Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut; Umsetzung in der Stadt Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen setzt im Rahmen des Stärkungspakts NRW Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut um. Hierfür stehen rund 7,8 Millionen Euro als Billigkeitsleistung zur Verfügung, die am 17. Januar 2023 zur Kompensation von Mehrausgaben durch Inflation und Energiepreise bereitgestellt wurden. Die fachliche Koordination der Umsetzung obliegt dem Amt für Soziales und Wohnen.
Die Förderfähigkeit umfasst die Unterstützung sozialer Infrastruktur sowie Einzelfallhilfen. Im Bereich der Einzelfallhilfe können für Haushaltsgeräte bis zu 800 Euro pro Gerät übernommen werden. Für Personen ohne Leistungsbezug gilt eine Nettoeinkommensgrenze von 1.500 Euro, zuzüglich 500 Euro pro unterhaltspflichtiger Person. Zudem können rückwirkend zum 1. Januar 2023 Haushaltsstromnachforderungen übernommen werden. Ein Austauschprogramm für defekte oder energieintensive Haushaltsgeräte soll zudem zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen.
Bisher wurden 800 Gutscheine im Wert von jeweils 50 Euro bei Einzelhandelsketten bestellt, die über die Anlaufstellen der Träger der freien Wohlfahrt an Hilfebedürftige ausgegeben werden. Nach aktuellem Planungsstand sind rund 2,3 Millionen Euro der bereitgestellten Mittel noch nicht verplant. Bis Ende August 2023 gingen etwa 120 Anträge von Institutionen sowie rund 650 Anträge auf Einzelfallhilfen ein. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme durch den Seniorenrat sowie die Ausschüsse für Jugendhilfe, Schule, Bildung und Wissenschaft sowie Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vor.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.11.2023Kenntnis genommen
- 08.11.2023Kenntnis genommen
- 19.09.2023Kenntnis genommen
- 06.09.2023Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Soziales und Wohnen
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- Überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2024 in der Produktgruppe 1.05.13.01 "Hilfen zur Gesundheit" 18.02.2025
- Berichterstattung 25. Kommunale Konferenz Alter und Pflege (KKAP) vom 05.09.2024 27.02.2025
- Verwendung von Stiftungsmitteln der Stiftung zur Unterstützung von Wöchnerinnen 18.03.2025
- Zuwendungsvertrag mit dem Frauen helfen Frauen Essen e.V. über die Frauenberatungsstelle 18.03.2025