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Vorlage

Bewerbung von Veranstaltungen oder Angeboten politischer Parteien im Kontext der Stadtteilarbeit und der Arbeit der Bürgerzentren des Jugendamtes Essen

1517/2023/4 14.12.2023 Jugendamt

🟢 Beschlossen 14.12.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (28. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung des Jugendamtes Essen hat Richtlinien für die Bewerbung von Veranstaltungen und Angeboten politischer Parteien im Rahmen der Stadtteilarbeit sowie der Arbeit der Bürgerzentren vorgelegt. Ziel ist es, ein einheitliches Vorgehen sicherzustellen und das Neutralitätsgebot der städtischen Fachkräfte zu wahren. Die Einrichtungen der Stadtteilarbeit und der Bürgerzentren fungieren als Kommunikations- und Informationsorte, die eine vermittelnde Rolle zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie der kommunalen Verwaltung einnehmen.

Gemäß dem abgestimmten Vorgehen erfolgt in der Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtungen grundsätzlich keine Bewerbung von Angeboten oder Veranstaltungen, die in der Federführung einer politischen Partei stehen. Dies umfasst digitale Kanäle wie Newsletter und Webseiten sowie Printmedien wie Flyer oder Plakate. Eine Kooperation mit politischen Akteuren ist jedoch weiterhin möglich, sofern kein parteipolitisches Interesse im Vordergrund steht, beispielsweise bei Podiumsdiskussionen mit einem gemischten Teilnehmerkreis. Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit bleibt die Werbung für Angebote zulässig, wenn die durchführenden Vereine als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anerkannt sind, auch wenn eine Zuordnung zu einer politischen Partei besteht. Der Jugendhilfeausschuss sowie die Bezirksvertretungen aller Stadtbezirke sollen diese Hinweise zur Kenntnis nehmen.

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