/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) im Bereich Bottroper Straße/Hilgerstraße (Thurmfeld) entscheiden. Das Vorhaben umfasst die Umplanung einer etwa 11,5 Hektar großen Fläche im Essener Nordviertel. Die Änderung basiert auf dem vorliegenden Plan, dem Textteil sowie der Begründung einschließlich eines Umweltberichts.
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines Forschungs- und Innovationscampus in räumlicher Nähe zum Hauptcampus der Universität, um die Vernetzung zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zu fördern. Die geplante Nutzung des Gebiets wird von einer Wohn- und Gewerbebaufläche in eine Sonderbaufläche geändert. Diese soll künftig Flächen für Freizeit, Erholung und Sport sowie für Hochschule, Bildung und Forschung sowie für spezifische gewerbliche Nutzungen bereitstellen. Das bestehende Sportbad am Thurmfeld ist in den Änderungsbereich einbezogen.
Das Verfahren umfasst die Berücksichtigung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden. Die Bezirksvertretung I hat keine Bedenken gegen die Vorlage angemeldet, und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Bauen empfiehlt dem Rat den Beschluss. Nach der Entscheidung wird das Änderungsverfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung eingereicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.10.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (30. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 57.Feststellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP): 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord in GelsenkirchenZur Vorlage · 1556/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über einen Feststellungsbeschluss zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) entscheiden. Konkret geht es um das Änderungsverfahren 53 GE zum Gewerbepark Schalke-Nord in Gelsenkirchen. Ziel der Planung ist die Vorbereitung der Wiedernutzung eines weitgehend brachgefallenen Gewerbeareals. Dabei soll eine Fläche, die im Regionalplan ursprünglich für einen Hauptverkehrszug vorgesehen war, in die umliegenden Nutzungen wie Gewerbeflächen oder Grünflächen integriert werden.
Das Verfahren wird als Änderung des GFNP zwischen den beteiligten Städten Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen geführt. Die entsprechenden Beschlüsse wurden in den Räten aller sechs Städte bereits einheitlich gefasst. Der vorliegende Plan umfasst die Planunterlagen, den Textteil sowie eine Begründung inklusive eines Umweltberichts. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren wurden Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit berücksichtigt, wobei sich die Planungsziele nach den Rückmeldungen nicht verändert haben. Nach dem Beschluss des Rates wird das Verfahren dem zuständigen Landesministerium zur Genehmigung vorgelegt. Die Wirksamkeit der Änderung tritt nach der Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsorganen der Städte ein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 58.Überleitung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP)Zur Vorlage · 1557/2023/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Durch den bevorstehenden Feststellungsbeschluss der RVR-Verbandsversammlung zum Regionalplan Ruhr wird der bauleitplanerische Teil des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) in einen Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) für die beteiligten Städte überführt. Die Verwaltung informiert darüber, dass die bisherige Planungsgemeinschaft im Zuge dieser Umstellung durch Ratsbeschlüsse aufgelöst werden soll, wobei die Zusammenarbeit künftig unter der Bezeichnung „Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr“ fortgeführt wird.
Die organisatorischen Regelungen für den GFNP werden in einer Verwaltungsvereinbarung festgelegt. Diese regelt unter anderem die Verfahrensbeschlüsse bei Planänderungen, die Verwaltungszusammenarbeit sowie die Aufgaben der Geschäftsstelle, die weiterhin in der Stadt Essen verbleibt. Der verfahrensbegleitende Ausschuss soll zur Sicherstellung der regionalen Abstimmung und zur Konfliktlösung beibehalten werden.
Künftige Änderungen am GFNP werden als Bauleitplanverfahren nach dem Baugesetzbuch durchgeführt. Dabei ändert sich die zuständige Genehmigungsbehörde vom bisherigen Regionalplanungsamt hin zum Landesbauministerium, wodurch sich die Genehmigungsfrist von drei auf einen Monat verkürzt. Laufende Verfahren zum RFNP werden als GFNP-Änderungsverfahren zu Ende geführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 59.Niederschrift Nr. 26 über die Sitzung des Rates vom 25.10.2023
- 60.Anfragen von Ratsmitgliedern
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 61.Mitteilungen der Verwaltung
- 62.Anfragen von Ratsmitgliedern
- 63.Bestellung zum PrüferErgebnis: einstimmig beschlossen
- 64.Vergabe von Außenwerberechten hier: aktueller Sachstand des VergabeverfahrensErgebnis: Kenntnis genommen
- 65.Anmietung von Flächen Gildehofstraße 1,1a für den Fachbereich SchuleErgebnis: einstimmig beschlossen
- 66.Verlängerung des Mietvertrags für die Flächen der Zentralbibliothek im Gildehof, Hollestraße 3Ergebnis: einstimmig beschlossen
- 67.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 68.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 68.1TOP 68: Ankauf eines Grundstücks im Stadtteil Bochold, Germaniastraße 22 - 28 hier: Beschleunigte Realisierung sowie Kosten der AltlastensanierungErgebnis: einstimmig beschlossen
- 69.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 70.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil