Anpassung der Entgelte für die Stand-by-Pflegepersonen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehend dem Rat der Stadt Essen, die Vergütung für Stand-by-Pflegepersonen ab dem 1. Januar 2024 anzupassen. Die Vorlage sieht eine Anhebung der monatlichen Grundvergütung auf den Satz der „Kosten der Erziehung“ vor, was aktuell einem Betrag von 318 Euro entspricht. Diese Anpassung soll künftig bei jeder Änderung der Pflegesätze automatisch erfolgen. Zudem wird vorgeschlagen, den Erziehungsbeitrag bei Belegung auf das Vierfache zu erhöhen.
Die Neuregelung umfasst darüber hinaus die Erstattung von Altersvorsorgebeiträgen bis zu 150 Euro monatlich sowie die Übernahme von Fahrtkosten nach der geltenden Kilometerpauschale, falls die Pflegepersonen den Transport der Kinder übernehmen. Die Telefonkostenpauschale in Höhe von 10 Euro pro Monat soll beibehalten werden. Das Stand-by-Pflegekonzept dient dazu, Säuglinge und Kinder aufzunehmen, die außerhalb der regulären Arbeitszeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes durch den Jugendnotruf in Obhut genommen werden.
Die Anpassung der Leistungen führt im Jahr 2024 zu einem geschätzten Mehraufwand von rund 14.600 Euro gegenüber dem Vorjahr. Die Finanzierung soll über die Produktgruppe 1.06.03.01 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023einstimmig beschlossen
- 14.11.2023einstimmig empfohlen