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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 16 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 12.09.2023
- 2.Niederschrift Nr. 5 über die nicht öffentliche Sitzung des Unterausschusses Kinder am 06.12.2022
- 3.2024 - 100 Jahre Jugendamt
- 4.Gemeinsam gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Ein Handlungskonzept für die Stadt Essen.Zur Vorlage · 1468/2023/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll ein präventives Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus verabschieden und die Verwaltung mit dessen Umsetzung beauftragen. Zudem ist vorgesehen, dem Rat alle zwei Jahre über den Fortschritt der Maßnahmen zu berichten.
Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet ein Beschluss des Rates aus dem Jahr 2022, mit dem die Durchführung des Landesprogramms „NRWeltoffen“ sowie die Entwicklung eines stadtweiten Konzepts beauftragt wurde. Die Federführung liegt beim Kommunalen Integrationszentrum. Der Erarbeitungsprozess umfasste die Einbindung von Fachbereichen, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, Wohlfahrtsverbänden und der Polizei. In verschiedenen Workshops wurden Handlungsfelder, Ziele und Empfehlungen erarbeitet, die durch ein Steuerungsgremium sowie den Fachbeirat für Integration ergänzt und priorisiert wurden.
Das Konzept gliedert sich in acht Handlungsfelder, darunter Bereiche wie Kinder und Familie, Schule, Jugendarbeit, Arbeitswelt, Sport sowie die öffentliche Verwaltung. Für jedes dieser Felder werden spezifische Handlungsziele und entsprechende Empfehlungen definiert. Zur Erhöhung der Reichweite wird empfohlen, das Konzept in andere Sprachen sowie in Leichte Sprache zu übersetzen. Die Umsetzung des Vorhabens erfordert nach aktuellem Stand zusätzliche Finanzmittel.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.11.2023 · Kulturausschuss (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 4.1Gemeinsam gegen Links- / Rechts- / islamistischen Extremismus und Rassismus. Ein Handlungskonzept für die Stadt Essen.Zur Vorlage · 1805/2023/AFD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen den Antrag 1805/2023/AFD eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Stadt ein präventives Handlungskonzept gegen islamistischen Antisemitismus, Linksextremismus, islamistischen Extremismus und Deutschfeindlichkeit entwickelt. Dieses soll in das bereits unter der Nummer 1468/2023/OB vorgelegte Konzept integriert werden, um ein umfassendes Gesamthandlungskonzept gegen verschiedene Formen von Extremismus und Rassismus zu etablieren.
Die Fraktion führt in der Begründung an, dass aktuelle Förderprogramme des Landes, wie etwa „NRWeltoffen“, primär Maßnahmen gegen Rechtsextremismus abdecken, andere Formen des Extremismus jedoch nicht explizit fördern. Laut dem Antrag sind Linksextremismus sowie religiös begründeter Extremismus in Essen präsent. Als Beleg werden Ereignisse im Rahmen von Demonstrationen angeführt, bei denen islamistischer Antisemitismus und Aufrufe zur Gründung eines Kalifats auf dem Stadtgebiet beobachtet wurden. Die Fraktion vertritt die Auffassung, dass das bestehende Konzept gegen Rechtsextremismus als alleiniges stadtweites Instrument nicht ausreicht, um die verschiedenen Formen von Extremismus zu bekämpfen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (28. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich nicht empfohlen - 5.Controllingbericht U25 des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2023Zur Vorlage · 1676/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des JobCenters Essen für das dritte Quartal 2023 dokumentiert die Entwicklung der Leistungen für Personen unter 25 Jahren. Infolge des Krieges in der Ukraine haben ukrainische Vertriebene seit Juni 2022 Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Ende September 2023 wurden im JobCenter 5.741 Personen in 2.908 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die prognostizierten kommunalen Mehraufwendungen belaufen sich auf rund 16,7 Millionen Euro, wobei eine Bundeserstattung von etwa 9,3 Millionen Euro vorgesehen ist.
Bei den Personen unter 25 Jahren aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern ist ein Anstieg der Anzahl um 10,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen; allein die Zahl der jungen Menschen aus der Ukraine stieg um 1.583 Personen. Der Arbeitslosenbestand in dieser Altersgruppe lag im dritten Quartal 2023 bei durchschnittlich 2.247 Personen, was einem Anstieg von 17,2 Prozent entspricht. Die entsprechende Arbeitslosenquote in Essen betrug im September 2023, 7,8 Prozent. Zudem sank die Anzahl der offenen Stellen im Vergleich zum Vorjahr um 42 Prozent.
Im Kontext der Einführung des Bürgergeldes werden verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Jugendarbeitslosigkeit durchgeführt. Dazu gehören unter anderem Coaching-Angebote, die Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur sowie Projekte wie „IndiGO“ oder „Durchstarter“. Der Jugendhilfeausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut; Umsetzung in der Stadt EssenZur Vorlage · 1269/2023/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt im Rahmen des Stärkungspakts NRW Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut um. Hierfür stehen rund 7,8 Millionen Euro als Billigkeitsleistung zur Verfügung, die am 17. Januar 2023 zur Kompensation von Mehrausgaben durch Inflation und Energiepreise bereitgestellt wurden. Die fachliche Koordination der Umsetzung obliegt dem Amt für Soziales und Wohnen.
Die Förderfähigkeit umfasst die Unterstützung sozialer Infrastruktur sowie Einzelfallhilfen. Im Bereich der Einzelfallhilfe können für Haushaltsgeräte bis zu 800 Euro pro Gerät übernommen werden. Für Personen ohne Leistungsbezug gilt eine Nettoeinkommensgrenze von 1.500 Euro, zuzüglich 500 Euro pro unterhaltspflichtiger Person. Zudem können rückwirkend zum 1. Januar 2023 Haushaltsstromnachforderungen übernommen werden. Ein Austauschprogramm für defekte oder energieintensive Haushaltsgeräte soll zudem zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen.
Bisher wurden 800 Gutscheine im Wert von jeweils 50 Euro bei Einzelhandelsketten bestellt, die über die Anlaufstellen der Träger der freien Wohlfahrt an Hilfebedürftige ausgegeben werden. Nach aktuellem Planungsstand sind rund 2,3 Millionen Euro der bereitgestellten Mittel noch nicht verplant. Bis Ende August 2023 gingen etwa 120 Anträge von Institutionen sowie rund 650 Anträge auf Einzelfallhilfen ein. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch den Seniorenrat sowie die Ausschüsse für Jugendhilfe, Schule, Bildung und Wissenschaft sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.09.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2023 · Seniorenrat (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Umsetzung der Quartiersentwicklung Jahnstraße/Germaniastraße (Quartier der Generationen)Zur Vorlage · 1390/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zur Quartiersentwicklung Jahnstraße/Germaniastraße, auch bekannt als „Quartier der Generationen“, sieht die Fortsetzung des Projekts vor. Der Plan umfasst die Projektierung, das Bodenmanagement auf einer Fläche von 20.800 m², die Erschließung öffentlicher Verkehrsflächen sowie den Bau einer zweifachen Sporthalle und einer viergruppigen Kindertagesstätte. Zur Umsetzung wird die Beauftragung der GVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH mit einem geschätzten Auftragswert von rund 1,2 Millionen Euro für Planungskosten und Nebenkosten bis zum Ratsbeschluss vorgeschlagen.
Der Finanzbedarf für die Planungskosten der Leistungsphasen 0 bis 3 beläuft sich insgesamt auf 1.246.000 Euro. Dieser setzt sich aus Kosten für das Multiprojektmanagement, das Bodenmanagement, die Erschließung sowie die Planung der Sporthalle und der Kindertagesstätte zusammen. Für die Erschließung der Germaniastraße sind im Jahr 2024 haushaltsneutrale Mittel in Höhe von 24.600 Euro vorgesehen. Die Finanzierung der Kita-Planung erfolgt 2024 ebenfalls haushaltsneutral über den Fachbereich 60, während für das Jahr 2023 ein außerplanmäßiger Bedarf von 50.000 Euro aus dem Pool-Topf des Kita-Ausbauprogramms durch den Stadtkämmerer gedeckt wird.
Die Realisierung der Gebäude ist für das erste Quartal 2026 angestrebt, wobei die GVE die Generalübernehmerleistungen übernehmen soll. Für das Bodenmanagement und die Erschließung können Fördermittel beantragt werden. Die Vorlage weist auf potenzielle Risiken durch Baupreissteigerungen sowie auf die Möglichkeit einer Nichtbewilligung der beantragten Fördermittel hin.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2023 · Rat der Stadt Essen (26. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.10.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (37. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.10.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Leitbild "Zukunft.Essen.Innenstadt"Zur Vorlage · 1469/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 1469/2023/7 befasst sich mit dem neuen Leitbild „Zukunft.Essen.Innenstadt“, welches als planerische Grundlage für die weitere Entwicklung der Essener Innenstadt dienen soll. Das Vorhaben umfasst die Erarbeitung eines räumlichen und programmatischen Leitbilds sowie eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) ab dem Jahr 2024. Für die anfallenden Planungsleistungen wurden Fördermittel in Höhe von 252.000 € aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ bereitgestellt. Der Planungsprozess gliedert sich in die Handlungsebenen „Grün“, „Durchmischt“ und „Gemeinschaftlich“.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen das neue Leitbild bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen der Innenstadtentwicklung berücksichtigt. Die relevanten Ausschüsse sowie der Integrationsrat sollen Empfehlungen abgeben, während die Bezirksvertretung I die Kenntnisnahme vornimmt. Die Handlungsebene „Gemeinschaftlich“ fokussiert dabei auf die Förderung des sozialen Zusammenhalts und die Nutzung des öffentlichen Raums.
Ein auf dem Leitbild aufbauender Integrierter Einzelhandelsentwicklungsplan soll Maßnahmen inklusive Kostenansätzen und Zeiträumen konkretisieren. Die Erarbeitung des IEK ist für einen Zeitraum von etwa 12 Monaten vorgesehen, wobei der Prozess im Herbst 2023 beginnen soll und eine öffentliche Beteiligung vorsieht. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Amt für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Partei mit Enthaltung der FDP
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 09.11.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (26. Sitzung) — abgesetzt und zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (27. Sitzung) — zur Beschlussfassung in den Rat geschoben
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 8.ANeubau eines Kita-Gebäudes mit Jugendeinrichtung an der Hülsmannstraße (Neubau Kita Armstraße) hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 1214/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für das Projekt zum Neubau einer Kindertagesstätte und einer Jugendeinrichtung an der Hülsmannstraße beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 9,33 Millionen Euro geschätzt. Mit dem Beschluss wird zudem die Aufnahme der Maßnahme in den Deckungsring des Kita-Ausbauprogramms sowie die Ermächtigung des Stadtkämmerers zu haushaltsrechtlichen Veränderungen ohne weitere Gremienbeschlüsse beantragt.
Das neue Gebäude ersetzt einen Bestandsbau, der aufgrund von Baumängeln nicht mehr genutzt werden kann. Die Planung sieht einen zweigeschossigen Neubau in Holzrahmenbauweise mit Klinkerfassade und Flachdach vor. Das Objekt umfasst eine Fläche von rund 3.300 Quadratmetern und wird mit einer Wärmepumpe, einem Gründach sowie einer Photovoltaikanlage ausgestattet. Der Abschluss der Bauarbeiten ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen.
Die bauliche Umsetzung erfolgt auf dem Gelände zwischen Armstraße, Weidkamp und Hülsmannstraße. Dabei soll ein Innenhof als geschützter Spielbereich für die Kita dienen. Im Zuge des Projekts wird zudem die bestehende Spielplatzfläche an der Armstraße um 390 Quadratmeter erweitert. Die Finanzierung der zusätzlichen Kosten in Höhe von 9,03 Millionen Euro ist über den Pool-Topf des Kita-Ausbauprogramms vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (38. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.10.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Mündlicher Bericht zur Flüchtlingszuwanderung
- 10.Arbeitsprogramm Flüchtlinge in der Jugendhilfe hier: Sachstand Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in EssenZur Vorlage · 1518/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes zum Arbeitsprogramm Flüchtlinge in der Jugendhilfe dokumentiert den aktuellen Sachstand unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Essen. Zum Stichtag 30. September 2023 stieg die Anzahl der Personen mit jugendhilferechtlicher Zuständigkeit von 227 zu Beginn des Jahres auf 304 an. Während für rund 3.050 registrierte Minderjährige aus der Ukraine lediglich vier Personen der jugendhilferechtlichen Zuständigkeit unterliegen, zeigt sich bei anderen Herkunftsländern eine Veränderung der Altersstruktur. Der Anteil der unter 14-Jährigen stieg von 5 Prozent im Jahr 2016 auf 26 Prozent im Jahr 2023.
Die Verwaltung berichtet zudem über Kapazitätsengpässe, da aktuell 19 Jugendliche auf Jugendhilfemplätze warten, wobei die Wartezeiten teilweise über vier Monate liegen. Auch bei Schulplätzen sind Wartezeiten von sechs bis zwölf Monaten verzeichnet. Zur Bewältigung der Situation wurden 55 Überbrückungsplätze geschaffen, wobei für die künftige Entwicklung mindestens 84 weitere Plätze benötigt werden. In der Planung befinden sich bereits 48 Plätze sowie 16 Fälle gemäß § 33 SGB VIII.
Neben der Schaffung von 55 Überbrückungsplätzen wurde die Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle in der Fachgruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge beschlossen. Ergänzende Handlungsempfehlungen wurden an das Landesjugendamt sowie das Landesministerium übermittelt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, der Integrationsrat sowie der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Haushaltsberatungen 2024
- 11.1Beratung des Haushaltsplan-Entwurfs 2024Zur Vorlage · 1464/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss hat dem Rat der Stadt Essen die Beschlussfassung für den Haushaltsplan-Entwurf 2024 für seinen Zuständigkeitsbereich empfohlen. Die Vorlage umfasst die Beratung der aufgeführten Teilpläne sowie die dokumentierten Veränderungen der Planansätze und die daraus resultierenden Anpassungen des Gesamtergebnis- und Finanzplans.
Für das Haushaltsjahr 2024 wird ein Gesamtzuschussbedarf vor interner Leistungsverrechnung von rund 340,3 Millionen Euro ausgewiesen. Der Teilergebnisplan sieht ordentliche Aufwendungen in Höhe von 563.414 Tausend Euro und ordentliche Erträge von 223.133 Tausend Euro vor. Der höchste Zuschussbedarf pro Teilplan ergibt sich bei den Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien mit 158.615 Tausend Euro sowie bei den Tageseinrichtungen für Kinder mit 111.934 Tausend Euro. Die Finanzplanung weist für das Jahr 2024 einen Finanzmittelfehlbetrag von 342.834 Tausend Euro aus. Zudem sind Investitionsmaßnahmen aufgeführt, darunter investive Zuschüsse an freie Träger in Höhe von 4.363 Tausend Euro.
Die Vorlage enthält zudem eine Prüfung der Klimarelevanz, die in drei Kategorien unterteilt ist: positive Auswirkungen, keine Auswirkungen sowie negative Auswirkungen auf den Klimaschutz. In einer weiteren Stufe erfolgt die Bewertung des Treibhausgas-Ausstoßes in CO2-Äquivalenten, wobei zwischen erheblicher oder geringfügiger Reduktion sowie erheblicher oder geringfügiger Erhöhung unterschieden wird. Des Weiteren wird die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß der Gemeindeordnung NRW thematisiert.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.2Darstellung der Aufwendungen für die Jugendarbeit im Haushaltsplan-Entwurf 2024Zur Vorlage · 1654/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2024 wurde dem Jugendhilfeausschuss eine Darstellung der Aufwendungen für die Jugendarbeit vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 1654/2023/4 enthält eine Aktualisierung der Finanzplanungsdaten, welche die Zuschüsse und Aufwendungen gemäß den Positionen des Kinder- und Jugendförderplanes umfasst.
Diese Form der Berichterstattung über die Kostenstrukturen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wird seit der Haushaltsberatung im Jahr 2012 regelmäßig durchgeführt. Die vorliegende Dokumentation dient dazu, die aktuellen finanziellen Entwicklungen und Veranschlagungen innerhalb des Kinder- und Jugendförderplanes darzustellen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss die dargelegten Finanzplanungsdaten im Rahmen seiner Sitzung am 14. November 2023 zur Kenntnis nimmt. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Jugendamt.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.3Haushaltsberatungen 2024 Hier: Essener Familien finanziell entlasten, Arbeit der Träger absichern, Kindergesundheit stärkenZur Vorlage · 1839/2023/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 einen Antrag gestellt, der verschiedene finanzielle Maßnahmen zur Unterstützung von Familien und Jugendangeboten in Essen vorsieht. Die beantragten Mittel sollen durch den städtischen Überschuss gedeckt werden.
Der Antrag sieht die Einrichtung eines Härtefallfonds in Höhe von jährlich 250.000 Euro vor, um Elternbeiträge bei Betreuungsausfällen oder reduzierten Betreuungszeiten zu erstatten. Zudem sollen für die Übernahme des Trägeranteils für Alltagshelfer in Kindertagesstätten ab dem Haushaltsjahr 2024 jährlich 500.000 Euro bereitgestellt werden. Für die Erziehungsberatung wird eine Erhöhung des Haushaltsansatzes um jährlich 200.000 Euro gefordert, um Kostensteigerungen bei den Wohlfahrtsverbänden auszugleichen.
Weitere Forderungen betreffen das Jugendbeteiligungsprojekt „MitWirkung“ mit einer Erhöhung um jährlich 80.000 Euro sowie die dauerhafte Sicherung des Betriebs im Julius-Leber- und Hans-Gippmann-Haus durch Mittel in Höhe von 80.000 Euro. Der Zuschuss an den DKSB Ortsverband Essen e.V. für die Initiative „Spielen verbindet“ soll um jährlich 60.000 Euro steigen. Des Weiteren werden zusätzliche Mittel für sport- und bewegungspädagogische Angebote in sozial besonders geforderten Stadtteilen sowie eine Erhöhung des Budgets für das Projekt „Healthy Family“ um jährlich 190.000 Euro beantragt.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Antrag - außer vierter Punkt ("mitWirkung!") - nicht empfohlen (Stimmengleichheit) Vierter Punkt des Antrages ("mitWirkung!") mehrheitlich nicht empfohlen
Ergebnis: Antrag - außer vierter Punkt ("mitWirkung!") - nicht empfohlen (Stimmengleichheit) Vierter Punkt des Antrages ("mitWirkung!") mehrheitlich nicht empfohlen - 12.Sachstand Verpflegung in Kindertagesstätten und SchulenZur Vorlage · 1287/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage zum Sachstand der Verpflegung in Kindertagesstätten und Schulen dient der Kenntnisnahme durch den Jugendhilfeausschuss sowie den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft. Grundlage der Vorlage ist die Auswertung einer Befragung aus dem Schuljahr 2022/23.
An 227 Kindertagesstätten wurden Daten erhoben, wobei 23 Einrichtungen täglich Frühstück anbieten. 99 % der Kitas orientieren sich an regionalen und saisonalen Angeboten, und alle Einrichtungen bieten vegetarische Optionen an. Bei den 147 städtischen Schulen bieten alle 84 Grundschulen sowie alle Förderschulen ein Mittagessen an. An 16 Grundschulen existieren eigene Mensen, während 40 Schulen über Speiseräume verfügen. Die Versorgung erfolgt durch verschiedene Caterer, Mensavereine oder Frischeküchen, wobei die Teilnahmequoten zwischen 2 % und 94 % variieren.
Die Vorlage weist auf eine durch das Rechnungsprüfungsamt festgestellte Unterdeckung bei Essensentgelten in städtischen Kitas hin. Zudem wird erläutert, dass die Umsetzung von Bio- und Fair-Trade-Vorgaben eine Erhöhung der Budgets erfordern könnte. Zur Entlastung wird die Einführung eines digitalen Bestell- und Abrechnungssystems angestrebt, für das bereits ein Anforderungskatalog vorliegt. Die Schulen fordern zusätzliche Ausgabekräfte für die Mittagsbetreuung, deren Umsetzung die Verwaltung derzeit prüft. Zur Unterstützung einkommensschwacher Familien existiert der Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“. Die Erhebung der Essensentgelte durch die Einrichtungsträger muss laut Dokument kostendeckend sein, was im Konflikt mit dem Ziel der Kostenfreiheit steht.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 13.Sachstand zur Unterstützung von einkommensschwächeren Haushalten bei den Kosten zur Verpflegung in Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag (OGS)Zur Vorlage · 1502/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bericht zum Sachstand der Unterstützung einkommensschwächerer Haushalte bei den Verpflegungskosten in Kindertageseinrichtungen und im Offenen Ganztag (OGS) erläutert die aktuelle Situation in Essen. Zum Stand vom 30. Juni 2023 stehen in der Stadt 24.883 Betreuungsplätze zur Verfügung.
Über das Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder aus Haushalten, die staatliche Leistungen beziehen, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nutzen. Im Schuljahr 2022/2023 wurden hierfür 4.286 Anträge in Kindertagesstätten bewilligt. Durch den Stärkungspakt NRW werden zudem für die Monate November und Dezember 2023 Haushalte mit einem Einkommen bis 25.000 Euro sowie bis 37.000 Euro von den Elternbeiträgen befreit, was insgesamt 3.322 Haushalte betrifft.
Im schulischen Bereich nutzen im Schuljahr 2023/2024 mehr als 8.000 Schülerinnen und Schüler das kostenlose Verpflegungsangebot. Die Kosten für die Versorgung mit warmen Mahlzeiten belaufen sich auf über 6,1 Millionen Euro. Ergänzend dazu bietet der Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ Unterstützung für Familien, deren Einkommen leicht über dem Bedarf für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket liegt. Beim JobCenter gingen im laufenden Jahr etwa 30 Anträge für diesen Fonds ein. Die Verwaltung prüft derzeit Maßnahmen, um die Bekanntheit und den Zugang zu diesem Angebot zu optimieren.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Sachstand zur Unterstützung von einkommensschwächeren Haushalten bei den Kosten zur Verpflegung in Kindertagesstätten und im Offenen Ganztag (OGS) hier: Runder Tisch "Fairpflegung in Essener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen"Zur Vorlage · 0973/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0973/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Einrichtung eines wiederkehrenden Runden Tisches zum Thema Ernährung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen vorsieht. Die Stadtverwaltung soll dazu Akteure aus der Verwaltung, von Schulen, Wohlfahrtsverbänden sowie privaten und ehrenamtlichen Initiativen einladen.
Ziel des Gremiums ist es, einen Überblick über die bestehenden Verpflegungsangebote und deren Nachfrage zu gewinnen. Der Antrag sieht vor, kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung einkommensschwächerer Familien zu erarbeiten und langfristig Lösungen zu finden, damit jedes Kind in Essen perspektivmäßig eine tägliche warme Mahlzeit erhält. Zudem soll die Ausweitung des Projekts „Fünf am Tag – machen Kinder stark“ geprüft werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf der unbürokratischen Abwicklung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie der Sicherung einer finanziellen Basis für Verpflegungsangebote in Jugendhäusern. Um die Entwicklung der Angebote analysieren zu können, sollen messbare Indikatoren entwickelt werden. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der Kinderarmutsquote in Essen und dem Bedarf an einer übergeordneten Strategie zur Vernetzung von Ernährungsangeboten in der Stadt.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — verwiesen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Der Tagesordnungspunkt 12.1.1 wird in den Rat geschoben.
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.Verpflegung an Essener SchulenZur Vorlage · 1375/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1375/2023/SPD den Antrag gestellt, einen wiederkehrenden Runden Tisch zum Thema Ernährung und Verpflegung an Essener Schulen einzurichten. Die Stadtverwaltung soll hierfür Akteure aus der Verwaltung, von Schulen, Wohlfahrtsverbänden sowie privaten und ehrenamtlichen Initiativen zusammenbringen.
Im Fokus des Gremiums stehen verschiedene Zielsetzungen. Dazu gehören die Erstellung eines Überblicks über bestehende Verpflegungsangebote und deren Nachfrage sowie die Entwicklung kurzfristiger Maßnahmen, um Schülern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu vorhandenen Angeboten zu erleichtern. Langfristig wird angestrebt, eine tägliche warme Mahlzeit für alle Schülerinnen und Schüler in Essen sicherzustellen.
Der Antrag sieht zudem vor, die Abwicklung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unbürokratischer zu gestalten und die finanzielle Basis der Verpflegungsangebote dauerhaft zu sichern. Ein einheitliches Bestell- und Abrechnungssystem sowie die Nutzung digitaler Möglichkeiten zur Entlastung der Schulleitungen sollen ebenfalls geprüft werden. Zudem soll die Einrichtung einer permanenten Vernetzungsstelle für Schulverpflegung untersucht werden, um Synergien zu nutzen. Ziel ist es, durch messbare Indikatoren die Weiterentwicklung der Angebote und deren Auswirkungen auf die Nachfrage analysieren zu können.
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Beratungsfolge
- 11.09.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.09.2024 · Jugendhilfeausschuss (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.03.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.03.2024 · Rat der Stadt Essen (29. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.03.2024 · Jugendhilfeausschuss (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2024 · Jugendhilfeausschuss (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.09.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (19. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.09.2023 · Jugendhilfeausschuss (16. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 15.AOptionale Weiterführung und Finanzierung der Brückenprojekte aus kommunalen Mitteln für den Fall der Einstellung der LandesförderungZur Vorlage · 1680/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1680/2023/4 des Jugendamtes befasst sich mit der optionalen Weiterführung und Finanzierung der sogenannten Brückenprojekte aus kommunalen Mitteln. Diese Projekte umfassen niederschwellige Angebote wie Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen, die zur Unterstützung der Integration von Familien mit Fluchthintergrund dienen. Eine kommunale Übernahme der Kosten ist vorgesehen, falls die Landesförderung durch den Landschaftsverband Rheinland eingestellt wird.
Die Kosten für die Sicherstellung der Förderung belaufen sich auf circa 2.710.000,00 Euro. Ziel ist es, die Finanzierung der Projekte im Falle eines Wegfalls der Landesförderung bis zum 31. Dezember 2024 aus kommunalen Mitteln zu gewährleisten. Aktuell werden durch diese Angebote 596 Kinder und deren Familien erreicht. Laut der Vorlage besteht in bestimmten Sozialräumen ein unzureichender Bedarf an Kinderbetreuungsangeboten. Ein Wegfall der Leistungen würde für die betroffenen Kinder keine Möglichkeit für Bildungs- und Betreuungsangebote vor dem Schuleintritt bieten, was die Stadtteilintegration beeinträchtigen könnte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Maßnahme empfehlen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat sollen die Kenntnisnahme vornehmen. Der Rat der Stadt soll die kommunale Förderung der aufgeführten Projekte für das Jahr 2024 beschließen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen der Maßnahme auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.Rechtsverbindliche Sicherungserklärung zur Zuwendung des LVR für zusätzliche KitaplätzeZur Vorlage · 1358/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Essen die Abgabe einer rechtsverbindlichen Sicherungserklärung gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland (LVR). Hintergrund ist die Bewilligung von Mitteln in Höhe von 2.079.000 Euro durch den LVR an den Kitaträger Diakoniewerk Essen Kindertagesbetreuung gGmbH zur Schaffung von 70 zusätzlichen Kita-Plätzen in der Einrichtung Im Löwental.
Die Gewährung dieser Mittel unterliegt der Auflage einer dinglichen Sicherung, da die Fördersumme den Schwellenwert von 500.000 Euro überschreitet. Da der Kitaträger über keine eigenen Grundstücke verfügt und eine Bankbürgschaft aufgrund der zu erwartenden jährlichen Kosten für das Unternehmen nicht darstellbar ist, wird die Übernahme der Sicherung durch die Stadt Essen vorgeschlagen.
Ein Teil der Fördersumme in Höhe von 1.951.000 Euro wird vom Kitaträger auf Grundlage eines Vertrages an die Stadt Essen weitergeleitet. Im Falle einer Nichterfüllung der Sicherungsauflage müsste die gesamte Bewilligungssumme an den LVR zurückerstattet werden, was den Verlust des entsprechenden Betrags für die Stadt Essen zur Folge hätte.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 16.AEinführung der Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII in EssenZur Vorlage · 1523/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt plant die Einführung von Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII, um junge Menschen mit Behinderung sowie deren Familien zu unterstützen und den Transformationsprozess zur inklusiven Jugendhilfe zu begleiten. Die Einrichtung eines entsprechenden Teams ist befristet bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen. Die personelle Umsetzung soll zum 1. Januar 2024 erfolgen.
Das geplante Team umfasst drei Stellen: zwei Fachkräfte für die Fallberatung mit einem Umfang von 2,0 Vollzeitäquivalenten sowie eine Koordinationsstelle mit 1,0 Vollzeitäquivalenten. Die Aufgaben der Fallberatung beinhalten die Bedarfsermittlung, Rechtsberatung und Netzwerkpflege, während die Koordinationsstelle die Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe sowie die Fachberatung der Berater übernimmt. Die jährlichen Personalkosten belaufen sich auf etwa 235.440 Euro. Zusätzlich sind Sachkosten in Höhe von 42.000 Euro für die Arbeitsplatzausstattung sowie 10.000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit und Sprachmittlung vorgesehen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Etablierung des Teams beschließt. Die erforderlichen Stellen sollen mittels Organisationsverfügung in Abstimmung mit dem Fachbereich für Organisation und Personalwirtschaft konkretisiert und im nächsten Stellenplan vorgeschlagen werden. Die Erhöhung des Personalkostenbudgets des Jugendamtes wird in das Aufstellungswerfahren zum Haushalt 2025 eingebracht. Eventuelle Überschreitungen des Personalkostenbudgets im Jahr 2024 können vorbehaltlich einer gesamtstädtischen Deckung toleriert werden. Die Ausschüsse und der Inklusionsbeirat sollen die Maßnahme zur Kenntnisnahme bzw. Empfehlung erhalten. Die Umsetzung dient der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes bis zum 1. Januar 2028.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.11.2023 · Inklusionsbeirat (5. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.11.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 17.Anpassung der Entgelte für die Stand-by-PflegepersonenZur Vorlage · 1526/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss empfiehend dem Rat der Stadt Essen, die Vergütung für Stand-by-Pflegepersonen ab dem 1. Januar 2024 anzupassen. Die Vorlage sieht eine Anhebung der monatlichen Grundvergütung auf den Satz der „Kosten der Erziehung“ vor, was aktuell einem Betrag von 318 Euro entspricht. Diese Anpassung soll künftig bei jeder Änderung der Pflegesätze automatisch erfolgen. Zudem wird vorgeschlagen, den Erziehungsbeitrag bei Belegung auf das Vierfache zu erhöhen.
Die Neuregelung umfasst darüber hinaus die Erstattung von Altersvorsorgebeiträgen bis zu 150 Euro monatlich sowie die Übernahme von Fahrtkosten nach der geltenden Kilometerpauschale, falls die Pflegepersonen den Transport der Kinder übernehmen. Die Telefonkostenpauschale in Höhe von 10 Euro pro Monat soll beibehalten werden. Das Stand-by-Pflegekonzept dient dazu, Säuglinge und Kinder aufzunehmen, die außerhalb der regulären Arbeitszeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes durch den Jugendnotruf in Obhut genommen werden.
Die Anpassung der Leistungen führt im Jahr 2024 zu einem geschätzten Mehraufwand von rund 14.600 Euro gegenüber dem Vorjahr. Die Finanzierung soll über die Produktgruppe 1.06.03.01 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 18.Pfingst Open Air Festival 2023 - Resümee und AusblickZur Vorlage · 1532/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das 38. Pfingst Open Air fand am 27. Mai 2023 im Stadtteil Werden im Löwental statt. Die Organisation und Durchführung erfolgte in Kooperation zwischen der Stadt Essen und dem Rockförderverein Essen e.V., wobei die Projektleitung erstmals gemeinsam durch das Jugendamt und das Kulturamt erfolgte. Insgesamt besuchten über 18.000 Personen das Festival, wobei zeitweise etwa 10.000 Besucher vor Ort waren. Die beteiligten Einsatzkräfte der Polizei, des Roten Kreuzes, des Sicherheitsdienstes sowie der sozialen Dienste des Jugendamtes meldeten eine geringe Anzahl an Einsätzen.
Das Bühnenprogramm umfasste eine Mischung aus lokalen und überregionalen Musikern auf der Hauptbühne sowie ein überwiegend weiblich geprägtes Programm auf der zweiten Bühne. Die Besucherstruktur bestand primär aus jungen Menschen zwischen 14 und 30 Jahren, ergänzt durch Familien und ältere Erwachsene. Laut Bericht gab es viele wiederkehrende Besucher. Die Veranstaltung erhielt Unterstützung von Anwohnern, umliegenden Betrieben sowie städtischen Ämtern. Im Vergleich zu Vorjahren wurde das Festival erstmals an einem Samstag und nicht am Pfingstmontag durchgeführt. Für das kommende Jahr ist der Termin für den 18. Mai festgesetzt. Der Jugendhilfeausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen.
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Beratungsfolge
- 06.12.2023 · Kulturausschuss (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1423/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler entscheiden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt die Kosten für verschiedene Leistungsbereiche durch Zusatzvereinbarungen bis zum 31. Dezember 2024 übernimmt.
Die Kostenplanung für das Jahr 2024 beläuft sich auf insgesamt 270.000 Euro. Dieser Betrag unterteilt sich in drei verschiedene Kostenblöcke. Ein Teilbetrag von 210.000 Euro ist für Leistungen in den Arbeitsfeldern Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe und Beratung für Neuzugewanderte vorgesehen. Diese Leistungen werden von verschiedenen Trägern wie dem AWO Kreisverband Essen e.V., der cse gGmbH, dem Diakoniewerk Essen, dem Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. und Impulse e.V. erbracht. Ein weiterer Block umfasst 40.000 Euro für die Begleitung von Neuzugewanderten zu Terminen im Gesundheitsbereich durch die cse gGmbH und das Diakoniewerk Essen. Die verbleibenden 20.000 Euro sind für Sprach- und Integrationsmittler im Rahmen des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) zur Unterstützung von Case Management-Stellen bei der AWO, dem Paritätischen Essen, dem PlanB Ruhr e.V., dem SoNII e.V. sowie der Jugendberufshilfe Essen vorgesehen.
Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe 1.06.03.01. Die Kostenansätze für die Neuzugewandertenberatung, die Erziehungsberatung, die Jugendgerichtshilfe und das KIM sind in der Haushaltsplanung 2024 bereits berücksichtigt. Die vertraglichen Regelungen mit den beteiligten Trägern sollen bis zum Ende des Jahres 2024 abgeschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 29.11.2023 · Rat der Stadt Essen (27. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 20.Umsetzung der Präventionsoffensive für die Zielgruppe der jungen Jugendlichen bis zum Übergang von der Schule in den Beruf im Jahr 2024Zur Vorlage · 1491/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage behandelt die Umsetzung der Präventionsoffensive für junge Jugendliche im Übergang von der Schule in den Beruf oder das Studium für das Jahr 2024. Dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat, den Bezirksvertretungen I bis IX sowie dem Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft wird zur Kenntnisnahme ein Bericht zum Sachstand und zu den geplanten Maßnahmen vorgelegt.
Seit 2019 stehen jährlich ein Millionen Euro für diese Präventionsarbeit zur Verfügung. Für das Jahr 2024 umfasst die Planung die Verteilung dieser Mittel, wobei ein Teil nach dem Quotierungsschlüssel des Arbeitskreises Jugend Essen vergeben wird. Ein Betrag von 240.000 Euro ist bereits für Projekte wie die Jugendberufsagentur, die Jugendfarm und das Projekt „NeZa“ gebunden.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Offensive liegen in den Handlungsfeldern Persönlichkeitsentwicklung, berufliche Orientierung und Partizipation. Im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung stehen Themen wie Medienkompetenz, Extremismusprävention, gewaltfreie Konfliktlösung sowie die Förderung von Finanzwissen im Fokus. Die berufliche Orientierung wird durch die Jugendberufsagentur und verschiedene Planspiele unterstützt. Das Format „mitWirkung!“ dient der Förderung der Partizipation in den Bezirken. Die bisherigen Maßnahmen sollen im Jahr 2024 fortgeführt werden.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 21.Gebäudeinfrastruktur der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt EssenZur Vorlage · 1533/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss setzt sich mit einem Zwischenbericht zur Gebäudeinfrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit in Essen auseinander. Die Verwaltung wurde im September 202kom2 beauftragt, auf Grundlage des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans eine Untersuchung zur Beschaffenheit der Räumlichkeiten zu erstellen. Der vorliegende Bericht dokumentiert den derzeitigen Stand dieses Bearbeitungsprozesses.
In der Stadt Essen findet in insgesamt 64 Einrichtungen Offene Kinder- und Jugendarbeit statt. Diese werden von Jugendverbänden, der Jugendhilfe Essen gGmbH sowie in städtischen Bürger- und Begegnungszentren betrieben. Die Immobilien gehören der Stadt Essen, Trägern der freien Wohlfahrtspflege, evangelischen und katholischen Kirchengemeinden oder Privatpersonen. Zur Ermittlung der Infrastruktur wurde in Abstimmung mit den Fachkreisen ein detailliertes Abfrage-Raster entwickelt. Dieses erfasst Informationen zu Stammdaten, pädagogisch nutzbaren Räumen, Sanitäranlagen, Barrierefreiheit, technischer Ausstattung sowie zu Renovierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aus den Jahren 2022 und 2023.
Ziel der Untersuchung ist es, einen Überblick über die bauliche Situation und die Nutzungsmöglichkeiten der Angebote zu erhalten. Die Verwaltung beabsichtigt, die vollständige Auswertung der Abfrage im Juni 2024 dem Jugendhilfeausschuss vorzulegen. Der Bericht wird als Anlage zur Berichterstattung zum Kinder- und Jugendförderplan Essen für den Zeitraum 2022 bis 2025 dienen.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 22.Quotierung der Mittel 2024 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen zwischen dem Arbeitskreis Jugend Essen - Trägerwerk e.V. und der Stadt EssenZur Vorlage · 1531/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über die Verteilung der Mittel für das Jahr 2024 aus dem Kooperationsvertrag zur Sicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Essen. Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Essen und dem Arbeitskreis Jugend Essen - Trägerwerk e.V. (AKJ). Der Beschlussvorschlag sieht eine Quotierung der Mittel an die antragsberechtigten Träger vor, wobei die Verteilung unter Vorbehalt der proportionalen Anteile der erwarteten Landesförderung erfolgt.
Die Planung umfasst die Kompensation steigender Personalkosten, die Finanzierung der AKJ-Geschäftsstelle sowie die voraussichtliche Förderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen (KJFP NRW). Für die offene Kinder- und Jugendarbeit wird ein Betrag von etwa 854.757 Euro erwartet, der nach einem internen Schlüssel auf die im AKJ zusammengeschlossenen Träger verteilt wird. Eine etwaige Erhöhung der Landesmittel würde prozentual im gleichen Verhältnis auf die Träger übertragen werden. Die Quotierung wurde vom AKJ vorgeschlagen und mit dem Jugendamt erörtert. Die zuständige Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII hat dem Vorschlag bereits zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Aktueller Sachstand zur Jugendberufsagentur EssenZur Vorlage · 1704/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Jugendberufsagentur Essen (JBA) wird ihre bestehenden Strukturen im Jahr 2024 beibehalten. Seit 2020 agiert die JBA als kooperativer Zusammenschluss verschiedener Rechtskreise, um junge Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf zu unterstützen. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei auf den Bereichen Schule, Clearing sowie der Ausbildungs- und Vermittlung.
Im Rahmen des Bundeshaushalts 2024 war ursprünglich geplant, die Betreuung arbeitsloser junger Menschen unter 25 Jahren ab dem 1. Januar 2025 von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen zu übertragen. Ziel dieser Maßnahme war eine Einsparung von rund 900 Millionen Euro im Bundeshaushalt. Ein solcher Systemwechsel hätte Auswirkungen auf die bestehenden Kooperationen und Strukturen der Jugendberufsagentur Essen gehabt.
Aufgrund von Kritik aus der Essener Politik, der Jugendberufshilfe sowie der Verwaltung hat der Bundesminister diese Pläne am 28. September 2023 zurückgenommen. Damit bleibt der aktuelle Status quo der JBA bestehen. Die zuständigen Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, sollen den aktuellen Sachstand zur Kenntnis nehmen. Zudem ist vorgesehen, bestimmte Arbeitsbereiche auszuweiten, um den kommunalen Bedarf junger Menschen weiterhin abzudecken.
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Beratungsfolge
- 14.02.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.11.2023 · Integrationsrat (bis 10/2025) (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.11.2023 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 24.Bewerbung von Veranstaltungen oder Angeboten politischer Parteien im Kontext der Stadtteilarbeit und der Arbeit der Bürgerzentren des Jugendamtes EssenZur Vorlage · 1517/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Jugendamtes Essen hat Richtlinien für die Bewerbung von Veranstaltungen und Angeboten politischer Parteien im Rahmen der Stadtteilarbeit sowie der Arbeit der Bürgerzentren vorgelegt. Ziel ist es, ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen und das Neutralitätsgebot der städtischen Fachkräfte zu wahren. Die Einrichtungen der Stadtteilarbeit und der Bürgerzentren fungieren als Kommunikations- und Informationsorte, die eine vermittelnde Rolle zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie der kommunalen Verwaltung einnehmen.
Gemäß dem abgestimmten Vorgehen erfolgt in der Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtungen grundsätzlich keine Bewerbung von Angeboten oder Veranstaltungen, die in der Federführung einer politischen Partei stehen. Dies umfasst digitale Kanäle wie Newsletter und Webseiten sowie Printmedien wie Flyer oder Plakate. Eine Kooperation mit politischen Akteuren ist jedoch weiterhin möglich, sofern kein parteipolitisches Interesse im Vordergrund steht, beispielsweise bei Podiumsdiskussionen mit einem gemischten Teilnehmerkreis. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit bleibt die Werbung für Angebote zulässig, wenn die durchführenden Vereine als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt sind, auch wenn eine Zuordnung zu einer politischen Partei besteht. Der Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksvertretungen aller Stadtbezirke sollen diese Hinweise zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 25.Rahmenkonzept FamiliengrundschulzentrenZur Vorlage · 1567/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie der Jugendhilfeausschuss werden über das Rahmenkonzept für Familiengrundschulzentren in Essen informiert. Ziel dieser Zentren ist es, die Bildungschancen von Kindern zu verbessern, indem Eltern als Erziehungs- und Bildungspartner aktiv in schulische Prozesse einbezogen werden. Die Tätigkeitsbereiche umfassen unter anderem Elternarbeit, Beratungsangebote, Netzwerkarbeit sowie die Unterstützung bei der Übergangsgestaltung zur Grundschule.
Bisher wurden in Essen fünf Standorte eingerichtet: die Friedenschule, die Schule im Steeler Rott, die Schule im Bergmannsfeld, die Hövelschule und die Berliner Schule. Die Finanzierung erfolgt durch Mittel des Ministeriums für Schule und Bildung sowie durch das Programm „kinderstark NRW“. Während die Förderung durch das Ministerium bis Juli 2024 gesichert ist, wird ein Folgeantrag für das Frühjahr 2024 angestrebt. Die Förderung über „kinderstark NRW“ ist derzeit bis Ende 2023 zugesagt. An den Standorten sind jeweils Teilzeitkräfte für die Leitung der Zentren eingesetzt.
Das Rahmenkonzept wurde in einer Lenkungsgruppe erarbeitet, der Vertreter des Fachbereichs Schule, der Schulleitungen, der Unteren Schulaufsicht sowie der Jugendhilfe angehören. Fachlich wird das Vorhaben durch das Institut für Soziale Arbeit e.V. Münster begleitet. Der Fachbereich Schule wird die Ausschüsse künftig regelmäßig über die Entwicklung und die Auswirkungen der Familiengrundschulzentren informieren.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 26.Verlängerung der Anerkennung des Vereins Karnaper Bürgerbündnis 1999 e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 1490/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über die Verlängerung der Anerkennung des Vereins Karnaper Bürgerbündnis 1999 e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Die Vorlage sieht eine Verlängerung der Anerkennung um zwei Jahre sowie die Zuordnung in die Trägerkategorie 4 für andere Träger der Jugendarbeit vor.
Der im Jahr 1999 gegründete Verein ist im Stadtbezirk V tätig und organisiert Aktivitäten für Kinder, Jugendliche, Familien sowie Senioren. Die Arbeit umfasst die Förderung der Jugendarbeit, die Pflege von Spielplätzen sowie die Unterstützung der ehrenamtlichen Altenbetreuung. Zu den regelmäßigen Aktionen zählen saisonale Veranstaltungen wie Oster- oder Nikolausfeste sowie Sportangebote. Im Jahr 2022 erreichte der Verein durch seine Aktivitäten rund 1.000 Kinder und Jugendliche, unter anderem durch das Sport- und Familienfest „Move for Peace“.
Zudem arbeitet der Verein mit Kitas im Rahmen von Nachhaltigkeitsprojekten sowie mit dem Verein Sportpark Karnap e.V. an inklusiven Sportangeboten und E-Sports zusammen. Die Finanzierung erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Fördermittel, etwa von Aktion Mensch. Über das ursprüngliche Einsatzgebiet hinaus plant der Verein die Nutzung von Engagement in weiteren Stadtteilen wie Altenessen oder im Bezirk VII durch sogenannte Quartiersgruppen. Laut der zuständigen Fachabteilung erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen sowie die Richtlinien der Stadt Essen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 27.Verlängerung der Anerkennung der Universität Duisburg-Essen als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 1666/2023/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung der Universität Duisburg-Essen als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII verlängern. Die Vorlage sieht eine Verlängerung um zwei Jahre vor, wobei die Zuordnung zur Trägerkategorie 6 für andere privat-gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe erfolgen soll.
Die Universität bietet seit 2009 über die Kindertagespflegestellen DU-E-KIDS Betreuungsangebote für ihre Beschäftigten an und fungiert seit 2015 als Anstellungsträgerin für Kindertagespflegepersonen. Das Angebot umfasst drei Großtagespflegestellen am Standort Essen sowie drei Kindertagespflegestellen in Duisburg, die die Betreuung von insgesamt 27 Kindern ermöglichen. Die pädagogische Umsetzung erfolgt auf Basis einer eigenen Konzeption, welche die Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes erfüllt.
Die Betreuung findet in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Fachstelle Kindertagespflege der AWO-Kita gGmbH statt. Aufgrund des Fachkräftemangels kam es im vergangenen Jahr zu Schwierigkeiten bei der Besetzung von Vertretungskräften, was zeitweise eine Verkleinerung von Gruppen oder die Inanspruchnahme einer von der Universität finanzierten Backup-Betreuung erforderte. Die rechtliche Voraussetzung für die Tätigkeit als Anstellungsträgerin ist die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, welche durch den Beschlussvorschlag fortgeführt werden soll.
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Beratungsfolge
- 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 28.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 29.Beschlusskontrolle
- 30.Anträge
- 31.Mitteilungen und Anfragen
- 31.1Anfrage zur Israelreise des Stadtverband der Essener Kinder- und Jugendverbände