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Vorlage

Verlängerung der Anerkennung der Universität Duisburg-Essen als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

1666/2023/4 14.11.2023 Jugendamt

🟢 Beschlossen 14.11.2023 · Jugendhilfeausschuss (17. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss soll die Anerkennung der Universität Duisburg-Essen als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII verlängern. Die Vorlage sieht eine Verlängerung um zwei Jahre vor, wobei die Zuordnung zur Trägerkategorie 6 für andere privat-gemeinnützige Träger der freien Jugendhilfe erfolgen soll.

Die Universität bietet seit 2009 über die Kindertagespflegestellen DU-E-KIDS Betreuungsangebote für ihre Beschäftigten an und fungiert seit 2015 als Anstellungsträgerin für Kindertagespflegepersonen. Das Angebot umfasst drei Großtagespflegestellen am Standort Essen sowie drei Kindertagespflegestellen in Duisburg, die die Betreuung von insgesamt 27 Kindern ermöglichen. Die pädagogische Umsetzung erfolgt auf Basis einer eigenen Konzeption, welche die Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes erfüllt.

Die Betreuung findet in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Fachstelle Kindertagespflege der AWO-Kita gGmbH statt. Aufgrund des Fachkräftemangels kam es im vergangenen Jahr zu Schwierigkeiten bei der Besetzung von Vertretungskräften, was zeitweise eine Verkleinerung von Gruppen oder die Inanspruchnahme einer von der Universität finanzierten Backup-Betreuung erforderte. Die rechtliche Voraussetzung für die Tätigkeit als Anstellungsträgerin ist die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe, welche durch den Beschlussvorschlag fortgeführt werden soll.

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