Einführung einer Verpackungssteuer
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlagennummer 1786/2023/PARTEI einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt, der die Einführung einer flächendeckenden Verpackungssteuer in Essen vorsieht. Diese Steuer soll Einwegverpackungen, Einweggeschirr sowie Einwegbesteck umfassen, die für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen bereitgestellt werden.
Der Antrag führt verschiedene Begründungen für diese Maßnahme an. Ziel sei es, Anreize für die Nutzung von Mehrwegsystemen in den lokalen Handels- und Gastronomiebetrieben zu schaffen. Zudem wird eine Reduzierung von Abfällen im Stadtbild sowie eine damit verbundene Einsparung von Reinigungskosten angestrebt. Die Einnahmen aus der Steuer sollen dem kommunalen Haushalt zugutekommen, während gleichzeitig ökologische Vorteile durch die Verringerung von Plastikverpackungen erreicht werden sollen.
Bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit verweist die Ratsgruppe auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Mai 2023, welche die Rechtmäßigkeit einer solchen kommunalen Steuer bestätigt hat. Das Vorhaben wird als örtliche Verbrauchsteuer gemäß Artikel 105 Absatz 2a Satz 1 des Grundgesetzes klassifiziert.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.11.2023mehrheitlich abgelehnt
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